Ja, ich habe das wohl zur Kenntnis genommen, aber ich denke, das hat auch die Debatte insgesamt gezeigt, dass der Wirtschaftsminister und die anderen zuständigen Minister sich hier bei der Debatte nur zeitweise gezeigt haben.
(Minister Dr. Till Backhaus: Na, na, na, na, Herr Petters! – Lorenz Caffier, CDU: Bis auf den Landwirtschaftsminister.)
Das zeigt, dass das Reformvorhaben anscheinend nicht mal diese Debatte mehr wert ist. Vielen Dank für die Frage.
Dazu empfehle ich, meine Damen und Herren, auch die Ausschussdrucksache 4/186 des Wirtschaftsausschusses zur Hand zu nehmen. Dort sind Stellungnahmen zu dem Entwurf des Straßen- und Wegegesetzes zusammengefasst. Anlage 3 beinhaltet beispielsweise ein Entwurfsschreiben des Innenministers an den Herrn Ministerpräsidenten. Dort gibt es folgende Einschätzungen nachzulesen, ich zitiere: „Das vom Wirtschaftsministerium vorgeschlagene Modell, bei dem die Aufgaben des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr auf das Ministerium und die Straßenbauämter verteilt werden sollen widerspricht dagegen dem Grundsatz, dass die ministerielle Ebene von Verwaltungs- und Vollzugsaufgaben gerade freigehalten werden soll.“ Zitatende. Zu Recht wurde diese Reformvariante nun erst einmal auf Eis gelegt, leider aber nicht das gesamte Vorhaben.
Meine Damen und Herren, widersprochen werden kann nach meiner Auffassung auch nicht der Pressemitteilung der Vereinigung der Unternehmensverbände Mecklen
burg-Vorpommern vom November vergangenen Jahres. Nun steht ja die Vereinigung der Unternehmensverbände dem Gesamtvorhaben Verwaltungsmodernisierung nicht sonderlich skeptisch gegenüber, doch in einem Punkt der Reform der Straßenbauverwaltung ist die Position eindeutig. So wird in Pressemitteilungen von Doppelbefassungen, Führungsproblemen, Überforderungen und Verschlechterungen im Vergleich zum Status quo gesprochen und gewarnt.
Meine Damen und Herren, in den genannten Anhörungen des Sonderausschusses, an denen ich teilgenommen habe, wurde immer wieder die im Ländervergleich effizient arbeitende Verwaltung in der bestehenden Struktur betont. Einig war man sich darüber, dass eine Kommunalisierung von Teilen der Verwaltung dem Grundsatz widerspräche, dass Planung, Bau und Unterhaltung von Straßen in einer Hand liegen müssen. Wenn wir uns nun die Vorlage der Beschlussempfehlungen durch den Sonderausschuss anschauen, stellen wir fest, dass nichts, aber auch gar nichts, was sachlich gegeben und notwendig wäre, berücksichtigt wurde.
Unter anderem sollten nach dem Willen der Koalitionsfraktionen mit der Wahrnehmung des Betriebsdienstes auch Aufgaben der Erweiterung und Erhaltung von Bundes- und Landesstraßen den Kreisen übertragen werden. Gleiches gilt für die Festsetzung von Ortsdurchfahrten. Im Ergebnis soll mit dem von der Landesregierung eingeschlagenen Weg ein Teil der Aufgaben der Straßenbauämter 2009, der Rest 2015 auf die Kreise übertragen werden. Wider jeden Expertenrat soll damit starrsinnig eine wirtschaftlich erfolgreiche Straßenbauverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern zerschlagen werden.
Meine Damen und Herren, dies wurde der Wirtschaftsminister, der ja leider nicht anwesend ist, in der SVZ vom 29. November des vergangenen Jahres gefragt, ich zitiere: „Wie erklären Sie sich dann, dass alle am Diskussionsprozess Beteiligten bisher der Meinung waren, Ihr Ministerium wolle die gesamten Aufgaben der Straßenbauverwaltung behalten? Gibt es bei Ihnen ein Darstellungsproblem?“ Die Antwort des Wirtschaftsministers ganz schnell: „Nein, ein Darstellungsproblem gibt es bei uns nicht“, sagte er. „Möglich, dass durch die Verwendung von Fachbegriffen und deren Abgrenzung Missverständnisse bei denen entstanden sind, die sich nicht täglich mit der Materie beschäftigen.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass der gesamte Gesetzentwurf ein großes Missverständnis ist und von einigen verfasst worden ist, die sich nicht täglich mit der Materie befassen. Ich meine hier auch insbesondere den Straßenbau in Mecklenburg-Vorpommern.
