Protocol of the Session on March 9, 2006

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und Linkspartei.PDS: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 4/2118(neu) –

Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Vorsitzende der Fraktion der SPD Herr Volker Schlotmann.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema Verfassung oder, sagen wir mal so, die Verfassung ist, denke ich, mit das höchste Gut, das wir zu vertreten, umzusetzen und in die Bevölkerung zu tragen haben. Deswegen freue ich mich, dass wir doch so zahlreich bei dem Thema hier anwesend sind.

„Keine Verfassung kann ohne Kompromiss existieren.“ Meine Damen und Herren, das hat einmal der frühere Reichskanzler Otto von Bismarck gesagt und er hat damit Recht gehabt. Ich erlaube mir zu sagen, damit zumindest hat er Recht gehabt.

Meine Damen und Herren, die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern trat 1994 in Kraft. Dem war, so wissen noch viele hier im Hause, eine intensive und, wie sich nachher gezeigt hat, sehr sorgfältige Beratung vorausgegangen. Am Ende des Jahres 2004 gab es einen Festakt zum zehnjährigen Bestehen dieser Verfassung. Ich habe damals einen Satz unseres Kollegen Rainer Prachtl zitiert, der, wie er gerade selber sagte, heute – man redet ja nach 16 Jahren doch immer wieder etwas Neues – entjungfert wurde mit seiner eigenen Frage vorhin.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und CDU)

Ich bitte, das jetzt nicht falsch zu interpretieren.

Ich habe damals in dieser Festveranstaltung einen Satz vom Kollegen Prachtl zitiert, der es durchaus wert ist, auch in dieser Debatte heute noch einmal erwähnt zu werden. Sie, Kollege Prachtl, haben als damaliger Landtagspräsident am 12. Mai 1993 in diesem Landtag Folgendes gesagt: „In Mecklenburg-Vorpommern wollen wir den Weg gehen, eine Verfassung im vollen Sinne des Begriffs zu schaffen, die sich an Herz und Verstand der Bürgerinnen und Bürger richtet, von ihnen aufgenommen und mitgetragen wird...“ Ich habe schon anlässlich dieses Festaktes festgestellt, dass Herr Prachtl damit eine hohe, eine sehr hohe Messlatte für unsere Verfassung in Mecklenburg-Vorpommern angelegt hat. Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass wir gemeinsam diese Latte nicht gerissen haben.

Ich habe anlässlich des Festaktes auch gesagt, dass Herr Prachtl uns damit eigentlich aus der Seele sprechen sollte als Politiker jenseits von Ideologie, jenseits von Partei- und Fraktionszugehörigkeit, weil ich denke, das ist die Anforderung, die auch die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes an uns haben, und zwar zu Recht.

Meine Damen und Herren, ich habe soeben ganz bewusst von „unserer“ Landesverfassung gesprochen. Da

mit beziehe ich ganz bewusst alle hier im Landtag vertretenen Fraktionen ein und darüber hinaus aber vor allem die Menschen dieses Landes. Und gerade deshalb ist es richtig und gut, dass alle hier im Landtag vertretenen Fraktionen sich auf den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf verständigt haben. Ich möchte dazu anmerken: So manche Sitzung des Hohen Hauses, und das sage ich ganz selbstkritisch, hätte von den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes schlechte Haltungsnoten bekommen, und das gilt für uns alle, weil es immer wieder mal in Landtagssitzungen – ich sage jetzt mal – jenseits dessen, was wir eigentlich hier gemeinsam tun sollten, Entgleisungen gibt. Ich sage es noch einmal: Das gilt für uns alle. Ich denke, die Einzigen, die daran Freude haben – und wir werden uns in den nächsten Wochen und Monaten damit weiterhin beschäftigen –, die sich darüber freuen, sind die Feinde dieser Demokratie. Das sollten wir bei allen Auseinandersetzungen, und seien sie in der Sache noch so hart, hier im Parlament immer bedenken. Das, was wir hier tun, wird zum Beispiel über das Internet live übertragen und wir wissen, dass es einige – ich sage das einmal so – Schurken gibt, die das sehr genau auswerten. Wir werden analysiert und es wird flächendeckend verbreitet, was wir hier so treiben. Deswegen sollten wir Gemeinsamkeiten dort suchen, wo es Not tut. Profilschärfen, auch für Wahlkämpfe, sollten wir in der Sache tun, aber nicht in der Form und im Stil. Das wäre meine Bitte an uns alle.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und Linkspartei.PDS)

