Protocol of the Session on May 18, 2006

Ich darf aber den Sachverständigenrat noch einmal zitieren.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Der Sachverständigenrat erachtete es in seinem Gutachten 2004 für ökonomisch vertretbar, die Mittelverwendung zu lockern. Auf vielen Feldern sei seiner Ansicht nach der Aufbau der Infrastruktur weit vorangekommen. Damit sei jetzt fraglich, ob ein weiterer breiterer Infrastrukturausbau auch angesichts der demografischen Entwicklung tatsächlich zu wirksamen Wachstumsimpulsen führt. Meine Damen und Herren, ich denke, wir müssen darüber reden, in welchem Verhältnis Investitionen in Beton und Investitionen in Bildung zukünftig stehen, und dieser Frage darf sich keiner, auch keine politische Partei, verschließen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Torsten Renz, CDU: SGB III und Antrag stellen!)

Ich denke, Investitionen in Beton führen zur Sicherung von Arbeitsplätzen, aber Investitionen in Bildung führen ebenfalls nachhaltig zur Sicherung von Arbeit und Beschäftigung in Mecklenburg-Vorpommern. Ich würde gerne einen Zweiklang herstellen und nicht immer eine Nachrangigkeit für den Bildungsbereich. Und ich glaube, die deutlichen Schwerpunkte, die wir im Land gesetzt haben für Bildung, Ausbildung, vom Vorschulbereich bis hin zur Weiterbildung, zeigen dieses Bemühen und dieses gemeinsame Akzeptieren.

Und wenn ich von Investitionen in Bildung rede, Frau Finanzministerin, heißt das für mich nicht, den Investitionsbegriff ausufern zu lassen, das Haushaltsgrundsätzegesetz zu ändern. Es geht für mich in erster Linie in der Frage der Solidarpaktmittel darum, ob wir beim Paragrafen 11, in dem nämlich der Verwendungszweck für die Solidarpaktmittel zu realisieren ist, in dem einerseits die kommunale Infrastruktur, die kommunale Finanzschwäche ausgeglichen wird und andererseits die Infrastrukturlücke zu schließen ist, darum, ob es uns gelingt, einen dritten Fördertatbestand mit aufzunehmen, der sagt, auch Investitionsausgaben in Forschung und Bildung können über Solidarpaktmittel finanziert werden. Ich finde, das ist ein Angebot, das macht das Haushaltsgrundsätzegesetz nicht kaputt. Dieses muss man im Übrigen auch nicht über Kredite finanzieren. Es ist eine Frage des Umdenkens. Wir haben auch im Haushaltsrecht derart antiquierte Vorstellungen. Wir sollten irgendwann einmal anfangen, zumindest teilweise damit aufzuräumen.

(Torsten Renz, CDU: Richtig.)

Das ist das Angebot und ich hoffe, wir sind bereit, es gemeinsam miteinander zu versuchen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Danke schön, Frau Gramkow.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Kann ich davon ausgehen, dass wir nach der jetzigen Aussprache die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 4/1890 verfahrensmäßig für erledigt erklären? – Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Vereinbarungsgemäß rufe ich jetzt den Z u s a t z t a g e sordnungspunkt auf:...

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Ja, ja.

... Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik, Drucksache 4/2240, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Bauausschusses, Drucksache 4/2270.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/2240 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bau, Arbeit und Landesentwicklung – Drucksache 4/2270 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Es ist im Ältestenrat vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik auf der Drucksache 4/2240. Der Bauausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/2270 anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelberatung.

Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Paragrafen 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/2240 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/2240 einstimmig angenommen.

Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages auf Dienstag, den 27. Juni 2006, 13.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen.