(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Das haben wir schon 100-mal debattiert!)
(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Na, dann los! – Heiterkeit bei Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS – Dr. Ulrich Born, CDU: Es nützt doch nichts zu diskutieren, wenn Sie nicht die nötigen Schlüsse ziehen.)
Für eine Strandversorgung mit hoher Qualität gibt es eine Vielzahl von baulichen Anlagen mit entsprechenden Freiflächen. Ein paar Bilder habe ich heute für unseren Bauminister und für unseren Wirtschaftsminister mitgebracht,
(Dr. Ulrich Born, CDU: Sind beeindruckend. – Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Woher denn? Von Rügen?)
(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Das brauche ich nicht. Ich weiß, worum es geht, nicht nur Sie!)
Für eine Strandversorgung mit hoher Qualität gibt es eine Vielzahl von baulichen Anlagen, die als Fertigprodukte unter anderem auch mit dazugehörigen Freiflächen im Angebot sind. Deren Aufstellung muss – und das ist das Verrückte an der Sache – jedes Jahr wieder neu beantragt werden. Da es sich nach Auffassung der Bauämter um Bauen im Außenbereich handelt, ist die Genehmigung jedes Jahr vakant. Das Bauamt – und das ist jetzt eine knackige Spitze – des Landkreises Rügen setzt dem Ganzen noch einen drauf, indem von der Gemeinde Binz die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den weißen Strandsand vorn gefordert wird.
(Heiterkeit bei Lorenz Caffier, CDU – Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Hey! – Dr. Ulrich Born, CDU: Das gibt’s doch nicht! – Zuruf von Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS)
Hierfür braucht es keine Baugenehmigung und eine durch gemeindliche Verordnung geordnete Strandversor
gung birgt viele Vorteile. So kann eine effizientere Nutzung des Sommergeschäftes ohne Bauerntag erreicht werden. Besserer Service am Strand ist das A und O. Zudem lassen sich nach Schätzungen des DEHOGA MecklenburgVorpommern etwa 200 bis 250 zusätzliche Saisonarbeitsplätze schaffen.
Mit einer Freistellung in der Landesbauordnung könnte sich die Servicekette vom Hotelzimmer bis zum Badestrand fest etablieren. Der DEHOGA ist mit seinem Vorschlag bei der Landesregierung und ihren Fraktionen, meine Damen und Herren von der Koalition, bislang auf taube Ohren gestoßen. Dem Bauausschuss hat der DEHOGA ein sehr schlüssiges Gutachten vorgelegt und auch der Wirtschaftsminister ist, wie ich gehört habe, an einer Genehmigungsfreistellung für Strandversorgungseinrichtungen sehr interessiert. Gratuliere, Herr Minister!
Mecklenburg-Vorpommern könnte auf gleicher Augenhöhe wie andere Küstenländer um die Gunst der Gäste werben. Nur ein attraktives, umfassendes Angebot kann dem Servicemangel an der Ostseeküste entgegenwirken. Die Freistellung der Strandversorgungseinrichtungen in der Landesbauordnung kann zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung der Tourismuswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern beitragen.
Sie sehen, meine Damen und Herren, neben sicherheitsrelevanten Aspekten gibt es durchaus auch noch rein praktischen Änderungsbedarf. Und der Herr Bauminister könnte auch noch einmal zur Ausrichtung der Landesbauordnung auf die letzte Baurechtsnovelle durch das Europaanpassungsgesetz etwas sagen, zum Beispiel zur Beachtung des Baurechtes auf Zeit beziehungsweise zu bedingten oder befristeten Festsetzungen im Bebauungsplan. Nach meiner Information gedeihen in Berlin auch schon Gedanken an eine Baurechtsnovelle 2006/2007. Und, Herr Minister Holter, auf Podiumsveranstaltungen wie letzte Woche in Berlin befürworten Sie stets die elektronische Kommunikation zwischen Bürger und Behörde auch aufgrund demokratischer Aspekte. Nun erklären Sie uns doch bitte, warum Ihre Genossen diesem Antrag der CDUFraktion zum Paragrafen 57 nicht nachkommen können,
(Dr. Ulrich Born, CDU: Das gibt’s doch gar nicht! – Wolfgang Riemann, CDU: In einem halben Jahr kommen Sie mit unserem Antrag wieder.)
So etwas heute Morgen in aller Eile aus einem Änderungsantrag der CDU-Fraktion und nicht in der weit reichenden Form einzureichen, wie das heute geschehen soll, das ist für mich abartig, das ist unehrenhaft.
