Mit jeder Form von Ladenöffnung wird keiner gezwungen, auch sein Geschäft aufzumachen. Es ist ein zusätzliches Angebot, dies zu tun, und man kann es annehmen oder man kann es nicht annehmen.
Und dann kommen wir aber wieder zu diesen Ausnahmetatbeständen, die wir dann in unsere Bäderregelung zum völligen Überfluss mit hineingenommen haben. Es geht um die gesamte Thematik, Ausnahmen zu definieren. Und das ist eine Unübersichtlichkeit, die für uns nicht zu akzeptieren ist. Es gibt nicht nur die Ausnahme bei den Orten mit der Bäderregelung, es gibt die Ausnahme, was denn an Sortiment in den einzelnen Städten über diese Ausnahme verkauft werden kann. Und es geht eben auch um die Ausnahme, wer denn an dieser Stelle eigentlich in den einzelnen Regelungsbereichen geöffnet haben kann. Das heißt, der Zwang zu agieren, so, wie es das Wirtschaftsministerium gemacht hat, hat nicht dazu geführt, dass wir heute sagen können, wir haben eine rechtssicherere Bäderordnung und eine rechtssichere Bäderregelung. Das, was wir als Verordnung vorliegen haben, ist gespickt mit Ausnahmetatbeständen, die nach unserer Auffassung nicht notwendig sind.
Und von der Warte her möchten wir, dass der Wirtschaftsminister hier heute zu diesen Fragen einmal klar Stellung bezieht und sagt, wie es mit den Ausnahmen ist, wie es mit den Auswirkungen ist, wie es mit der Rechtssicherheit ist, wie es mit der Beteiligung ist und wie es mit der Situation ist, wie lange diese Bäderregelung die Haltbarkeit hat, und wie lange sich Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer, Unternehmerinnen und Unternehmer auf solch eine Regelung verlassen können. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart worden. Ich sehe keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erster hat ums Wort gebeten der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Herr Seidel. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.
Sie sagen hier so, ja, da hat der Wirtschaftsminister etwas gemacht und da hat er mich informiert, wie auch andere informiert. Sie haben vergessen zu sagen, dass ich natürlich auch im Ausschuss informiert habe. Aber da ist doch irgendwas nicht ganz geheuer und das muss er doch mal dem Parlament jetzt hier erklären. Da müssen wir doch mal dafür sorgen, dass endlich richtig dazu Stellung genommen wird.
Und jetzt gehe ich auch weiter, das mache ich sonst nicht. Sie haben mir gerade vorhin erklärt, Sie würden dann wahrscheinlich auch den Antrag zurückziehen. Dann ist diese Geschichte für mich eine Farce.
Dann müssen wir auch nicht weiter darüber reden. Im Übrigen fühle ich mich da wirklich auf einem guten Wege. Ich habe Sie entsprechend informiert, wie, ich meine, man Sie auch informieren muss. Und Sie selbst haben dann ja auch zugegeben, dass es eine schwierige Thematik ist. Die kann man nicht auf einem Tablett in der Öffentlichkeit austragen, wenn man es mit Gesprächspartnern zu tun hat, die auch nicht gern wollen, dass am nächsten Tag in der Zeitung zu lesen ist, was sie gestern gerade gesagt haben. Das ist nun einmal so. Das habe ich Ihnen aber alles gesagt, das akzeptieren Sie auch. Und trotzdem erwecken Sie so ein bisschen den Eindruck: Da ist doch noch was und das müssen wir jetzt hier rauskitzeln.
Ich will noch einmal deutlich machen, dass ich fest dazu stehe, dass das, was wir vorgelegt haben, dann in der neuen Bäderregelung am Ende ein gutes Ergebnis ist, was aufgrund von sehr vielen und sehr intensiven Gesprächen zustande gekommen ist. Und ich bin auch der festen Überzeugung, dass es am Ende ein wirtschaftlich tragfähiger, aber eben ein Kompromiss ist. Das ist klar, es ist ein Kompromiss. Darüber lohnt es sich auch nicht zu spekulieren, inwieweit jetzt Rechtssicherheit da ist oder nicht. Mir war es wichtig, denen, die geklagt haben, zu sagen, was das Gericht uns aufgegeben hat, wird geändert, und wir bitten euch, dies auch dann zu akzeptieren. Und ich gehe davon aus, dass dies auch so geschieht.
