Protocol of the Session on November 9, 2005

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Armin Jäger, CDU: Nee! So kann man mit dem Parlament nicht umgehen.)

Sie sagen,...

(Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU: Sie erteilen diesem Gesetz die Generalabsolution!)

Moment! Moment! Sie sagen – und jetzt kommen wir zu einem ganz wichtigen Punkt –, das ist nicht nötig, denn wir, die CDU, sind nicht dieser Auffassung, wir werden nicht ans Landesverfassungsgericht gehen, wir werden nicht sagen, dass das nicht ordnungsgemäß ist.

(Zuruf von Lorenz Caffier, CDU)

Dazu möchte ich Ihnen, nachdem uns Herr Riemann neulich lateinisch gekommen ist, da war irgendwie vom Ochsen die Rede,

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

mit einem französischen Spruch antworten: „Honi soit qui mal y pense.“ Das steht auf dem Hosenbandorden und das heißt: „Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.“

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS – Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)

Selbstverständlich, meine Damen und Herren, können nicht nur Sie das Verfassungsgericht anrufen, sondern alle mit Ihnen freundschaftlich verbundenen Menschen, die durch das Schulgesetz betroffen sind.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Ministerin Sigrid Keler – Dr. Armin Jäger, CDU: Natürlich, das habe ich doch eben gesagt.)

Deshalb sage ich noch einmal: Lassen Sie uns doch gemeinsam für Sicherheit sorgen! Damit bin ich mit der Rede am Ende.

Herr Dr. Born, wenn Sie noch eine Frage haben, würde ich sie gerne beantworten.

Herr Dr. Born, fragen Sie bitte.

Herr Minister, können Sie hier vor dem Landtag bestätigen, dass das Gesetzgebungsverfahren des heute vorliegenden Gesetzes unter Beachtung der Geschäftsordnung der Landesregierung ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, insbesondere die vorgesehene Anhörung der Verbände und anderer Beteiligten ordnungsgemäß stattgefunden hat? Können Sie uns bitte in diesem Zusammenhang sagen, wie Sie zu der Aussage kommen, wir sollten nicht die Worte des Staatssekretärs, die er vor rund 20 Mitgliedern des Landtages gestern gebraucht hat, hier verdrehen?

Wie bereits gesagt, war gestern mein Staatssekretär zu dieser Frage bei Ihnen und hat Ihnen vorgetragen, was seine Prüfung ergeben hat. Ich habe eben mit ihm telefoniert und habe gesagt, hier wird gesagt, dass er gesagt hätte, dass hinsichtlich der Frage, ob wir die Geschäftsordnung eingehalten haben, zugestanden worden sei, dass das nicht der Fall sei. Daraufhin hat er mir gesagt, so war das nicht,

(Heiterkeit bei Lorenz Caffier, CDU – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

sondern er ist gefragt worden: Wie ist das denn, wenn die Geschäftsordnung nicht eingehalten ist? Er hat mir geschildert, dass er daraufhin dargestellt hat, dass, selbst wenn die Geschäftsordnung nicht eingehalten worden wäre, es keine negativen Folgen hätte, dass die Diskussion weitergegangen und dann klar geworden ist, dass nach seiner Würdigung die Geschäftsordnung eingehalten worden ist.

(Wolfgang Riemann, CDU: Was ist denn das für eine Pirouette?! – Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU: Und was stimmt jetzt nicht?!)

Ich gebe hier die Würdigung des Staatssekretärs wieder. Wenn Sie mit mir persönlich in eine vertiefte Diskussion darüber eintreten wollen, würde ich das gerne bei gegebener Gelegenheit machen. Ich gebe zu, dass sich bisher der Staatssekretär in erster Linie eingearbeitet hat.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)

Gestatten Sie eine weitere Anfrage des Abgeordneten?

Ja, natürlich.

Herr Minister, da Sie gerade gesagt haben, dass Sie bereit sind, mit uns in die Diskussion einzutreten, wären Sie bereit, den ersten Teil meiner Frage zu beantworten, ob die Geschäftsordnung der Landesregierung bei diesem Gesetzgebungsverfahren eingehalten worden ist?

Nach dem, was mir der Staatssekretär als Ergebnis seiner Prüfung gesagt hat, gehe ich davon aus, dass das so ist.

(Zuruf von der CDU: Aua! Aua!)

Ich gehe im zweiten Teil davon aus, dass es nicht darauf ankommt.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Oh, jetzt haben wir was fürs Protokoll!)

Wie gesagt, wir können gerne darüber diskutieren.

Gestatten Sie noch eine Anfrage des Abgeordneten Dr. Born?

