Frau Gramkow, wir wollen den Antrag – wir sind ja nun kurz vor dem Fest – nun nicht in Grund und Boden stampfen.
Wir sind eigentlich immer unterschiedlicher Auffassung, denn was für Sie die Weihnachtstanne ist, ist für uns der Christbaum, was für uns der Engel ist, ist für Sie die geflügelte Jahresendfigur. Wir kommen nicht zusammen.
(Heiterkeit und Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Woher wissen Sie das?! – Zuruf von Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS)
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass wir mit diesem Änderungsantrag den wirklichen Akzent setzen sollten, den Landtag dazu zu bewegen, die Regierung aufzufordern, Stellung zu beziehen. Dieses Hohe Haus hat bislang noch kein klares Votum zu diesem Thema abgegeben.
Ich rege aus diesem Grund an, unserem Änderungsantrag – in der Hoffnung, dass Sie ihn auch gelesen haben, so müssten Sie sehen, dass er eigentlich der entscheidende Teil dieses gesamten Antrages ist – nun zustimmen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und wünsche allen ein gesegnetes Fest.
Sehr geehrte Frau Strenz, Sie haben mich ja direkt angesprochen und ich habe eine ganz klare Antwort dazu. Dieser Antrag macht schon deshalb Sinn und ist auch wichtig, weil er deutlich macht, dass sich die Koalitionsfraktionen der Interessen der Kommunen angenommen haben und sich die Interessen der Kommunen auf die Fahnen geschrieben haben.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS – Torsten Koplin, Die Links- partei.PDS: Genau das ist es.)
Meine Damen und Herren, die gesetzliche Zielstellung, die im Paragraphen 46 SGB II verfolgt wird, nämlich die Kommunen – das ist ja schon angesprochen worden – um 2,5 Milliarden Euro jährlich bundesweit zu entlasten, diese Zielstellung, diese Intention des Gesetzes ist natürlich sinnvoll und sie ist absolut notwendig.
Deswegen muss man auch sagen, der ganze Prozess sowie die Berechnungsgrundlagen waren und sind sicherlich sehr, sehr komplex. Die Berechnungsparameter, jetzt diese Entlastung auszurechnen, sind sehr komplex und sehr schwierig gewesen. Dadurch ist auch zu erklären, dass es eine riesige Diskrepanz zwischen den Berechnungen des Bundes auf der einen Seite und den Zahlen auf der anderen Seite gegeben hat, die die Kommunen aufgrund ihrer Datenerhebungen hier dargelegt haben. Das war insgesamt eine Diskrepanz von circa 4 Milliarden Euro und das sind Lichtjahre. Vom Grundsatz her sind diese Unterschiede bei den Berechnungen auch nicht zu erklären, denn sie sind nicht nachvollziehbar. Aber, meine Damen und Herren, ich denke, wichtig ist summa summarum die Geschichte, die Historie, und das ist ja in den vergangen Wochen und Monaten von der Sozialministerin Frau Dr. Linke, aber auch von der Kollegin Lück referiert worden. Die Historie war ein bisschen unübersichtlich und man hat darüber debattiert und gestritten. Ich denke, summa summarum können wir im Land Mecklenburg-Vorpommern und auch die Kommunen zufrieden sein.
Der Vorschlag, der hier vom neuen Arbeits- und Sozialminister Müntefering in der vergangenen Woche am Donnerstag unterbreitet worden ist, nämlich diese Quote von 29,1 Prozent, dahinter stehen ungefähr 3,2 Milliarden Euro an Bundeszuschuss, der hier den Kommunen zugute kommt, dieser Vorschlag vom Arbeits- und Sozialminister ist gut und kommt den Kommunen weitestgehend entgegen. Insofern, denke ich, ist das auch ein Erfolg für die Kommunen hier in Mecklenburg-Vorpommern. Wichtig ist auch, das ist gesagt worden, es finden keine Revisionen mehr statt, zumindest nicht für 2005 und 2006. Das ist zu begrüßen, denn damit haben auch die Kommunen ganz klar Planungssicherheit. Ein wichtiger Punkt ist, dass man sich im nächsten Jahr hinsetzt und überlegt, wie man diese Berechnungsparameter gegebenenfalls klarer, besser und unmissverständlicher ausgestalten kann, um zu einer vernünftigen und angemessenen Quote für 2007 und die Folgejahre zu kommen.
Meine Damen und Herren, ich verstehe den vorliegenden Antrag im Lichte der aktuellen Entwicklungen, die sind dargestellt und geschildert worden, und erwarte von der Landesregierung, dass das, was jetzt vom Arbeitsund Sozialminister Müntefering vorgeschlagen wurde, auch Eingang in das Gesetz findet und definitiv und verbindlich im Paragraphen 46 SGB II geregelt wird.
