Protocol of the Session on September 16, 2010

Die Verordnungsermächtigung nach Paragraf 21 Absatz 2 Satz 4 des ersten Schulreformgesetzes, die im Ausschuss als Rechtsgrundlage angeführt wurde, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist mit dem Gesetz 2006 außer Kraft getreten. Nach wie vor gilt also die erwähnte Verordnung von 1998 in der Fassung von 2005.

Eine Verordnungsermächtigung, Herr Minister, zur Neuregelung der Lehrerlaufbahnverordnung gibt es im gültigen Schulgesetz zurzeit nicht.

(Zuruf von Minister Henry Tesch)

Aus unserem Rechtsverständnis führt deshalb die rechtskonforme Änderung der Lehrerlaufbahnverordnung nur über den Weg eines Lehrerbildungsgesetzes oder die Einarbeitung einer entsprechenden Verordnungsermächtigung in das geltende Schulgesetz, also ein Änderungsgesetz zum Schulgesetz. Hier steht nun langsam allerdings die Frage, wie das Justizministerium als Rechtsprüfstelle der Landesregierung denn ihre Verantwortung für die Einhaltung von gesetzlichen Normen in dieser Frage wahrnimmt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte Sie dringend bitten, der entsprechenden Änderung, dem entsprechenden Änderungsantrag meiner Fraktion auch in der eben genannten Erläuterung des Begriffs „zeitnah“ zuzustimmen, also so zu agieren, dass wir in einem geordneten Verfahren in dieser Legislaturperiode noch ein Lehrerbildungsgesetz verabschieden können. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Herr Bluhm.

Das Wort hat jetzt noch einmal der Abgeordnete Herr Brodkorb von der Fraktion der SPD.

(Mathias Brodkorb, SPD: Nee, ist nicht.)

Keine Wortmeldung mehr. Es liegt dann keine Wortmeldung mehr vor, ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über den folgenden vom Abgeordneten Brodkorb mündlich vorgetragenen Änderungsan

trag abstimmen: „In Ziffer 1 wird Satz 1 wie folgt gefasst: ‚Der Landtag stimmt den in Drucksache 5/3453 enthaltenen Eckwerten der Hochschulentwicklung 2011 bis 2015 zu.‘“ Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist die Änderung in Ziffer 1 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP und Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.

Nunmehr lasse ich über die einzelnen Ziffern des Änderungsantrags der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3771(neu), der liegt Ihnen jetzt auch vor, abstimmen.

Ich rufe auf die Ziffer 1 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3771(neu). Wer der Ziffer 1 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist die Ziffer 1 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3771(neu) mit den Stimmen der Fraktion DIE LINKE und Gegenstimmen der,

(Stefan Köster, NPD: Ja, wir haben abgelehnt.)

der Fraktion der NPD, ja, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und Stimmenthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt.

Ich rufe auf die Ziffer 2 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3771(neu). Wer der Ziffer 2 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist die Ziffer 2 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3771(neu) zustimmend angenommen mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der NPD und Stimmenthaltung der Fraktion der FDP.

Ich rufe auf die Ziffern 3 und 4 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3771(neu). Wer den Ziffern 3 und 4 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit sind die Ziffern 3 und 4 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3771(neu) mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der NPD und Stimmenthaltung der Fraktion der FDP angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/3736 mit den soeben beschlossenen Änderungen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/3736 mit den soeben beschlossenen Änderungen mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE gegen die Stimmen der Fraktion der NPD und der Fraktion der FDP angenommen.

Meine Damen und Herren, mit Annahme des Antrages erfolgte die Zustimmung gemäß Paragraf 15 Landeshochschulgesetz zu den in der Unterrichtung auf Drucksache 5/3453 vorgelegten Eckwerten der Hochschulentwicklung.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, die Beratung des Tagesordnungspunktes 22 entfällt, da der Antrag

steller den Antrag auf Drucksache 5/3737 zurückgezogen hat.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 23: Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – „Rahmenkonzept Gesundheitsmanagement“ für die Polizei Mecklenburg-Vorpommerns vorlegen – Personalentwicklungskonzept aussetzen, auf Drucksache 5/3730.

Antrag der Fraktion der FDP: „Rahmenkonzept Gesundheitsmanagement“ für die Polizei Mecklenburg-Vorpommerns vorlegen – Personalentwicklungskonzept aussetzen – Drucksache 5/3730 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Leonhard von der Fraktion der FDP.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Im März dieses Jahres wurde in einer Unterrichtung der Landesregierung der sogenannte Leitfaden für ein Betriebliches Gesundheitsmanagement in der Landesverwaltung veröffentlicht. Ich denke, dass dieser auch den Abgeordneten zur Kenntnis gegeben wurde.

(Vizepräsident Andreas Bluhm übernimmt den Vorsitz.)

Auf 35 Seiten wird dort von der Gesundheit als Managementaufgabe, über die Erfolgsfaktoren für ein Betriebliches Gesundheitsmanagement bis zu der ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung aufgelistet, wie sich die Landesregierung eine zukünftige Gesundheitspolitik in der Verwaltung in diesem Land vorstellt, meine Damen und Herren.