Bitte.

Herr Minister, ich frage Sie als Mitglied der Landesregierung, Sie werden mir sicherlich zugestehen, dass der Staatssekretär nicht Mitglied der Landesregierung ist, ob die Geschäftsordnung der Landesregierung aus der Sicht des für die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zuständigen Ministers eingehalten worden ist? Ich gehe davon aus, dass Sie diese Frage beantworten können, ohne dass Sie das weiter überprüfen müssen, denn Sie sind bei dem Gesetzgebungsverfahren sicherlich ordnungsgemäß beteiligt gewesen.

Das Ministerium ist beteiligt gewesen. Wir haben an dem Verfahren im Ergebnis keine Zweifel daran, dass wir als Landesregierung das Gesetz so in den Landtag einbringen können. Was immer es an Besonderheiten im Verfahren gibt, ist selbstverständlich dadurch bedingt, dass das Verfassungsgericht uns mit diesem Urteil Vorgaben gemacht hat, wo wir sagen, da müssen wir nachträglich etwas machen.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Aha!)

Dass das nicht der normale Ablauf eines Gesetzgebungsverfahrens ist, ist doch selbstverständlich, weil wir etwas reparieren wollen. Das, glaube ich, ist klar.

Gestatten Sie jetzt noch eine Anfrage des Abgeordneten Herrn Caffier?

(Reinhard Dankert, SPD: Es ist nur eine Nachfrage gestattet!)

Gerne.

Bitte, Herr Caffier, fragen Sie.

Herr Minister, gestatten Sie noch eine Nachfrage zur Frage des Gesetzgebungsverfahrens: Ihre regierungstragende Fraktion, die Regierung, hat uns ja mitgeteilt, dass wir ein neues Gesetz erhalten haben. Jedenfalls sind Sie dabei, uns das verständlich zu machen. Ist Ihnen als Mitglied der Landesregierung bekannt, dass Sie für ein neues Gesetz, welches Sie dem Landtag zuleiten, auch die dementsprechenden Anhörungen durchführen müssen? Ja oder nein?

Ich habe, glaube ich, mit meinem Beitrag doch deutlich gemacht –

(Dr. Armin Jäger, CDU: Nein, nein!)

das hat auch der Bildungsminister deutlich gemacht, dass es uns darum geht –, dass wir ein sehr gutes Schulgesetz verabschiedet haben, das bereits in Kraft getreten ist, und dass wir natürlich zu diesem Gesetz stehen. Ich habe deutlich gemacht, dass es aber eine Entscheidung des Landesverfassungsgerichts gibt, die uns Anlass gibt zu prüfen, ob dieses Gesetz so zu Stande gekommen ist, dass es einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung standhält. Deswegen sagen wir, wir werden dieses Gesetz sicherheitshalber neu beschließen, um diese verfassungsrechtlichen Fragen zu klären. Daraus erklären sich alle Besonderheiten des Verfahrens. Ich meine, dass wir hier im Landtag vielleicht nicht in eine detaillierte rechtliche Diskussion eintreten sollten. Dazu hat gestern der Staatssekretär zur Verfügung gestanden und dazu stehe ich jederzeit zur Verfügung.

Gestatten Sie eine weitere Anfrage des Abgeordneten Caffier?

Ja, solange wir uns jetzt nicht zu sehr verzetteln.

Bitte, Herr Caffier.

Herr Minister, ich verspreche, es ist die letzte Nachfrage. Die Abgeordneten haben ja auch eine Problematik, wir müssen uns auch mit dem Deckblatt des Gesetzes befassen. Auf dem Deckblatt des Gesetzes steht, dass wir ein neues Schulgesetz erhalten und dass die Rechtssicherheit gegeben werden soll. Wenn für Sie Rechtssicherheit über allem steht, gilt die Rechtssicherheit sowohl für die Abläufe im Parlament als auch für die Abläufe in der Landesregierung?

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, ja.)

Und deswegen die ganz klare Frage von der Fraktion: Sind die Abläufe innerhalb der Landesregierung, die für eine Gesetzgebung, und zwar unabhängig davon, ob man das Gesetz jetzt zum fünften Mal neu einbringt oder zum zweiten Mal, eingehalten worden?

Ich sehe bei den Abläufen innerhalb der Landesregierung keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass wir mit dem neu beschlossenen Gesetz, wenn es denn hier durchgelaufen ist, Schwierigkeiten beim Landesverfassungsgericht bekommen werden.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS – Dr. Armin Jäger, CDU: Das ist wieder keine Aussage. Jetzt ist Schluss! Also die Eierei geht nicht!)