Gerade in diesem Sinne begrüße ich es ausdrücklich, Herr Jäger, dass die CDU-Fraktion sich in der vergangenen Woche entschlossen hat, mit uns gemeinsam diesen Antrag einzubringen. Dafür möchte ich mich persönlich ganz herzlich bei Ihnen bedanken. Das ist ein gutes Signal nach draußen und das sollten wir auch gemeinsam nach draußen tragen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Meine Damen und Herren, die drei Fraktionsvorsitzenden haben seit einigen Monaten sehr konstruktive, offene und konsensorientierte Beratungen zu dem Thema „Änderung der Verfassung“ geführt. Ich sage hier ausdrücklich: Keine Idee einer anderen Fraktion wurde einfach mit einem Federstrich zur Seite gewischt. Nein, jeder Vorschlag wurde ernsthaft diskutiert, wurde geprüft, abgewogen und letztendlich entschieden.

Ich habe es auch als sehr positiv empfunden, dass die Verabredung zwischen uns gehalten hat und immer noch hält, dass die Punkte, die letztendlich keine Aufnahme in diesen Gesetzentwurf gefunden haben, nicht in die Öffentlichkeit gebracht worden sind nach dem Motto, wir hätten ja ganz gerne noch das und das gehabt, aber da haben die anderen nicht mitgemacht, denn hier gilt das, was ich vorhin zu unserer Wirkung nach außen gesagt habe. Deshalb werden Sie von mir hier heute auch kein einziges Wort dazu vernehmen, von wem der eine oder andere Punkt aus dem Gesetzentwurf stammt. Ich bin der Überzeugung, nicht die Urheberschaft eines Punktes in diesem Entwurf ist wichtig, sondern die Einigung zum Gesamtgesetzentwurf.

Meine Damen und Herren, vielleicht gibt es den einen oder anderen, der angesichts der überschaubaren Anzahl von Änderungen auf die Idee kommen würde, dass das nicht gerade der große Wurf sei. Meine Damen und Her

ren, dem würde ich entgegenhalten: Der große Wurf ist nicht diese Änderung oder dieser Entwurf für die Änderung der Landesverfassung, sondern das ist die Landesverfassung selbst. Das ist der große Wurf.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der CDU)

Aus der Zustimmung leite ich ab, wenn wir alle dieser Auffassung sind, dass die geltende Landesverfassung so gut war und ist, bedarf es eben nur punktueller Änderungen. Dass nach über zehn Jahren nur eine Änderung vorgenommen wurde, nämlich die Einführung des Konnexitätsprinzips,

(Heiterkeit bei Heinz Müller, SPD: Das war sehr gut.)

übrigens auch gemeinsam, daran möchte ich erinnern, und wir jetzt diesen Gesetzentwurf gemeinsam beraten, zeigt doch überdeutlich, wie gut unsere Verfassung ist. Deshalb, meine Damen und Herren, bedarf es keiner grundlegenden Revision dieser Verfassung.

Geändert werden sollen in der Verfassung Punkte, wo die Wirklichkeit tatsächlich gezeigt hat, dass sich Gesellschaft und Politik weiterentwickelt haben. Ich will die zu ändernden Punkte nur kurz darstellen:

Erstens. Mit der Einführung des Tierschutzes in die Landesverfassung findet eine jahrelange Debatte ein Ende und wir vollziehen hier im Land das, was seit einigen Jahren auch schon im Grundgesetz steht.

Zweitens. Wir erweitern den dringend erforderlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen. Meine Damen und Herren, gerade die sehr bedrückenden und traurigen Ereignisse der letzten Monate haben gezeigt, wie erforderlich, sinnvoll und notwendig die Ergänzung unserer Verfassung dahingehend ist, dass Kinder gegen sittliche, geistige und körperliche Verwahrlosung zu schützen sind. Damit sind die Probleme natürlich noch lange nicht gelöst. Aber wir halten es trotzdem für sehr wichtig, dass wir uns auf diese neue Regelung in der Landesverfassung verständigt haben, weil wir denken, damit geht ein deutliches Zeichen und Signal nach draußen.

Drittens. Einen deutlichen Akzent setzen wir auch mit dem neuen Artikel 17 a, mit dem wir den notwendigen Schutz von Menschen mit Behinderung hervorheben, indem wir dafür ganz bewusst einen eigenen Artikel einfügen.

Viertens. Wir werden die Wahlperiode des Landtages von vier auf fünf Jahre verlängern, ein Punkt, den es in zahlreichen anderen Bundesländern bereits gibt. Auch auf Bundesebene laufen dazu Gespräche. Ich finde das richtig. Angesichts der Wochen und Monate andauernden Phase der Konstituierung nach einer Wahl und den Monaten vor einer Wahl schafft die Verlängerung der Wahlperiode einfach mehr Zeit für die tatsächlich im Parlament zu leistende Arbeit und die Kontinuität dieser Arbeit.

