Protocol of the Session on June 30, 2006

So entsprachen einige Gebietsmeldungen aufgrund einzelner Funde oder Sichtungen von Arten den wissenschaftlichen Anforderungen, um als Beleg für das Vorkommen dieser Art zu gelten, nicht. Um diese Fehler bei der beabsichtigten Nachmeldung von Vogelschutzgebieten zu vermeiden, müssen frühzeitig eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und die Berücksichtigung der abgegebenen Stellungnahmen gewährleistet werden.

(Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU: Richtig.)

Und das ist unser Anliegen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf Initiative der CDU-geführten Länder hat die 66. Umweltministerkonferenz einen Beschluss zur Novellierung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie gefasst.

(Minister Dr. Wolfgang Methling: Eben nicht!)

In dem Beschluss geht es darum, dass die europäischen Richtlinien mit Augenmaß umgesetzt werden. Zwischen wirtschaftlichen und umweltpolitischen Interessen soll es zu einem Ausgleich kommen. Gleichzeitig soll eine pragmatische Handhabe der Richtlinien gewährleistet werden. Die FFH- und Vogelschutzrichtlinien sollen in einer einheitlichen Richtlinie zusammengeführt beziehungsweise harmonisiert und überarbeitet werden. Alle diese Maßnahmen sind besonders im Interesse der ökonomischen und sozialen Entwicklung unseres Landes von erheblicher Bedeutung. Ich begrüße es sehr. Es ist nicht verständlich, warum Mecklenburg-Vorpommern als einziges Bundesland diesen Antrag oder dieses Anliegen nicht unterstützt.

(Beifall Dr. Ulrich Born, CDU)

Vielleicht hören wir auch dazu eine Erklärung.

(Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU: Ja, ja.)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir fordern Informationen über die beabsichtigte Nachmeldung und die Beteiligung der Betroffenen am Verfahren. Gleichzeitig fordern wir die Landesregierung auf, im Interesse des Landes, und hier sage ich, der besonderen Probleme des Landes und auch vielleicht der Schönheit unseres Landes, denn wir haben eine besonders gute Naturausstattung, tätig zu werden. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Frau Holznagel.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat ums Wort gebeten der Umweltminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern Professor Dr. Methling. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Liebe Frau Holznagel, nach Ihren Ausführungen müsste ich ja eigentlich ausreichend polemisch reagieren, aber ich will erst mal Bericht erstatten, wie Sie das gewünscht haben.

(Hans-Heinrich Jarchow, SPD: Ruhig bleiben! Ruhig bleiben!)

Vielleicht können wir dann die Polemik fortsetzen. Es beginnt ja damit, dass Sie Ihre Meldung aus dem Jahr 1992 als ausreichend gekennzeichnet haben. Das ist ja der blanke Unsinn, wirklich, das ist ja völlig unsinnig.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS)

Nach 14 Jahren Auseinandersetzung mit diesem Thema wissen Sie ganz genau, wie die Lage ist. Und heute noch einzuschätzen, das war eine ausreichende Meldung, das ist so was von daneben, dass es eigentlich Ihrem Sachverstand völlig widerspricht.

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Sehr richtig.)

Ich kann das gar nicht nachvollziehen.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Was?!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im September 2004 wurde der Landtag ebenfalls aufgrund eines CDU-Antrages erstmals ausführlich über die Notwendigkeit einer Nachmeldung von Vogelschutzgebieten informiert und das Thema war seitdem Gegenstand mehrerer Kleiner Anfragen, sodass Ihnen die Nachmeldeabsichten nicht erst jetzt und auch nicht erst aus der Presse bekannt wurden. Mecklenburg-Vorpommern hat im Jahr 1992 diese 15 Vogelschutzgebiete gemeldet, von denen auch Frau Holznagel gesprochen hat. Im Jahr 2005 wurden die Schweriner Seen nach einer umfangreichen Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen von drei Landschaftsschutzgebietsrechtssetzungsverfahren zum europäischen Vogel schutzgebiet erklärt und die Europäische Kommission entsprechend informiert. Insofern haben wir jetzt öffentlich 16 Vogelschutzgebiete. Ihnen ist bekannt, dass dieses Verfahren eine wesentliche Voraussetzung für den Weiterbau der Bundesautobahn 241 darstellte.

