Protocol of the Session on February 19, 2003

Die Bewirtschaftung des Sondervermögens, meine Damen und Herren, wird durch das Umweltministerium

geschehen. Sie soll in enger Zusammenarbeit mit den nachgeordneten Dienststellen und der in meiner Beteiligungsverwaltung stehenden GAA, Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Altlasten, erfolgen. Im Übrigen hat dann diese GAA endlich auch mal einen Altlastensanierungsauftrag. Darüber hinaus verspreche ich mir Kostensenkungen durch eine enge Zusammenarbeit mit der im Lande für die allgemeine Liegenschaftsverwaltung zuständigen Stelle, dem Betrieb für Bau und Liegenschaften, BBL.

Im Ergebnis, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird das Land der Wirtschaft zukünftig als alleiniger und, ich denke, kompetenter Ansprechpartner für die Sanierung zur Verfügung stehen, soweit es um Altlastengrundstücke aus dem ehemaligen Treuhandbestand geht und durch Schaffung von Arbeitsplätzen die Voraussetzungen für eine öffentliche Freistellung erfüllt werden.

Ich darf Sie bitten, meine sehr geehrten Damen und Herren, dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu folgen und ihn antragsgemäß an die Ausschüsse zu überweisen. In den Beratungen im Umweltausschuss – und wenn Sie wollen, auch in anderen Ausschüssen – will ich gerne auf Fragen eingehen, die ich hier nicht beantwortet hatte. Die Verträge sind sozusagen schwebend unwirksam. Die endgültige Inkraftsetzung geschieht dadurch, dass Sie dieses Gesetz annehmen. Darum bitte ich Sie herzlich, damit wir den Verträgen dann auch Geltung verschaffen können und somit Günstiges für unser Land bewirken. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Herr Minister.

Als Nächster hat das Wort Herr Borchert von der Fraktion der SPD. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt heute im Parlament einen schwergewichtigen Nachtragshaushalt vor, 3 Kilo, 200 Gramm. Einige haben wir hier noch liegen.

(Heiterkeit bei Dr. Gerhard Bartels, PDS: Hast du das auch richtig nachgemessen?)

Er ist aber nicht nur vom Gewicht her bedeutend und schwer, er ist natürlich auch vom Inhalt sehr bedeutend. Unabweisbare Mehrbedarfe und Steuermindereinnahmen in nicht geahnten Größenordnungen zwingen uns zu diesem Nachtrag.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bereits im Herbst letzten Jahres war grundsätzlich die Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts für 2003 aufgrund sich abzeichnender dramatischer Steuerausfälle und unabweisbarer Mehrausgaben in Größenordnungen erkennbar, allerdings eine Entwicklung, die wir bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes für 2002/2003 im Herbst 2001 natürlich überhaupt noch nicht voraussehen konnten.

Wie hat sich nun die Einnahmesituation in den letzten Monaten konkret entwickelt? Als Erstes die Steuermindereinnahmen aufgrund der Steuerschätzung vom November letzten Jahres für das Jahr 2003 in Höhe von 371 Millionen Euro. Dazu kommt dann durch eine korrigierte Schätzung des Bruttoinlandsproduktes für 2003 von bisher 1,5 Prozent Annahme auf 1,0 Prozent eine weitere

Steuereinnahmeverschlechterung von 37 Millionen Euro. Herr Liskow hat in dem Punkt sicherlich Recht, wenn Experten jetzt davon ausgehen, dass es sich abzeichnet, dass weitere Steuermindereinnahmen mindestens in Größenordnungen von 2,5 Milliarden Euro sich im Mai bestätigen werden, dann macht es sicherlich die Dramatik der Situation noch einmal außerordentlich deutlich.

Hinzu kommt dann noch der Haushaltsfehlbetrag in Höhe von 283 Millionen Euro aus dem Jahre 2002, der nach Paragraph 25 der Landeshaushaltsordnung den folgenden zwei Jahren zugeordnet wird. Und dieser Fehlbetrag belastet das Jahr 2003 zusätzlich noch einmal mit 120 Millionen Euro. Die Gesamtsumme aller Einnahmeverschlechterungen beträgt 528 Millionen Euro – eine außerordentlich dramatische Situation.