Fünftens. Wir wollen die Quoren für Volksbegehren senken von derzeit 140.000 auf dann 120.000. Damit geben wir zwei Dingen Recht: Einmal geben wir ein Signal für mehr demokratische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger,

(Beifall Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS)

andererseits reagieren wir damit auch auf die demografische Entwicklung in diesem Land, die wir nicht einfach ignorieren dürfen.

Aus der Erfahrung der Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes – da wissen wir alle, denke ich, wovon ich rede – passen wir zum einen die Amtsdauer an die bundesgesetzlichen Vorgaben auf zwölf Jahre an und wir nehmen eine Korrektur im Nominierungsverfahren vor.

Zu diesem Gesetzentwurf gehören natürlich weitere einfache gesetzliche Änderungen, die sich aus den Verfassungsänderungen ergeben.

Meine Damen und Herren, ich bin froh darüber, dass wir hier und heute den Gesetzentwurf in Erster Lesung beraten. Alle Fraktionen haben den Willen bekundet, in der Junisitzung und damit in der letzten regulären Landtagssitzung in dieser Wahlperiode diese Verfassungsänderung noch abschließend zu beraten. Wir setzen damit ein Signal, dass alle drei Fraktionen nicht nur beim Thema Rechtsextremismus, sondern auch bei diesem schwierigen Thema, der Verfassung, in der Lage sind, sachlich und ergebnisorientiert zusammenarbeiten zu können. Da hat sich – das ist meine ganz persönliche Auffassung – in den zurückliegenden Monaten durchaus eine andere Kultur des gemeinsamen politischen Arbeitens in diesem Landtag ergeben. Es war in den ersten Jahren durchaus nicht selbstverständlich, dass so interfraktionell zusammengearbeitet wird und dann auch noch gemeinsam Anträge eingebracht werden. Diese Blockade, denke ich, ist zumindest punktuell überwunden. Das ist gut für uns, das ist gut für dieses Land. In diesem Sinne möchte ich Ihnen danken.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, einzelnen Abgeordneten der CDU und Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender Schlotmann.

Das Wort hat jetzt der Fraktionsvorsitzende der Fraktion der CDU Herr Dr. Jäger.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!

Herr Schlotmann, zunächst herzlichen Dank, dass Sie auf die Rolle hingewiesen haben, die Rainer Prachtl gespielt hat, die dazu geführt hat, dass wir heute gemeinschaftlich eine Verfassungsänderung einbringen. Ich sage, er war auch einer der wenigen, eigentlich der Einzige, der sich das Recht herausnehmen durfte, uns dazu anzuregen. Blicken wir zurück: Man redet so gerne von solchen Vergleichen wie Väter der Verfassung, aber hier passt es.

Was mir gut gefallen hat, Kollege Schlotmann, war, dass wir es gemeinsam ermöglicht haben, dass wir heute sagen können, diese Verfassungsänderung bringen alle drei Fraktionen ein. Ich weiß, dass dazu Gespräche notwendig waren, und ich muss sagen, wenn Sie nicht gewollt hätten, hätte es nicht geklappt. Herzlichen Dank! Sie haben etwas getan, was ich von Ihnen erbeten habe und was meine sehr große Hochachtung herausfordert. Dieser Gesetzentwurf trägt die Handschrift von allen drei Fraktionen. Das haben Sie richtig gesagt. So war es auch gewollt. Die Gespräche, an denen zunächst mein Amtsvorgänger Eckhardt Rehberg beteiligt war und die ich erst im November übernehmen durfte, haben gezeigt, dass man, wenn man will, auch kann.

Sie haben einige Aspekte herausgenommen und es liegt in der Natur der Sache, dass bei der Wertung dessen,

was wir jetzt gemeinsam tun, auch die Schwerpunkte sicher unterschiedlich gesehen werden. Der Kernpunkt war – und da sind wir uns einig –, dass wir in die Überlegung eingetreten sind, ob man vier oder fünf Jahre Wahlzeit eines Parlamentes haben will. Ein Teil unserer damaligen Gründe dafür hat sich erledigt, weil in dem Jahr, in dem wir beraten haben, die Bundesregierung eine Wahl herbeigeführt hat – ich sage das jetzt erst einmal wertfrei –, nämlich des Deutschen Bundestages, und damit wurde diesem Land automatisch ein Auseinanderfallen von Landtags- und Bundestagwahl beschert. Aber es ist sicher auch richtig, was in der Literatur, aber auch in unserer eigenen Praxis zu bemerken ist: Es dauert eine Zeit, bis ein Landtag nach einer Wahl tatsächlich arbeitsfähig ist, und, wie wir gemeinsam sehen, es dauert auch eine Zeit, die der Landtag sich selber verordnet, in der er große Entscheidungen nicht mehr trifft, nämlich kurz vor Wahlen. Die Zeit, in der wir in voller Kraft und auch in voller Entscheidungsfreude etwas tun, ist nach der Auffassung unserer drei Fraktionen und von allen, glaube ich, bei vier Jahren doch sehr kurz bemessen. Wir erleben das gerade in diesen Tagen. Deswegen ist es gut, dass wir uns so verständigen.

