Meine Damen und Herren, von unseren Erfahrungen profitieren inzwischen andere Bundesländer und auch unsere Nachbarländer Polen und Schweden. Es gibt eine enge Zusammenarbeit zwischen den norddeutschen Küstenländern. Ich glaube, diese ist vorbildlich. Und labortechnische Maßnahmen – Untersuchungsmaßnahmen zur Vogelgrippe – werden bei uns im LALLF, im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei, konzentriert. Diese länderübergreifende Kooperation ist, glaube ich, besonders wichtig.
Der Landwirtschaftsminister hat uns schon gesagt, dass allen Prognosen zufolge uns die Vogelgrippe wahrscheinlich noch etwas länger beschäftigen wird, und die Landesregierung setzt sich deshalb auch für eine umfassende Informationskampagne unter Federführung der Bundesregierung ein. Wir müssen bei dem Thema wieder zurück zu mehr Sachlichkeit kommen zum Wohle der Menschen und der Wirtschaft in unserer Heimat.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Dr. Armin Jäger, CDU: Das wollten wir genau erreichen.)
Und hier sind alle gefordert, meine Damen und Herren. Parteipolitische Profilierung ist hier fehl am Platz.
Meine Damen und Herren, Mecklenburg-Vorpommern, aber auch alle anderen Gebiete, in denen infizierte Vögel oder Tiere gefunden wurden, sind als Urlaubsgebiete sicher. Es gibt bisher auch keinen Grund, bei uns eine Gefahr für den Menschen anzunehmen. Im Gegensatz zur normalen Grippe, an der Jahr für Jahr in Deutschland auch einige tausend Menschen sterben, ist bei uns noch niemand an Vogelgrippe erkrankt. Jeder Tourist, der in MecklenburgVorpommern Urlaub macht, kann sicher sein, dass er hier gesunde und erholsame Ferientage verbringen kann.
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich noch sagen: Die Vogelgrippe ist und bleibt ein ernstes Thema, denn der Vogelzug hat noch nicht richtig begonnen und das Risiko der Einschleppung in die Nutztierbestände gilt unter Wissenschaftlern als hoch. Das ist uns bewusst, Hysterie und Fatalismus sind aber gleichwohl fehl am Platze. Wir setzen unseren konsequenten Kampf gegen die weitere Ausbreitung der Seuche entschlossen fort. Lassen Sie uns gemeinsam alles dafür tun, dass unser Land und seine Wirtschaft unter den Folgen nicht zu leiden haben! Dass die Vogelgrippe ausgerechnet bei uns zuerst festgestellt worden ist, war Schicksal. Ich bin zuversichtlich, gemeinsam werden wir mit den Folgen dieser Geflügelseuche fertig werden, meine Damen und Herren. – Herzlichen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS und Reinhardt Thomas, CDU)
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über den Übergang von Landespersonal auf die Kreise aus Anlass der Funktionalreform I, Drucksache 4/1739, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Sonderausschusses „Verwaltungsmodernisierung und Funktionalreform“ auf der Drucksache 4/2136.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes über den Übergang von Landespersonal auf die Kreise aus Anlass der Funktionalreform I (Personalübergangsgesetz – PersÜG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/1739 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Sonderausschusses „Verwaltungsmodernisierung und Funktionalreform“ – Drucksache 4/2136 –
Der Vorsitzende des Sonderausschusses hat mit Schreiben vom 3. März 2006 darum gebeten, die Beschlussempfehlung zum Entwurf eines Gesetzes über den Übergang von Landespersonal auf die Kreise aus Anlass der Funktionalreform I auf Drucksache 4/2136 aufgrund notwendiger Anpassungen im Zusammenhang mit dem Verwaltungsmodernisierungsgesetz an den Sonderausschuss zurückzuüberweisen. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, auf eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt zu verzichten und die Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/2136 an den Sonderausschuss zurückzuüberweisen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Ich rufe damit auf den Tagesordnungspunkt 3: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Vorschriften, Drucksache 4/2114.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Vorschriften (Erste Lesung) – Drucksache 4/2114 –
Das Wort zur Einbringung hätte die Sozialministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Dr. Marianne Linke, wenn sie denn da wäre.
