Protocol of the Session on June 27, 2006

Zu den Fragen im Detail: Was muss getan werden, damit es keine Mängel bei der Ausstellung von Todesbescheinigungen gibt? Was ist zu tun, damit Transporte von Verstorbenen ohne Beanstandungen erfolgen? Was spricht womöglich für und was gegen eine Privatisierung von Krematorien? Welche veränderten Formen der Trauer- und der Erinnerungskultur gibt es mittlerweile und wie sind sie zu berücksichtigen?

Ich denke, in der gebotenen Sensibilität haben wir nach Kompromissen gesucht und uns völlig zu Recht entschieden, dass es nunmehr Regelungen zur Beisetzung von Tot- und Fehlgeborenen gibt, Herr Glawe und

Herr Dr. Nieszery sind darauf eingegangen. Wir haben somit eine wichtige ethische Frage geklärt. Wir haben gesagt, die zweite Leichenschau soll von Rechtsmedizinern vorgenommen werden und erst nachrangig von anderen Medizinern. Hier ist die Frage der Qualität berührt. Es wird zukünftig Friedwälder geben. Die Kirchen waren mit dieser Überlegung und mit dieser Idee, die wir im Ausschuss behandelt haben, nicht einverstanden und haben entsprechend interveniert. Wir halten es dennoch für sinnvoll und wichtig, eine solche Möglichkeit zu eröffnen, weil sie eine alternative Form der sich entwickelnden Trauer- und Erinnerungskultur widerspiegelt. Wir haben uns dafür entschieden, dass es private Krematorien im Land nicht geben wird. Ich halte das für vernünftig, obwohl es eine umstrittene Lösung bei uns ist. Wir haben uns letztendlich dazu verständigt, es bei der Situation zu belassen. Hier fiel auch ins Gewicht, dass gerade Kommunen wie Rostock gesagt haben, wie wichtig dieser Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge für das Leben in der Kommune und für die Gestaltung ist. Wir haben dem entsprochen. Auch ich wäre dafür, dass wir diesen Gesetzentwurf in der veränderten Fassung annehmen. – Schönen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS und Heinz Müller, SPD)

Danke schön, Herr Koplin.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der Linkspartei.PDS die Abgeordnete Frau Wien. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist uns allen bekannt, dass es zwei Ereignisse im Leben eines Menschen gibt, die unausweichlich sind, egal wie das Leben verläuft und wie die Biografie ist. Das sind die Geburt und der Tod, denn der steht vor uns allen. Ob wir es möchten oder ob wir es nicht möchten, es ist einfach so. Dieses Thema ist natürlich sehr emotional besetzt. Ich habe es im Obleutegespräch des Tourismusausschusses erlebt, wie stark die Sache emotional besetzt ist und wie unterschiedlich die Meinungen sind. Ich akzeptiere das, gerade in Bezug auf den Friedwald. Ich persönlich bin sehr froh, dass diese Möglichkeit des Friedwaldes in Mecklenburg-Vorpommern eröffnet wird. Ich möchte dafür zwei Aspekte nennen:

Der erste Aspekt ist ganz einfach, denn unsere jüngeren Menschen gehen seit 1990 immer mehr in die alten Bundesländer. Es gab eine große Welle seit 1990, die immer noch nicht ganz zu Ende ist. Die, die jetzt zu Hause bleiben, werden immer älter und werden irgendwann begraben werden müssen. Viele von diesen sagen ganz pragmatisch: Meine Kinder können nicht aus Bayern oder aus dem Saarland kommen, um hier die Grabpflege zu übernehmen. Ich möchte ganz einfach an einem schönen Ort in Mecklenburg-Vorpommern bestattet werden, wo meine Kinder, wenn sie dann einmal zum Urlaub in ihr Heimatland zurückkommen, eine Stätte aufsuchen können, die wunderschön ist, wo sie sich an mich erinnern können. Ich möchte für mich keine Seebestattung, das ist mir einfach zu kalt. Das ist einfach eine Begründung, die ich sehr oft bei der Beschäftigung mit diesem Thema gehört habe. Das ist die eine Sache, die unsere eigenen Menschen, die hier in Mecklenburg-Vorpommern leben und auch sterben, betrifft.

