Kann man machen, aber ich erwarte auch über einen solchen Förderbericht, dass es zu einer Auseinandersetzung kommt. Und es geht nicht um Lobhudelei oder um Vorführen oder so, sondern ein Arbeitsinstrument, und zwar auf regionaler Ebene. Und ich mache keinen Hehl daraus, dass DIE LINKE regionale Kulturbeiräte befürwortet, dass wir – ich erinnere an den Juli – einen Kulturkonvent wollen, dass wir landesweit neben dem, was geschieht, einen intensiven Dialog wollen, nicht mehr und nicht weniger, denn selbstverständlich ist jeder Vorschlag legitim und diskussionswürdig. Aber wir sollten es uns nicht verwehren, darüber diskutiert zu haben.
So, und wenn eine solche Förderung stattfindet wie die angesprochene: Mit welcher Priorität wird sie versehen? Wird sie zulasten der kleinen Projekte zum Beispiel gefördert oder aus Sondermitteln? Wie auch immer. Wir müssen uns doch darüber verständigen. Und letztendlich, zwischen Landtag und Ministerium oder Landesregierung und Landtag steht wie überall in der Gesellschaft die Frage: Wer ist Koch und wer ist Kellner? Ich finde, wir müssen uns doch da unserer Verantwortung bewusst sein.
Also herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit an dieser Stelle. Ich sehe schon, Sie haben nicht das Interesse, uns zu folgen. Wir bleiben dennoch dran am Thema und ich meine, es wird uns nicht loslassen, denn nicht nur zu Haushaltsberatungen, sondern im Alltag begegnet uns die Frage der Förderung immer und immer wieder. Und ich gehe davon aus, dass wir dieser Frage nicht ausweichen dürfen. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3739 an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und FDP, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU und NPD abgelehnt.
Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3739 folgen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3739 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und NPD abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion der SPD hat eine Auszeit beantragt. Wir setzen die Beratung um 9.55 Uhr fort.
Meine Damen und Herren, von den Fraktionen der SPD und CDU liegt Ihnen auf Drucksache 5/3778 ein Antrag zum Thema „Städtebauförderung als Bestandteil des Solidarpakts in vollem Umfang erhalten“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktionen von SPD und CDU legen Ihnen einen Antrag vor, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, sich weiterhin auf der Bundesebene dafür einzusetzen, dass
die geplanten Kürzungen der Städtebaufördermittel als Bestandteil des Solidarpakts vollständig zurückgenommen werden.
Meine Damen und Herren, dieser Antrag ist außerordentlich dringlich. Wie dringlich er ist, sehen Sie daran, dass der Deutsche Bundestag sich bereits heute in Erster Lesung mit diesem Thema befasst. Der Antrag ist auch deshalb dringlich, weil in der nächsten Woche die zuständige Fachministerkonferenz sich mit diesem Thema befassen wird. Wir sollten dem Minister für Verkehr, Bau und Landesentwicklung und der Landesregierung insgesamt hier demonstrativ den Rücken stärken. Deswegen ist dieser Antrag dringlich und ich bitte Sie, ihm einen Platz auf der Tagesordnung einzuräumen. – Vielen Dank.
Wir stimmen jetzt darüber ab. Wer der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? –
(Peter Ritter, DIE LINKE: Machen Sie noch mal die Gegenstimmen! – Helmut Holter, DIE LINKE: Gegenstimmen haben Sie gar nicht gefragt.)
Wer der Erweiterung der Tagesordnung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke.
Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit wird der Erweiterung der Tagesordnung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP, den Stimmen der Fraktion DIE LINKE bei sechs Gegenstimmen, bei der Fraktion der NPD eine Stimmenthaltung sowie eine Gegenstimme, zugestimmt. Also ist der Erweiterung der Tagesordnung zugestimmt worden, da die Zweidrittelmehrheit erreicht wurde. Es ist vorgesehen, den Dringlichkeitsantrag in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 39 aufzurufen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 36: Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Keine Doppelzahlungen von GEZ-Gebühren – Unternehmen von GEZ-Gebühren befreien, Drucksache 5/3732.
Antrag der Fraktion der FDP: Keine Doppelzahlungen von GEZ-Gebühren – Unternehmen von GEZ-Gebühren befreien – Drucksache 5/3732 –
Das Wort zur Begründung hat der Fraktionsvorsitzende der Fraktion der FDP, der Abgeordnete Herr Roolf.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aktuell haben wir eine sehr intensive Diskussion über die Neugestaltung und Neuausrichtung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens. Kernpunkte hierbei sind die zum heutigen Zeitpunkt diskutierten und debattierten Rahmenbedingungen, die neu geändert oder auch neu hinzugefügt werden sollen. Sowohl die Ministerpräsidenten und, wie wir der Presse gestern entnehmen konnten, auch die Leiter der Staatskanzleien haben sich in ihren Diskussionen und Gesprächen darüber verständigt, dass die zukünftige GEZ-Gebühr aus zwei Bestandteilen bestehen soll: einmal aus einer Haushaltsabgabe und einmal aus einer sogenannten Betriebsstättenabgabe.
