Protocol of the Session on September 1, 2005

(Gesine Skrzepski, CDU: Genau.)

Es kommt in diesem Zusammenhang – Frau Keler hat auch auf 1995 hingewiesen, das kann ich nicht beurteilen, da war ich noch nicht hier –, wir hätten das schon immer so gemacht. Meine Erinnerung sagte mir etwas anderes. Ich habe mal ein bisschen im Archiv geblättert und stieß auf die Drucksache 3/724, eine Landtagsdrucksache mit dem Titel: „Ergänzung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 3/600), Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung und Änderung haushaltsrechtlicher Bestimmungen“, vorgelegt am 29.09.1999 in Erster Lesung, im Landtag behandelt am 13. Oktober 1999.

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Das stimmt.)

In der Einbringung sagte die Finanzministerin damals, ich zitiere laut Protokoll: „Wie in vergangenen Jahren auch legt Ihnen die Landesregierung heute eine Ergänzung zum Haushaltsplanentwurf 2000 vor. Das ist ein ganz normaler Vorgang, der im Paragraphen 32 der LHO seine Rechtsgrundlage findet. Ergänzungen zum Haushaltsplanentwurf hat es auch schon zu Zeiten der CDU/F.D.P.-Koalition und zu Zeiten der großen Koalition gegeben, also normales Geschäft und nichts Neues.“ Übrigens hat sie diesen Einstieg, glaube ich, gewählt, weil damals die Opposition in der Landtagssitzung und auch davor lautstark dieses Vorgehen kritisiert hat, dass ein solcher Ergänzungsantrag in den Landtag eingebracht wurde. Die Opposition war damals auch schon die CDU, das nur so am Rande.

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: So wechseln sich die Meinungen.)

Für uns aber scheint mir wichtig, dass wir uns im Laufe der Zeit diese zugegebenermaßen vielleicht etwas kompliziertere Arbeitsweise abgewöhnt haben. Ich ziehe die Schlussfolgerung, wir haben also Fehler gemacht, und ich beziehe mich da ausdrücklich mit ein, denn ich war zu dem Zeitpunkt, als diese Entscheidung fiel, Mitglied des Finanzausschusses für eine der Koalitionsfraktionen. Des

halb sage ich: Wir sollten nicht über angebliche oder tatsächliche Ungereimtheiten im Urteil des Gerichtes lamentieren, sondern wir sollten die Fehler heilen, so gut es geht, und für die Zukunft lernen.

In dem Zusammenhang verstehe ich dann eins allerdings nicht, was hier heute auch in der Debatte ständig gesagt wurde, das Recht des Landtages würde beschnitten und es gebe eine Abhängigkeit des Landtages von der Regierung, was die Budgetinitiative betrifft. Ist es wirklich so, dass in diesem Landtag niemand mehr die Möglichkeit auch nur in Erwägung zieht, dass die Mehrheit des Landtages einen Gesetzentwurf für ein Haushaltsgesetz zurückverweisen kann an die Regierung? Das ist doch wohl möglich?!

(Wolfgang Riemann, CDU: Ja, aber das machen sie doch nicht.)

Warum wird dann also von Fesselung geredet? Und wenn die Regierung, was sie theoretisch natürlich kann, den gleichlautenden Gesetzentwurf wieder einbringt, dann wird es ein lustiges Spielchen. Ich glaube, dass man von einer Abhängigkeit des Landtages von der Regierung nicht sprechen kann und auch nicht sprechen darf. Und niemand darf sagen, weil das Gericht solch eine Entscheidung getroffen hat, dass der Landtag in Zukunft von der Regierung abhängig ist.

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Ich bleibe aber bei der Wertung!)

Das wäre wirklich das Ende des demokratischen Systems, in dem wir leben.

Eine Bemerkung zum Bepackungsverbot. Es ist auch schon vieles gesagt worden. Ich erinnere daran, dass wir uns eigentlich im Laufe der Jahre fraktionsübergreifend einig waren, dass die Fachausschüsse durch diese Bepackung des Haushaltsgesetzes viel zu wenig Zeit hatten, sich mit den wichtigen Sachfragen, zum Beispiel Schulgesetz und andere Gesetze, wirklich zu befassen. Und wir haben uns deshalb ein Hilfsmittel konstruiert. Wir haben für die Haushaltsdebatte das Recht der mitberatenden Ausschüsse auf Anhörung eingeführt,

(Rudolf Borchert, SPD: Hm.)

zumindest stillschweigend, weil wir gesagt haben, es ist wichtig, dass darüber geredet wird. Das löst das Problem aber nicht wirklich. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz wird vielleicht das formale Problem gelöst und wahrscheinlich ist das auch verfassungskonform. Ich bin kein Jurist, ich kann und will das nicht beurteilen. Die inhaltliche Problematik, dass wir uns während der Haushaltsdebatte mit vielen grundsätzlichen Sachfragen beschäftigen durch ein solches Haushaltsbegleitgesetz und seine Vielfältigkeit, bleibt und darüber sollten wir, meine ich, noch einmal ernsthaft nachdenken.

Ich komme sofort zum Schluss.

Ich kann auch – ich habe jetzt nicht mehr die Zeit, dazu etwas zu sagen – die Interpretation des Urteils bezüglich des Überschreitens der Kreditobergrenze nicht nachvollziehen. Es geht vielmehr darum, dass das Landesverfassungsgericht darauf hinweist, dass viel stärker inhaltlich und auf die Zukunft gerichtet deutlich gemacht werden muss, wie durch die Kredite die Störung nachhaltig beseitigt wird.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)

Dazu braucht man Vorstellungen, wie in Zukunft das Land aussehen soll. Diese Vorstellung fehlt und das ist das eigentliche Problem. – Danke.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU und Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS)

Danke schön, Herr Dr. Bartels.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Glawe. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

(Wolfgang Riemann, CDU: Ein bisschen schneller, das geht auf die Redezeit!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegen! Ich bin hier schon mehrmals zitiert worden, dass ich derjenige wäre, der die Frage des Landeserziehungsgeldes in besonderer Weise in den Mittelpunkt der Debatte gestellt hat. Das war ich natürlich nicht. Das hat das Landesverfassungsgericht getan. Dieses hat gesagt, dass das Gesetz, was das Parlament vermeintlich verabschiedet hat, nicht gilt. Das heißt, das jetzige Gesetz zum Landeserziehungsgesetz besteht fort. Und damit müssen auch Mittel in den Haushalt. Das ist jedenfalls unsere feste Überzeugung, meine Damen und Herren.

Das, was Sie zurzeit im Haushalt haben, sind 77.400 Euro. Das ist natürlich eine starke Leistung und harter Tobak. Gehen Sie mal nur von 700 Zahlfällen pro Monat aus und davon, dass ein Anspruch von 307 Euro pro Kind und Erziehungsberechtigtem besteht! Wie wollen Sie damit auskommen? Dieses Geld reicht hinten und vorne nicht. Frau Keler hat vorhin so schön gesagt, man könne rückwirkend das Geld nicht einziehen. Ich will Ihnen mal die Zahl sagen, die im Jahre 2004 hier noch im Haushalt stand, das waren 1,39 Millionen Euro. Das Problem, das Sie hier als familienpolitische Parteien haben, ist, Sie sind sozusagen die Sozialen hier im L a n d

(Rudolf Borchert, SPD: Richtig.)

und rennen jeden Tag mit dieser Werbung durch die Gegend: SPD ist sozial und Linke Partei PDS ist sozial.

(Rudolf Borchert, SPD: Das unterscheidet uns.)

Das ist das Unsozialste, was Sie diesen Leuten hier im Land Mecklenburg-Vorpommern antun können in Fragen Familienpolitik, meine Damen und Herren. Sie entlarven sich eigentlich selbst.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Der Parteivorsitzende der SPD hat noch vor ein paar Wochen hier riesige Anträge gestellt, wie man die Familienpolitik verbessern will.

(Egbert Liskow, CDU: Zu Recht. – Zuruf von Rudolf Borchert, SPD)

Bei der Frage des Landeserziehungsgeldes macht man genau in der Öffentlichkeit das Gegenteil und versucht zu verschleiern. Nur dank der CDU ist es überhaupt dazu gekommen, dass die Debatte zum Landeserziehungsgeld wieder aufgemacht worden ist. Ich will Ihnen noch mal eins sagen: Das Landeserziehungsgeld – zur Erinnerung – wurde mal eingeführt durch CDU und SPD.

(Reinhard Dankert, SPD: Gegen den erbitterten Widerstand.)

Ja, ja.

Das wurde dann halbiert und nachher hat es die PDS, die sich als sozialste Partei hier im Land profiliert,

(Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS: So ist es auch.)

fertig gebracht, dieses Landeserziehungsgeld de facto abzuschaffen

(Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)

bis auf kleine Teile, über die wir jetzt noch diskutieren.

(Rudolf Borchert, SPD: Dafür haben wir andere Förderinstrumente ausgebaut, Herr Glawe.)

Das sind anspruchsberechtigte Studentinnen und Studenten, die Anträge stellen können. Das sind Lehrlinge, das sind Personen, die jünger als 18 Jahre sind. Diese stecken in dem Personenkreis drin. Und alles das, selbst das, wollen Sie jetzt noch sozusagen beseitigen. Da meine ich schon, das ist eine reife Leistung und Sie können sich darauf verlassen, dass wir dieses Thema nicht vergessen werden. Wir werden es aufrufen, wir werden Anhörungen beantragen, wir werden dieses Thema durchs Land tragen.

(Heike Polzin, SPD: Aber bitte im Zeitrahmen, Herr Glawe.)

Wir werden auch dafür sorgen, dass die Anspruchsberechtigten ihr Geld erhalten und nicht, dass die Dinge verschlafen und ausgesessen werden, bis sozusagen ein neues Gesetz verabschiedet ist. Und Sie wollen ja noch eins machen: Sie wollen es zum 1. Mai rückwirkend außer Kraft setzen. Das ist schon die reifste Leistung, die Sie sich eigentlich leisten.

(Zurufe von Rudolf Borchert, SPD, und Heike Polzin, SPD)

Und das machen Sie hier sozusagen unter dem Deckmantel, die sozialen Parteien in Deutschland zu sein. – Vielen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Herr Glawe.

Es hat jetzt noch das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Riemann. Bitte schön, Herr Riemann.

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Heike Polzin, SPD: Ein schöner Tag. – Zuruf von Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ja von der SPD angesprochen worden und man wollte Herrn Rehberg Doppelzüngigkeit unterstellen beim Thema Mehrwertsteuer und Lohnnebenkosten.