Die zweite Sache ist, wir sind jetzt durch die A 20 angeschlossen an die Ballungsräume Hamburg und Berlin. Es gibt, und das weiß ich nun wiederum durch die Beschäftigung mit diesem Thema, eine große Nachfrage aus den beiden Ballungsräumen, die gerne in das Land zurückkommen möchten, in dem sie jahrelang einen schönen Urlaub verleben, wo sie die Naturschönheiten kennengelernt haben und sich sagen, hier würde ich gerne an bestimmten Stellen begraben sein wollen. Ich weiß, dass meine Familie, meine Angehörigen auch gerne meiner gedenken an einer bestimmten Stelle, das verbinden mit angenehmen Erinnerungen und mit einem angenehmen Aufenthalt in diesem Land Mecklenburg-Vorpommern. Ich denke, unter diesen beiden Aspekten ist es auch legitim für diejenigen, die außerhalb eines Friedhofes beerdigt werden möchten, nämlich in einem Friedwald, genauso, wie es ja bei der Seebestattung möglich ist, dass man diese Möglichkeit jetzt erschließt.

Drittens. Es ist mir bei der Beschäftigung mit dem Friedwald und bei Gesprächen begegnet, dass in anderen Bundesländern sehr wohl Geistliche an den Bestattungen von Personen teilnehmen, die sich im Friedwald bestatten lassen.

Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Danke schön, Frau Wien.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bestattungsgesetzes auf der Drucksache 4/2115. Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/2322(neu) anzunehmen.

Wir kommen damit zur Einzelberatung.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich ums Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD und Linkspartei.PDS sowie Enthaltung der Fraktion der CDU angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 4/2322(neu) zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 4/2322(neu) bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD und Linkspartei.PDS, des fraktionslosen Abgeordneten, Stimmenthaltung der Fraktion der CDU und einer Stimmenthaltung aus der Fraktion der SPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Einführung

einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der SUP-Richtlinie ( L a n d e s - S U P - R i c h t l i n i e n - U m s e t z u n g s- g e setz – LSUPUG M-V), Drucksache 4/2041, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Umweltausschusses auf der Drucksache 4/2338.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der SUP-Richtlinie (Landes-SUP- Richtlinien-Umsetzungsgesetz – LSUPUG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/2041 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Umweltausschusses – Drucksache 4/2338 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der SUP-Richtlinie (Landes-SUP-Richtlinien- Umsetzungsgesetz). Der Umweltausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/2338 anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 7 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 7 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD und Linkspartei.PDS, des fraktionslosen Abgeordneten und eines Abgeordneten der CDU angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses auf Drucksache 4/2338 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses auf Drucksache 4/2338 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Vorschriften, Drucksache 4/2114, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Sozialausschusses auf Drucksache 4/2332.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Vorschriften (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/2114 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses – Drucksache 4/2332 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Sozialausschusses Herr Koplin. Bitte schön, Herr Vorsitzender, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu dem Gesetzentwurf hat der Sozialausschuss am 3. Mai 2006 eine umfangreiche Anhörung durchgeführt. Details können Sie der Beschlussempfehlung entnehmen.

Etwas zur Intention der Landesregierung: Mit dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf werden die Voraussetzungen geschaffen, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie dafür zu sorgen, dass wir eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft nachhaltig gewährleisten, um ihnen, und das ist das Ziel, eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Die Beschlüsse des Sozialausschusses sehen unter anderem vor, dass das Gender-Mainstreaming eindeutig im Gesetz umgesetzt wird. Ferner sehen die Beschlüsse des Sozialausschusses eine Beweiserleichterung zugunsten von Menschen mit Behinderungen vor, die gegebenenfalls eine Benachteiligung glaubhaft machen müssen. Im Hinblick auf den Einsatz von Gebärdendolmetschern sehen die Beschlüsse des Sozialausschusses für bestimmte Fälle vor, dass, wenn bestimmte vorgegebene Fristen nicht eingehalten werden, weil ein Gebärdendolmetscher oder eine andere geeignete Kommunikationshilfe nicht rechtzeitig zur Verfügung stand, diese besagte Frist angemessen zu verlängern ist.