Wie werden sich nun die unabweisbaren Mehrbedarfe entwickeln? 34 Millionen Euro Zusatzforderungen von Rentnern aus DDR-Zeiten, 32 Millionen Euro Personalausgaben und andere durch Tarifabschluss bedingt, obwohl durch Abbau von 1.000 Stellen bereits 43 Millionen Euro eingespart wurden. Weitere Veränderungen beziehungsweise Verschlechterungen ergeben sich bei Wohngeld, überörtliche Sozialhilfe, Gerichtskosten, Werftenhilfe auch noch einmal in Höhe von ungefähr 51 Millionen Euro, so dass wir insgesamt Mehrbedarfe haben von 117 Millionen Euro. Mindereinnahmen, Mehrbedarfe, beides zusammen ergibt somit für den Nachtragshaushalt eine Haushaltsverschlechterung von insgesamt 645 Millionen Euro. 645 Millionen Euro fehlen.

Wie löst man dieses Problem, Herr Rehberg, meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU – einige sind ja noch da –,

(Dr. Margret Seemann, SPD: Wenige, sechs. – Zuruf von Sylvia Bretschneider, SPD)

wie löst man solch ein Problem? Wenn einem 645 Millionen Euro fehlen, Herr Caffier, wie löst man dieses Problem? Normalerweise gibt es drei Möglichkeiten: Sparen, kürzen auf der Ausgabenseite ist das eine. Das Zweite ist, man denkt sehr intensiv, wie zum Beispiel die Anfrage von Herrn Renz es gezeigt hat, über Einnahmen nach. Wenn sowohl Ausgabenreduzierung und Einnahmeerhöhung insgesamt nicht reichen, muss man drittens gezwungenermaßen Kredite aufnehmen, sprich Schulden machen. Das ist das normale Einmaleins der Finanzpolitik.

Als Erstes zu den Ausgabenreduzierungen, sprich Sparmaßnahmen. Sie sind unpopulär, sehr schmerzhaft und ich befürchte, auch kaum in dieser Größenordnung von 74,7 Millionen Euro zu verhindern. Die Streichliste sieht unter anderem vor, bei den Landesprogrammen 24 Millionen Euro zu kürzen, Frauenhäuser, soziale Beratungsdienste der Wohlfahrtsverbände, Kulturförderung, Musikschulen, Naturschutz – Tabus gibt es nicht mehr –, Wohnungsbau, Landeshochbau 20 Millionen Euro, sächliche Verwaltungsausgaben 15 Millionen Euro.

Meine Damen und Herren von der CDU, wo würden Sie denn kürzen? Und jetzt bitte mal zu den Vorschlägen von Herrn Rehberg.

1. Reduzierung der Ministerien, Abteilungen

Das ergibt Einsparungen, wenn überhaupt, spitzgerechnet von 2 Millionen Euro. Über die Sinnhaftigkeit wurde hier schon einiges gesagt. Ich glaube, alle, die davon etwas verstehen, sagen richtigerweise, lasst uns

das verbinden mit der angekündigten Verwaltungs- und Strukturform zu einem richtigen Zeitpunkt. In einen richtigen Zusammenhang gesetzt sollte man dieses zumindest nicht ausschließen. Das bringt uns aber für 2003 keinen müden Euro.

2. Abschaffung ÖBS, GAP

Die Arbeitslosenzahlen in Anklam belaufen sich momentan auf 31,5 Prozent. Das ist der Spitzenreiter in Deutschland, nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, das ist ja klar. Was bedeutet es, ÖBS und GAP zu streichen? Das heißt zusätzliche Arbeitslose. Das heißt Zerstörung von sozialer Infrastruktur. Das heißt in Anklam und in anderen Städten unseres Landes, auch geführt von CDUBürgermeistern, ein weiteres Anwachsen der Arbeitslosigkeit. Es ist für mich unbegreiflich, wie man solche Vorschläge unterbreiten kann.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Ich kann mir auch gar nicht vorstellen, dass CDU-Kommunalpolitiker solche Vorschläge gut finden. Das kenne ich aus dem Landkreis Müritz ganz anders. Da sind CDUBürgermeister froh, wenn sie mal eine ABM-Planstelle bekommen.

(Lorenz Caffier, CDU: ÖBS ist nicht dasselbe wie ABM.)

