Herr Döring, gibt es in Ihrer Fraktion irgendeine Art Beschlusslage, die Ihren Antrag untersetzt? Das heißt, möchte die PDS-Fraktion Sie unterstützen für die Eigenständigkeit Rügens? Erste Frage.
Zweite Frage: Als Landtagsabgeordnete sind wir nicht nur verantwortlich für unsere Region, sondern auch für das Wohlergehen des Landes. Sind Sie mit mir einer Meinung, dass es, wenn es dem Land gut geht, auch der Insel Rügen gut gehen würde?
Herr Abgeordneter Döring, Sie sprachen von dem Bürgerbegehren. Das ist richtig. Es gab ein Bürgerbegehren. Aber das hieß sinngemäß, so wurde den Bürgern das vorgelegt: Sind Sie dafür, dass der Landkreis Rügen – Pause – als eigenständige Verwaltungsstruktur erhalten werden muss? Der derzeitige Landkreis Rügen soll als eigenständige Verwaltungsstruktur erhalten werden. Können Sie mir...
Können Sie mir zustimmen, dass es nicht abhängig von einer Landkreisverwaltung ist, sondern dass man eine eigenständige Verwaltungsstruktur auch anders gestalten kann?
Und die dann vielleicht letzte Frage, Herr Döring: Sie streiten demnächst für die Hälfte der Insel Rügen und möchten die Eigenständigkeit.
Gibt es irgendeine Absprache mit Ihrer Mitstreiterin, die sich nun nach vielem Hin und Her für die Verwaltungsmodernisierung entschieden hat,
für die andere Hälfte der Insel Rügen oder streiten Sie für die Eigenständigkeit der Hälfte der Insel Rügen?
(Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU: Vier Fragen ohne Zwischen... – Harry Glawe, CDU: Also, ich denke, das geht so nicht, ja.)
Frau Peters, normalerweise ist die Regelung der Geschäftsordnung so, dass Zwischenfragen an den Redner möglich sind, nicht vier im Komplex, sondern nacheinander. Wenn der Abgeordnete sie alle vier jetzt beantworten möchte, kann er es gerne tun. Ansonsten reicht es, wenn er Ihnen nur die erste beantwortet. Dann müssten Sie die nächste noch einmal beantragen.
Wie Sie dem Antrag entnehmen können, ist es ein Antrag, den nur ich stelle, der nicht von meiner Fraktion mitgetragen wird. Das zur ersten Frage.
Zur zweiten Frage: Das war die Frage, ob ich der Meinung bin, dass es, wenn es dem Landkreis gut geht, auch dem Land gut geht. Das kann ich natürlich nur bejahen, selbstverständlich.
Zu drittens: Ich verweise auf die Internetseite des Landkreises Rügen, Quelle: 14.06.2004. Daraus habe ich zitiert. Ich brauche das Zitat nicht zu wiederholen. Genau so, wie ich es vorgelesen habe, steht es da drin.
Zur vierten Frage: Ich denke, dass ich im Wahlkreis 34 antrete, nicht im Wahlkreis 33. Und ich stehe zu dem, was ich hier gesagt habe. – Danke schön.
Ich habe nicht das Ergebnis der Bürgerbefragung infrage gestellt. Ich habe gefragt, ob Sie sich auch eine andere Verwaltungsstruktur als eine Kreisverwaltung vorstellen könnten.
(Heinz Müller, SPD: Ein Amt, eine Gemeinde, da gab es unterschiedliche Meinungen in der Diskussion. – Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Vorstellen kann man sich alles. – Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)
ich gehe davon aus, dass Sie meinen Antrag gelesen haben. Der ist recht eindeutig, sowohl in seiner Antragstellung als auch in seiner Begründung. So viel zu Ihrer Frage.
trotzdem zustimmen, dass es normal und verfassungsrechtliche Möglichkeit eines Abgeordneten ist, Anträge zu stellen, ohne seine Fraktion fragen zu müssen?
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Wir haben es ihm sogar erlaubt. Wir haben es nicht verboten.)
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau FiedlerWilhelm. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich zu meinen Ausführungen komme, die ich ganz dezidiert auf zwei wesentliche Punkte beschränken will, um das nicht zu sehr auszudehnen, kann ich nicht davon ablassen, hier doch noch eine Bemerkung zu machen. Als der Kollege Müller hier vorn stand und es Zwischenrufe gab, sicherlich von diesem Flügel rechts von mir,
da sagte er, es ist die Gepflogenheit dieses Hauses, dass nur von hier gesprochen und von dort zugehört wird. Ich hätte mir gewünscht, dass Frau Finanzministerin und Abgeordnete Keler das mitgehört und vielleicht auch ein Stück weit berücksichtigt hätte, denn die Art und Weise, Frau Keler, so geht’s nicht. Wir machen hier keine Monologe von unten.
(Beifall Wolfgang Riemann, CDU – Angelika Peters, SPD: Das ist wie mit Herrn Jäger, der hat auch dauernd dazwischengerufen.)
Die Vorredner haben es bereits aufgezeigt, das heute zur Abstimmung stehende Gesetzeswerk betrifft beinahe alle Politikbereiche und es wird schließlich bis in den letzten Winkel der Organisation unseres gesellschaftlichen Lebens hineinwirken. Dies gilt daher natürlich auch für den Bildungs- und Kulturbereich. Die Änderungen für diesen Bereich sind weitgehend im Teil I Kapitel 4 für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zusammengefasst. Auf den ersten Blick wirkt diese Zusammenfassung eher überschaubar, aber in der Öffentlichkeit haben genau diese Punkte für viel Verunsicherung und Unmut gesorgt.