Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Zielvereinbarungen hätten, wie schon im Zusammenhang mit dem Antrag von Herrn Dr. Bartels diskutiert, bereits vor zwei Jahren vorliegen können. Das damals geltende Landeshochschulgesetz hat diesen Weg klar und deutlich geregelt. Am Ende eines quälenden Prozesses möchte ich es wiederholt festhalten: Es ging damals wie heute nicht um eine sinnvolle Strukturentscheidung zur Entwicklung der Hochschulen. Es ging und geht immer nur um die unüberlegten Einsparungen von Stellen.
Es geht nur darum, wie der Stellenabbau mit dem Rasenmäher auch an den Hochschulen umgesetzt werden kann.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Dr. Margret Seemann, SPD: Haben Sie mal gelesen? – Jörg Heydorn, SPD: Also den Rasenmäher kann ich da nicht erkennen.)
Nein, die Landesregierung hat diesen eingeleiteten Reformprozess immer wieder durch neue Sparvorhaben torpediert. Das allein hat zur gegenwärtigen Situation geführt. Daran ändern auch die ständigen Verlautbarungen nichts, dass die Landesregierung nur die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen stärken will.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Angelika Peters, SPD: So ist es. – Beate Mahr, SPD: Das ist keine Ausrede. – Angelika Peters, SPD: Nein.)
Wenn die Stärkung der Hochschulen wirklich gewollt wäre, dann hätten Sie an den Hochschulen im Zuge des Landespersonalkonzeptes nicht 652 Stellen zur Einsparung vorgegeben. Eigentlich sollte die Landesregierung gelernt haben, dass Sie seit 1998 nicht in der Lage war, im Bildungsbereich sinnvolle Strukturentscheidungen zu fällen.
Aber sie hat seit 1998 eines sehr eindrucksvoll bewiesen: ihr Unvermögen, langfristig anhaltende strukturelle Entscheidung vorzubereiten und diese auch umzusetzen.
Die heute vorliegenden Zielvereinbarungen stehen am Ende eines viel zu langen und quälenden Prozesses, der mit Hochschulautonomie nichts mehr zu tun hat. Hören Sie auf, ständig zur Rechtfertigung die Hochschulpolitik anderer Bundesländer heranzuziehen! Während Sie nämlich weiterhin Äpfel mit Birnen vergleichen, steht vor allem Mecklenburg-Vorpommern als Träger der roten Laterne bei der Arbeitslosigkeit vor Herausforderungen, die sich so in anderen Bundesländern nicht stellen. Also müssen wir hier vor allem die Bereiche stärken, die unser Land voranbringen.
Davon kann aber gerade in der dafür so wichtigen Hochschulpolitik seit Langem leider nicht mehr die Rede sein. Hätte die Landesregierung nach Verabschiedung des Landeshochschulgesetzes vor vier Jahren tatsächlich begonnen, Hochschulautonomie umzusetzen, hätte die Landesregierung den Hochschulen etwas Luft zum Atmen gelassen, dann wären Schwerpunkte längst umgesetzt und Profile geschärft, dann würden unsere Hochschulen ohne detailverliebte Vorgaben aus den Ministerien ihren Platz im nationalen und internationalen Wettbewerb bereits gefunden haben. Ihre Konzeptlosigkeit, ihr ständiges Hinterherlaufen hinter kurzfristigen Entwicklungen, ihr ständiges Schlechtreden der Hochschulen, die angeblich allein zu nichts in der Lage sind, all dies hat ein hochschulpolitisches Bild von Mecklenburg-Vorpommern gezeichnet, das unter anderem auch dazu beiträgt, dass wir bei der Exzellenzinitiative des Bundes eben nicht in der ersten Phase zum Zuge gekommen sind.
Dafür müssen Sie, Herr Bildungsminister, aber auch die Finanzministerin die Verantwortung übernehmen.
Das ist ein Ergebnis Ihres Unvermögens, Systemprozesse zu steuern und Wichtiges von Unwichtigem zu unterscheiden.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Ulrich Born, CDU: Sehr richtig. – Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Das ist ja wohl witzig.)
