Protocol of the Session on January 25, 2006

Dritte Bemerkung. Sie suggerieren mit Ihrer Rede, wir hätten Kritiken und Anregungen nicht aufgenommen, wir würden uns davor verschließen

(Heike Polzin, SPD: Genau. Sie können es nicht mal begreifen!)

und sozusagen völlig abstinent durch die Gegend laufen.

(Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU: Warum sollte sonst der Landeselternrat ein Volksbegehren machen? Das sagen Sie mir mal!)

Mitnichten werden wir, das haben wir bisher nicht getan und wir werden es auch in Zukunft nicht tun, Kritik und Anregungen ignorieren.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS)

Und ich darf Sie vielleicht daran erinnern, dass es nicht nur die CDU-Fraktion war, die über die Landkreise mit Veranstaltungen zur Bildung gezogen ist,

(Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU: Das wird draußen anders gesehen!)

sondern dass es meine Fraktion und auch die SPDFraktion war,

(Andreas Petters, CDU: Sie haben ganz schön Kritik einstecken müssen! – Zuruf von Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS)

dass es parteiübergreifende Diskussionen genauso gegebenen hat wie tatsächliche Diskussionen der Parteien selbst.

(Andreas Petters, CDU: Da haben Sie ganz schön Prügel eingesteckt! – Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Da müssen Sie aber woanders gewesen sein! – Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU: Was unterstellen Sie hier eigentlich alles?!)

Und da ist es sehr unterschiedlich, wie die Wahrnehmung unten bei den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Lehrerinnen und Lehrern gewesen ist.

(Torsten Renz, CDU: Ja, das ist der Ansatz, von oben herab und nicht mit dem Bürger auf Augenhöhe.)

Nicht unten, bei den Bürgerinnen und Bürgern, Herr Renz! Ich lasse mir von Ihnen eine solche Nummer nicht unterstellen!

(Beifall Dr. Margret Seemann, SPD, und Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS – Torsten Renz, CDU: Ich habe Sie nur zitiert. Ich habe Sie nur zitiert.)

Und Ihnen, obwohl wir sonst ganz gut miteinander können, schreibe ich an dieser Stelle für diese Aussage etwas von Wolfgang Goethe ins Stammbuch. Der sagte: „Mancher klopft mit dem Hammer an der Wand herum und glaubt, er treffe jedesmal den Nagel auf den Kopf.“ Sie nicht!

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Heiterkeit bei Dr. Margret Seemann, SPD, und Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Danke schön, Herr Bluhm.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 4/1910. Der Bildungsausschuss empfiehlt, den Ges e t zentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/2071 unverändert anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 144 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1910. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 1 bis 144 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1910 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der Linkspartei.PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1910 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/1910 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der Linkspartei.PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Meine Damen und Herren, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 13.50 Uhr fortgesetzt. Ich unterbreche die Sitzung.

Unterbrechung: 12.47 Uhr

Wiederbeginn: 13.52 Uhr

Meine Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – E ntwurf eines Zweiten Gesetzes zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau, Drucksache 4/1871, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sonderausschusses „Verwaltungsmodernisierung und Funktionalreform“ auf Drucksache 4/2049(neu). Hierzu liegt Ihnen ein interfraktioneller Änderungsantrag auf Drucksache 4/2083 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/1871 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Sonderausschusses „Verwaltungsmodernisierung und Funktionalreform“ – Drucksache 4/2049(neu) –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und Linkspartei.PDS – Drucksache 4/2083 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Ausschussvorsitzende und Abgeordnete Herr Müller von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat in seiner Sitzung am 06.10.2005 das erste Deregulierungsgesetz in Zweiter Lesung beschlossen und zeitgleich das zweite Deregulierungsgesetz dem Sonderausschuss federführend zur Beratung überwiesen.

Der Sonderausschuss hat zu diesem Gesetzentwurf eine öffentliche Anhörung durchgeführt, deren Ergebnisse ich Ihnen in den wesentlichen Grundzügen kurz darstellen möchte. Zunächst einmal: Wir haben in dieser öffentlichen

Anhörung sehr viel Zustimmung zu dem Grundanliegen, zu dem Grundansatz und auch zu dem Gesetzentwurf im Konkreten gefunden. Diese Zustimmung kam insbesondere aus den Reihen der Wirtschaft. Wir haben allerdings auch einige konkrete Anregungen bekommen, Ideen für Weiterführendes, insbesondere die Einschätzung, und hier haben die kommunalen Verbände sich sehr deutlich geäußert, dass dieses Gesetz gut sei, dass es richtig sei, dass aber ein solches Deregulierungsgesetz die Probleme insgesamt nicht löst, sondern wir hier einen permanenten Prozess brauchen und es weiterer Deregulierungsanstrengungen bedarf.

