Protocol of the Session on December 15, 2005

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erste hat das Wort die Sozialministerin des Landes Frau Dr. Linke. Bitte schön, Frau Ministerin.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Aufgaben nach dem Bundessozialhilfegesetz und anderen Vorschriften erfolgte zum 1. Januar 2002 die Zusammenführung der Entscheidungsund Kostenverantwortung für alle überörtlichen Sozialhilfeausgaben bei den Kommunen. Landkreise und kreisfreie Städte sind seitdem für die inhaltlichen Entscheidun

gen in diesem Bereich der Sozialhilfe, aber auch für Aufwendungen für die stationären Hilfen, sei es nun im Altenpflegebereich, in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, für heilpädagogische Maßnahmen für Kinder und ähnliche Leistungen, zuständig.

Der im Jahr 2002 eingeschlagene Weg ist von den Beteiligten, den Landkreisen und kreisfreien Städten, aber auch von den Trägern und ihren Verbänden akzeptiert und soll weitergegangen werden. Dafür sind die gesetzlichen Grundlagen entsprechend fortzuschreiben.

Entscheidendes Ziel des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes ist der effektive Mitteleinsatz im Interesse der Betroffenen. Das Gesetz ist Anreiz für eine bessere Beachtung des Grundsatzes „Ambulant vor stationär“. Das wollen die Menschen, die auf Hilfen angewiesen sind. Das muss auch das Ziel von Landkreisen und kreisfreien Städten sein.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in den Ausschüssen beraten und in wichtigen Details geändert. Ob und wie das Ziel der Pauschalierung von Leistungen des Landes erreicht werden kann, hat uns als Landesregierung und auch die Gremien des Landtages intensiv beschäftigt. Dabei wurde insbesondere über eine zielgenauere Zuweisung der Mittel an die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte gestritten.

Nach den Beratungen des Landtages liegt heute ein Gesetzentwurf vor, der für die Verteilung der Mittel, so, wie der Herr Ausschussvorsitzende hier schon darstellte, drei Kriterien enthält. Zu 80 Prozent sollen die Gesamtausgaben der einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte der Vorjahre ausschlaggebend sein. Zu 10 Prozent soll der Anteil der Landkreise und kreisfreien Städte an der Einwohnerzahl in Mecklenburg-Vorpommern entscheiden und zu 10 Prozent der Anteil an über 65-Jährigen im jeweiligen Landkreis beziehungsweise der kreisfreien Stadt. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sah dem gegenüber eine Mittelverteilung in der Relation von 50:30:20 vor. Der Sozialausschuss des Landtages hat an dieser Stelle anders entschieden.

Was leistet diese Gesetzesnovelle in Gänze? Auf der Basis der erhobenen Daten werden die Gesamtzuweisungen für die Folgejahre festgeschrieben und eine Verteilung der Mittel in die Gesetzesänderung aufgenommen. Es gibt darüber hinaus eine austarierte Regelung für die Zuordnung und die Finanzierung der so genannten Altfälle. Ich darf noch einmal in Erinnerung rufen, dabei geht es insbesondere um die Kostenerstattung für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, die ihren Heimplatz außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns haben, aber ihren gewöhnlichen Aufenthalt vor der erstmaligen Heimaufnahme in Mecklenburg-Vorpommern hatten.

Da das Gesetz auf der pauschalen Zuweisung der Landesmittel basiert, ist zum Ausgleich von eventuellen Minderzuweisungen an die Kommunen eine Reserve in Höhe von zwei Prozent der Gesamtmittel verankert. Die jährliche Finanzzuweisung an die Landkreise und kreisfreien Städte für die überörtliche Sozialhilfe entwickelt sich wie folgt: Ich darf noch einmal den Betrag für das Jahr 2004 nennen. Damals waren es 196,2 Millionen Euro, in 2005 ist geplant die Größe von 208,8 Millionen Euro, 2006 werden es 216,9 Millionen Euro und im Jahr 2007 225,6 Millionen Euro sein. Die Steigerungen basieren im Wesentlichen auf Fallzahlsteigerungen, die hochgerechnet werden. Es sind also Prognosen. Das heißt, auch im Bereich

der stationären und teilstationären Hilfen werden mehr Menschen Leistungen erhalten können.

