Nun habe ich von Ihnen gehört, von der Seite der CDU, wozu brauchen wir den Antrag noch. Wer war das denn vor vier Jahren im Bundesrat, der das alles blockiert hat? Und genau davor haben wir Angst. Das waren Ihre Ministerpräsidenten, nicht unsere!
(Unruhe bei Abgeordneten der SPD, CDU und Linkspartei.PDS – Beifall bei Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS)
Deswegen brauchen wir den Antrag, um unserer Regierung zu sagen, dass sie dafür eintritt im Bundesrat und wirbt, dass es nicht wieder abgeschmettert wird, dass die Änderungen auch drinbleiben und nicht auch noch die Änderungen wegfallen.
Genau das ist der Punkt. Deswegen bitten wir unsere Landesregierung, sich dafür einzusetzen, dass es nicht wieder vom Tisch kommt und nicht blockiert wird.
(Minister Dr. Till Backhaus: Das habe ich alles schon mit Horst besprochen. – Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD, CDU und Linkspartei.PDS)
Ich halte es in diesem Zusammenhang auch für eine gute Gelegenheit, den Verbraucherschutz als Querschnittsaufgabe zwischen allen Häusern, sowohl im Land als auch im Bund, noch mal zu diskutieren. Ich danke Ihnen und bitte ganz herzlich um Zustimmung zu unserem Antrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich rede trotzdem noch mal, ich versuche es aber, kurz zu machen.
Die SVZ, liebe Frau Schlupp, hat ja in ihrer Bewertung mehr die Formalien berücksichtigt, weniger die inhaltliche Arbeit.
Es ging ja hier bei dem Artikel in der SVZ beziehungsweise bei der Erhebung, die sie gemacht hat, darum, dass wir im Ministerium oder in einer Landesbehörde bisher keine Extraabteilung für den Verbraucherschutz haben oder keine Extrazuständigkeit. Und da kann ich einfach nur sagen, das können wir doch zum Beispiel heilen, indem die nächste Regierung so etwas macht
und sozusagen eine Extraabteilung, die auch so heißt, einrichtet, um dieser Formalie gerecht zu werden.
Ich komme wieder aufs Geld zu sprechen. Wir möchten zum einen nur eine angemessene Gebühr für Informationen, das wäre schon eine Verbesserung. Aber letztendlich möchten wir, dass die Informationszugänge grundsätzlich kostenfrei sind.
Denn der soziale Status darf zum Beispiel nicht den Zugang zu Informationen blockieren. Ich komme ja nun mal aus der Linkspartei und meine Partei möchte, genauso wie sie keine Zweiklassenmedizin und keine Zweiklassenbildung haben möchte, natürlich auch keine Zweiklassenverbraucherrechte haben. Und darum auch dieser Antrag.
Außerdem muss es einen Auskunftsanspruch geben unterhalb der Grenzwerte von Gefahren. Zum Beispiel bei Lebensmitteln und Kleidung sollten die Verbraucherinnen und Verbraucher alle Inhaltsstoffe deklariert bekommen, auch Verunreinigungen, die bei einem Allergiker beispielsweise schlimme Folgen haben können.
(Konrad Döring, Die Linkspartei.PDS: Genau. – Minister Dr. Till Backhaus: Das machen wir aber heute schon.)
An dieser Stelle tangiert dieser Antrag wiederum den Antrag zur grünen Gentechnik, den wir hier hatten, nämlich die Information, die durchgängige Information für den Verbraucher, zum Beispiel auch, dass das Verfahren der grünen Gentechnik gekennzeichnet wird.
Schließlich müssen wir auch noch mal sagen, dass nach dem Verursacherprinzip diejenigen zu den Kosten herangezogen werden, die gegen Verbraucherschutzbestimmungen verstoßen oder die Risiken schaffen, über die der Verbraucher informiert werden soll beziehungsweise über die die Behörde informieren muss. Das Gleiche muss gelten, wenn Unternehmen gegen Informationspflichten verstoßen, die aus anderen Gesetzen, Verordnungen, anderen Verwaltungsakten oder Verträgern herrühren. Ein strengerer Verbraucherschutz einschließlich eines strengen Strafkatalogs schützt – hören Sie bitte – ähnlich wie ein gesetzlicher Mindestlohn auch die Unternehmen selbst vor ruinösem Wettbewerb und schwarzen Schafen. Ich möchte Sie einfach bitten, darüber mal nachzudenken.
(Egbert Liskow, CDU: Bei uns gibt es keine schwarzen Schafe. – Minister Dr. Till Backhaus: Aber schwarze Vögel! – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU und Linkspartei.PDS – Egbert Liskow, CDU: Tilli, pass auf!)
Ein bundesweit koordiniertes hoheitliches Kontrollsystem ebenso wie unabhängige Kontrollsysteme sind erforderlich und müssen dringend vernetzt werden. Und genauso wenig, wie der Verbraucherschutz vom Geldbeutel abhängig sein darf, darf der Verbraucherschutz vom Wohnsitz abhängig sein. Deshalb fordern wir nicht nur ein kostenfreies Informationsrecht, sondern vom Bund langfristig gesicherte, kostenfreie und dezentral verfügbare Beratungsstrukturen.
Wir wissen doch, wenn auf die Länder und Kommunen diese Sache immer mehr abgewälzt wird, dass die Ungleichheit zwischen den einzelnen Bundesländern immer größer wird. Ein Blick in den Verbraucherschutzindex 2006 ist da sehr lehrreich und spricht nicht gerade für eine Wettbewerbsförderung des Föderalismus, denn der
Abstand zwischen den starken und den schwachen Bundesländern wird immer größer. Das heißt, dass der Verbraucherschutz in den schwachen Bundesländern, wenn sich der Bund hier aus der Verantwortung zieht, einfach immer schlechter wird.
Also sollten wir gerade im Verbraucherschutz, damit der bundesweit einheitlich wird, vor allem den Bund dazu verpflichten, dass er hierzu die Voraussetzungen erfüllt.
(Beifall Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS, und Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS – Egbert Liskow, CDU: Frau Wien, ein Bundesgesetz gibt es. – Zuruf von Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU)