Protocol of the Session on June 22, 2005

Deswegen ist der in diesem Gesetzentwurf vorgesehene Abzug schlicht verfassungsrechtlich fragwürdig.

Meine Damen und Herren, ich muss zum Schluss kommen. Ich möchte Ihnen sagen, dass der vorliegende Gesetzentwurf eines Personalüberleitungsgesetzes in trauriger Kontinuität zum auf der Landtagssondersitzung am 8. Juni des Jahres eingebrachten Entwurf eines Verwaltungsmodernisierungsgesetzes steht.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, und zwar eindeutig.)

Das ist so. Das ist der Versuch, den Eingriff in die Organisations- und Personalhoheit der Kommunen gesetzlich zu normieren. Es ist der verfassungsrechtlich bedenkliche Versuch, einseitig und unausgewogen Spielregeln für den geplanten Personalübergang vom Land auf die Kommunen festzulegen.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Richtig.)

Und es ist der verfassungsrechtlich bedenkliche Versuch, das strikte Konnexitätsprinzip einseitig zugunsten der Landesregierung auszulegen.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Sehr gut.)

Mit uns, meine Damen und Herren, ist das nicht zu machen.

(Beifall Dr. Ulrich Born, CDU: Sehr gut.)

Meine Fraktion wird der Überweisung des Gesetzentwurfes nicht zustimmen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ringguth.

Ich mache noch mal darauf aufmerksam, wenn die rote Lampe leuchtet, heißt das nicht, dass man noch fünf Minuten Zeit hat.

(Heiterkeit bei Heinz Müller, SPD)

Also bitte dieses Signal auch ernst nehmen.

(Heiterkeit bei Dr. Ulrich Born, CDU: Wir nehmen die Präsidentin ernst.)

Ich darf jetzt den Abgeordneten Herrn Heinz Müller von der SPD-Fraktion um seinen Beitrag bitten.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, bevor ich zum Personalübergangsgesetz etwas ausführe, dass ich zunächst einige wenige Bemerkungen zu dem mache, was der geschätzte Kollege Ringguth hier zum Verwaltungsmodernisierungsgesetz und insbesondere zur Einbeziehung der kommunalen Verbände gesagt hat.

Herr Ringguth, Sie haben mein Zitat aus meinem vorherigen Redebeitrag, das amerikanische Sprichwort „It takes two to tango“ aufgegriffen und haben gefragt: Wo tanzt der Minister denn Tango mit den kommunalen Verbänden? Spricht er denn mit denen?

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)

Ich will Ihnen zur Beantwortung dieser Frage gern ein kleines Stückchen aus dem Geschäftsbericht des Geschäftsführers des Städte- und Gemeindetages vorlesen.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Das ist nur ein Ver- band. – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Herr Dr. Jäger war auch anwesend, genau wie ich und Frau Meˇsˇt’an, Sie sitzen ja im Landesausschuss,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, ja.)

es war die Landesausschusssitzung.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Na klar.)

Herr Thomalla hat in seinem Geschäftsbericht unter anderem Folgendes zum Entwurf des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes gesagt, ich darf mit Genehmigung der Präsidentin zitieren: „... auch der jetzige Entwurf löst nicht alle unsere Probleme. Das hatten wir wohl auch nicht erwartet. Man ist auch nicht allen unseren Vorschlägen gefolgt. Auch das war wohl nicht zu erwarten. Aber bereits jetzt können wir feststellen, dass mindestens 50 Prozent unserer Forderungen aufgegriffen wurden. Das ist gut, aber es reicht noch nicht aus.“ So weit das Zitat, meine Damen und Herren.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Was sagt der Landkreistag?)

Dass hier ein Verband sagt, wir haben noch mehr Forderungen, die noch nicht erfüllt sind, das ist sein gutes Recht und das ist für einen Interessenvertreterverband auch normal.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Was sagt denn der Landkreistag?)

Aber dass hier ein kommunaler Verband sagt, hier sind mindestens 50 Prozent unserer Vorschläge aufgegriffen und umgesetzt worden,

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

das, meine Damen und Herren, spricht nicht dafür, als habe der Innenminister, als habe die Landesregierung mit diesem Verband nicht gesprochen oder sei taub für diese Forderungen. Es spricht vielmehr dafür, dass hier ein sehr intensives Sichauseinandersetzen mit den Argumenten des Städte- und Gemeindetages stattgefunden hat

(Beifall Beate Mahr, SPD)

und dass man diesen Argumenten zu einem hohen Prozentsatz gefolgt ist. Und ich füge hinzu, das war auch gut so.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS – Dr. Ulrich Born, CDU: Und wie ist das mit dem kleinen und unbedeutenden Landkreistag?)

Herr Dr. Born, ich will Ihre Frage gern beantworten.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Der spielt keine Rolle.)

Wenn der Landkreistag dieses so nicht sagt und ganz sicher so auch nicht sagen kann,

(Dr. Ulrich Born, CDU: Sehr richtig.)

dann hat das sicherlich etwas mit der Qualität der Stellungnahme zu tun,

(Dr. Ulrich Born, CDU: Sehr richtig.)

denn wenn man sich darauf zurückzieht zu sagen, das ist alles Murks und das werden wir schon verfassungsrechtlich zu Fall bringen,

(Dr. Ulrich Born, CDU: Auf 270 Seiten, ja.)

und sich dann auf die verfassungsrechtliche Argumentation beschränkt – und Sie wissen, die kann sehr lang sein, Sie sind ja vom Fach –, dann allerdings muss man nicht erwarten, dass auf diese Argumentation in einer ähnlichen Weise durch Veränderung eingegangen wird. Aber wenn Sie wollen, auch dazu kann ich Ihnen etwas sagen. Ich nehme allerdings, weil ich die Rede gerade hier habe, die Rede von Herrn Thomalla. Ich darf noch mal zitieren: „Anders als im ersten Entwurf liefert der jetzt vorliegende Text eine umfassende Begründung, die sich sowohl mit Alternativmodellen als auch mit allen in die Diskussion eingeführten Argumenten auseinander setzt. Auch wenn man politisch der Bildung von Großkreisen skeptisch gegenüber steht, reicht eine bloße Ablehnung nunmehr nicht aus. Vielmehr muss man sich nun mit den Argumenten der Gesetzesbegründung eingehend beschäftigen. Lässt man diese auf sich wirken, muss man einräumen, dass die Handlungsnotwendigkeiten eindrucksvoll dargelegt werden.“

(Heike Polzin, SPD: Da hat er Recht, der Herr Thomalla.)

Hören Sie zu, Herr Dr. Born!

„Die verfassungsrechtlichen Argumente werden betrachtet und bewertet.“ Und weiter unten heißt es dann, und auch das halte ich für interessant: „Die Darstellungen zur Konnexität im Bereich der Funktionalreform I sind detailliert und nachvollziehbar. Es liegt inzwischen eine breite Datenbasis vor.“ So weit, meine Damen und Herren, die Ausführungen des Geschäftsführers des Städteund Gemeindetages. Ich glaube, dem ist wenig hinzuzufügen.

(Beifall Heike Polzin, SPD)

Herr Abgeordneter Müller, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Born?