Frau Gramkow, das ist heute nach meiner Information im Bundestag in der Ersten Lesung erfolgt, in der Ersten Lesung eines Zweiten Änderungsgesetzes zum SGB II. Hinzu kommt, dass es natürlich auch noch durch das weitere parlamentarische Verfahren laufen muss, und der Bundesrat wird hier sicherlich konsultiert werden.
Insofern bin ich der Überzeugung, dass die Landesregierung auch auf dieser letzten Strecke, auf dem letzten
Ein weiterer wichtiger Punkt, ich hatte es ja angesprochen, ist, dass die Landesregierung natürlich auch wachsam ist und penibel darauf achtet, dass im nächsten Jahr, wenn die Überprüfungen anstehen, eine Regelung beziehungsweise eine Lösung gefunden wird, die natürlich im Einklang mit den Kommunen steht und die Interessen der Kommunen hinreichend berücksichtigt. Ich denke, das ist klar. In Bezug auf diese beiden Punkte, das muss ich sagen, bin ich guten Mutes.
Die Landesregierung ist ja hier schon mehrfach gelobt worden und ich möchte das an dieser Stelle ausdrücklich auch noch einmal tun. Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung ihre Aufgaben zufrieden stellend erfüllen wird. Das hat sie bislang auch immer getan, wenn es darum ging, die Interessen der Kommunen in unserem Land Mecklenburg-Vorpommern vernünftig und gut zu vertreten. Also von daher habe ich keine Probleme.
Ein letzter Punkt, meine Damen und Herren. Wir begrüßen natürlich, „dass das Land die Nettoentlastung im Rahmen der Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, Hartz IV, „vollständig“ – ich betone, vollständig – „an die Kommunen weitergibt.“ Das ist ein wichtiger Punkt, der auch schon angesprochen wurde. Aber um das noch einmal deutlich zu sagen und zu beziffern, es gibt die Berechnung der Landesregierung, die Ihnen wahrscheinlich bekannt ist, 26,9 Millionen Euro für das Jahr 2005 an Entlastungen für die Kommunen, das wird verteilt auf die kreisfreien Städte und auf die Landkreise. Hier gibt es auch Unterschiede, das ist klar, denn nicht jeder wird gleich entlastet. Im Ergebnis, das ist wichtig und meines Erachtens auch entscheidend, denke ich, ist hier ein vernünftiger und ausgewogener Schlüssel zur Anwendung gekommen. Letzten Endes ist hier nach dem Handlungsrahmen im Ausführungsgesetz zum SGB II verfahren worden. Die Paragraphen 6 und 7 legen im Ausführungsgesetz ganz klar und dezidiert dar, wie vorzugehen ist. Dieser Schlüssel ist zur Anwendung gekommen und das finde ich gut.
Noch einmal: Die Kommunen haben für 2006 eine Planungsgrundlage. Sie können zukunftsorientiert wirtschaften, sie können investieren und natürlich auch vor Ort versuchen, Arbeitsplätze zu schaffen. Ich denke, das ist es, was wir uns alle wünschen, und darüber bin ich sehr froh.
Frau Strenz, noch einmal zu Ihrem Änderungsantrag. Ich möchte zumindest diesen Antrag kurz kommentieren. Sie fordern, „dass auch zukünftig das Land die Gelder des Bundes in Höhe der Nettoentlastung vollständig an die Kommunen weiterleitet“, so steht es hier. Ich denke, dieser Antrag ist so weit reichend und gleichzeitig auch so unbestimmt, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der CDU, dass man ihm überhaupt nicht folgen kann.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Dass Sie das nicht rechnen können, das glauben wir. – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)
Ich denke, Herr Dr. Jäger und meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir sind gut beraten abzuwarten, wie sich die Verhandlungen im nächsten Jahr entwickeln werden. Ich denke, auf der Grundlage verlässlicher Daten, die dann vorliegen, macht es Sinn, weiter zu verfahren. An der Stelle vertraue ich im Übrigen natürlich auch auf unsere Landesregierung. An dieser Stelle...
Ja, aber ich habe gerade noch ausführen wollen, dass wir insofern Ihren Änderungsantrag nur ablehnen können.
Herr Mohr, empfinden Sie unseren Änderungsantrag deshalb so unbestimmt, weil er so weit reichend ist?
Ich habe mich gerade klar geäußert. Ihr Antrag ist unbestimmt und weit reichend und dient nicht dazu, hier finanzpolitische Verlässlichkeit zu erzeugen. Vor dem Hintergrund wird er abgelehnt.