Protocol of the Session on June 27, 2006

Eine letzte...

Meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere die Herren von der CDU-Fraktion,

(Zuruf von Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU)

bitte lassen Sie die Rednerin doch ausreden.

(Heinz Müller, SPD: Keine Frauen im Fraktions- vorstand, aber hier den dicken Willi machen. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS)

Eine letzte Bemerkung und die halte ich persönlich für ganz wichtig. Es

ist oft genug an dieser Stelle angemahnt worden, dass das Land in Verantwortung steht, auch in seiner Vorbildwirkung insgesamt für die Verwaltungen in diesem Land. Wir haben hier vor wenigen Wochen das Verwaltungsmodernisierungsgesetz verabschiedet, meine Auffassung zu diesem Gesetz kennen Sie. Aber es gibt unter anderem einen Paragrafen, der festschreibt, wie in Zukunft die Strukturen von Gleichstellung in diesem Land organisiert werden sollen bei der Zusammenführung der verschiedenen Kreise. Und es ist festgeschrieben worden, dass wir dort eindeutig sagen, wie viel wir in jedem Kreis wollen. Das ist schon hier im Parlament strittig diskutiert worden, insbesondere – jetzt sage ich das auch – von den Herren. Mittlerweile ist dieses Gesetz veröffentlicht

(Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU: Und spaltet, ja.)

und es geistert durch dieses Land die Begründung, dass genau dieser Punkt, wenn es Klagen geben würde, einer sein könnte, gegen den man klagen will, umso mehr dafür eine Begründung, hier als Land beispielgebend mit einer solchen Novellierung voranzugehen, um zu zeigen,

(Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU: Haben Sie keine Spitzenkandidatin?)

dass insgesamt im Land Strukturen notwendig sind, die eine Gleichstellung realisierbar machen, die wir heute noch nicht haben. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS – Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Sehr richtig.)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes auf Drucksache 4/2165. Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/2279 unverändert anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bei Zustimmung der Fraktionen der SPD und Linkspartei.PDS, des fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/2165 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/2165 bei Zustimmung der Fraktionen der SPD und Linkspartei.PDS, des fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur

Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe –, Drucksache 4/2167, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Sozialausschusses auf Drucksache 4/2331.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/2167 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses – Drucksache 4/2331 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Sozialausschusses, der Abgeordnete Koplin.

(Heinz Müller, SPD: Der hat sein Geld heute aber auch verdient.)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu diesem hier zur Debatte stehenden Gesetzentwurf hat der Sozialausschuss am 26. April eine Anhörung durchgeführt. Hinsichtlich der Ergebnisse der öffentlichen Anhörung verweise ich auf die schriftliche Stellungnahme des Sozialausschusses.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, bisher nicht eindeutig geregelte Aufgabenzuweisungen zu konkretisieren. Durch die Neufassung der entsprechenden Regelungen wird der Spielraum im Sinne einer fachgerechteren Besetzung der Jugendhilfeausschüsse und des Landesjugendhilfeausschusses erhöht und eine weitergehende Beteiligungsmöglichkeit für junge Menschen eröffnet. Durch die Einfügung eines neuen Paragraphen 13a wird der Landesjugendhilfeausschuss als wichtiges plurales Entscheidungsgremium aufgewertet, Herr Glawe.

Die Beschlüsse des Sozialausschusses sehen unter anderem vor, dass dem Jugendhilfeausschuss zukünftig 15 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich des Vorsitzenden angehören. Dies dient dem Ziel, das Gremium arbeitsfähig zu halten. Ferner soll es dem Jugendhilfeausschuss selbst überlassen bleiben, ob dieser für die Jugendhilfeplanung und andere Aufgaben Unterausschüsse bildet oder es eben nicht tut. Die Beschlüsse des Sozialausschusses stellen klar, dass das Landesjugendamt weiterhin die Aufgabe der Kostenerstattung bei der Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise gemäß Paragraph 98 des SGB VIII wahrnimmt. Durch die Beschlüsse des Sozialausschusses wird ferner sichergestellt, dass der Landesjugendhilfeausschuss frühzeitig am Gesetzgebungsverfahren sowie an der Erarbeitung von Richtlinien und Empfehlungen, die die Kinder- und Jugendhilfe betreffen, durch die Landesregierung beteiligt wird. Auch soll zukünftig ein vom Sozialausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zu benennender Vertreter beziehungsweise eine Vertreterin als beratendes Mitglied dem Landesjugendhilfeausschuss angehören. Ein weiterer Eckstein der Empfehlungen des Sozialausschusses besteht darin, dass die Erarbeitung eines Kinder- und Jugendprogramms des Landes nunmehr gesetzlich fixiert wird.

(Torsten Renz, CDU: Das tut auch not.)

