Protocol of the Session on October 5, 2005

(Bernd Schubert, CDU: Zwei. – Egbert Liskow, CDU: Zwei Enthaltungen.)

Zwei Enthaltungen, Entschuldigung, dann korrigieren wir das.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006, auf Drucksache 4/1872.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von Mitteln aus den OddsetSportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006 (Erste Lesung) – Drucksache 4/1872 –

Das Wort zur Einbringung hat die Finanzministerin Frau Keler.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Von dem wichtigen Thema Hochschulen zum noch wichtigeren Thema, nämlich Fußball-Weltmeisterschaft im nächsten Jahr.

Bereits vor mehr als drei Jahren habe ich Ihnen den Staatsvertrag über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA FußballWeltmeisterschaft Deutschland vorgelegt und das Parlament hat im Juni 2002 zugestimmt. Über den befristeten Zeitraum von fünf Jahren, das heißt von 2002 bis 2006, werden Mittel aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Maßnahmen und Veranstaltungen, die als Rahmenprogramm rund um die Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland stattfinden, zur Verfügung gestellt. Dazu ist vereinbart worden, dass ab 2002 von jedem Land zwölf Prozent der Umsätze, die den Umfang des Oddset-Spiel

jahres 2001 überschreiten, an den deutschen Fußballbund abgeführt werden. Das Maximum war mit 130 Millionen Euro in etwa festgelegt worden. Die Werte dieses Basisjahres betrugen für alle Bundesländer rund 145,5 Millionen Euro. Jährlich sollten also etwa 20 bis 30 Millionen Euro e rbracht werden. Doch die geschätzten Spielumsätze haben sich ab 2002 in keiner Weise realisiert.

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Das ist richtig.)

So wurden 2002 3,6, 2003 0,5 und 2004 1,3 Millionen Euro erbracht. Also anstelle der erwarteten 70 Millionen kamen nur ganze 5,4 Millionen Euro zustande. Diese Summe wurde von sieben Ländern erbracht – Mecklenburg-Vorpommern ist übrigens dabei –, während neun Länder nichts gezahlt haben, und dabei sind die besonders finanzstarken Länder und einwohnerstarken Länder wie Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen und Bayern, weil sie den Basiswert von 2001 unterschritten haben. Also in diesen Ländern ist Oddset absolut zurückgegangen.

Im Ergebnis stehen wir heute, etwa acht Monate vor der Weltmeisterschaft, mit Einnahmen in Höhe von 5,4 Millionen Euro für das kulturelle sportliche Rahmenprogramm vor einem Problem. Um zumindest die dringendsten Maßnahmen zu realisieren und die Blamage vor den Millionen Gästen zu vermeiden, sind wenigstens noch 10 Millionen Euro notwendig. Von der ursprünglichen Maximalsumme von 130 Millionen Euro redet beim DFB keiner mehr.

Um diese 10 Millionen Euro einzunehmen, haben sich die Länder noch einmal zusammengesetzt, um nach geeigneten Wegen zu suchen. Eine Bereitstellung von Haushaltsmitteln durch die Länder als Alternative zum Staatsvertrag wurde dabei ebenso ausgeschlossen wie gesonderte Mittel aus einer Oddset-Konzessionsabgabe. Letzteres kommt aufgrund der sehr unterschiedlichen Vereinbarungen zwischen den Ländern und den Lotteriegesellschaften nicht in Frage.

Das Ergebnis der Länderarbeitsgruppe liegt Ihnen nun als Entwurf eines Änderungsstaatsvertrages zum OddsetStaatsvertrag vor. Entscheidend ist dabei die modifizierte Gestaltung des Basisjahres. Für die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, das übrigens bisher am meisten eingezahlt hat, Sachsen-Anhalt und Thüringen soll als Basisjahr weiterhin das Jahr 2001 gelten. Für die anderen elf Bundesländer bildet der Umsatz des Jahres 2003, das Jahr mit dem niedrigsten Umsatz, die neue Basis. Sie liegt der Berechnung der Abführung für die Jahre 2005 und 2006 zugrunde. Mecklen

burg-Vorpommern hat für die Jahre 2002 bis 2004 217.000 Euro gezahlt. Wir rechnen für die nächsten beiden Jahre zusammen mit noch einmal 300.000 Euro, so dass Mecklenburg-Vorpommern etwa 0,5 Millionen Euro aufbringen wird. Die anderen Länder werden also dann zusammen die knapp 14,5 Millionen Euro aufbringen müssen.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, gestatten Sie mir noch eine Anmerkung: Dem vorliegenden Gesetzentwurf konnte noch keine Unterschriftsleiste des Staatsvertrages beigefügt werden, weil ein Land, ich glaube, es war Baden-Württemberg, erst am 27. September den Staatsvertrag unterzeichnet hat. Die aktuelle Unterschriftsleiste wird Ihnen bis zu den Ausschusssitzungen allerdings vorgelegt werden.

Nun hoffe ich eigentlich, dass das Rahmenprogramm sehr schön wird. Aber lassen Sie es mich noch einmal sagen: Ich wünsche mir, dass Deutschland Fußballweltmeister wird. Das ist vielleicht wichtiger als das Rahmenprogramm.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, Dr. Ulrich Born, CDU, und Andreas Bluhm, Die Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Frau Finanzministerin.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Oh! – Harry Glawe, CDU: Schade!)

Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/1872 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages auf Donnerstag, den 6. Oktober 2005, 9.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. – Vielen Dank.