Eine der Stellungnahmen, auch dieses sei nicht unerwähnt, war die des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Es war eine eher nachdenkliche Stellungnahme, die die Frage stellt, ob jede Deregulierung immer gleich als Fortschritt begrüßt werden muss. Hier war sehr viel Nachdenklichkeit zu spüren, aber ich denke, wir sind hier auch keine Heißsporne, die nach der Parole vorgehen „Hau weg!“, sondern die sehr sorgfältig abwägen, welche Deregulierungen wir vornehmen und welche nicht.

In dem Anhörungsverfahren haben wir also von der wesentlichen Linie her Unterstützung erfahren. Ähnlich waren die Voten der mitberatenden Ausschüsse. Alle mitberatenden Ausschüsse haben, mit Ausnahme des Hinweises auf kleinere redaktionelle Geschichten, dem Gesetzentwurf so zugestimmt. Dieses Ergebnis war teilweise einstimmig, teilweise gab es einige Stimmenthaltungen.

In den Beratungen, die der Sonderausschuss selbst durchgeführt hat, auf der Basis der Anhörungen und auf der Basis der Stellungnahmen, die wir bekommen haben, hat es eine wesentliche Änderung gegeben. In allen anderen Fragen sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass dieser Gesetzentwurf sehr gut ist, dass er sehr vernünftig ist, dass wir ihn unterstützen wollen.

Diese eine wesentliche Änderung, meine Damen und Herren, möchte ich Ihnen kurz darstellen, weil hier vielleicht auch so eine grundsätzliche Frage deutlich wird, denn es ging eigentlich gar nicht so sehr um das, was da steht, sondern eher um eine Verfahrensfrage. Der Artikel 2 alte Ziffer 1 des Gesetzentwurfes enthielt einen Regelungsvorschlag, wonach das Justizministerium ermächtigt wird, durch Rechtsverordnung diejenigen Verwaltungsverfahren zu bestimmen, in denen ein Vorverfahren nach Paragraf 68 Verwaltungsgerichtsordnung entfallen soll.

(Im Plenarsaal klingelt ein Handy.)

Herr Abgeordneter, entschuldigen Sie bitte.

Ich bitte doch, Handys oder sonstige Geräte auszustellen, denn Sie wissen, laut unserer Geschäftsordnung ist es nicht zulässig.

Bitte, Sie haben das Wort.

Danke schön, Frau Präsidentin.

Meine Damen und Herren, ich wiederhole noch einmal: Es ging darum, dass hier vorgeschlagen wurde, dem Justizminister die Ermächtigung zu geben, durch Rechtsverordnung bestimmte Schritte zur Verfahrensvereinfachung festzulegen. Nun haben wir uns in der Diskussion keineswegs gegen diese Schritte zur Verfahrensvereinfachung ausgesprochen. Diese erschienen uns durchaus sinnvoll. Problematisch erschien der Gedanke, dass wir

dieses als Parlament nicht selbst festlegen, sondern dem Justizminister die Ermächtigung geben, das durch Rechtsverordnungen zu regeln.

Nun wissen Sie, meine Damen und Herren, dass wir in Fragen der Deregulierung über alle Fraktionsgrenzen hinweg mit dem Justizminister hervorragend zusammenarbeiten und seine Arbeit hier ganz außerordentlich schätzen.

(Beifall Hans-Heinrich Jarchow, SPD)

Dennoch gab es die grundsätzliche Überlegung zu sagen, dort, wo wir als Parlament selbst entscheiden können, müssen wir doch nicht der Landesregierung oder einem einzelnen Ministerium durch Rechtsverordnung die Kompetenz geben, hier zu entscheiden. Diese Überlegung hat die CDU-Fraktion in einen Antrag gekleidet, diesen Passus aus dem Gesetz zu streichen. Andererseits hat das Justizministerium uns erklärt, dass die tatsächlich vorgesehenen Bereiche, in denen diese Verfahrensvereinfachung vorgesehen ist, uns in Kürze genannt werden und sehr wohl Eingang in das dritte Deregulierungsgesetz finden könnten.

Unter dieser Maßgabe, meine Damen und Herren, war es dem Ausschuss relativ leicht, dem CDU-Antrag zuzustimmen. Wir haben ihn also einstimmig beschlossen und diesen Passus gestrichen. Das so veränderte Gesetz haben wir dann im Sonderausschuss einstimmig zur Annahme empfohlen. Und nun, Herr Justizminister, warten wir auf das dritte Deregulierungsgesetz, in dem der von uns gestrichene Passus inhaltlich ausgefüllt und für das Parlament zu entscheiden uns unterbreitet wird.