Und diese Landesregierung ist nicht bereit, nicht wirklich bereit, außer in Sonntagsreden, Bürokratie abzubauen.
bis endlich – mit Ministererlaubnis – die Baugenehmigung kommt. Wo sind wir in diesem Land hingekommen?
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Rainer Prachtl, CDU: Genau. – Zurufe von Jörg Heydorn, SPD und Dr. Norbert Nieszery, SPD)
um den Innenbereich festzulegen. Aus meinem Wahlkreis, ja, ich weiß. Beispiele tun Ihnen weh, weil sie konkret sind.
Eine Abrundungssatzung, dort soll ein Caravanstellplatz entstehen, dort sollen Häuser gebaut werden, Arbeit für arbeitslose Bauarbeiter, Arbeit für arbeitslose Leute, die auf dem Caravanstellplatz Beschäftigung finden können,
Wer kommt dann raus und sagt, hier darf nicht gebaut werden? Das Landesdenkmalschutzamt, meine Damen und Herren.
Dort ist vor 70 Jahren beim Straßenbau dokumentiert worden, dass hier – man weiß es nur nicht genau, etwa 150 oder 200 Meter weg von Neppermin – ein Schwert und ein alter Friedhof gefunden worden sind.
(Heiterkeit bei Eckhardt Rehberg, CDU – Angelika Peters, SPD: Machen wir jetzt die Landesbauordnung?)
Man weiß aber nicht, ob es 150 oder 200 Meter sind. Man macht eine Schürfbohrung, man findet eine alte Tonscherbe,
Oh, hier haben wir etwas gefunden, ihr dürft hier nicht bauen. Ich sage Ihnen, die Bürokratie steht mir nicht nur bis hier, die steht mir weit über die Oberkante Unterlippe
(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Gabriele Meˇsˇt’an, PDS: Reden Sie doch zum Thema, Herr Riemann! – Zuruf von Angelika Gramkow, PDS)
Meine Damen und Herren, ein weiteres Beispiel, wie diese Landesregierung, wie diese Koalition arbeitet.
Obwohl es im Gesetz steht – Herr Holter, Sie waren kürzlich da und haben gelobt, als wären Sie der Vater dieser Sozialagentur unseres Sozialbetriebes –,
Frau Landrätin, die sich heute mit der Sozialagentur schmückt, hat damals gesagt, oh Gott, ich kann doch nicht gegen den Innenminister klagen. Wir haben heute diesen Betrieb und, meine Damen und Herren, er steht laut Statistik vom 15.04. bei der Anzahl der Arbeitsgelegenheiten entsprechend Paragraph 16 Absatz 3 SGB II an zweiter Stelle in Mecklenburg-Vorpommern, bei der Vermittlung von Jugendlichen unter 25 Jahren auf dem fünften Platz von 18.