Protocol of the Session on May 18, 2006

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Borchert.

Ums Wort hat jetzt gebeten die Sozialministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Dr. Linke.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung hat sich in den letzten Jahren außerordentlich stark gemacht für die Krankenhäuser des Landes. Wir haben uns für den Erhalt der Krankenhausstandorte eingesetzt, haben mit dem vierten Krankenhausplan, der vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2008 gilt, Planungssicherheit gegeben und wir haben einen sehr guten Stand mit 9.950 Betten und 352 Tagesklinikplätzen, die am 1. Januar 2005 in den Krankenhausplan aufgenommen wurden. Wir haben eine sehr hohe Auslastung. Sie liegt bei etwa 83 Prozent, erreicht also im Wesentlichen die Vorgabe. Und wir haben, das möchte ich noch einmal an dieser Stelle sagen, mit der Krankenhausplanung im wahrsten Sinne des Wortes eine Punktlandung hingelegt.

Sie erinnern sich, wir haben seit 1991 1,7 Milliarden Euro

in die Sanierung, in die Rekonstruktion, in den Neubau unserer Krankenhäuser investiert. Und ich bin sehr froh, dass wir sagen können, das ist ja in dem laufenden Doppelhaushalt festgeschrieben, auch für Neustrelitz gibt es eine Perspektive.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Allein in den Jahren 2002 bis zum Jahr 2005 wurden 450Millionen Euro im Krankenhausbereich investiert. In diesem Jahr werden es noch einmal 80,6 Millionen Euro sein.

Der gemeinsame Planungsprozess mit allen Planungsbeteiligten und den einzelnen Krankenhäusern unter Leitung meines Hauses hat sich bewährt. Der notwendige Strukturwandel im Krankenhauswesen ist gerade in Mecklenburg-Vorpommern sehr, sehr gut bewältig worden. Wir haben eine Bettenziffer von 58 Betten je 10.000 Einwohner und eine Verweildauer von 7,9 Tagen. Wir liegen damit bundesweit im Vergleich an der Spitze, wenn es um eine effektive, eine in hoher Qualität gesicherte medizinische stationäre Versorgung unserer Bevölkerung geht.

(Harry Glawe, CDU: Ja, das ist richtig. Das habe ich auch gar nicht bestritten.)

Und all diese Veränderungen, Sie haben es angedeutet, Herr Glawe, haben sich in einem außerordentlich schwie

rigen gesellschaftlichen Umfeld vollzogen. Ich will nur an die rückläufige Bevölkerung, also an das Demografieproblem, worüber wir schon des Öfteren gesprochen haben, erinnern.

(Egbert Liskow, CDU: Denken Sie immer daran!)

Ich will daran erinnern, dass sich gerade im Krankenhausbereich vieles vom stationären in den ambulanten Bereich verlagert hat infolge des wissenschaftlich-technischen Fortschritts im Bereich der Medizin.

Und ich will auch daran erinnern, dass es im Laufe dieser Jahre eine Veränderung im Finanzierungsbereich gegeben hat. Bis zur Einführung des DRG-Systems wurde ja im Krankenhausbereich auf der Grundlage der tagesgleichen Pflegesätze, das heißt auf der Basis realer Kosten zwischen den Leistungserbringern und den Kassen abgerechnet. Über Jahrzehnte hat sich dieses Kostendeckungsprinzip im Westen entwickelt und im Ergebnis zu einer hohen Ausdifferenzierung, also einer enormen Spannbreite der realen Krankenhauskosten zwischen den einzelnen Ländern, aber auch innerhalb der Länder zwischen einzelnen Krankenhäusern geführt. Das Ergebnis waren immer weiter steigende Belastungen für die gesetzlichen Krankenversicherungen, das heißt also für die Versicherten, sodass die Gesellschaft, die Versicherten, aber eben auch der Gesetzgeber im Interesse der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler diese Entwicklung nicht hinnehmen konnten und hier Veränderungen erforderlich waren.