Ich sagte, die Handschrift von drei Fraktionen ist deutlich. Sicher ist, dass wir uns daran halten werden, dass es Vorschläge gab, dass diese gleichwertig behandelt wurden und dass wir gesagt haben, dies ist nun wirklich kein Thema, wo man sagen kann, da sind wir die Gewinner und andere Verlierer und umgekehrt. Das muss möglich sein. Wenn man das nicht einhält, kann ein solches Verfahren nicht durchgeführt werden.

Dennoch sage ich, mir persönlich ist es ganz wichtig, dass wir in einem Bereich, wo Menschengruppen keine Lobby haben, obwohl das immer so gesagt wird, etwas in die Verfassung geschrieben haben. Das sind für mich die Kinder und das sind natürlich auch die Senioren. Ich habe selber erlebt bei einer Diskussion, und das ist schon erstaunlich, dass das bei einer Gruppe von Senioren besonders gewürdigt wurde. Ich habe einfach vorgetragen, woran wir sind, und ich war, ehrlich gesagt, erstaunt, dass Senioren, die sehr aktiv sind, es als eine Anerkennung gerade ihrer Arbeit und ihres Engagements ansehen, dass in diesen Tagen der Landtag in die Verfassung genau ihre besondere Stellung und ihre besondere Funktion hineinschreibt. Ich glaube, wir tun da etwas Gutes.

Und wenn wir von Kindern reden, werden wir das, was wirklich zum Schutz von Kindern getan werden muss, nicht über eine Verfassungsänderung hinbekommen. Das, was uns bedrückt, und zwar wie manchmal mit Kindern umgegangen wird, die schrecklichen Schlagzeilen, die wir auch gerade in den letzten Wochen und Monaten haben lesen müssen, werden wir nicht verändern durch die Verfassung. Aber wenn es stimmt, dass eine Verfassung Wert prägend ist, dann haben wir vielleicht die Chance, mit der besonderen Hervorhebung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen auch eine Bewusstseinsänderung in unserer eigenen Bevölkerung zu erzielen. Wenn ich das richtig sehe, hat es Fälle gegeben, wo man sich hinterher fragt: Hat es keiner gemerkt? Hat denn wirklich keiner etwas beobachtet, was ihm ungewöhnlich erschien?

(Beifall Dr. Margret Seemann, SPD)

Ich glaube, es ist unsere Aufgabe als Parlament, auch als Verfassungsgesetzgeber, daraus Konsequenzen zu ziehen, denn das Strafrecht schafft es hier nicht. Die straf

rechtlichen Normen, glaube ich, sind hinreichend und die Strafrechtspflege ist sich hier ihrer Aufgabe auch sehr bewusst. Bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten, glaube ich, gibt es keine Defizite. Wo es offenbar Defizite in unserer Gesellschaft gibt, und da können wir tatsächlich auch mit einer Veränderung von Werteaussagen in der Verfassung etwas verändern, das ist der Bereich des Bewusstseins und der Bereitschaft, auch einmal Unbequemlichkeiten auf sich zu nehmen, wenn man etwas beobachtet, und selbst auf die Gefahr hin, dass man einen unberechtigten Verdacht hat, bestimmte Dinge zu tun. Ich glaube, das ist gut.

Zum Volksbegehren: Eigentlich tun wir etwas, was ein Stück überfällig war. Die Demografie schreibt auch hier ihre eigenen Züge in die Verfassung, denn wenn man nachrechnet, und das haben wir alle drei getan, dann ist die Reduzierung von 140.000 auf 120.000 beim Quorum für ein Volksbegehren nichts anderes, als dass wir den Prozentsatz, der damals anlag, um auf 140.000 zu kommen – das haben die Väter der Verfassung natürlich nicht getan, sie haben nicht gesagt, wir nehmen einen Prozentsatz, aber nur um zu belegen, dass wir hier eigentlich auch eine logische Folgerung ziehen, dieser Prozentsatz ist so, dass wir heute bei 120.000 sind –, anpassen.

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: 125.000.)