Nicht wahr, Dieter, das ist doch in Rechlin sicherlich auch so?!

Zu den sächlichen Verwaltungsausgaben. 40 Millio

nen Euro wurden da mal so in den Raum geworfen von Herrn Rehberg. Das kann man ja machen. Es hätten auch 50 oder 30 Millionen Euro sein können, das tut ja erst einmal keinem weh. Doch es tut weh, weil natürlich sächliche Verwaltungsausgaben auch einmal konkret werden beziehungsweise diese Kürzungen. Und da muss man schon genau hinterfragen, was wir da eigentlich anrichten. Ich halte eine Kürzung sächlicher Verwaltungsausgaben von 15 Millionen Euro für das, was momentan überhaupt machbar ist. Wir müssen auch berücksichtigen, dass in der globalen Minderausgabe im Haushalt 2003 30 Millionen Euro noch erwirtschaftet werden müssen in der Regel und oftmals sicher aus dem Bereich sächliche Verwaltungsausgaben. Diese Position schließe ich dann auch erst einmal aus.

3. Jugend- und Schulsozialarbeiter

Da muss ich mich schon sehr wundern. Ein Programm, was inzwischen wirklich parteiübergreifend als sehr positiv vor Ort bewertet wird, wird hier möglicherweise im Zusammenhang mit öffentlicher Arbeitsmarktpolitik in Frage gestellt. Erklären Sie das mal den Kommunalpolitikern der CDU vor Ort!

(Dr. Margret Seemann, SPD: Das ist in der Sache auch brisanter.)

Wir haben gerade im Kreistag Müritz Kürzungen erlebt, gerade im Bereich der Jugendarbeit. Wenn ich mir vorstelle zu diesen Kürzungen noch weitere Kürzungen bei Jugend- und Schulsozialarbeitern aufgrund des Wegfalls der 50-Prozent-Finanzierung des Landes in diesem Bereich, ist das unbegreiflich.

(Beifall Volker Schlotmann, SPD, Dr. Margret Seemann, SPD, Dr. Martina Bunge, PDS, und Karsten Neumann, PDS)

Dann kommt der Innenminister Gottfried Timm – da ist er, jetzt als Abgeordneter. Er hat eine Hochglanzbroschüre gemacht für 150.000 Euro als Informationsbroschüre zur Verwaltungsfunktionalreform. Ich bin froh, dass wir diese Broschüre haben. Ich glaube, sie ist sehr zweckdienlich und dürfte für Informationsveranstaltungen der CDU, nicht nur CDU-Bildungswerk, sicherlich sehr gut zu verwenden sein, um einen Beitrag zu leisten, für die Aufklärung unserer Bürgerinnen und Bürger bei diesem wichtigen Thema und vor allem auch für den Informationsbedarf, den es vor Ort auf jeden Fall gibt. Ich begrüße diese Broschüre. Sie ist inzwischen auch auf dem Markt.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Findet reißende Nachfrage.)

Ich weiß nicht, wie man dieses – vermutlich war das nicht ernsthaft – hier als Sparbeitrag betrachten kann.

(Reinhard Dankert, SPD: Der hat das schon ernst gemeint.)

Herr Rehberg und meine Damen und Herrn von der CDU, das war es dann aber auch schon, was hier an konkreten Sparvorschlägen kam. Nicht allzu viel, wobei ich bei Herrn Liskow heraushören konnte, da waren noch drei, vier recht konstruktive Vorschläge dabei. Ich bin mir schon sicher, dass wir wie in der Vergangenheit im Finanzausschuss brauchbare Vorschläge der Opposition konstruktiv beraten werden. In dem einen oder anderen Fall, das haben wir auch in der Vergangenheit gemacht, das werden wir auch zukünftig tun, werden wir dann auch zu gemeinsamen Entscheidungen kommen. Wenn diese Anträge allerdings sinnlos sind, dann werden wir sie logischerweise ablehnen. Aber ich glaube, das ist ein ganz normales parlamentarisches Verfahren. Zumindest in den Fachausschüssen besteht da auch eine ganz vernünftige Arbeitsatmosphäre.