Wie ist es sonst zu erklären, dass alleine im Landkreis Ludwigslust – und ich sehe auch den Präsidenten des Landesrechnungshofes hier im Hohen Hause – die zu erwartenden Umstufungen von Land- und Kreisstraßen zu Kreis- und Gemeindestraßen die Beseitigung eines Sanierungsstaues von etwa 100 Millionen Euro voraussetzen und noch nicht einmal die Hälfte dieser Mittel nur für diesen einen Kreis zur Verfügung steht? Meine Damen und Herren, wie soll dann diese Sanierung im gesamten Lande umgesetzt werden?
(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Sie sollten sich über das Verfahren ab der Prüfung und den finanziellen Ausgleich infor- mieren lassen, so, wie der Finanzausschuss das getan hat, Herr Petters! Dann hätten Sie hier nicht so einen Unfug geredet.)
Das Straßen- und Wegegesetz, Frau Gramkow, sowie die Regelungen im Gesetzentwurf zur Reform der Verwaltung sind in der vorgelegten Form unausgereift, Frau Gramkow, und unpraktikabel.
Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, hätte auch spätestens in der 45. Sitzung des Sonderausschusses am 3. Februar 2006 einleuchten müssen. In der damaligen Anhörung, und das ist eine der wesentlichen Anhörungen bei dem Thema Straßenbauverwaltung, die diese Verwaltungsmodernisierung betrifft, war auf Einladung der Koalitionsfraktionen der ehemalige Abteilungsleiter im Bundesverkehrsministerium Herr Dr. Jürgen Huber eingeladen, nämlich in der Hoffnung, dass zumindest dieser vermögen würde, den eigenen Gesetzentwurf im Angesicht der Anzuhörenden ins rechte Licht zu rücken, meine Damen und Herren. Doch der Versuch misslang wirklich ganz deutlich.
An dieser Stelle möchte ich gern aus der Beschlussempfehlung des Sonderausschusses zitieren. Dort heißt es auf Seite 274: „Dr.-Ing. Jürgen Huber hat den gegenwärtigen Zeitpunkt als ungeeignet für die beabsichtigte Reform bezeichnet.“ Zitatende. Weiter heißt es im Text: „Eine Aufteilung der Aufgaben auf die Kreise verschütte Synergien und Rationalisierungspotenziale. Gleichzeitig steige der Koordinierungsaufwand.“ Meine Damen und Herren, so etwas haben Sie in das Gesetz geschrieben, das wir heute hier beschließen sollen.
(Heiterkeit bei Minister Dr. Dr. Hans-Robert Metelmann – Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Nein, wir haben einen Kompromiss hineingeschrieben.)
„Auch die dann erforderliche umfassende Aufsicht sei mit Mehrkosten verbunden“, sagte der Experte aus dem Bundesverkehrsministerium.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Ulrich Born, CDU: So ist es. – Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Wir haben ein zweistufiges Verfahren angestrengt.)
Meine Damen und Herren, wollen Sie das ignorieren, dass wir die Expertenmeinung, die hochrangig ist, hier einfach ausblenden
Wenn Sie schon den Aussagen Ihrer eigenen Sachverständigen nicht vertrauensvoll folgen wollen, sollte Ihnen doch zumindest ein Blick auf die anderen Länder, Herr Bluhm, ein deutliches Warnsignal sein. So hat es beispielsweise in Baden-Württemberg auch eine Verände
rung der Straßenbauverwaltung gegeben, die aber eine Konsequenz hatte: Das Land Baden-Württemberg konnte in den letzten Jahren seine Bundesmittel nicht in voller Höhe abfordern. Dort hat man nur eine Regionalisierung gemacht, und das nicht im Zusammenhang mit einer Kreisgebietsreform.
Meine Damen und Herren, bisher hat die Straßenbauverwaltung des Landes jeden Cent verbaut, der überwiesen worden ist.
Meine Damen und Herren, den Zustand und die Konsequenz belegen auch Anfragen meiner Fraktion zum Zustand von Brücken und Straßen. Dort ist nachzulesen, dass die Situation der Landes- und Bundesstraßen sowie der Brücken heute schon katastrophal ist. Das ist ein Dokument, das jedem zur Verfügung steht. Mittlerweile befinden sich demnach 25,5 Prozent der Bundesund 14 Prozent der Landesstraßen in der niedrigsten Zus t a n d s b e w e r tung 4. Ganze 34 Brücken im Land weisen noch keine Schäden auf, während 119 Brückenbauwerke in der Tragfähigkeit beeinträchtigt beziehungsweise 27 sogar teilweise zerstört sind.