Ich wiederhole mich, wenn ich Ihnen sage, dass auf der Grundlage der sogenannten gutachtlichen IBA-Listen von dem Jahr 2000 und 2002, das ist also eine Liste von bedeutenden Vogelaufenthaltsgebieten, die Europäische Kommission gegen den Mitgliedsstaat Deutschland im Jahr 2001 aufgrund unzureichender Meldung von europäischen Vogelschutzgebieten ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstoßes gegen Artikel 4 dieser Richtlinie eingeleitet hat, verbunden mit der Aufforde

rung, europäische Vogelschutzgebiete nachzumelden. Eine Präzisierung für die deutschen Länder erfolgte mit dem sogenannten ergänzenden Anforderungsschreiben vom 3. April 2003.

Für Mecklenburg-Vorpommern wurde die Repräsentanz einiger Arten – Frau Holznagel hat die Zahl bereits genannt, dass es um 16 Arten ging, wo Ergänzungen gefordert wurden –, unter anderem für den Schreiadler, für den Fischadler oder den Ortolan, sowie das Fehlen konkreter großräumiger Landschaftsbereiche mit besonderer Bedeutung für Brut- und Rastvögel als defi zitär betrachtet. Zu diesen großen Landschaftsräumen gehören unter anderem die Pommersche Bucht, die Nordvorpommersche Waldlandschaft oder auch der Jasmunder Bodden. Mit ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme vom 4. April 2006, dem letzten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren vor der Weitergabe an den Europäischen Gerichtshof, führt die Kommission zu Mecklenburg-Vorpommern aus: „Da noch keine Nachmeldungen vorgenommen wurden, ist die Meldesituation zum gegenwärtigen Zeitpunkt nach wie vor als unzureichend zu bewerten. Die im ergänzenden Aufforderungsschreiben geäußerte Kritik wird vollständig aufrechterhalten.“ Ich komme auf diese Passagen später zurück.

Die Kommission verwendet als Referenzlisten die fl ächenmäßig sehr umfänglichen gutachtlichen IBA-Listen 2000 und 2002. Nach diesen Listen sind mehr als die Hälfte der Landesfl äche in Mecklenburg-Vorpommern geeignete Vogelschutzgebiete. Wir müssen auf diese IBA-Listen zurückgreifen, soweit die Länder kein eigenes wissenschaftliches Konzept zur Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie vorlegen.

Wie Ihnen bekannt ist, hat das Umweltministerium ein solches Konzept für eine neue Kulisse von europäischen Vogelschutzgebieten in Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet. Während die IBA-Listen grundsätzlich für den Vogelschutz geeignete Gebiete darstellen, war es das Anliegen des Umweltministeriums, die im Sinne der Vogelschutzrichtlinie zahlen- und fl ächenmäßig geeignetsten Gebiete zu identifi zieren – also nicht nur die geeigneten, sondern die geeignetsten – und somit den Umfang der europäischen Vogelschutzgebiete in unserem Land auf das fachlich unverzichtbare Maß zu begrenzen. Zum wiederholten Male verweise ich darauf, dass erst eine ausreichende Meldung von Vogelschutzgebieten die Überwindung des Verbots erheblicher Beeinträchtigungen ermöglicht, die der Artikel 4 Absatz 4 der Vogelschutzrichtlinie für faktische Vogelschutzgebiete formuliert. Dann wird die Anwendung des weniger restriktiven Regimes der FFH-Richtlinie, insbesondere die Anwendung des Artikels 6 Absatz 2 bis 4 der FFH-Richtlinie, möglich. Hierzu ist es allerdings erforderlich, dass die von der Landesregierung beschlossene Gebietskulisse in möglichst kurzer Zeit den nach der Rechtsprechung erforderlichen rechtsverbindlichen Schutz erhält.

Um dies zu gewährleisten, meine Damen und Herren, haben wir die Ressortanhörung für ein Gesetzgebungsvorhaben nach dem Vorbild der Bundesländer zum Beispiel Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen eingeleitet, das das Landesnaturschutzgesetz mit diesem Ziel novellieren soll. Das sind unter den gegebenen europarechtlichen Bedingungen die bestmöglichen Voraussetzungen für eine rechtlich sichere Planung und Umsetzung insbesondere größerer Investitions- und Infrastrukturvorhaben. In Bezug auf die angesprochene Planungs- und Investitionssicherheit verweise ich an dieser Stelle nochmals auf den Ihnen gut bekannten Erlass von Wirt

schafts-, Landwirtschafts-, Arbeits- und Umweltministerium „Hinweise zur Anwendung der §§ 18 und 28 des Landesnaturschutzgesetzes und der §§ 32 bis 38 des Bundesnaturschutzgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern“ oder, kurz gesagt, Hinweise zur Durchführung der FFH-Verträglichkeitsprüfung. In diesem Erlass sind die wichtigsten Fragen geregelt und sicherlich auch für die Damen und Herren der Opposition die Rechtsfolgen und Verfahrensfragen bei der Umsetzung der europäischen Naturschutzgesetzgebung in den Natura-2000-Gebieten erkennbar geregelt.