Immer wieder haben Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, versucht, sich damit zu profilieren, dass dieses Gesetz zu spät durch die Landesregierung eingebracht worden sei. Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass nach Paragraph 1 Absatz 4 des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes aus dem Jahr 2002 die Fortschreibung der Summe der Landesmittel auf der Basis der tatsächlichen Aufwendungen für das Jahr 2004 erfolgen sollte. Im Dezember 2004 hat deshalb der Landtag an die kommunalen Spitzenverbände appelliert, die für die Forschreibung notwendigen Daten zügig zur Verfügung zu stellen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Daten wurden dann im Juni vorgelegt und sind demzufolge die Grundlage für das Ihnen jetzt zur Novellierung vorliegende Gesetz.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben in den letzten Jahren eine sehr gute Infrastruktur im sozialen Bereich aufgebaut. Diese Infrastruktur basiert auf individuellen Hilfebedarfen. Ich erinnere an die ambulanten und die stationären Leistungen in der Pflege, aber auch an den sehr guten Bestand an Werkstätten und Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen. Es geht jetzt darum, diese Strukturen zukunftsfähig zu gestalten. Viel stärker als bisher werden künftig wohnortnahe ambulante Hilfsangebote genutzt werden. Das ist das Anliegen, dazu trägt der Gesetzentwurf bei. – Danke.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Danke schön, Frau Ministerin.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Glawe. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Novellierung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes steht auf der Tagesordnung.

(Heinz Müller, SPD: Aha!)

Die CDU hat einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der in besonderer Weise die Fortschreibung bis zum 31. Dezember 2005 beinhaltet. Das trägt der Tatsache Rechnung, Frau Ministerin, die Sie jetzt gerade gegeißelt haben, und zwar weil wir kritisiert haben, dass Sie die Zahlen zu spät vorgelegt haben und zu spät darauf hingewirkt haben, dass belastbare evaluierte Zahlen dem Landtag und Ihrem Hause zur Verfügung stehen. Deswegen haben wir darum gebeten, immer im Interesse aller betroffenen Personen, dafür Sorge zu tragen.

Das, was uns am meisten umgetrieben hat, war die Tatsache, dass die Fortschreibung der Finanzierung, und das steht auch im Gesetz, nur bis zum Jahre 2004 abschließend durch den Gesetzgeber geregelt war. Ich glaube, da ist es schon richtig, dass die CDU-Fraktion darauf hingewiesen hat, dass in dieser Frage ein klarer Mangel besteht. Das hätten Sie, glaube ich, auch erkannt und das haben Sie auch erkannt, nur Sie können es in der Öffentlichkeit nicht zugeben, dass in dieser Frage die CDU durchaus Recht hat. Frau Ministerin, da wünsche ich mir doch noch ein bisschen mehr Transparenz Ihrerseits.

Der angeführte „Feuerwehrtopf“ wird ungeteilt unsere Zustimmung erfahren, denn wir brauchen bei der Frage

von Spitzenbelastungen den Ausgleich. Die Frage zu den Altfällen, Frau Ministerin, haben Sie nur teilweise richtig beantwortet, denn die Altfälle sind Geschichten, die im alten Gesetz, das in besonderer Weise heute noch gilt, festgeschrieben worden sind. Da wollten Sie eigentlich diese Altfälle, die dem Land überantwortet waren, den Kommunen aufdrücken. Das waren 3,7 bis 4,4 Millionen Euro, die über einen Umweg den Kommunen sozusagen überantwortet werden sollten. Das ist glücklicherweise von Ihnen in der Debatte zurückgenommen worden, wenn ich daran noch einmal erinnern darf. Die jetzigen Altfälle haben ein anderes Ziel. Da geht es darum, innerhalb des Landes einen Ausgleich zu schaffen, und zwar nach dem Sozialgesetzbuch aus dem Jahre 1991, das heißt nach dem Wohnsitz des jeweiligen Heimbewohners, den er vor Aufnahme in ein Heim inne hatte. Es gibt also zuweisende oder abgebende Finanzsozialämter in den jeweiligen Kreisen oder kreisfreien Städten, die die Kosten übernehmen müssen. Das ist der Stand der Debatte.