(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und Linkspartei.PDS – Wolfgang Riemann, CDU: Drei Worte genügen – Rügen bleibt Rügen. – Ministerin Dr. Marianne Linke: Ich bitte um Entschuldigung, ich war mal kurz im Flur.)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich für das Verständnis anlässlich des Frauentages und bitte um Entschuldigung, dass ich gerade eine Sekunde über den Flur gegangen bin.
Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Vorschriften, meine sehr verehrten Damen und Herren, „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ – um diesen grundlegenden Satz wurde Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes im Jahr 1994 ergänzt. Seitdem erwarten Menschen mit Behinderungen mehr als je zuvor und völlig zu Recht, dass dieser einfache Grundsatz gesellschaftliche Realität wird. Sie können sich dabei in unserem Land auch auf Artikel 17 der Landesverfassung berufen, wonach das Land, die Gemeinden und die Kreise alten und behinderten Menschen besonderen Schutz zu gewähren haben.
Es sind mehr Menschen betroffen, als gemeinhin angenommen wird. In Mecklenburg-Vorpommern leben rund 247.000 Menschen mit anerkannten Behinderungen und hinzu kommt eine erhebliche Anzahl von Menschen, die bisher keinen Antrag auf Feststellung einer Behinderung gestellt haben, sodass in etwa von 275.000 betroffenen Menschen ausgegangen werden kann.
Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf unterstreicht den Willen, noch in dieser Legislaturperiode dem im Grundgesetz und der Landesverfassung verankerten Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderungen umfassend auch bei uns im Land Geltung zu verschaffen. Das ist ein Erfolg für die betroffenen Menschen. Das ist ein Erfolg für die Landesregierung. Das ist auch ein Beweis für die Handlungsfähigkeit und Handlungswilligkeit unserer Koalition, die schließlich am Beginn dieser Legislatur in den damaligen Verträgen von PDS und SPD die Schaffung eines Gleichstellungsgesetzes nicht vereinbart hatte und dennoch jetzt dieses zentrale Gesetzgebungsvorhaben gemeinsam auf den Weg bringt.
Es geht um zentrale Bürgerrechte der Menschen mit Behinderungen. Sie haben das Recht, in gleicher Weise wie Menschen ohne Behinderungen am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und nicht auf die Fürsorge der Gesellschaft angewiesen zu sein. Dazu müssen alle Lebensbereiche so gestaltet werden, dass Menschen mit Handicaps gleiche Chancen haben, selbstbestimmt am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen. Die Landesregierung hat den Spielraum genutzt, den das Land hat, und folgt mit dem Gesetzentwurf dem Beispiel des Bundesgesetzgebers, der im Jahr 2002 mit dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz für seinen Zuständigkeitsbereich Regelungen zur Beseitigung und Verhinderung von Benachteiligungen für Menschen mit Behinderungen getroffen hatte.
Das Landesgesetz nimmt nunmehr den gesamten öffentlich-rechtlichen Bereich des Landes, also die Verwaltungen des Landes, die kommunalen Körperschaften sowie die ihnen unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts in die Pflicht. Sie sind künftig zur Gleichstellung und Integration von Menschen mit Behinderungen verpflichtet, sie müssen auf Barrierefreiheit und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen hinwirken. Zur Erreichung dieses Ziels sollen die Verwaltungen des Landes und der Kommunen mit den
Verbänden und Selbsthilfeorganisationen von Menschen mit Behinderungen, die Experten in eigener Sache sind, zusammenarbeiten. Sie sollten deshalb möglichst frühzeitig in Planungen einbezogen werden und bereits im Planungsstadium von öffentlichen und privaten Bauvorhaben vorausschauend an die Belange von Menschen mit Behinderungen denken. Gerade auf diese Weise können Barrieren überwunden werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Das Gesetz enthält eine Reihe wirksamer Instrumente zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen:
Erstens. Ich darf zunächst auf die Begriffsdefinition eingehen. Es werden Begriffe wie Behinderung, Benachteiligung, Barrierefreiheit verbindlich normiert. Erstmals wird beispielsweise landesrechtlich anerkannt, dass der Begriff „Barrierefreiheit“ die Beseitigung räumlicher Barrieren für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte bedeutet, aber darüber hinaus in allen Lebensbereichen den Zugang in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe erfordert. Und das halte ich für eine programmatische Kernaussage dieses Gesetzentwurfes.