Ebenso ist Ihnen bekannt, dass die Kommission ihre Zusagen für die Ausreichung von Fördermitteln an die ausreichende Umsetzung europäischer Naturschutzrichtlinien geknüpft hat, sodass im übertragenen Sinne vor dem Essen und erst recht vor dem Nachschlag die Hausaufgaben erledigt werden müssen, sonst gibt es weder Essen noch Nachschlag. Und ich will an dieser Stelle sehr deutlich sagen, liebe Frau Holznagel, ich habe nie gesagt, dass es dafür zusätzliche Mittel gibt. Ich habe immer ausgeführt, dass die Ausreichung von europäischen Fördermitteln in bestimmten Bereichen auch an diese Voraussetzung gebunden ist. Das bitte ich doch der Fairness halber zu berücksichtigen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS und Hans-Heinrich Jarchow, SPD)

Wir haben uns dafür eingesetzt, dass die Europäische Union zusätzliche Mittel dafür zur Verfügung stellt in einem gesonderten Programm. Dazu ist es nicht gekommen. Übrigens gilt das nicht nur für Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch die anderen Bundesländer haben dieses Bemühen gehabt. Die Auswahl der Gebiete des Fachvorschlages für Vogelschutzgebiete – auf Englisch: Special Protection Area oder abgekürzt SPA – erfolgte auf der Grundlage des von mir bereits erwähnten wissenschaftlichen Konzeptes. Das Fachkonzept wurde im Vorfeld mehrfach Vertretern der Europäischen Kommission vorgestellt und mit ihnen diskutiert. Während in der Diskussion mit anderen Ländern die Kommission keine Position bezogen hat, ob das Konzept in Ordnung ist, ja oder nein, äußerte sie sich zum SPA-Konzept für Mecklenburg-Vorpommern in der mit Gründen versehenen Stellungnahme vom April 2006 wie folgt: „Das Konzept wurde ausschließlich auf der Basis von naturwissenschaftlichen Kriterien erstellt und zeichnet sich durch eine sehr gründliche Ausführung aus. Sollte die Umsetzung des Konzeptes wie vorgetragen erfolgen, wird voraussichtlich eine zufriedenstellende Meldekulisse erreicht werden.“ Das müssen wir erreichen mit der Meldung, die wir dann nach Brüssel zu schicken haben.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Meine Mitarbeiter und ich persönlich haben zwischenzeitlich die wichtigsten Umweltverbände, Wirtschaftsverbände und Kammern, den Landesbauernverband, die kommunalen Spitzenverbände und auch die Medien über das Konzept und die sich daraus ergebende Gebietskulisse informiert. Ich bin auch gern bereit, die Oppositionsfraktion gründlicher in allen Details zu informieren, aber üblicherweise holen Sie ja diese Erkundigungen auch in unserer Fachabteilung ein. Im Übrigen stehen alle Informationen in den unteren Naturschutzbehörden der Landkreise auch zur Verfügung.

Über den auf der Basis des Fachkonzeptes erarbeite

ten Fachvorschlag des Umweltministeriums für eine neue landesweite Kulisse von europäischen Vogelschutzgebieten erfolgt gegenwärtig bis Ende August 2006 die Ressortabstimmung. Es ist eine umfangreiche zweimonatige Beteiligung der Öffentlichkeit Ende 2006/Anfang 2007 vorgesehen. Da sich bekanntermaßen die Auswahl europäischer Vogelschutzgebiete entsprechend Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie der Berücksichtigung außerökologischer Belange entzieht, wie die Juristen sagen, werden Stellungnahmen zur Gebietskulisse wie bei der Nachmeldung von FFH-Gebieten berücksichtigt, wenn sie eine naturschutzfachliche Begründung beziehungsweise Argumentation beinhalten.

Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, will ich wunschgemäß einige statistische Angaben mitteilen. Der Fachvorschlag des Umweltministeriums für die neue SPA-Kulisse des Landes umfasst insgesamt circa 32 Prozent der Landesfl äche. Es waren bislang nach unserer Wertung 14,5 Prozent. Die Differenz mit dem Statistischen Landesamt ist mir übrigens auch schon bei anderen Gelegenheiten aufgefallen. Ich denke, das Statistische Landesamt müsste sich auf unsere Angaben beziehen und nicht umgekehrt. Aber wir haben das zu klären,

(Zuruf von Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU)

damit es dort Übereinstimmung gibt, da gebe ich Ihnen Recht, liebe Frau Holznagel. Es sind 26 Prozent der Landfl äche. Ich betone noch mal den Unterschied zwischen Landesfl äche und Landfl äche. 26 Prozent der Landfl äche, das waren bislang 12,6 Prozent und es sind 48 Prozent der äußeren Küstengewässer, bislang waren das 19,8 Prozent. Im Vergleich dazu will ich Ihnen noch mal ins Bewusstsein bringen, dass die IBA-Kulisse 52,6 Prozent des Landes umfasst und damit sehr deutlich und weit über der auf der Basis unseres wissenschaftlichen Fachkonzeptes erarbeiteten SPA-Vorschlagskulisse liegt.

Zu der Problematik, das darf ich abschließend sagen, was die Beschlussfassung in der Umweltministerkonferenz betrifft: Es gibt eben keinen UMK-Beschluss, wie Sie gesagt haben, Frau Holznagel, weil das Land Mecklenburg-Vorpommern unter anderem dort nicht zugestimmt hat. Und ich habe deshalb nicht zugestimmt, weil ich die Gefahr sehe – weil ich weiß, was in Brüssel diskutiert wird –, dass bei der Gelegenheit der Überarbeitung dieser beiden Richtlinien oder einer Zusammenführung die Kandarren noch mehr angezogen werden. Deswegen bin ich sehr vorsichtig dabei. Ich sehe Änderungsbedarf, darüber habe ich hier auch gesprochen. Aber ich sehe auch die Gefahr, dass das, was dabei herauskommt, uns noch mehr Bandagen anlegt. Deswegen habe ich dagegen gesprochen.

Übrigens, das Bundesumweltministerium sieht es genauso wie ich. Wir haben ein Gespräch in Brüssel gehabt mit dem EU-Kommissar. Der hat sich dort auch ziemlich abschlägig verhalten, was die Wünsche der Mehrheit der deutschen Bundesländer betrifft. Aber wir wollen mal sehen, wie es weitergeht. Es wird eine Evaluierung der Richtlinien geben, das ist uns zugesagt worden. Und ich werde mich auch, wenn es dazu kommt, dafür einsetzen, dass es Veränderungen gibt, die im Interesse unseres Landes liegen. Aber so weit ist es lange nicht. Das ist nach 2010 angesagt und bis dahin müssen wir alles gemeldet haben. Das ist dann bei uns sowieso erledigt und faktisch so nicht wirksam. Insofern würde ich darauf nicht so sehr viel Hoffnungen setzen. Es war,

wenn Sie so wollen, auch ein bisschen ein politischer Schaufensterantrag, der dort vorgelegt wurde, dem ich nicht zugestimmt habe. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Danke schön, Herr Minister.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Jarchow. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Zunächst, Herr Minister, ganz herzlichen Dank für diesen sehr ausführlichen Bericht, den Sie uns eben gegeben haben.

Meine Damen und Herren, der Antrag der CDU erhebt die Forderung an die Landesregierung, die zusätzliche Ausweisung von Vogelschutzgebieten zu rechtfertigen, den Landtag umfassend zu informieren und eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit zu gewährleisten. Darüber hinaus gibt der Begründungstext Grund zur Annahme, dass bei Stattgabe des Antrages im weiteren Verfahren der Landtag zu einer Beschlussfassung hierüber kommen soll.

Zunächst einmal ist festzustellen, dass sich der Antrag ausschließlich mit Verfahrensfragen beschäftigt, nicht mit Inhalten. Nun gut, reden wir also über Verfahrensfragen. Wie die CDU mit dem Antrag suggerieren will, ist einerseits das Verfahren als solches anzuzweifeln und andererseits soll in diesem so zweifelhaften Verfahren in aller Heimlichkeit ohne die Anhörung der Betroffenen und Information der Öffentlichkeit entschieden werden. Und das, meine Damen und Herren, ist grob gesagt Unfug und das wissen Sie auch. Aber ich will diese Selbstverständlichkeit für die Damen und Herren auf den Bänken der Opposition gern noch einmal deutlich sagen.