Oder, Herr Minister: Wie steht es mit den Verordnungsermächtigungen im Paragrafen 85? Hier wird es einige Veränderungen geben. Insbesondere spreche ich hier die Nummer 6 des Absatzes 1 des Paragrafen 85 der alten Fassung an. Erst im Februar haben Sie die Campingplatzverordnung geändert. Doch wie steht es damit, wenn die
Ermächtigung dafür fehlt? Das ist wohl ein Fall für die Deregulierungskommission. Oder wann dürfen wir genau mit dem neuen Baugebührentarif rechnen? Was passiert mit der Anlagenprüfverordnung? Sie sehen, meine Damen und Herren, Fragen über Fragen sind noch offen.
Aber ein Wort möchte ich auch an Frau Lück richten. Bitte stellen Sie sich nicht immer als alleinige Kämpferin für die Barrierefreiheit dar!
Den Antrag der CDU-Fraktion zum Paragrafen 50 einfach abzuschreiben war nun wirklich kein Ruhmesstück.
Wir sprechen dennoch den Punkt 1 c der Beschlussfassung an. Wir werden trotzdem diesen Punkt 1 c heute gemeinsam beschließen. Und ich werde nicht müde, immer wieder zu betonen, Barrierefreiheit heißt nicht einzig und allein behindertengerecht. Auch Mütter und Väter mit Kinderwagen sind auf Barrierefreiheit angewiesen.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Das stimmt. – Dr. Ulrich Born, CDU: Richtig.)
Dann würde nämlich auch der Paragraf 35 Absatz 3 Satz 3 der alten Fassung dazugehören. Den schafft aber dieser Gesetzentwurf in seiner unmäßigen Kinderfreundlichkeit ab. Und dann haben in Zukunft die jungen Mütter und Väter gerade keinen Anspruch mehr auf einen gut zugänglichen Abstellraum für Kinderwagen. Zu diesem Punkt der Barrierefreiheit haben Sie nie Stellung bezogen, aber diese Aspekte gehören auch dazu.
Genauso wichtig ist mir eine echte und wirksame Genehmigungsfiktion im Paragrafen 63. Ich werde nicht müde, immer wieder auf die einschlägigen OVG-Urteile hinzuweisen. Es reicht eben nicht, wenn es heißt, und ich zitiere aus Paragraf 63 Absatz 2: „Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der nach Satz 1 maßgeblichen Frist versagt wird.“
Die verheerende Wirkung konnten wir in einem Petitionsverfahren feststellen. Ein Bauherr bekam die in der Frist erfolgte Ablehnungsbescheinigung erst sechs Wochen später zugestellt. Er war von der Genehmigungsfiktion ausgegangen, hatte nach Ablauf der drei Monate Frist angefangen zu bauen und sah sich nun einer Abrissverfügung ausgesetzt, weil nach Auffassung der Richter Entscheidung und Zugang nicht zusammengehören. Dieser Meinung schließen wir uns nicht an und haben einen Änderungsantrag gestellt, der ergänzen soll: „Das Versagen der Genehmigung muss innerhalb der maßgeblichen Frist zugegangen sein.“ Klar, unmissverständlich und bürgerfreundlich, so, wie Sie das von uns gewöhnt sind, meine Damen und Herren – das ist unsere Grundauffassung zu dieser Landesbauordnung.
Es ist richtig, dass unser Vorschlag zu einer Beweislastumkehr führt, aber diesen Aspekt kann man dann nach meiner Auffassung im Baugebührentarif vielleicht noch abfangen. Und, meine Damen und Herren, lassen Sie uns das Wassergesetz in einem geordneten selbstständigen Verfahren eigenständig neu ordnen. Hier sollte es nicht Ballast werden!
Ihr Antrag zu Paragraf 57, meine Damen und Herren, der unserem Änderungsantrag entlehnt worden ist, ist abzulehnen und stellt außerdem noch einen schlechten Stil dar.
Jetzt komme ich noch einmal auf den Ausgangspunkt der Reden von meinen Kollegen Herrn Mohr und Herrn Baunach zurück, wo uns suggeriert wurde: In intensiver Arbeit im Bauausschuss durch SPD und PDS und aller anderen
CDU – sind dieser Gesetzentwurf und die Beschlussempfehlung entstanden. Meine Damen und Herren von PDS und SPD, diese intensive Arbeit kann ich Ihnen zu der Landesbauordnung nicht bescheinigen.
(Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Na, wie denn das? – Norbert Baunach, SPD: Das kann doch gar nicht sein.)
Anregungen wurden berücksichtigt. Das ist ein Hohn der fachlichen Öffentlichkeit gegenüber, Derartiges zu suggerieren.
(Klaus Mohr, SPD: Finden Sie nicht, dass es so langsam reicht mit Ihren Beleidigungen?! – Zuruf von Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS)