Protocol of the Session on December 15, 2005

In der Sitzung des Sonderausschusses am 2. Dezember 2005 wurde durch den Staatssekretär Dr. Friedersdorf versucht, noch unbeantwortete Fragen zu beantworten. Es gab zum Beispiel folgende Fragen: Sind Einsparungen ab 01.01.2006 zu erwarten? Ist eine Effizienzrendite zu erwarten? Warum wurde gerade der Standort Rostock gewählt? Warum wird ein Landesamt für Gesundheit und Soziales nur vorübergehend geschaffen, um dann ab 2009 viele Aufgaben zu kommunalisieren? Die Beantwortung der Fragen durch den Staatssekretär Dr. Friedersdorf konnten die berechtigten Zweifel der CDU-Fraktion nicht ausräumen. Nach wie vor können die von der Landesregierung angesetzten Einsparungen nicht annähernd beziffert werden. Das hat ja auch Herr Müller bestätigt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung schafft ein Landesamt für Gesundheit und Soziales, wie der Fürst Potemkin, der Kaiserin Katharina II. be i einem Besuch 1787 auf der Krim durch Errichtung von Fassaden etwas vorgetäuscht hat, bekannt auch als Potemkin’sches Dorf. Genau das ist der Ansatz der Landesregierung. Uns Abgeordneten wird das Landesamt als gut funktionierende und effizient arbeitende Verwaltung der Zukunft dargestellt. Nach alter sozialistischer Art wird uns Abgeordneten selbstverständlich nur das Positive dargestellt. Ich möchte Ihnen, meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, die negativen Auswirkungen vorstellen und aufzeigen, dass es keine Veränderung gibt:

Erstens. Durch die Errichtung eines Landesamtes für Gesundheit und Soziales wird aus einer gut funktionierenden Zweierstruktur eine Dreierstruktur geschaffen. Das Personal im Landesamt für Gesundheit und Soziales befindet sich in diesem Amt immer noch in einer Warteschleife wie bei einer Bandansage. Die Angestellten des Amtes wissen nicht, werden sie zu den kommunalen Trägern wechseln oder werden sie entlassen. Dass dies nicht sonderlich zur Arbeitsmoral der Angestellten beiträgt, sollte auch den Koalitionären begreiflich sein.

Zweitens. Der jetzt vorhandene Personalbestand aus den 13 Behörden wird auch zum 01.01.2006 vorhanden sein. Erst durch Umsetzung des Personalentwicklungskonzeptes will die Landesregierung 200 Stellen bis 2009 einsparen. Übrigens gibt es Aussagen, da ist sich Frau Dr. Linke auch nicht einig,

(Heinz Müller, SPD: Mit wem?)

da spricht man mal von 300 und jetzt wieder von 200 Stellen. Also es ist schon ein bisschen zweifelhaft, ob

diese Zahlen wirklich so umgesetzt werden, wenn selbst die Ministerin mit unterschiedlichen Zahlen umgeht. Durch die Zusammenlegung der 13 Behörden aus den sechs Standorten konnten durch die Landesregierung keine Einspareffekte nachgewiesen werden.

Drittens. Die Einrichtung des Landesamtes ist ohne zusätzliche finanzielle Mittel nicht möglich, was von der Landesregierung bisher immer bestritten wurde. Jeder weiß, dass bei der Einrichtung eines neuen und vorhandenen Gebäudes selbstverständlich Einrichtungskosten entstehen. Das ist nicht abzustreiten.

Viertens. Einsparungseffekte und Kosteneinsparungen können auch nach der Sitzung des Sonderausschusses am 2. Dezember nicht nachgewiesen werden. Selbst im Gesetzestext unter Punkt „5.2 Vollzugsaufwand“ steht: „Kosteneinsparungen können zurzeit noch nicht quantifiziert werden. Die Zusammenlegungen lassen Synergieeffekte erwarten.“ Erwarten, darauf können wir kein neues Amt gründen. Wir müssen schon nachweisen, dass sie wirklich vorhanden sind. Da muss man schon die Frage stellen: Zweifelt die Landesregierung an ihrem eigenen Gesetz? Es kann doch nicht sein, dass ein neues Amt ohne umfassende Prüfung von Kosteneinsparungen und Synergieeffekten errichtet wird.

