Protocol of the Session on November 9, 2005

Herr Glawe und Herr Renz, zum Schluss noch ein Wort zum Landeserziehungsgeld. Sie heben das Landeserziehungsgeld immer so als Fahne für Familienfreundlichkeit hervor. Wenn Sie sich mit den wissenschaftlichen Untersuchungen, die ich hier vorhin schon benannt habe, beschäftigt hätten, dann würden Sie wissen, dass gerade das Erziehungsgeld in der Zeitdauer, wie es in den letzten Jahren gezahlt worden ist, zur Falle für viele Familien geworden ist, vor allen Dingen zur Falle für Frauen.

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Genauso ist es!)

Und das wissen die Menschen in der Zwischenzeit auch. Ganz viele Frauen sind nämlich bemüht,

(Harry Glawe, CDU: Dann haben Sie wohl die ganzen Anhörungen nicht gelesen, sonst würden Sie das Ganze nicht sagen.)

ganz viele Mütter sind bemüht, bereits spätestens nach einem Jahr wieder ihre berufliche Tätigkeit aufzunehmen,

(Volker Schlotmann, SPD: Richtig.)

weil ansonsten der Vorwurf der Dequalifizierung sie vom Arbeitsmarkt total fernhält. Deshalb halte ich es für richtig, dass darüber diskutiert wird, das Erziehungsgeld in ein Elterngeld umzuwandeln

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

mit höheren finanziellen Mitteln und verkürzt. Ich halte es auch für richtig, dass die SPD-PDS-Koalition schon seit Jahren über das ASP-Programm das Projekt „Modulare Qualifizierung in der Elternzeit“ finanziert,

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD)

das übrigens sehr gut in Anspruch genommen wird.

Ich freue mich natürlich, Herr Glawe, dass in der Zwischenzeit auch bei der CDU auf Bundesebene

(Harry Glawe, CDU: Oh!)

ein Sinneswandel zum Elterngeld eingetreten ist. Wir hatten im Juni in Schwerin die Frauen- und Gleichstellungsministerinnenkonferenz und von unserer Seite war gemeinsam mit Berlin, soweit ich mich erinnere, ein Antrag zum Elterngeld eingebracht worden. Dieser ist von den CDU-geführten Ländern abgelehnt worden. Insofern bringt Ihnen vielleicht die große Koalition dann auch einen Schub

(Harry Glawe, CDU: Gut, dass wir gemeinsam gesprochen haben.)

in Richtung Familienfreundlichkeit. – Vielen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Frau Dr. Seemann.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Schmidt von der Fraktion Linkspartei.PDS.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Über Rahmenbedingungen ist eine Menge gesagt worden, zu denen ich kurz eine Bemerkung machen möchte.

Die Familie wird leider hier vordergründig nur an Erwachsenen und Kindern festgemacht. Viele andere Ausführungen sind gemacht worden, wie wir Familie verstehen. Nichtsdestotrotz hat dieses Familienbild mit Kindern auch etwas mit Schwangerschaftsabbrüchen – und das ist Ihre Anfrage vom 07.09.2005 – in unserem Land zu tun, die hier dargestellt sind. Die Gründe, nach denen gefragt worden ist, gelten nicht nur für dieses Land. Die Studie, von der hier schon die Rede war, trifft insgesamt für die Bundesrepublik zu. Es ist eine Steigerung bei Zukunftsangst als Begründung für die Abbrüche von 2002 bei 24 Prozent und 2004 28 Prozent zu verzeichnen. Die finanzielle Situation verdeutlicht eine Steigerung von 47 Prozent im Jahr 2002 auf 55 Prozent im Jahr 2004. Die finanzielle Situation hängt natürlich – und das haben Sie hier sehr ausführlich dargestellt von Seiten der CDU – auch zusammen mit dem, was ich ganz privat finanziell zu Hause in meinem Portmonee habe. Demzufolge – und das war das Thema im April – spielt Vereinbarkeit von Familie und Beruf natürlich eine ganz wichtige Rolle.