Der Sozialausschuss hat die Beschlussempfehlung einvernehmlich bei Enthaltung seitens der Fraktion der CDU angenommen. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, den

Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung anzunehmen, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Herr Vorsitzender.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst die Sozialministerin des Landes Frau Dr. Linke.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Das Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfeorganisationsgesetz ist Ausdruck einer aktivierenden, auf demokratische Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zielende Kinder- und Jugendpolitik der Landesregierung.

Mit der heute beschlossenen Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Artikel 14 werden der umfassende Schutz von Kindern und Jugendlichen wie auch deren Anspruch auf Mitgestaltung festgeschrieben. „Land, Gemeinden und Kreise fördern die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an der Gesellschaft.“, so heißt es ausdrücklich in unserer Landesverfassung. Die Ihnen vorliegende Gesetzesänderung ist Ausdruck dieses Verfassungsgrundsatzes. Mitwirkung an gesellschaftlichen Prozessen, gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein sind nicht zwingend an die Zugehörigkeit zu Parteien, Verbänden, Vereinen oder Organisationen geknüpft. Sie ist nicht an Lobbyarbeit geknüpft, sondern beginnt bei der Meinungsbildung im Elternhaus, in der Schule, in der Arbeitsgemeinschaft oder in einer zeitweiligen Projektgruppe. Hier werden kreatives und demokratisches Miteinander selbst gestaltet, für junge Leute erlebbar und prägend. Und genau das ist der Gedanke, den das Ihnen vorliegende Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch zur Kinder- und Jugendhilfe verfolgt.

Die Novelle stärkt die Mitwirkungsrechte der Jugendlichen auf einem wichtigen politischen Feld, in den Jugendhilfeausschüssen. Der Jugendhilfeausschuss vor Ort ist das Gremium, das über alle Angelegenheiten der Förderung von Jugendprojekten, von Freizeitstätten, von Jugendclubs und nicht zuletzt bei der Förderung von Jugendsozialarbeit mit entscheidet. Den Jugendhilfeausschüssen sollen zukünftig zwingend Vertreter von Jugendorganisationen angehören, die durch die jeweiligen Stadt- oder Kreisjugendringe bestimmt werden. Auch in dem Landesjugendhilfeausschuss soll ein Vertreter des Landesjugendringes als reguläres Mitglied aufgenommen werden. Nicht zuletzt wird die Mitgliedschaft im Landesjugendhilfeausschuss und in den Jugendhilfeausschüssen der Kommunen nunmehr auch mit 16 Jahren möglich sein. Die Koalition aus Linkspartei.PDS und SPD setzt damit den im Jahr 1999 mit der Herabsetzung des Wahlalters der Kommunalwahlen auf 16 Jahre eingeschlagenen Weg konsequent fort. Der Ausbau der politischen Beteiligungsrechte auch für Jugendliche ab 16 Jahre ist unser politisches Anliegen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, Gesetze bieten einen Handlungsrahmen, den es auf vielfältige Weise mit Leben zu erfüllen gilt, durch Aktivitäten

der Regierung, der Kommunen, der Vereine und Verbände und natürlich der Kinder und Jugendlichen selbst. Kinder und Jugendliche sollen lernen und erleben, Demokratie funktioniert nicht ohne die Arbeit engagierter Bürger. Demokratie funktioniert nicht ohne mein persönliches Zutun. Demokratie ist anstrengend, aber die Anstrengung lohnt sich. Wir Erwachsene wollen durch entsprechende gesetzliche Regelungen jungen Leuten diesen Lernprozess erleichtern, aber auch ermöglichen. Dazu bedarf es entsprechender gesetzlicher Regelungen, damit ihnen auch der Platz in den Gremien frei gemacht wird.

Ich bin überzeugt, dass wir mit dem Ihnen vorliegenden Gesetz einen weiteren Schritt für die Teilhabe der jungen Generation am demokratischen Prozess getan haben. Einmischen statt zuschauen! In diesem Sinne bitte ich Sie um Unterstützung für dieses Gesetzgebungsvorhaben. – Danke.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Renz von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe den Auftrag, auch zu diesem Tagesordnungspunkt für die CDU-Fraktion etwas vorzutragen.

(Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU – Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Auftrag?!)

Diesem Auftrag komme ich sehr gern nach, Herr Koplin.

Aber nichtsdestotrotz, wenn ich die Ausführungen zum SGB VIII betrachte, dann komme ich nicht umhin, die Gleichstellungsdebatte in diesem Zusammenhang hier einfach noch einmal nach vorn zu stellen,

(Heike Polzin, SPD: Nee, ne?!)

und sage, wir haben schon eine besondere Art der Realisierung von Gleichstellung. Das ist für mich eine scheinheilige Debatte, wenn wir dann die Realität betrachten.

(Andreas Bluhm, Die Linkspartei.PDS: Oh, oh! – Heinz Müller, SPD: Sie müssen von Scheinheiligkeit reden!)

Wenn eine kompetente Frau, eine dreifache Mutter