Das Ziel kann ich also deutlich unterstreichen. Im Verlaufe dieser Debatte hatte die SPD durch mich erklären lassen, dass wir Ihren Entwurf nicht überweisen, und die Ablehnungsgründe – und jetzt wird es schwierig für mich–, die wir hatten, will ich nur kurz noch einmal in Erinnerung rufen: Das war der Stiftungszweck, das war das Stiftungskapital oder das Stiftungsvermögen, da hatten wir die größten Dissonanzen oder Diskrepanzen, das waren die Aufgaben des Stiftungsrates und es war der Vorstand, die Stellung des Präsidenten.
Ich denke, da wir nunmehr Ihren Entwurf unverändert noch einmal in dieser Form laut Geschäftsordnung auf der
Tagesordnung haben, sieht die SPD-Fraktion – und dabei bleibt es – in der Begründung, damals waren diese Widersprüche nicht zu überbrücken, keine Möglichkeit, nunmehr heute, auch nach dem Studium der Landtagsprotokolle und nach den Argumenten, die ich noch einmal persönlich sehr genau gelesen habe, unsere Meinung zu ändern. Wir lehnen also nach wie vor die Überweisung Ihres Gesetzentwurfes in den Ausschuss ab.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Fiedler-Wilhelm. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Lohse hat schon einige Dinge gesagt, warum dieser Gesetzentwurf der CDU, der ursprünglich in der Ersten Lesung am 20. April 2005 beraten wurde, heute wieder auf der Tagesordnung ist. Das liegt an der Geschäftsordnung. Er wurde damals nicht einmal in den Ausschuss zur Beratung überwiesen. Ich möchte aber an dieser Stelle trotzdem noch einmal ganz kurz zur Historie dieses Gesetzentwurfes ein paar Worte verlieren:
Wir hatten am 9. Februar 2005, meine Damen und Herren, einen Brief aus der Staatskanzlei in der Fraktion, in dem der Chef der Staatskanzlei darum gebeten hatte, zu einem Entwurf der Landesregierung, und zwar zu einem Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Stiftung „Kunstsammlungen in Mecklenburg-Vorpommern“, uns eine Meinung zu bilden. Das haben wir auch gern getan und mit dem 15. März dieses Jahres dieses Schreiben beantwortet und unsere Befindlichkeiten zum Ausdruck gebracht. Es waren nicht sehr viele und wir dachten eigentlich, Herr Lohse, wir liegen dicht beieinander. Das Ansinnen der Landesregierung haben wir ausdrücklich unterstützt und wollten uns in diesen Diskussionsprozess einbringen.
Zur Zeit des 20. April 2005 war allerdings – zu unserem größten Bedauern – noch keine Antwort aus der Staatskanzlei auf unser Schreiben in der Fraktion der CDU gelandet, weshalb wir uns entschlossen haben, doch jetzt selbst das Zepter des Handelns in die Hand zu nehmen und einen Gesetzentwurf einzubringen, der natürlich auf der Grundlage des Entwurfes der Landesregierung erarbeitet worden ist. Daraus haben wir auch am 20. April 2005 keinen Hehl gemacht und die Urheberschaft deutlich benannt.
Es gab zu unserem größten Bedauern keine Überweisung dieses Gesetzentwurfes, obwohl wir, denke ich, die gleichen Intentionen hatten, Herr Lohse. Die SPD hat natürlich mit dem Verweis, dass ein eigenes Gesetz in der Pipeline liegt und in den Punkten, die wir kritisiert haben, man eigentlich völlig anderer Meinung ist, die Nichtüberweisung begründet. Bei der PDS, die sehr dezidiert unseren Gesetzentwurf unter die Lupe genommen hatte, waren einige Kritikpunkte zwischen der CDU und der PDS zum Teil gleich, nämlich die vielleicht doch recht dünne Ausstattung mit Stiftungsvermögen, was natürlich immer ein Kritikpunkt ist, das muss man sagen. Aber es gab auch große Unsicherheiten gegenüber Stiftungen generell, denn Sie hatten einige Punkte hier angeführt, warum Stiftungen in Deutschland, wo es gute und schlechte Bei
spiele gibt, oftmals auf recht wackligen Beinen stehen. Diese Belange, denke ich, kann man durchaus diskutieren und darüber, wie man so eine Stiftung für unsere Kunstsammlungen, Schlösser und Gärten auf den Weg bringen kann und sie auf ein solides Fundament stellt.
Beide, SPD und PDS, aus unterschiedlichen Gründen, nehme ich an, aber doch in der Sache einig, haben also unseren Gesetzentwurf nicht mal in den Ausschuss überwiesen, weshalb wir ihn heute in der gleichen Form, weil es keine sachliche Befassung mit diesem Gesetzentwurf gab, wieder debattieren. Deshalb ist natürlich für mich auch klar, dass Sie diesen wieder ablehnen werden, auch gar nicht anders können.