Sie wissen selbst, dass die Bäderverkaufsverordnung vom 17.04. von den Kirchen beklagt wurde. Noch vor Beendigung des Verfahrens hat ja dann, das ist auch schon erwähnt worden, das Bundesverfassungsgericht am 01.12. über eine Klage der evangelischen und katholischen Kirchen gegen das Ladenöffnungsgesetz des Landes Berlin entschieden, und zwar diese teilweise für verfassungswidrig erklärt. Hier ging es in der Tat um die zusammenhängende Öffnung von vier Adventssonntagen. Das Gericht hat gesagt, das widerspräche dem verfassungsgarantierten Schutz der Sonn- und Feiertage. Da spielt dann das sogenannte Ausnahme- und Regelverhältnis eine besondere Rolle.
Eben gerade auch im Lichte dieser Entscheidung aus Karlsruhe wurde die Bäderverkaufsverordnung vom 17.04., also unsere, vom OVG Greifswald für unwirksam erklärt. In der Urteilsbegründung hat das OVG dann ausgeführt, dass die darin enthaltenen Regelungen dem Ausnahmecharakter des Sonntags nicht in angemessener Weise Rechnung tragen.
Das will ich auch noch mal unterstreichen, was Sie selbst gesagt haben, Herr Roolf, dass es in der Tat für uns eine sehr schwierige Aufgabe war, einerseits den verfassungsmäßig garantierten Sonntagsschutz zu gewährleisten und andererseits eine Bäderverkaufsverordnung zu gestalten, die, ich will es mal so sagen, ihren Namen auch verdient, eben gerade mit dem Blick auf das Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern. Das ist klar.
Unmittelbar nach der Verkündung des Urteils und dann auch etwas später, überhaupt nachdem wir auch die Begründung in Händen hielten, habe ich – übrigens ich ganz persönlich – zu den Kirchen Kontakt aufgenommen, um in einer sehr zügig einberufenen Beratung gemeinsam Eckpunkte einer neuen Bäderverkaufsverordnung auszuloten. Es hat sehr viele Gespräche gegeben in kurzen Zeitabständen. Wir haben Positionen vorgetragen, von beiden Seiten konkretisiert, präzisiert. Das war wirklich eine sehr arbeitsintensive Art und Weise, in der wir das besprochen haben.
Wir haben auch ein Gespräch mit der Gewerkschaft geführt, die zwar nicht geklagt hat, aber uns dann immer deutlich gemacht hat, dass sie in dieser Hinsicht auch ihre Probleme ansprechen möchte. Und wir haben natürlich zur Bäderverkaufsverordnung sehr intensiv auch auf den Beirat reflektiert, den es ja bei uns immer noch gibt, bestehend aus Vertretern des Landestourismusverbandes, des Bäderverbandes, der betroffenen Handelsverbände, der DEHOGA, der Industrie- und Handelskammern, um eben jeweils immer Folgen, Auswirkungen von Veränderungen der bis dato bestehenden Bäder
verkaufsverordnung gegenzuprüfen. Es war mir schon wichtig, das ist doch ganz klar, dass man natürlich immer weiß, wenn man in einer Position eine andere Zahl oder eine andere Regelung findet, inwieweit dies dann von der jeweiligen Branche, von der Wirtschaft letztlich akzeptiert werden kann oder auch nicht – insofern dieser Beirat.