Fünftens. Bis 2009 wird eine Außenstelle in Stralsund aufrechterhalten, nach 2009 wird sie wieder aufgelöst.

Sechstens. Der Sitz des Landesamtes für Gesundheit und Soziales soll in Rostock sein. Angeblich soll eine vorhandene eigene Immobilie genutzt werden. Welche, das konnte uns bis heute nicht gesagt werden. Auch am Standort Neubrandenburg kann das vorhandene Gebäude genutzt werden.

Siebtens. Die Intendanzquote – Verhältnis von Personal der allgemeinen Verwaltung zu Fachpersonal – soll durch eine Zusammenlegung auf 15 Prozent gesenkt werden. Nach meinen Informationen wird es jedoch wie bisher bei 20 Prozent bleiben. Die Frage, die auch bei den Kommunen steht, ist doch die: Müssen wir dann dieses Personal mit übernehmen? Das ist nämlich kein Fachpersonal.

Achtens. Die Ämter für Arbeitsschutz und technische Sicherheit könnten schon jetzt kommunalisiert werden. Zu dieser Erkenntnis ist auch die IMAG-Gruppe gekommen.

Neuntens. Warum Arbeitsmarktförderung unter Fachaufsicht des Arbeitsministeriums? Warum kann man dieses nicht gleich dem Landesförderinstitut übergeben?

Meine sehr verehrten Damen und Herren, trotz der vielen nachvollziehbaren Bedenken, die die CDU-Fraktion auch in den Ausschusssitzungen vorgetragen hat, werden Sie als Koalitionsfraktionen diesem Gesetz Ihre Zustimmung geben. Erwarten Sie jedoch nicht, dass wir die Zustimmung geben!

Ich vermute, dass Sie mit dem Landesamt Voraussetzungen für das 4-Kreise-Modell schaffen wollen. Das hat sich auch bestätigt, denn es gibt eine Drucksache mit der Nummer 4/1210 aus dem Sozialministerium. Die ist aufgebaut, sage ich einmal, auf das 4-Kreise-Modell bezogen. Das Landesamt für Gesundheit, ein Kreuz! Abweichend davon hat der Landkreistag erklärt, dieses bräuchte nicht zu sein. Aber aus dem Sozialministerium kommt dann eine Förderung für integrative Sonderkindergärten, die auch nur möglich ist, wenn das 4-Kreise-Modell vorhanden ist. Das Gleiche trifft für das Bundes- und Lan

d e s e r z i e h ungsgeld, das Schwerbehindertenrecht, das soziale Entschädigungsrecht und den ärztlichen Dienst zu. Diese Frage habe ich übrigens auch der Ministerin im Sozialausschuss gestellt und da hat sie gesagt: Nein, das ist unabhängig von der Viererstruktur, denn wir könnten dieses Landesamt auch so errichten. Aber nachher kommt aus ihrem Ministerium ein Papier, wo es noch einmal begründet wird und diese Faktoren aufgeführt werden.

Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion wird diesem Gesetz nicht zustimmen. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Schubert.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete von der Fraktion der Linkspartei.PDS Herr Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf die Pressemeldung möchte ich nicht eingehen.

(Harry Glawe, CDU: Warum nicht? Warum nicht? – Torsten Renz, CDU: Warum nicht?)

Das ist ganz einfach zu kleinkariert, das muss ich sagen. Haben wir uns in der Sache etwas zu sagen? Wir haben uns etwas in der Sache zu sagen,

(Beifall Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS)

denn da, meine ich, ist die Wortmeldung von Herrn Schubert in Teilen unredlich und widersprüchlich. Also entweder haben wir uns damit in den Ausschüssen beschäftigt oder nicht.