Zweitens wird zum Benachteiligungsverbot und Gleichstellungsgebot Wichtiges normiert. Von grundsätzlicher Bedeutung sind eben diese Regelungen, da darin festgelegt ist, dass Menschen mit Behinderungen gegenüber Menschen ohne Behinderungen nicht benachteiligt werden dürfen. Es geht um die Abwehr erkannter Benachteiligungen, aber auch gerade um das Ergreifen positiver Maßnahmen, um Chancengleichheit zu verwirklichen.
Es geht drittens um die Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr. Hierbei gibt es im Gesetz grundlegende Neuaussagen. Schon nach geltendem Recht ist gemäß Paragraf 52 Landesbauordnung die Barrierefreiheit grundsätzlich herzustellen. Das Gesetz verweist aber auf die Vielzahl einzelgesetzlicher Feststellungen, denn es wäre kaum möglich, in einer allgemeinen Regelung für alle Bereiche des Bauens und des Verkehrs inhaltlich gleiche Feststellungen beziehungsweise Festlegungen über die Gestaltung der Barrierefreiheit herzustellen. Das bleibt dann letztlich den einzelgesetzlichen Regelungen überlassen.
Viertens gibt es im Gesetzentwurf die Vorstellung von Zielvereinbarungen. Hier können zwischen den Landesverbänden von Menschen mit Behinderungen und der öffentlichen Hand so genannte Zielvereinbarungen geschlossen werden. Beispiele hierfür gibt es auf Bundesebene, bei den Verkehrsunternehmen zum Beispiel und im Hotel- und Gaststättengewerbe. Diese Zielvereinbarungen legen Zeugnis davon ab, dass Menschen mit Behinderungen ihre Angelegenheiten selbst regeln, ohne auf staatliche Verpflichtungen zu warten.
Fünftens. Interessenvertretungen Hier gibt es Festlegungen, dass rechtsfähige Vereine und Verbände von Menschen mit Behinderungen sowie Selbsthilfeorganisationen von Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen durch ihre Struktur und demokratische Wahlen als Interessenvertretung der Betroffenen legitimiert sind. Das beinhaltet insbesondere auch das Recht auf Mitwirkung an der politischen Willensbildung.
Sechstens. Gebärdensprache und Kommunikationshilfen Hier wird hör- oder sprachbehinderten Menschen das Recht eingeräumt, mit Behörden und Dienststellen des Lan
des in deutscher Gebärdensprache, mit lautsprachbegleitenden Gebärden oder über geeignete Kommunikationshilfen zu kommunizieren, soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist.
Siebtens. Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken Behörden und Dienststellen des Landes haben bei der Gestaltung von schriftlichen Bescheiden, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtlichen Verträgen und Vordrucken die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. Blinde und sehbehinderte Menschen können zukünftig verlangen, dass ihnen diese Dokumente ohne zusätzliche Kosten auch in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden, soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist. Übernehmen Blindenvereine die Herstellung oder Verteilung von Stimmzettelschablonen bei Landtagswahlen, so ist die Erstattung der dadurch veranlassten Ausgaben im Gesetz vorgesehen.
Achtens. Barrierefreie Informationstechnik Diese Regelungen sollen Internetauftritte und -angebote sowie zur Verfügung gestellte Programmoberflächen schrittweise technisch so gestalten, dass sie von Menschen mit Behinderungen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Darüber hinaus sollen amtliche Informationen schrittweise mit Mitteln der Informationstechnik barrierefrei veröffentlicht werden, soweit sie nicht in einer anderen für Menschen mit Behinderungen wahrnehmbaren Form zugänglich sind.