Grundsätzlich bin ich der Meinung – ich lasse mich gerne belehren, aber momentan sehe ich das so –, dass trotz aller Bemühungen und trotz aller kreativer Sparvorschläge – in Anführungsstrichen – der CDU es wohl nicht möglich sein wird, kurzfristig größere Einspareffekte als die eingangs erwähnten 74,7 Millionen Euro für 2003 darzustellen, denn in einem Punkt sind sich alle Abgeordneten einig: Kaputtsparen um jeden Preis wäre unverantwortlich, so dass dieser Bereich wohl ausgereizt ist.

In den Ausschussberatungen werden wir, wie gesagt, die vorgeschlagenen Kürzungen noch intensiv prüfen und diskutieren. Aber aufgrund der engen Spielräume, glaube ich, sollte man wenig Illusionen haben, inwieweit man da noch etwas verändern kann. An dieser Stelle schon mal eins vorneweg: Falls der Vorschlag von Herrn Rehberg – in der „Schweriner Volkszeitung“ nachzulesen –, Personal- und Verwaltungskosten auch durch Kündigungen zu senken, in einen konkreten Antrag münden sollte, wird die SPD diesem Antrag nicht folgen.

(Beifall Volker Schlotmann, SPD, und Dr. Margret Seemann, SPD)

Wir haben in der Vergangenheit den notwendigen Stellenabbau sozialverträglich gestaltet, beim Forstkonzept zum Beispiel, und wir werden das auch zukünftig so tun. Betriebsbedingte Kündigungen wird es mit der SPD nicht geben.

Jede Veränderung eines Haushaltsansatzes – und das Verfahren kennen Sie alle ganz genau auch in den Fach

ausschüssen – bedarf einer konkreten Deckung, die bei der angespannten Haushaltslage schwer zu realisieren sein wird. Und eins muss uns auch klar sein, meine Damen und Herren: Ausgabentitel jetzt im Nachtragshaushalt kurzfristig möglicherweise zu verstärken und möglicherweise auch kurzfristig eine Gegenfinanzierung zu finden ist das eine. Genauso wichtig ist es aber zu überlegen, ob das wirklich sinnvoll ist in Anbetracht der Haushaltssituation. Denn man muss in jedem Fall berücksichtigen, dass man ohne eine mittelfristige Ausfinanzierung möglicherweise kurzfristig mehr Schaden anrichten würde, als es langfristig nutzen würde. Mit kurzfristigen Effekten schaffen wir nämlich keine Planungssicherheit, sondern verstärken möglicherweise eher noch Probleme.

Zum zweiten Komplex, der Frage der Kreditaufnahme. Mit der Erhöhung der Nettokreditaufnahme um 570 Millionen Euro auf 826 Millionen Euro schöpft unser Land die verfassungsrechtlich mögliche Neuverschuldung voll aus. Diese Erhöhung der Nettokreditaufnahme ist der richtige Weg, auch wenn Herr Rehberg es anders sieht, denn dadurch können Investitionen auf hohem Niveau – 1,525 Milliarden Euro – fortgesetzt und Arbeitsplätze gesichert sowie weitere Kürzungen, die sonst notwendig wären in den Bereichen Bildung, Soziales und so weiter, verhindert werden. Außerdem ist es uns dadurch gelungen, die kommunale Finanzausstattung auf gleich hohem Niveau fortzusetzen und zum Beispiel bei der Einhaltung des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes darauf zu verzichten, weitere 150 Millionen Euro bei den Kommunen wegzuschneiden.

Hier gilt allerdings ähnlich wie bei den Sparmaßnahmen auch, dass eine höhere Kreditaufnahme nicht möglich ist. Auch dieser Punkt ist ausgereizt. Warum?

Erstens. Höhere Schulden würden wiederum die Zinsbelastungen verstärken und den eingeschlagenen Weg der soliden nachhaltigen Finanzpolitik zu Lasten der nachfolgenden Generationen in Frage stellen. Wir werden und wir müssen am Ziel festhalten, bis 2010 die Neuverschuldung auf null zu bringen.

Zweitens. Die Einhaltung der verfassungsgemäßen Kreditobergrenze ist notwendig. Die Nettokreditaufnahme darf nicht die eigenfinanzierten Investitionen überschreiten, das heißt, die laufenden Ausgaben dürfen nicht aus Krediten, sondern müssen aus laufenden Einnahmen gedeckt werden.