Mit undifferenzierter Finanzpolitik haben Sie die Hochschulen in eine Situation manövriert, in der sie schwerlich im internationalen Wettbewerb bestehen können.
Mit einer Minimalausstattung lässt sich kaum flexibel auf neue Herausforderungen in Forschung und Lehre reagieren.
Vor allem wären die Hochschulen nicht durch die negativen Debatten dieser Landesregierung in der nationalen und internationalen Öffentlichkeit derart beschädigt worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Hochschulen, die die Zielvereinbarungen unterzeichnet haben, sollen nun bis Ende 2010 Planungssicherheit haben. Die Schwerpunkte sind festgelegt, die Finanzierung scheint unter Berücksichtigung der Stellenkürzungen gesichert.
Was aber, wenn diese Stellen nicht den genannten monetären Gegenwert erbringen? Ich habe bereits in der Debatte zur zweiten Änderung des Landeshochschulgesetzes gesagt, und ich sage es heute wieder: 61.468 Euro pro Stelle sind zu hoch gegriffen und das wissen Sie ganz genau. Werden dann noch mehr Stellen gestrichen, wenn der Betrag nicht zusammenkommt oder rückt die Finanzministerin von ihrer Zielvorgabe von 40 Millionen Euro ab? Die Antwort ist bis heute nicht gegeben worden.
Aber auch die Frage nach verbesserten Kooperationen und nach der Durchlässigkeit zwischen Fachhochschulen und Universitäten bleibt in den Zielvereinbarungen noch offen, weil Sie erkannt haben, dass das so genannte YModell unsinnig ist, oder weil Sie feststellen mussten, dass Zielvereinbarungen unter diesem Vorzeichen mit keiner Hochschule zustande gekommen wären.
Wenn ich die Drucksachen 4/2242 und 4/2243(neu) richtig gelesen habe, wollen Sie diese Fragen auf Wunsch aller Hochschulen in einer Expertenrunde nach Abschluss der Zielvereinbarungen klären. Wäre es nicht sinnvoll, auch die Universität Greifswald und die HMT hier einzubeziehen? Das ist natürlich im Hinblick auf das Y-Modell nicht unbedingt sinnvoll, betrachtet man die entsprechenden Studiengänge. Aber auch diese beiden Hochschulen könnten bei der Anwendung anderer Modelle durchaus in die Strukturierung der Hochschulkooperation im System der Bachelor- und Masterstudiengänge einbezogen werden. Gerade bei diesen wichtigen Entscheidungen sollte man in meinen Augen keine Hochschule des Landes außen vor lassen.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hätte sich gewünscht, dass das Parlament im Zusammenhang mit den vorliegenden Zielvereinbarungen die Möglichkeit erhält, sich inhaltlich intensiv mit diesen weit reichenden Maßnahmen auseinanderzusetzen. Aber unser Verständnis von Parlamentsdemokratie unterscheidet sich an dieser Stelle scheinbar erheblich.
Ich beantrage, wenn auch mit sehr wenig Aussicht auf Erfolg, für die Fraktion der CDU die Überweisung dieser Drucksache in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur, denn hier hätten wir die Gelegenheit, eine Entscheidung von großer Tragweite in Ruhe zu diskutieren. Aber, und das ist jetzt das Schwierige, da wir die Mehrheiten in diesem Hohen Hause kennen, gehe ich davon aus, dass Sie dieser Überweisung nicht zustimmen werden. Deshalb nutze ich an dieser Stelle die Gelegenheit, da wir uns nachher dann schon im Abstimmungsverfahren befinden werden, zu erläutern, warum die CDU-Fraktion trotz aller Kritik an dem Weg zu diesen Zielvereinbarungen ihre Zustimmung geben wird.