Was ich aber hier kritisch anmerken möchte, ist, dass inzwischen vier Monate seit dem Erstellen dieses Gesetzentwurfes vergangen sind und innerhalb dieser vier Monate der angekündigte Gesetzentwurf der Landesregierung für eine Stiftung „Kunstsammlungen“ nicht auf dem Tisch liegt. Und da frage ich mich natürlich: Warum hat man, wenn man doch das Gleiche will, zumindest Ähnliches will, so viel wertvolle Zeit verloren
und nicht wirklich versucht, den eigenen Gesetzentwurf wenigstens zur Grundlage einer sachlichen Diskussion im Ausschuss zu machen?
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der PDS die Abgeordnete Frau Schmidt. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Warum dieser Gesetzentwurf, von dem wiederholt die Rede war, auch in der letzten Landtagssitzung, der Ihnen zugesandt worden ist im Februar dieses Jahres, den Sie auch jetzt ansprachen, Frau Fiedler-Wilhelm, seit vier Monaten in dieser Pipeline steckt, kann ich Ihnen nicht sagen. Die Drucksache, die hier vorliegt, ist eine andere.
Meine beiden Vorredner haben noch einmal Bezug genommen auf die Landtagssitzung, auf der dieser Gesetzentwurf eingebracht worden ist. Wenn man sich im Nachhinein die Protokolle dazu anschaut, dann ist es für mich eigentlich einmal interessant gewesen zu sehen, dass nicht vordergründig zu der Drucksache gesprochen worden ist, zu dem Gesetzentwurf, der durch die CDU eingebracht worden ist, sondern schon zu dem anderen. Und erkennbar war – und das möchte ich hier für die Fraktion der PDS noch mal ganz deutlich sagen, im Unterschied zu dem, was Sie jetzt aus unseren Darlegungen herausgehört haben wollen –, grundsätzlich ein Problem mit Stiftungen zu haben, dem ist nicht so vom Grundsatz her.
Gegen eine Stiftung ist – gerade auch im kulturellen Bereich – die PDS vom Grundsatz her nicht. Das Problem,
welches wir damit haben – und ich denke, das ist hier schon dezidiert dargelegt worden, ich kann es eigentlich nur noch einmal bestätigen oder wiederholen –, ist, dass die Grundanforderung an eine Stiftung in diesem Zeitalter, in dem wir uns bewegen, schon sehr hoch hängen sollte. Ich denke, alle haben die Studie der Bertelsmann-Stiftung erhalten über Stiftungsgründungen in unserer heutigen Zeit, Sinn und Unsinn beziehungsweise Gründungszweck et cetera. Darin stehen viele interessante Dinge und es ist ein Hauptaugenmerk darauf gelegt worden, warum diese Stiftungen gegründet werden und welche Probleme es insbesondere dabei gibt.
Das sind eigentlich auch alle die, die ich hier versucht habe in der letzten Sitzung darzustellen, nämlich zum Beispiel die finanzielle Ausstattung, das heißt, a) aus welchem Grund heraus eine Stiftung gegründet wird und b) wie sie dann finanziell ausgestattet wird. Da haben wir Ihrem Gesetzentwurf eindeutig dahin gehend zugestimmt, dass die Ausstattung so erfolgen sollte, wie Sie das vorgeschlagen haben.
Dazu gibt es gar keine andere Auffassung, aber nichtsdestotrotz ist es so, dass die anderen Margen nach unserer Auffassung sehr hoch hängen bezüglich Personal, bezüglich auch des Herausgehenkönnens aus einer Stiftung et cetera. Und ich bin schon dafür, dass wir im Weiteren über diese Dinge dezidiert sprechen müssen, weil ich denke, dass die Margen für eine Stiftung – und da sind wir schon der Auffassung als PDS – sehr hoch hängen, denn wenn man ein solches Unterfangen beginnt, soll es natürlich auch entsprechend zu einem Ergebnis führen im Interesse der Kunst dieses Landes, des Gesamtlandes.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU: Warum hätte man darüber im Ausschuss nicht sprechen können?)
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der CDU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung der Stiftung „Kunstsammlungen, Schlösser und Gärten in Mecklenburg-Vorpommern“ auf der Drucksache 4/1620.
Ich rufe auf die Paragraphen 1 bis 18 sowie die Überschrift des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1620. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit sind die Paragraphen 1 bis 18 sowie die Überschrift des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1620 bei Zustimmung durch die Fraktion der CDU, Ablehnung durch die Fraktionen der SPD und PDS und die Stimmenthaltung des fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.
Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1620 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1620 bei Zustimmung durch die Fraktion der CDU, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und PDS sowie Stimmenthaltung des fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und PDS – Bundesratsinitiative zur Verringerung der Zahl nicht krankenversicherter Arbeitsloser in Deutschland, auf der Drucksache 4/1742.