Mit dem Gesundheitsreformgesetz 2000 wurde der Anstoß zur Einführung eines anderen Abrechnungssystems, des Fallpauschalensystems, vorgenommen, wobei es im Kern darum geht, gleiche Leistung für gleiche Vergütung, also Leistungen in der Perspektive zunehmend nach den entstandenen tatsächlichen Kosten abzurechnen. Es war eine Überlebensfrage für unsere Krankenhäuser, aber eben auch für die gesetzlichen Krankenversicherungen, sich diesem Problem im Interesse der Finanzierbarkeit, im Interesse des Erhalts der Krankenhäuser als wichtige Elemente in unserem Gesundheitssystem zu stellen, Kosten zu optimieren und damit anzugleichen.

Nach und nach mussten oder müssen immer noch die kostendeckenden tagesgleichen Pflegesätze hin-, also umorientiert werden zu Fallpauschalen. Das erfordert ein straffes Kostenmanagement, eine Optimierung der Abläufe. Krankenhäuser bedürfen eines stringenten internen betriebswirtschaftlichen Arbeitens. Ich möchte sagen, die Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern sind hier Schrittmacher und wir haben in den neuen Ländern, ich denke, allein wegen des gesellschaftlichen Wandels 1990, diesen Wechsel auch schneller vollzogen als viele Krankenhäuser in den alten Ländern. Es ergeben sich damit große Unterschiede zwischen den neuen Ländern und den alten Bundesländern.

Optimierung der Kosten, das heißt auch für den Bundesgesetzgeber von Anfang an mehr Transparenz, mehr Vergleichbarkeit bei den Entgelten. Herr Glawe, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, es ist einfach nicht nachvollziehbar, wenn es bei einer Blinddarmoperation Differenzen in den Entgelten zwischen mehreren Hundert Euro gibt. Damit musste aber auch umgegangen werden. Eine jahrzehntelange Entwicklung, die zu riesigen Unterschieden zwischen Kosten und Entgelten geführt hat, kann nicht innerhalb weniger Monate aufgehoben werden. In Mecklenburg-Vorpommern liegt nach einem mehrjährigen Anpassungsprozess der durchschnittliche Basisfallwert

im Jahr 2005 bei 2.585 Euro, ist damit im bundesweiten Vergleich am kostengünstigsten.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Berlin hat einen von 2.999 Euro, das ist der höchste Landesbasisfallwert. Schleswig-Holstein, Thüringen und Brandenburg liegen etwa bei 2.600 Euro, also dicht bei. Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein haben relativ niedrige Basisfallwerte. Aber Länder wie das Saarland oder Hamburg liegen bei 2.900 Euro. Das ist die Differenzierung zwischen den Ländern, also zwischen 2.600, 2.900, 3.000 Euro. So, wie diese Differenzen schwanken, schwanken aber wie gesagt auch die Unterschiede innerhalb der Länder. 2.585 Euro für Mecklenburg-Vorpommern – dieser Wert setzt sich immerhin zusammen aus einer Spannbreite von 2.055 Euro, niedrigster Basisfallwert für Boizenburg, und 3.417 Euro, der höchste Basisfallwert für Wismar.

Wegen dieser schwierigen Ausgangslage hat der Bundesgesetzgeber bei Erlass des Fallpauschalengesetzes 2002 es zunächst bei der Einführung von landesweiten Festsetzungen belassen und festgelegt, dass dieser Prozess schrittweise zu gestalten ist. In der damaligen Diskussion wurden auch bundeseinheitliche Fallpauschalen diskutiert. In der Begründung zum Gesetz heißt es: „Ziel auf mittlere Frist sind bundeseinheitliche Basisfallwerte. Im Hinblick auf die Auswirkungen für die Krankenhäuser und die regional organisierten Krankenkassen wird jedoch für die mit diesem Gesetz geregelte Übergangsphase bis Ende 2006 zunächst ein einheitliches DRGPreisniveau auf Landesebene eingeführt.“ Ziel ist ganz klar auch hierbei gleiches Geld für gleiche Leistung. Das möchte ich noch einmal betonen.