Es hat verschiedene Bemühungen gegeben, auch die Kirchen zum Beispiel in diesen Beirat zu bekommen. Ich muss aber akzeptieren, wenn man dann sagt, wir haben geklagt und wir wollen nicht in dem Beirat mitarbeiten. Gut, dann ist das so. Das ist für mich nicht die Frage.
einmal, dass die Orte und Ortsteile, die durch die Bäderverkaufsverordnung privilegiert werden, reduziert wurden von 151 auf letztlich 96. Dabei war es uns besonders wichtig, eine möglichst lange zusammenhängende Saison letztlich zu haben. Es gab ja auch ganz verrückte Vorschläge, dann meinetwegen alle 14 Tage aufzumachen oder so etwas. Das wäre sicherlich falsch gewesen. Wir wollten und ich wollte auch ganz besonders die zusammenhängende Saison, die geht jetzt vom letzten Sonntag im März bis zum letzten Sonntag im Oktober, soweit dieser nicht auf den 31. Oktober fällt.
Es war dann eben notwendig – und das ist nun mal so, wenn man einen Kompromiss sucht –, dass man an anderer Stelle bestimmte Regelungen verändert oder Oppositionen relativiert, um es mal so zu formulieren, zum Beispiel die Öffnungszeiten. Wir haben die Öffnungszeit, die ja bisher von 11.30 Uhr bis 18.30 Uhr festgelegt war, auf 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zurückgenommen. Wir haben auch Veränderungen im Warensortiment vorgenommen. Da muss ich eigentlich sagen, dass es mir auch sehr schwergefallen ist, das will ich ganz deutlich hier zum Ausdruck bringen, weil ich nach wie vor ein anderes Verständnis von einem Wirtschaftsminister habe, als dass er über Warensortimente entscheiden sollte.
Aber das ist, wie es ist. Ich kann es nicht ändern. Wir haben praktisch die bisherige Negativliste durch eine Positivliste ergänzt. Es war, glaube ich, eben wichtig, einen solchen Schritt zu gehen, um den rechtlichen Bestand der Regelung letztlich, um die Situation diesbezüglich gerade, was den rechtlichen Bestand betrifft, zumindest zu verbessern.
Um den tourismusspezifischen Anforderungen besser als bisher gerecht zu werden, wurde auch erstmalig eine Verkaufsflächenbeschränkung von 1.500 Quadratmetern aufgenommen, soweit allerdings, das ist jetzt wichtig, der Verkauf nicht in Erlebnishöfen stattfindet. Es gibt ja im Lande bekanntermaßen Einrichtungen, die sich als solche verstehen und die natürlich sehr stark gerade am Wochenende verkaufen, auch stark ausgerichtet sind auf die Gäste, die unser Land besuchen.
Konnte früher in den Weltkulturerbestädten in der gesamten Saison und in den übrigen kreisfreien Städten 11-mal sonntags geöffnet werden, so steht in dem neuen Entwurf eine Regelung, wonach bei den Weltkulturerbestädten 16 Sonntage und in den anderen kreisfreien Städten 6 Sonntage genutzt werden können. Das muss ich auch immer wieder sagen – immer Möglichkeitsform. Diese werden ergänzt um 4 Sonntage, die nach dem Ladenöffnungsgesetz ohnehin dann genutzt werden können. Man kann sagen, bei den Weltkulturerbestädten und bei den kreisfreien Städten 20, bei den übrigen dann 10.
Ich glaube, dass dieses Verhandlungsergebnis vor dem Hintergrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils das für uns maximal Erreichbare darstellt. Entscheidend ist, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor eine Regelung haben, die von der Branche dann auch akzeptiert wurde. Das haben wir wirklich in sehr intensiven Gesprächen auch immer wieder geprüft. Dass man sich da mehr vorstellen kann, das habe ich manchem Experten auf dieser Strecke immer wieder gesagt, das ist alles schön, aber es nutzt keinem, wenn die Regelung völlig zu Fall gebracht wird.
Ich glaube, dass jedenfalls mit der heutigen Regelung nach wie vor die Gewerbetreibenden in den vor allen Dingen wichtigsten touristischen Destinationen an der Ostseeküste, auf dem Darß, auf Rügen, Usedom, an der Müritz, in der Mecklenburgischen Seenplatte, ihre Verkaufsstellen in der tourismusrelevanten Zeit von Ende März bis Ende Oktober entsprechend auch öffnen können und damit, wie ich finde, die Entwicklung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gerade in diesem speziellen Bereich durchaus so erfolgreich weitergehen kann, wie sie bisher auch gelaufen ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.