Das, was uns in besonderer Weise dazu veranlasst, bei der Verteilung noch einmal zu sagen, das wäre nicht ganz richtig und nicht ganz korrekt, ist folgende Tatsache: Wenn man sich die Zahlen genau ansieht, dann ist die Variante 80:10:10, die zurzeit die Funktionäre in besonderer Weise vortragen und favorisieren, entgegen dem Willen der Regierung und des Sozialministeriums. Frau Minist erin, Sie haben immer in Ihren Verhandlungen mit dem Landkreistag, dem Städte- und Gemeindetag und bei der Anhörung 50:30:20 dem Parlament vorgeschlagen. Nun ist es völlig richtig, dass das Parlament hier natürlich sagen kann, wir haben Gesetzeshoheit und wir entscheiden in die oder die Richtung. Das, was bei 80:10:10 auffällt, ist die Tatsache, dass bei dem Verteilerschlüssel 11 von 18 Gebietskörperschaften in ein größeres Minus gehen als bei der Variante 60:20:20. Deswegen haben wir uns entschlossen, Ihnen diesen Verteilerschlüssel noch einmal zum Nachdenken mitzugeben,

(Dr. Margret Seemann, SPD: Was sagt Frau Schlupp denn dazu? – Zuruf von Gerd Walther, Die Linkspartei.PDS)

damit vielleicht – ich glaube, Sie, Frau Ministerin, sind davon gar nicht so weit weg, und ich glaube, da treffe ich auch Ihre Intention sehr genau – SPD und PDS hier als Abgeordnete dazu gebracht werden könnten, sich diesem Vorschlag anzunähern, zumal ich weiß, dass das eine oder andere durchaus auch in Ihrer Fraktion so debattiert wurde.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Aber was sagt denn Frau Schlupp dazu?)

Das Prinzip „Ambulant vor stationär“ ist eine wichtige Aufgabe, die man immer vor Augen haben muss. Daher hat der Gesetzgeber im Jahre 2001, als wir das Sozialhilfefinanzierungsgesetz auf den Weg gebracht und den Kommunalen Sozialverband aus der Taufe gehoben haben, auch dieses Prinzip vom Grunde her festgeschrieben, und zwar mit dem Ziel, Innovationen zu erzielen und es nicht auf eine Spitzabrechnung hinauslaufen zu lassen. Frau Ministerin, das, was jetzt vorgeschlagen wird, ist die absolute Spitzabrechnung. Man könnte auch sagen, wir kehren zu den Datenermittlungen des Jahres 1999 zurück und machen gleich 100:0:0. Von daher ist das nicht innovativ, was durch SPD und PDS auf den Weg gebracht wird, sondern es weist eher wieder zurück.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich die Begründung unseres Antrages an dieser Stelle beenden, denn

schließlich geht es darum, die Fragen in unserem Land zu klären, wie wir eine bessere ambulante Versorgung garantieren können und wie auf der anderen Seite der Landesgesetzgeber in seinen Pflichten berücksichtigt wird. Da gibt es gesetzliche Hemmnisse. Das ist, glaube ich, unbestritten. Auch unbestritten ist, dass eine pauschalisierte Zuweisung nicht immer ganz gerecht ist, aber sie kann auch dazu führen, dass man Finanzmittel freischaufelt, wenn man den gesetzlichen Rahmen dahingehend ändert, um „Ambulant vor stationär“ auf den Weg zu bringen. Von diesem Ziel sind wir mit diesem Gesetz nach meiner Meinung noch weit entfernt.

Worum geht es im Besonderen? Es geht um Hilfe zur Pflege in den Pflegestufen I bis III, es geht um Grundsicherung, es geht um integrierte Kita-Plätze, es geht um das Landesblindengeld, es geht um Hilfe zur Pflege im stationären Bereich und es geht auch um Bestattungskosten. Das ist bekannt. Es geht auch um die Frage der Suchtproblematik in all diesen Themen.

Meine Damen und Herren, bei den Altfällen kann es auch zu massiven Verwerfungen kommen. Wenn man sich Landkreise ansieht, fällt auf, dass es sehr unterschiedliche Kostenstrukturen in unserem Land gibt und dass dadurch auch Verwerfungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten bei den Zuweisungen und bei den Zahlungen auftreten. Ich will Ihnen ein Beispiel bringen. Es wird zurzeit nach dem Schlüssel 50:30:20 in den Verwaltungen gearbeitet. Ich will Ihnen Altfälle an einem Landkreis beschreiben: Wenn man 30 Fälle abgibt und dafür rund 400.000 Euro zahlt, aber gleichzeitig 49 Fälle zuführt, dafür aber 890.000 Euro aufbringt, dann ist das ein sattes Minus von fast 500.000 Euro. Dann muss man insgesamt einmal nachdenken, wie man über Qualitätsbeschreibungen zu dem Ziel kommt, auch tatsächlich „Ambulant vor stationär“ durchzusetzen. Das ist das eine Ziel.

Das zweite Ziel ist: Wie definiere ich Qualität so, dass ich einen gewissen Standard im Land habe, um die, die Hilfe brauchen, vernünftig zu versorgen? Das muss man natürlich auch über Finanzmittel erreichen.

Meine Damen und Herren, ich denke, es sind genügend Worte gewechselt worden. Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen,

(Zuruf von Heinz Müller, SPD)

dann würden wir auch Ihrem Gesetz folgen können.

Wenn Sie das nicht können, dann werden wir Ihrem Gesetz nicht zustimmen können, jedenfalls nicht in der große n Mehrheit.

Ich hoffe, dass das, was Sie vor zwei Tagen und was die Obleute auch der SPD und PDS am Ende eigentlich wollten, und zwar den Verteilerschlüssel auf 60:20:20 unter dem Eindruck der neuen Zahlen zu vergeben und ins Gesetz hineinzuschreiben, auch bei den Nichtfachpolitikern Zustimmung erfährt. – Vielen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Herr Glawe.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Heinz Müller. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wird Sie vielleicht ein wenig verwundern, dass als erster Redner der SPD hier nicht ein

Mitglied des Sozialausschusses auftritt. Ich kann Sie beruhigen, es wird im Laufe der Debatte noch mein Kollege Jörg Heydorn hier sprechen, der von Sozialpolitik natürlich sehr viel mehr versteht als ich. Das will ich unumwunden zugeben. Darauf können Sie sich schon freuen.

Aber zunächst einmal möchte ich gerne etwas sagen, und zwar nicht nur deshalb, weil wir als Innenausschuss dieses Gesetzesvorhaben mitberaten haben, sondern vor allen Dingen deshalb, weil dieses Gesetz natürlich in hohem Maße kommunale Interessen angeht. Wir verteilen, das ist doch der Sinn, dieses Gesetzesgeld auf kommunale Körperschaften, weil kommunale Körperschaften bestimmte Aufgaben im Sozialbereich – Kollege Glawe hat sie vorhin aufgelistet – übernehmen. Deswegen haben wir uns natürlich im Innenausschuss mit diesem Thema befasst. Der Innenausschuss hat auf meine Anregung hin ganz einvernehmlich das beschlossen, was Sie in dem Bericht des Vorsitzenden des Sozialausschusses wiedergegeben finden, nämlich drei Punkte. Auf den ersten dieser drei Punkte möchte ich in besonderer Weise eingehen. Es ist der Verteilerschlüssel, mit dem diese Mittel verteilt werden.

Meine Damen und Herren, wir sind dabei davon ausgegangen, und ich glaube, das ist auch sehr logisch und sehr nachvollziehbar, dass wir hier ein Gesetz haben, dessen Aufgabe zunächst einmal – ich betone, zunächst einmal, das ist nicht alles, aber im ersten Schritt – Erstattung von tatsächlich entstandenen Kosten ist. Wir machen nicht irgendein Wolkenkuckucksheim, sondern wir haben ein Sozialhilfefinanzierungsgesetz. Wir wollen also etwas, was auf der kommunalen Ebene entstanden ist, finanzieren. Deswegen war unsere Betrachtung zunächst einmal die, ob denn das mit der derzeitigen Regelung erfolgt und ob wir hier eine gerechte Regelung vor uns haben. Wenn wir das landauf, landab betrachten, müssen wir feststellen, dass zwischen den tatsächlichen Kosten und den Erstattungsbeträgen erhebliche Differenzen klaffen. Diese Differenzen gehen in beide Richtungen. Es gibt Gebietskörperschaften, bei denen die Erstattung höher ist, und es gibt Gebietskörperschaften, bei denen die Erstattung niedriger ist.

Von daher, meine Damen und Herren, und das war im Innenausschuss unisono, haben wir gesagt, dieses enthält so etwas wie eine Gerechtigkeitslücke. Hier wollen wir, hier müssen wir nachsteuern. Wenn wir uns das für einzelne Gebietskörperschaften ansehen, müssen wir auch einmal ehrlich sein. Natürlich, diejenigen, die eine Überzahlung bekommen, freuen sich. Wer würde sich über Geld nicht freuen? Aber diejenigen – und ich darf da einmal meinen eigenen Landkreis Uecker-Randow ansprechen –, bei denen die Zahlungen eben nicht auskömmlich sind, empfinden dieses als besonders ungerecht. In Uecker-Randow wäre es im Jahre 2005 ein siebenstelliger Betrag, der uns fehlen würde.

(Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU: Seit Jahren!)

Von daher ist es nachvollziehbar, dass gerade solche Kreise einen besonderen Änderungsbedarf sehen, wobei es andere, wie gesagt, anders sehen.

Der Landkreistag, das haben wir im Bericht von Herrn Koplin gehört, hat es dann natürlich schwer, zu einer Positionierung zu kommen. Aber ich möchte hier auch nicht verschweigen, dass wir in der Stellungnahme des Städteund Gemeindetages eine Aussage haben, wonach ihm am liebsten eine Orientierung an den tatsächlichen Kos

ten wäre, sofern ein Verteilerschlüssel 80:10:10 nicht möglich ist. Dieses ist die Ansicht des Städte- und Gemeindetages.

Meine Damen und Herren, der Gesamtbetrag, dazu habe ich in der ganzen Diskussion keine anderen Positionen gehört, ist auskömmlich, aber der Verteilerschlüssel ist nicht in Ordnung. So war meine Intention, und dieses finden Sie in der Beschlusslage des Innenausschusses. Der Verteilerschlüssel muss dahingehend geändert werden, dass wir im größeren Umfang nach den tatsächlichen Kosten verteilen und nicht in dem relativ bescheidenen, wie dieses bisher passiert.

Das, meine Damen und Herren, bedeutet aber nicht, dass wir ganz platt und ganz einfach auf der Basis der tatsächlichen Kosten verteilen, sondern – und das finden Sie als zweiten Punkt in der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, und auch da waren wir uns einig – selbstverständlich brauchen wir bei der Finanzverteilung eine Anreizkomponente, die bei den kommunalen Körperschaften Kostenbewusstsein stärkt und die sie anreizt, möglichst sparsam mit dem Geld umzugehen, wobei ich von der ganzen Sache so viel verstanden habe, dass dieses nicht nur im Sinne der öffentlichen Kassen, sondern in der Mehrzahl der Fälle im Interesse der betroffenen Menschen ist. Umso mehr sollten wir eine solche Politik anreizen, also nicht einfach Kostenerstattung, sondern stärker hin zur Kostenerstattung, aber weiterhin mit einer Anreizkomponente.