Da im Ausschuss die Kostenfolgen des Gesetzes Gegenstand der Beratungen waren, hat der Sozialausschuss beschlossen, die Landesregierung aufzufordern, dem Landtag bis zum 31. März 2009 über die Kostenfolgen des Gesetzes zu berichten. Diese Berichtspflicht finden Sie im Paragrafen 14 des Artikels 1 Absatz 5 wieder. Bei den übrigen Änderungen handelt es sich im Wesentlichen um redaktionelle Änderungen und Anpassungen von Verweisen und Folgeänderungen. Ferner sollen die zwischenzeitlich verkündeten Gesetze im Gesetzentwurf berücksichtigt werden.

Der Sozialausschuss hat die Beschlussempfehlung einvernehmlich bei Enthaltung seitens der Fraktion der CDU angenommen. Die von der Oppositionsfraktion gestellten Änderungsanträge sind in meinem schriftlichen Bericht unter „Beratungsergebnisse“ sehr ausführlich dargestellt worden. Insofern verweise ich auf den Ihnen vorliegenden Text und bitte Sie, dem Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/2114 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 4/2332 zuzustimmen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Danke schön, Herr Koplin.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erste hat ums Wort gebeten die Sozialministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Dr. Linke. Bitte schön, Frau Ministerin.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Heute ist ein guter Tag für die Menschen in unserem Land,

(Beifall Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS)

denn mit Artikel 17a der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und dem jetzt vorliegenden Behindertengleichstellungsgesetz werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern gestärkt. Das Land, Gemeinden und Kreise gehen zu diesem Zweck eigene Verpflichtungen ein.

Oft wurde ich in den letzten Wochen und Monaten gefragt: Warum machen Sie eigentlich in Zeiten der Deregulierung ein neues Gesetz? Ja, es ist so: Wir wissen einfach aus der Erfahrung, dass sich bestimmte gesellschaftliche Interessen fast im Selbstlauf durchsetzen und andere Interessen eines gesetzlichen Rahmens bedürfen. Und zu Letzterem gehören auch die Interessen von Menschen mit Behinderungen. „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Um diesen grundlegenden Satz wurde Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes im Jahre 1994 ergänzt. Diesen Verfassungsgrundsatz gilt es mit Leben zu erfüllen, dazu bedarf es dieses heute hier zur Abstimmung stehenden Gesetzes. Das Gesetz wird die Chancen von Menschen mit Behinderungen und auch Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verbessern. Es verankert im Bereich der öffentlichen Hand MecklenburgVorpommerns Gleichstellung und Barrierefreiheit und gibt den Menschen mit Behinderungen damit verbriefte Rechte im Umgang mit Behörden und Kommunen in die Hand und formuliert andererseits deren Pflichten.

Mit dem neuen Gesetz wird an Erfahrungen und Bedürfnisse angeknüpft, die Menschen mit Behinderungen in den Organisationen der Selbsthilfe gesammelt haben. Mit dem neuen Gesetz werden aber auch Erfahrungen aufgenommen, die im Integrationsförderrat bei der Landesregierung im Zusammenwirken zwischen den Verbänden und den Ressorts gesammelt wurden. Der Zielstrebigkeit und sozialpolitischen Klugheit der Vertreter des Integrationsförderrates, sowohl auf Ebene der Verbände sowie der Ressorts, ist dieses nun vorliegende Gesetz in starkem Maße zu verdanken.

Die Erste Lesung des Gesetzes fand am 8. März 2006

im Landtag statt. Heute nun soll es verabschiedet werden. Der Vorsitzende des Sozialausschusses hat über das parlamentarische Verfahren berichtet. Ich danke Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete für die zügige Beratung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. In Mecklenburg-Vorpommern leben etwa 247.000 Menschen mit anerkannten Behinderungen. Hinzu kommt eine erhebliche Anzahl von Menschen, die bisher keinen Antrag auf Feststellung einer Behinderung gestellt haben. Insofern sind circa 275.000 Menschen in unserem Land von dem neuen Gesetz berührt. Das entspricht in etwa 16 Prozent der Bevölkerung des Landes.

Das Behindertengleichstellungsgesetz nimmt den gesamten öffentlich-rechtlich organisierten Bereich des Landes, also die Verwaltungen und die kommunalen Körperschaften sowie die ihnen unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts in die Pflicht. Sie sind zur Gleichstellung und Integration von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. In sehr moderner Weise vollzieht das Gesetz den Paradigmenwechsel, weg von staatlicher Fürsorge und Versor