Das darin beschriebene Szenario ist geradezu dramatisch. Zutreffend heißt es: Es gehe auch darum, die „eigene Zukunftsfähigkeit als moderne Verwaltung zu sichern“. Und weiter heißt es: Man habe sich „mit dem Personalkonzept 2010 enge personalwirtschaftliche Vorgaben auferlegt. In der Realität heißt das, die Aufgaben der nächsten Jahre mit immer weniger und immer älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu bewältigen.... Der fortschreitende Personalabbau stellt an das für die Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehende Personal erhöhte Anforderungen.“

Meine Damen und Herren, diese Beschreibung eignet sich auch für die Situation bei der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern. Bereits mit den Beratungen zu dem Gesetzentwurf für die zukünftige Polizeistruktur haben wir die grundsätzlichen Probleme aufgezeigt. Im Grunde sind nicht die Strukturen der Polizei das Problem, sondern aus unserer Sicht die Mangelverwaltung innerhalb der Polizei. Die Gewalt gegenüber Polizisten nimmt zu, die Zahlen und die Schwere der Polizeieinsätze belegen das.

In dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Personalstrukturreform heißt es dazu wörtlich: „Bereits in alltäglichen Einzelsituationen ist aufgrund eines gestiegenen Aggressionspotentials … und einer gesunkenen Akzeptanz des staatlichen Gewaltmonopols, ein erhöhter Kräftebedarf zu verzeichnen.“ Und weiter heißt es: „Die Aufgaben der Polizei erfordern hinsichtlich der Erledigung zum Teil auch einen deutlich erhöhten Aufwand. Der Ermittlungsaufwand bei der Durchführung verdeckter bzw. technischer Maßnahmen sowie durch die neuen Kriminalitätsformen der Internetkriminalität hat sich signifikant erhöht.“

Meine Damen und Herren, diesen Entwicklungen stehen die bekanntermaßen außerordentlich dünne Personaldecke, der steigende Altersdurchschnitt bei den Beamten und eine teilweise nicht zufriedenstellende Ausrüstungssituation gegenüber.

(Torsten Renz, CDU: Jetzt teilweise. Ja, im Antrag steht es ja noch extremer, jetzt teilweise.)

Dass die Mehrbelastungen nicht gerade förderlich für die Motivation und gegen einen hohen Krankenstand sind, liegt auf der Hand. Dies war Anlass für die FDPFraktion, vor der Sommerpause in einer Kleinen Anfrage zum Thema „Krankenstand bei der Polizei“ nachzufragen. Und die Antwort der Landesregierung ist sehr eindeutig, meine Damen und Herren: Der Krankenstand der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und die Zahl der dienstunfähigen Beamten in Mecklenburg-Vorpommern sind dramatisch angestiegen. Dieser Umstand gefährdet die Sicherheit und Ordnung massiv. Wer das negiert, der verweigert sich den Realitäten vor Ort.

Meine Damen und Herren, einige Krankenkassen veröffentlichen regelmäßig Zahlen zu den Krankenständen der Beschäftigten insgesamt. Deutschlandweit steigen die Krankenstände seit rund drei Jahren kontinuierlich an. Die Fehlzeiten in Mecklenburg-Vorpommern liegen sogar noch über dem Bundesdurchschnitt.

Die Situation bei der Landespolizei, meine Damen und Herren, ist allerdings ungleich dramatischer. Nach den vorliegenden Zahlen ergeben sich die Krankheitstage für 2009 rechnerisch daraus, dass neben den 325 Beamtinnen und Beamten, dauerhaft nicht dienstunfähigen Beamten noch 620 Beamte ebenfalls im Dienst fehlen. Nimmt man noch die Ausfallzeiten durch Erziehungszeiten hinzu, kommt man auf etwa 1.000 Beamte, die in 2009 nicht für den Polizeidienst zur Verfügung stehen. Im Ergebnis bedeutet das, dass von circa 6.000 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Land etwa 1.000 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten nicht dauerhaft zur Verfügung stehen.

Meine Damen und Herren, Unternehmen, die so hohe Krankenstände aufweisen, müssen sich schwere Vorwürfe wegen schlechter Arbeitsbedingungen und miserabler Unternehmensführung gefallen lassen. Bei der Polizei hingegeben redet die Landesregierung alles schön und

(Torsten Renz, CDU: Na, na, na, na, na!)

doktert mit einer Strukturreform an den Symptomen herum.

(Harry Glawe, CDU: Jetzt reicht’s aber wieder! – Torsten Renz, CDU: Sachlich bleiben! – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Wir als FDP wundern uns sehr wohl – und auch das ist vor 14 Tagen gerade wieder durch einige Kurverwaltungen der Fremdenverkehrsorte in Mecklenburg-Vorpommern angesprochen worden –,

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

dass wir überhaupt noch die gesamte Polizeidecke in Mecklenburg-Vorpommern abdecken können.

(Michael Andrejewski, NPD: Kann man dann nicht mehr.)

Im Juni dieses Jahres hatte der Landtag gegen die Stimmen der FDP-Fraktion eine Polizeireform verabschiedet.

Wie üblich soll dadurch angeblich mehr Effizienz erreicht werden.

(Harry Glawe, CDU: Was soll das nun wieder?!)

Die Realität sieht allerdings anders aus. Den weiteren Personalabbau bei der Polizei bis 2015 um 200 Beamte wird man kaum kompensieren können, meine Damen und Herren. Auch die Anhebung des Pensionsalters von 60 auf 62 Jahre

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

wird ihren Teil beigetragen haben beziehungsweise zukünftig beitragen. Nach den vorliegenden Zahlen meldeten sich im vergangenen Jahr besonders viele der älteren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten krank. Durchaus bemerkenswert auch die Ursachen von der GdP in diesem Zusammenhang. Es handele sich vermutlich um eine spätere Nachwirkung der Großeinsätze zum Besuch von US-Präsident Bush im Jahr 2006 und des G8-Gipfels im Jahr 2007. Viele hätten sich später auskurieren lassen, so die GdP.