Die Haushaltsabgabe soll auf der Grundlage der bisherigen Gebühr für Fernsehen und Rundfunk, nämlich 17,98 Euro, berechnet werden und die Gebühr für die Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land soll über eine sogenannte Betriebsstättenabgabe, die drei Säulen hat, nämlich:
Bevor wir da ins Detail gehen, möchte ich noch einmal darauf zurückschauen, was die Ministerpräsidenten, die Regierungschefs der Länder im Juni auf ihrer Sitzung beschlossen haben. Ich zitiere: Sie haben sich auf die Fahnen geschrieben, „ein einfaches und gerechtes Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu etablieren“.
An dieser Stelle wird es wichtig sein, die künftige Rolle und die Zuordnung der Haushaltsgebühr und auch der Betriebsstättenabordnung zu diskutieren und eine Gerechtigkeit herzustellen, die heute durch alle Beteiligten nicht dargestellt werden kann. Heute haben wir im System teilweise Schwarzseher oder auch Leute, die ganz schwarz Fernsehen schauen und sich damit aus der solidarischen Finanzierung der Gebühren ausgrenzen, die sich daran nicht beteiligen.
Das Kernproblem des Finanzierungsbedarfs des öffentlich-rechtlichen Fernsehens und Rundfunks ist in den letzten Jahren die immense Ausweitung der Aktivitäten im Internet und die damit verbundene zwangsweise Präsenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens auf Mobiltelefonen, auf Laptops und auch auf PCs. Das, was die Bundesregierung als Maßgabe ihres Handelns für sich hat erarbeiten lassen, hat Professor Kirchhof in einem Gutachten zusammenfasst. Professor Kirchhof kommt zu der Aussage, dass eine Haushaltsabgabe und eine Betriebsstättenabgabe ein mögliches Instrument sein kann. Ich möchte das noch einmal sehr deutlich wiederholen: Es kann ein mögliches Modell sein.
Zielführend und wichtig ist, dass wir bei der Umsetzung das, was die Ministerpräsidenten vorgelegt haben, nämlich ein einfaches und gerechtes Rundfunkfinanzierungssystem bekommen. Schauen wir uns das an, was von Professor Kirchhof empfohlen wird, dann tauchen natürlich bei der Haushaltsabgabe viele Dinge und viele Pro
bleme auf, die vermuten lassen, dass womöglich der behördliche Aufwand zur Erfassung von Haushalten nicht kleiner, sondern eher größer wird. Das, was sehr stark in die Kritik gerät – und täglich mehr –, ist die Frage des Datenschutzes bei den Betroffenen.
Wir Liberalen schauen uns an, wie wir uns eigentlich diesem Thema zu nähern haben, und da beginnen wir mit der Aussage: Was stellt die Gesellschaft im Augenblick dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zur Verfügung? Im Jahr 2005 waren es noch 5,92 Milliarden Euro, in diesem Jahr sind es 7,3 Milliarden Euro. Die von Herrn Professor Kirchhof avisierte Neugestaltung bringt nach Expertenmeinung eine Mehreinnahme von weiteren 1,2 bis 3,1 Milliarden Euro mit sich. Das heißt, 2005 5,9 Milliarden Euro, in 2013 dann 8,5 Milliarden Euro.
Wir fragen uns gerade bezogen auf die aktuellen Zahlen: Was hat sich eigentlich von 2005 bis 2010 so stark geändert? 5,9 Milliarden Euro auf 7,3 Milliarden Euro. Wie viel weniger Informationen hatten wir eigentlich 2005? Und wie viel weniger an öffentlich-rechtlichem Auftrag wurde 2005 erfüllt, dass wir heute akzeptieren, dass die Mehrausgaben bei 7,3 Milliarden Euro liegen? Ich glaube, es ist an der Zeit, neben der Gerechtigkeit, neben der Einfachheit von Gebührenmodellen auch über Art und Umfang der Leistungen, die wir haben wollen, intensiv zu diskutieren.
Heute sind im Paragrafen 11b des Rundfunkstaatsvertrages 22 ARD- und ZDF-Fernsehprogramme registriert. Der interessierte Beobachter und auch wir in der Politik fragen uns: Sind die Dinge, die dort eingesetzt und umgesetzt werden, auch so, wie wir sie uns eigentlich vorstellen und wie wir sie auch gestalten möchten? Ich möchte einige Beispiele aufführen.