Wollen wir mit diesem Gesetz wirklich die Landesbauverwaltung, die Straßenbauverwaltung des Landes schwächen?
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat offensichtlich nicht erkannt, dass Investitionen in den Erhalt der Straßen und Brücken volkswirtschaftlich zwingend notwendig sind und jede hinausgezögerte Erhaltungsmaßnahme in der Zukunft ein Vielfaches an Kosten für unser Land wirklich generiert.
Sehr deutlich waren auch, meine Damen und Herren, die Aussagen des Vertreters des Freistaates Thüringen in einer entsprechenden Anhörung. So wurde zunächst einmal betont, dass sich die bisherige Struktur in Mecklenburg-Vorpommern bewährt hat. Gewarnt aber wurde, und das ist entscheidend, vor den Folgen einer Kommunalisierung im Hinblick auf mögliche Konflikte mit dem Bund, weil wichtige Aufgaben der Auftragsverwaltung nicht mehr gewährleistet werden können. Das alles müssen wir bei unserer heutigen Entscheidung, meine Damen und Herren, hier berücksichtigen.
Eine Trennung von Planung, Bau und Unterhaltung wurde selbstredend auch aus der Sicht Thüringens abgelehnt, weil das, so wörtlich, Konflikte hervorrufen würde. Da haben die Thüringer ihre Erfahrungen, meine Damen und Herren. Nicht nur, dass wir Geld nicht abrufen können, sondern wir werden wirklich Konflikte zwischen den
Meine Damen und Herren, abschließend und vor dem Hintergrund der Argumente bleibt mir einfach nur die Bitte, dass Sie diese Punkte in dieser emotionalen Diskussion mit berücksichtigen. Hier geht es in diesem Gesetzentwurf, weil wir ihn auch verbunden besprechen, um wirklich fundierte sachliche Argumente, Argumente von unabhängigen Experten, die auch Sie als Koalitionsfraktionen extra hier nach Schwerin geholt haben. Ich bitte dies zu bedenken und darüber nachzudenken, welche Folgen eine Zustimmung zum Verwaltungsmodernisierungsgesetz heute Abend für unser Land bedeuten könnte. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Johannes R. Becher formulierte in seinem Werk „Bekenntnisse, Entdeckungen, Variationen“ unter anderem Folgendes, ich zitiere: „Von der Zukunft reden kann nur derjenige, der eine hat, und nur derjenige hat eine Zukunft, der in die Zukunft zu sehen vermag, was man gemeinhin als Perspektive bezeichnet, und eine solche wiederum ist das Ergebnis einer Konzeption.“
Diese heute hier zu behandelnde Gesetzesvorlage hat in den vergangenen Wochen vielfältige Bezeichnungen erhalten. Die Wichtigkeit für die Zukunft unseres Landes wurde durch verschiedenste Institutionen, Vereine, Verbände, Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, in Form von Appellen zum Beispiel, versucht zu zementieren. Ja, wir brauchen für die Zukunft unseres Landes Konzeptionen im dargestellten Sinne. Aber erfüllt dieser Gesetzentwurf wirklich diese historische Herausforderung der Gegenwart für die Zukunft unseres Landes? Ich denke, wir haben es nicht geschafft, mit diesem Gesetzentwurf ein Fundament zu bauen, das den vielfältigen Problemen unserer Zeit im Staatswesen, die Lösungen erfordern, konstruktiv den Raum für Veränderungen bietet. Dieses möchte ich nachfolgend auch tiefer gehend erläutern. Bevor ich aber dazu komme, halte ich es für dringlich notwendig, einige wenige Vorbemerkungen zu realisieren.
Die erste Vorbemerkung, damit möchte ich mich an die CDU, in diesem Landtag Opposition, wenden: Ich halte eigentlich wenig davon, eine allgemeine politische Pauschalkritik vorzunehmen, komme aber hier nicht umhin, es zu tun, denn laut „Duden“ bedeutet lateinisch „Oppositio“ das Entgegensetzen, das Entgegenstellen. Nun könnte man es sich leicht machen und sagen, mit Neinsagen ist dieser Inhalt schon realisiert. Aber so einfach ist diese Welt dann doch nicht, denn natürlich ist damit weitaus mehr Engagement eingefordert.