Die CDU-Fraktion in diesem Landtag hat sich in den letzten Jahren immer dafür eingesetzt, dass die Hochschulen endlich in die Autonomie entlassen werden. Auch wenn in diesem Landtag völlig unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, wie Hochschulautonomie zu definieren ist, verkennt meine Fraktion nicht, dass die Hochschulen, die nun Zielvereinbarungen abgeschlossen haben, von den Ergebnissen zwar nicht unbedingt begeistert sind, aber einen Schritt in die richtige Richtung für ihre weitere Entwicklung sehen. Diese Entscheidungen der Hochschulen wollen wir als CDU nicht mit einer Ablehnung untergraben. Nach langem, steinigem Weg liegen hier Zielvereinbarungen vor, die aufgrund von Diskussionsprozessen und Gremienbeschlüssen innerhalb der Hochschulen entstanden sind. Diese Entscheidung respektieren wir, so, wie wir es in der Vergangenheit immer angekündigt haben. Wir verstehen uns als zuverlässiger Partner für die Hochschulen unseres Landes und deshalb stimmen wir den Zielvereinbarungen zu, aber lassen Sie mich anfügen, wenn auch mit erheblichen Bauchschmerzen und mit dem Wissen darum, dass Sie mit der Verabschiedung der zweiten Änderung des Landeshochschulgesetzes den Hochschulen Zügel angelegt haben. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein langer, schwieriger Prozess für alle beteiligten Seiten liegt mit den fünf unterschriebenen Zielvereinbarungen hinter uns. Dafür möchte ich mich namens meiner Fraktion bei den Hochschulen, den Rektoren, den Selbstverwaltungs- und Beschlussgremien, aber auch beim Bildungsministerium und den beteiligten Häusern dieser Landesregierung bedanken.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS, und Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS)
Seit dem In-Kraft-Treten des Landeshochschulgesetzes im Juli 2002 ist jetzt ein weiter Weg zurückgelegt. Es gab eine Reihe von Umwegen, von kleinen und großen Hindernissen und es gab auch Zeiten, da glaubten wir manchmal, es wird nichts mehr.
Doch es hat sich gezeigt, wenn beide Seiten hart und fair verhandeln, dann können auch Ergebnisse erreicht werden.
(Beifall Mathias Brodkorb, SPD, Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS, und Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS)
Betrachtet man die seit Jahren stagnierenden Prozesse der Umsetzung des Verfahrens nach dem LHG, dann hat wohl doch die Fristsetzung im Rahmen der zweiten Novellierung des Landeshochschulgesetzes ihre Wirkung nicht verfehlt. Der Abschluss der vorliegenden fünf Zielvereinbarungen schafft die Grundlage, nun endlich die künftigen Planungsperioden nach klaren, eindeutigen und seit 2002 geltenden gesetzlichen Vorschriften in entsprechendem Umfang durchzuführen.
Aufgabe für das Land war es immer, eine längerfristig tragfähige, abgestimmte und bedarfsgerechte Hochschulentwicklung zu ermöglichen. Mit fünf Hochschulen konnten Zielvereinbarungen abgeschlossen werden. Sie sind ohne Zweifel ein Kompromiss. Wie das aber bei Kompromissen oft so ist, keiner ist richtig umfänglich zufrieden, jeder hat Federn gelassen, aber jeder der Beteiligten kann aufrecht auch mit diesem Kompromiss leben. Und bei solchen komplexen Systemen, wie sie Hochschulen ohne Zweifel sind, ist es zudem besonders schwierig. Es sind über viele Jahre, manchmal auch Jahrhunderte gewachsene Strukturen, Traditionen und Leistungen, die auf ihre Zukunftsfähigkeit hinterfragt werden müssen. Neben den Anforderungen der Hochschule als Wissenschaftseinrichtung an sich selbst müssen auch die Entwicklungen national und international, die Rahmenbedingungen, Demografie, Finanzpolitik und so weiter berücksichtig werden. Das ist praktisch der immerwährende Widerspruch zwischen Vision und Realität. Den gibt es nun beileibe nicht nur im Verhältnis von Staat und Hochschule.
Meine Damen und Herren von der CDU, Frau LochnerBorst, heute ist allen Fraktionsvorsitzenden zugegangen die neue Fassung der „Empfehlungen zum arbeitsmarktund demographiegerechten Ausbau des Hochschulsystems“ vom Wissenschaftsrat.