Im Jahr 2002 hat die Fraktion der PDS mit der Drucksache 14/2759 dazu einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der lautete: „Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung für Frauen und Männer“. Dieser sollte Rahmenbedingungen schaffen, damit genau das, was Sie gesagt haben, Herr Glawe, zum Beispiel verkürzte Arbeitszeiten, rechtlich abgesichert wird. Und Sie wissen ganz genau, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern kein Glockenprinzip haben, wo wir das für uns hier regeln könnten, sondern dass wir dieses bundesdeutsch tun müssen. Ihre Partei war damals in der Opposition. Mich hat schon interessiert, wie sich Ihre Partei dazu verhalten hat, wenn man so auf Familienfreundlichkeit aus ist und genau dieses will. Sie haben diesen Antrag unserer Fraktion im Bundestag damals abgelehnt, vor allen Dingen mit der Begründung, dass man in die freie Wirtschaft so nicht eingreifen könne.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS: Aha! Aha! – Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS: Was nun?!)

Wir werden diesen Antrag in den neuen Bundestag als Linkspartei.PDS wieder einbringen. Ich bin gespannt, wie die CDU sich dazu verhalten wird und wie zukunftsfreundlich und revolutionär – wir hatten das tolle Wort hier heute – Sie dann mit einem solchen Antrag umgehen wird. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Frau Schmidt.

Das Wort hat jetzt noch einmal der Abgeordnete Herr Renz von der Fraktion der CDU. – Ich höre gerade, Herr Renz, Sie haben keine Redezeit mehr.

(Zurufe aus dem Plenum: Ooooh!)

Die Redezeit ist ausgeschöpft.

(Heiterkeit bei Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS: Wir wollten doch nur die Antwort wissen, wie die Fraktion sich verhält. – Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU und Linkspartei.PDS)

Ich schließe die Aussprache, weil die beschlossene Redezeit beendet ist.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Landesverwaltung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Drucksache 4/1735, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Sonderausschusses für Verwaltungsmodernisierung und Funktionalreform, Drucksache 4/1920.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Landesverwaltung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/1735 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Sonderausschusses für Verwaltungsmodernisierung und Funktionalreform – Drucksache 4/1920 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Abgeordnete Herr Heinz Müller.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat uns seinerzeit vier Gesetze, die sich auf die Organisation oberer Landesbehörden beziehen, überwiesen. Eines dieser vier Gesetze liegt uns heute in Zweiter Lesung zur Beschlussfassung vor, die drei anderen nicht. Wenn Sie daraus schlussf o lgern, dass dieses eine etwas weniger mit Problemen, etwas weniger mit Diskussionsbedarf beladen ist

(Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU: Dann ist dem nicht so.)

als die drei anderen, dann schlussfolgern Sie absolut richtig. Zumindest bei uns im Sonderausschuss war dieses ein Gesetz, das einvernehmlich und ohne Gegenstimme Ihnen zur Beschlussfassung empfohlen worden ist.

(Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU: Aber nicht ohne Kritik! Aber nicht ohne Kritik!)

Ich weiß, dass es in den mitberatenden Ausschüssen sehr wohl differenzierte Voten gegeben hat. Aus unserer Sicht als Sonderausschuss allerdings haben wir beschlossen, Ihnen einstimmig dieses Gesetz zur Annahme zu empfehlen. Ich will noch hinzufügen, dass dies ohne Aussprache und auch ohne den Bedarf einer Anhörung geschehen ist. Wir halten dieses Gesetz für vernünftig und empfehlen Ihnen die Annahme. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Herr Müller.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Professor Dr. Dr. Metelmann.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Land steht mit Blick auf die Bevölkerungs- und Finanzentwicklung vor großen strukturellen Herausforderungen. Um diese zu bewältigen, hat sich das Kabinett am 21.01.2003 für die Einleitung einer umfassenden Verwaltungsreform entschieden. Ein wesentlicher Eckpunkt dieser Reform liegt in der Straffung der Landesverwaltung mit dem Ziel einer kostengünstigen und effektiven Aufgabenerledigung.

Für den Kulturbereich ist vorgesehen, dass die Landesämter für Denkmalpflege und Bodendenkmalpflege, das Archäologische Landesmuseum sowie die Landesbibliothek, das Landeshauptarchiv und das Landesarchiv Greifswald zu einem Landesamt zusammengelegt werden. Diese genannten Behörden wurden nicht durch ein Gesetz errichtet, so dass die Landesregierung die Fusion auf der Grundlage von Paragraph 8 Landesorganisationsgesetz durch Verordnung regeln konnte. Allerdings war hier ein Vorbehalt hinsichtlich der Änderung des Landesarchivgesetzes als auch des Denkmalschutzgesetzes erforderlich, weil erstens im Landesarchivgesetz, hier Paragraph 4, festgelegt ist, dass das Land für die Erfüllung der staatlichen Archivaufgaben das Landeshauptarchiv Schwerin und das Landesarchiv Greifswald als obere Landesbehörden unterhält. Damit hat der Gesetzgeber ausdrücklich die organisatorische Festlegung getroffen, dass die beiden Archive als selbstständige und obere Landesbehörden vom Land unterhalten werden. Und zweitens war es erforderlich, weil im Denkmalschutzgesetz, hier ebenfalls Paragraph 4, die Landesämter für Denkmalpflege und Bodendenkmalpflege ausdrücklich erwähnt werden. Dieses hat zwar auf den ersten Blick rein deklaratorischen Charakter und wäre somit lediglich im Wege der Rechtsbereinigung zu ändern. Da die Begründung zum Denkmalschutzgesetz jedoch ausdrücklich davon spricht, dass die Trennung dieser beiden Bereiche gewollt war, ist auch hier eine gesetzliche Änderung notwendig.

Nun soll mit der entsprechenden Änderung dieser Regelung die letzte Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass das die bisherigen Behörden zusammenfassende Landesamt für Kultur und Denkmalpflege am 01.01.2006 errichtet werden und seine Aufgaben wahrnehmen kann. Mit Blick auf die oben skizzierten Ziele der Strukturreform sollen durch die Fusion der bisherigen Behörden sowohl im Verwaltungs- als auch im technischen Bereich Synergieeffekte geschaffen werden. Diesen Zielen entsprechen auch die bisherigen Vorbereitungen, mit denen zum 1. Januar 2006 zunächst eine funktionsfähige gemeinsame Verwaltung organisiert wird und die Abläufe der Werkstätten, technischen Bereiche sowie Fotolaboratorien abgestimmt werden. Hierbei sind mit Blick auf die Belange der beteiligten Beschäftigten von Anfang an die zuständigen Personal- und Schwerbehindertenvertretungen sowie die Gleichstellungsbeauftragten beteiligt, wie das selbstverständlich ist. Auf dieser Grundlage wird dann die im Rahmen der Strukturreform erforderliche Aufgabenkritik erfolgen, um die weiteren Vorgaben aus dem Landespersonalkonzept erfüllen zu können. Diese Arbeiten sollen parallel in allen Ressorts im Jahr 2006 durchgeführt und abgeschlossen sowie schließlich parallel neben der konkreten Organisations- und Strukturumstellung die Unterbringung

des Landesamtes im Zuge dieses Programmes optimiert werden, um den künftigen fachlichen Anforderungen auch langfristig Rechnung tragen zu können.

Zum Schluss noch dies: Der jetzt schon erreichte Sachstand über die konstruktive Beteiligung der bisherigen Behörden und Interessenvertretungen ist aus meiner Sicht eine gute Grundlage für den angestrebten nahtlosen Übergang zum Landesamt für Kultur und Denkmalpflege. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Herr Minister.