(Bernd Schubert, CDU: Ihr nicht! Wir haben uns damit beschäftigt.)

Wir haben uns gemeinsam damit beschäftigt. Sie haben dem Sozialausschuss 15 Fragen vorgelegt und die sind in zwei Sitzungen behandelt worden. Ich habe eben noch einmal das Wortprotokoll durchgeblättert, die Abgeordneten der CDU haben sich dazu 18-mal zu Wort gemeldet, nachgefragt und auf jede Frage eine Antwort bekommen. Das ist doch in Ordnung.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Links- partei.PDS – Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS: Wir haben den Sonderausschuss sogar vertagt.)

Die Bedenken, die Sie vortragen, erinnern mich an denjenigen, der über einer Suppenschüssel sitzt und so lange mit dem Kopf schüttelt, bis wirklich ein Haar hineingefallen ist.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD – Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS und Heinz Müller, SPD – Zurufe von Vincent Kokert, CDU, und Andreas Petters, CDU)

Die Fragen, die Sie gestellt haben, waren wirklich sehr detailgenau und letztlich haben Sie Antworten bekommen. Diese gehen bis dahin, dass wir mittlerweile wissen, wo die Aktenordner in Rostock, Neubrandenburg oder Stralsund stehen werden.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ist die Frage, wo Ihre Liege steht. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Wir haben abzuwägen gehabt seitens der Linkspartei.PDS: Halten wir das Vorgehen, die Strukturen von 13 Behörden auf 6 zu bündeln, für sinnvoll und nützlich? Sinnvoll erstens für die Bürgerinnen und Bürger, weil ihre Angelegenheiten, das, was sie von dieser Behörde letztendlich zu erwarten haben, in besserer Qualität und schneller realisiert werden können,

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU)

und zweitens, weil durch die Errichtung des Landesamtes vorhandene Immobilien besser genutzt werden können. Und, Herr Schubert, Sie haben den Eindruck erweckt, dass wir hier neue Häuser beziehen. Es ist ausdrücklich noch einmal in den Ausschüssen klargestellt worden, dass die Immobilien, die in der Nutzung sind, weiter und effizienter genutzt werden und wir es hier nicht mit Neubauten zu tun haben.

(Egbert Liskow, CDU: Das hat er auch nicht gesagt. Zuhören!)

Wir halten drittens diese Errichtung des Landesamtes für sinnvoll und nützlich, weil die Aufwendungen für Sachkosten sinken können. Dadurch, dass man die Strukturen bündelt, ist es auch möglich, kosteneffektiver Beschaffungen vorzunehmen, und 300 Stellen, das möchte ich schon betonen, mir geht es nicht so sehr um den Abbau von Stellen, denn das hat immer auch etwas mit der Arbeitsmarktsituation zu tun, wichtig ist und das möchte ich betonen, werden sukzessive kommunalisiert. Sie kommen also dorthin, wo die Menschen wohnen, wo die Angelegenheiten, die zu bearbeiten sind, letztendlich viel kompetenter, viel hautnaher, möchte ich bald sagen, entschieden und vor Ort getroffen werden können. Summa summarum stimmen wir der Errichtung zu und halten es für gut und richtig, dass es zukünftig dieses Landesamt geben wird. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS, Heinz Müller, SPD, und Egbert Liskow, CDU)

Vielen Dank, Herr Koplin.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales auf Drucksache 4/1731. Der Sonderausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1972 unverändert anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Paragraphen 1 bis 4 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1731. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragraphen 1 bis 4 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1731 mit den Stimmen von SPD und Linkspartei.PDS gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1731 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein

Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/1731 mit den Stimmen von SPD und Linkspartei.PDS gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 4/1971 vor.

Fragestunde – Drucksache 4/1971 –

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Innenministers und hierzu die Frage 1 des Abgeordneten Herrn Dr. Ulrich Born.

Frau Präsidentin! Ich frage die Landesregierung, Herr Minister: