(Dr. Margret Seemann, SPD: Ja, weil wir dort maßgeblich die Sachen besprochen haben. – Vincent Kokert, CDU: Das ist Zwiesprache! – Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)
Die Qualitätskriterien, die Fallzahlbesprechungen sind von KUBUS in einer wissenschaftlichen Studie begleitet worden.
Sie sind die Vorsitzende. Sie haben es auch nicht hinbekommen, darauf hinzuweisen, dass das Gesetz ausläuft, dass Altfälle nicht bedient werden können.
(Dr. Margret Seemann, SPD: Man konnte die Sitzung gar nicht richtig durchführen, weil die Mitglieder nicht da waren.)
Das Problem, was Sie immer noch nicht gelöst haben, worüber wir noch während der Anhörung diskutieren müssen, ist, denke ich, die Frage der Verteilung. Es gibt Landkreise und kreisfreie Städte – ich erinnere an Rostock oder an den Landkreis Uecker-Randow –,
Ein erster Ansatz ist – das ist auch in Ordnung, Frau Ministerin –, dass jetzt zwei Prozent als Verteilungsmasse angeboten werden, um Härtefälle auszugleichen und um mehr Gestaltungsspielraum hineinzubringen. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, aber er wird nicht reichen bei den Fehlbeträgen. In Rostock sind es immerhin fast 700.000 Euro, die in Rede stehen. Zu anderen Landkreisen kann ich es jetzt nicht sagen. Ich habe als Beispiel Rostock genannt, da haben wir noch einiges nachzuholen.
Er hat Sie motiviert, endlich etwas zu tun im Interesse der sozial Schwachen, der Behinderten und der Menschen, die in Werkstätten arbeiten. Das ist völlig in Ordnung und deswegen freuen wir uns, dass wir unseren
Antrag hier heute mit zur Aussprache stellen können. Wir werden sehen, wie wir damit weiter umgehen. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine verbundene Aussprache mit einer Dauer von 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben heute hier zwei Novellierungsentwürfe zum Sozialhilfefinanzierungsgesetz zu beraten, und zwar einen, den wir nicht brauchen. Das ist der Entwurf von der CDU.
Herr Glawe ist natürlich bei der Verbreitung von Falschmeldungen kontinuierlich, sehr kontinuierlich.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU – Heinz Müller, SPD: Auch eine Qualität!)
Herr Glawe, tun Sie mir einen Gefallen und schauen Sie endlich mal ins Gesetz! Im Gesetz steht, dass die Fortschreibung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes auf der Basis der Ist-Zahlen von 2004 erfolgen muss. Das steht so im Gesetz. Das heißt, wenn ich die Zahlen fortschreiben will, brauche ich die Ist-Zahlen für 2004, und die sind bekannterweise im Juni zur Verfügung gestellt worden.
Wenn Ihr Entwurf so zum Tragen gekommen wäre, wäre auch nicht viel anderes dabei herausgekommen. Das Thema Altfälle hatten wir geklärt. Das Thema „Überweisungen an die Kreise“ hatten wir untergesetzlich geklärt.
Nur, Herr Glawe, nachdem jetzt auf der Grundlage der Ist-Zahlen die Sache verhandelt worden ist, ist eins passiert: Es ist eine deutliche Verbesserung eingetreten.
Wenn man das Ergebnis mit den kommunalen Landesverbänden bespricht, sagen die: Wir sind mit dem Ergebnis zufrieden. Wir sind auf der einen Seite damit zufrieden, was
beim Thema Mittelentwicklung passiert ist, und wir sind auf der anderen Seite auch zufrieden mit den Kriterien, die für das Thema Mittelverteilung entwickelt worden sind.
Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass wir in der Vergangenheit immer das Problem gehabt haben, dass wir auf der einen Seite örtliche Sozialhilfeträger gehabt haben, die mit den Mitteln ein deutliches Plus erzielt haben, und dass wir auf der anderen Seite örtliche Sozialhilfeträger gehabt haben, die mit den Mitteln nicht ausgekommen sind,
und zwar ein deutliches Minus gemacht haben. Und da muss man sich natürlich die Frage stellen: Woran liegt das und wie kann man das gegebenenfalls verbessern?
Mit dem jetzt durch die Regierung vorgelegten Gesetzentwurf wird bei der Verteilung der Mittel ein Stück weit mehr an den tatsächlichen Aufwendungen orientiert,
ohne dass man den eingeschlagenen Weg der Ambulantisierung dabei verlassen will. Im Großen und Ganzen kann man sagen: Das Sozialhilfefinanzierungsgesetz hat sich bewährt. Es hat sich bewährt, wenn man sich daran erinnert, wie es in der Vergangenheit gewesen ist. Da hat es örtliche Träger der Sozialhilfe gegeben, es hat überörtliche Träger der Sozialhilfe gegeben im Land Mecklenburg-Vorpommern – in anderen Ländern ist das ein bisschen anders organisiert – und es hat dazwischen immer Verschiebebahnhöfe gegeben. Es gab auf der einen Seite die Zuständigkeit der örtlichen Sozialhilfeträger. Die waren für alles zuständig, wenn nicht explizit die Zuständigkeit der überörtlichen Sozialhilfeträger geregelt war. Bei jedem örtlichen Sozialhilfeträger bestand das Interesse, Zuständigkeiten in die Zuständigkeit des überörtlichen Sozialhilfeträgers zu verklappen. Das ging nicht unbedingt nach sachlichen Kriterien, sondern da ging es in der Regel um Geld. Dem sind wir mit dem Sozialhilfefinanzierungsgesetz konsequent entgegengetreten. Wir haben die Zuständigkeit in eine Hand gegeben. Die örtlichen Träger der Sozialhilfe machen das jetzt und meines Erachtens machen sie das vernünftig.