Neuntens. Mitwirkung von Verbänden, Verbandsklage, Vertretungsbefugnis Sie wissen, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, Menschen mit Behinderungen zählen oft zu dem Personenkreis derer, die sich der Wahrnehmung ihrer Rechte aus finanziellen Gründen oder aus Gründen gesundheitlicher Belastungen nicht richtig widmen können. Gerade für diesen Personenkreis hat die Realisierung von Ansprüchen oft existenzielle Bedeutung. Aus diesem Grunde normiert der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf für seinen Geltungsbereich eine öffentlich-rechtliche Verbandsklage zugunsten von Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen.
Zehntens. Integrationsförderrat Sie wissen, bei der Landesregierung arbeitet der Integrationsförderrat. Dieser soll auch mit der Annahme dieses vorliegenden Gesetzentwurfes vollständig erhalten bleiben. Damit wird den Interessenvertretern ermöglicht, für ihre Mitglieder, Dritte und im eigenen Namen die Gleichstellung behinderter Menschen durchzusetzen.
Mit dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz gehen unter anderem Änderungen des Landeswahlgesetzes, der Landeswahlordnung, der Kommunalverfassung, des Landesbeamtengesetzes und verschiedener Ausbildungs- und Prüfungsordnungen einher. Die Kosten für dieses Gesetz betragen nach einer ersten Kostenfolgeabschätzung rund 200.000 Euro pro Jahr für das Land und für die Kommunen. Der Ausgleichsbetrag für die Kommunen beträgt gemäß Artikel 1 Paragraf 14 des Gesetzes rund 145.000 Euro und wird an die kreisfreien Städte, Landkreise, Ämter und amtsfreien Gemeinden entsprechend der Einwohnerzahl verteilt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Entscheidend für die uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am täglichen Leben ist die Verbesserung ihrer Mobilität. Insbesondere Barrierefrei
heit bringt älteren und jungen Menschen mit Behinderungen – aber wir wollen auch daran denken, jungen Müttern und Vätern mit kleinen Kindern, älteren Menschen oder durch Unfall beziehungsweise Krankheit in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkten Menschen – sehr oft eine deutliche Erleichterung im Alltag.
Mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen abgesteckt. Zur Umsetzung des Gesetzes bedarf es der Unterstützung jedes einzelnen, um die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Alltag mit Leben zu erfüllen und so allen Bürgerinnen und Bürgern mit oder ohne Behinderung eine echte gemeinsame Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Menschen mit Behinderungen brauchen die Solidarität der Gesellschaft. Sie wollen nicht bevorzugt werden, nein, sie wollen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben.
Ich plädiere ausdrücklich an Sie, alles zu unternehmen, damit es kurzfristig gelingt, dieses Gesetz im Interesse der Frauen und Männer, der Kinder und Jugendlichen, die davon betroffen sind, umzusetzen. – Danke schön.
(Beifall Reinhard Dankert, SPD, Konrad Döring, Die Linkspartei.PDS, und Alexa Wien, Die Linkspartei.PDS)
Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erster hat das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Glawe. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen liegt Ihnen heute zur Ersten Lesung im Landtag vor. Das ist die positive Botschaft. Man kann aber auch sagen, besser spät als gar nicht, denn immerhin haben wir vier Jahre gebraucht, nachdem der Bundesgesetzgeber die Rahmengesetzgebung verabschiedet hat, und zweitens gab es im Jahr 2003 das Europäische Jahr der Behinderten. Frau Ministerin, damals waren Sie noch bei einem Rahmengesetz. Unter diesem Aspekt muss ich Ihnen sogar Lob zollen, denn Sie haben es geschafft, ein Artikelgesetz voranzubringen, das deutlich günstiger ist als ein Rahmengesetz.
Das war sicherlich auch der Arbeit und dem Widerstand im Finanzministerium geschuldet, dass es heute – kurz vor ultimo sozusagen, kurz vor einer Wahl – zur Vorlage dieses Gesetzes kommt.