Natürlich ist es möglich, diesen Prozess nun enorm zu beschleunigen. Wir haben das diskutiert mit den Krankenkassen und mit den Geschäftsführern der Krankenhäuser. Es wäre theoretisch denkbar, dass wir diesen Prozess beschleunigen, die Krankenhäuser mehr Geld erhalten, aber es müsste finanziert werden. Herr Borchert hat hier sehr ausführlich dargelegt, welche Konsequenzen das hätte, auch für die AOK Mecklenburg-Vorpommern. Krankenhäuser könnten auch in Berlin oder Hamburg mit ihren Pauschalen heruntergehen.

Wir wissen, was das bedeutet für Krankenhäuser, wenn sie weniger Geld erhalten. Ich bin schon dafür, wegen dieser über Jahrzehnte gewachsenen Schwierigkeiten den Prozess schrittweise zu gestalten, das heißt klares Kostenmanagement, die Finanzierbarkeit regeln über die gesetzlichen Krankenversicherungen. Da bin ich mir einig mit den Direktoren der Krankenhäuser. So etwas muss finanzierbar sein. Will ich einen Vorschlag einbringen, der Punkt A beinhaltet, muss ich auch die Konsequenzen mit auf den Tisch legen.

Die Vorgaben des Gesetzgebers, so, wie sie jetzt festgelegt sind, entsprechen dem Interesse der Krankenhäuser, dem Erhalt der Krankenhäuser. Sie sind im Interesse der Patientenversorgung. Was den Antrag der CDU-Fraktion anbelangt, möchte ich sagen, solange es keine Bundesratsinitiative gibt, kann ich ihr nicht beitreten. Uns geht es darum, die Interessen der Krankenhäuser des Landes zu sichern.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Auch künftig möchte ich von dieser Stelle aus sagen, die Krankenhäuser des Landes haben unsere volle Unter

stützung. Sie haben in der Vergangenheit diese Unterstützung gehabt und sie sind sich sicher, dass wir sie auch weiterhin unterstützen.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Reden Sie doch mit Ihren schleswig-holsteinischen Kollegen, Frau Kollegin! Dann können Sie mit ihnen gemeinsam die Probleme besprechen.)

Es ist wichtig, dass die Krankenhäuser eine stabile, eine zukunftsfähige Perspektive haben.

(Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)

Im System unserer gesundheitlichen Versorgung sind sie wichtige Zentren. Wir haben gestern darüber gesprochen im Zusammenhang mit der flächendeckenden ärztlichen Versorgung, diese Unterstützung ist ihnen gewiss.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Sie haben doch ein Telefon. Sie können sie doch anrufen, Frau Ministerin. – Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Und in diesem Sinne habe ich ganz klar eine kritische Haltung zu dem Antrag der CDU-Fraktion.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Karin Schmidt, Die Linkspartei.PDS – Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Schubert von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion will mit ihrem Antrag erreichen, dass wir dem Anspruch Gesundheitsland Mecklenburg-Vorpommern jetzt und auch in Zukunft gerecht werden. Das ist unser Anliegen, Herr Borchert.

(Heike Polzin, SPD: Das ist aber akausal. – Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Aber damit in die Tasche der Versicherten greifen.)

Aber Sie haben ja schon versucht, den Antrag zu zerreden.

(Zuruf von Rudolf Borchert, SPD)

Ich würde bitten, sehen Sie sich doch den Antrag aus Schleswig-Holstein mal richtig an, Herr Borchert.

(Heike Polzin, SPD: Ich würde mal an Ihre Diskussion zum ersten Tagesordnungspunkt erinnern.)

Da steht ganz eindeutig drin: „Ziel muss dabei weiterhin eine Stabilisierung der Beiträge der Krankenversicherung bleiben.“

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Das ist der Antrag von SPD und CDU aus SchleswigHolstein. Da hat man genau darauf Bezug genommen.

(Karin Schmidt, Die Linkspartei.PDS: Kleines Zauberkunststück! – Zuruf von Rudolf Borchert, SPD)

Es heißt nämlich nicht, dass wir den Landesbasisfallwert – das haben wir mit keinem Ton gesagt – unbedingt erhöhen wollen.

(Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Das ist aber die Konsequenz, Herr Schubert.)

Wir wollen aber, dass er bundes...