Antrag der Fraktionen der SPD und PDS: Bundesratsinitiative zur Verringerung der Zahl nicht krankenversicherter Arbeitsloser in Deutschland – Drucksache 4/1742 –
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Dr. Nieszery von der Fraktion der SPD. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Alle Bezieher von Arbeitslosengeld II sind künftig durch die Bundesagentur für Arbeit in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die Agentur überweist den Kassen für jeden Arbeitslosengeld-II-Bezieher einen pauschalen Betrag von 125 Euro sowie 15 Euro für die Pflegeversicherung. Personen, die bis Ende 2004 die alten Leistungen Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe bezogen haben, deren Antrag auf Arbeitslosengeld II aber abgelehnt wurde, sind seit dem 1. Januar 2005 nicht mehr durch die Bundesagentur krankenversichert oder pflegeversichert. Dies trifft besonders Personen, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. Anders als bei Ehepaaren greift die Familienversicherung hier nicht, das heißt, die Betroffenen müssen sich selbst um einen Schutz im Krankheitsfall kümmern. Dies war ihnen möglich bis zum 31. März 2005. Nur wer diese Frist eingehalten hatte, konnte bei einer gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen werden. Voraussetzung dafür war allerdings, dass in den vergangenen fünf Jahren mindestens 24 Monate oder aber das komplette vergangene Jahr in eine gesetzliche Krankenkasse eingezahlt worden ist. Wer diese Aufforderung nicht erfüllt hat, hatte auch keine Möglichkeit mehr, sich freiwillig gesetzlich zu versichern.
Wer sich die Beiträge für die freiwillige gesetzliche oder private Krankenversicherung nicht leisten konnte, bekam die Möglichkeit, einen Zuschuss bei der Agentur für Arbeit zu beantragen. Die Frist für die freiwillige gesetzliche Versicherung lief aber aus. Zuvor hatte bereits der Bundesvorsitzende des Virchow-Bundes, Herr Dr. Zollner, darauf hingewiesen, dass hier auch die Krankenkassen in der Pflicht stehen, die Betroffenen über die Konsequenzen zu informieren. Das scheint aber leider nicht in jedem Fall immer glücklich verlaufen zu sein.
Nun haben die Ärzte festgestellt, dass immer mehr Patienten in die Praxis kommen, die nicht krankenversichert sind, und dagegen, denke ich, sollten wir etwas tun. Ich möchte nur einmal verweisen auf die Beschlusslage des letzten Ärztetages, des 108. Deutschen Ärztetages, wo ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass die Zahl der nicht Krankenversicherten in Deutschland in den letzten beiden Jahren von 188.000 auf über 300.000 angestiegen
ist. Das ist nicht alles nur die Schuld von Hartz IV, da spielen auch andere Faktoren eine Rolle. Aber Hartz IV hat daran erheblichen Anteil. Im Rahmen von Hartz IV erhalten nämlich über 500.000 Menschen kein Arbeitslosengeld II, weil ihr Partner über ein zu hohes Einkommen verfügt. Bei vielen dieser Paare kann man aber erwarten – und ich gehe davon aus, dass es in den meisten Fällen so ist –, dass man sich gegenseitig in dieser Notsituation hilft. Aus diesem Grunde haben wir in unserem Antrag aufgenommen, eine Einkommens- und Vermögensgrenze festzulegen, ab der man sich selbst versichern muss.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Langzeitarbeitslosigkeit darf aus unserer Sicht allerdings nicht dazu führen, dass Menschen aus dem Netz der solidarischen Krankenversicherung herausfallen. Längerfristig hat zudem ein sich verschlechternder Gesundheitszustand einer Bevölkerungsgruppe auch Auswirkungen auf die Stabilität des gesamten Gesundheitssystems.
Gestatten Sie mir abschließend noch ein paar Worte an einige Kollegen der CDU, die leider nicht da sind. Herr Renz und Frau Lochner-Borst haben insbesondere Herrn Heydorn und mich angegriffen, wir würden in Bezug auf die Relativierung von Hartz IV hier lamentieren. Ich denke, Herr Heydorn und ich haben in den letzten Monaten zahlreiche Gespräche mit Betroffenen durchgeführt und unsere Bürgerbüros stehen nach wie vor jedem offen, der Probleme mit der Umsetzung von Hartz IV hat. Gleichwohl betone ich aber auch im Namen von Herrn Heydorn, dass wir an der Grundrichtung von Hartz IV festhalten wollen.
Ich halte diesen Weg für richtig, allerdings entbindet es uns nicht davon, auch Ungerechtigkeiten zu bekämpfen. Und an die Kollegen von der CDU gerichtet möchte ich sagen, dass das ein sehr großer Unterschied ist zwischen einem bloßen Lamento und dem Ausmachen von offensichtlichen Ungerechtigkeiten, denen man konstruktiv im Sinne der Betroffenen begegnet.