Protocol of the Session on June 22, 2005

(Die Abgeordnete Kerstin Fiedler-Wilhelm bittet um das Wort. – Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS – Reinhard Dankert, SPD, und Volker Schlotmann, SPD: Die Aussprache ist geschlossen. – Volker Schlotmann, SPD: Nichts da!)

Bitte rechtzeitig den Redebedarf anmelden.

(Volker Schlotmann, SPD: So ist es. Dumm gelau- fen! – Zuruf von der CDU: Das war angemeldet!)

Wir kommen zur Einzelberatung

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)

über den von den Fraktionen der SPD und PDS eingebrachten Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 4/1405. In Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Bildungsausschuss, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 4/1405 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1760 anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 4/1760. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. –

(Heiterkeit bei Wolfgang Riemann, CDU: Ja, einer!)

Danke schön. Gegenstimmen? –

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1760 mit den Stimmen der Fraktion der SPD und einer Gegenstimme, mit den Stimmen der Fraktion der PDS und drei Stimmenthaltungen bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.

(Gabriele Meˇsˇt’an, PDS: Zwei Stimmenthaltungen.)

Der fraktionslose Abgeordnete hat sich der Stimme enthalten.

(Gabriele Meˇsˇt’an, PDS: Dann sind es zwei. Zwei bei der PDS. – Angelika Gramkow, PDS: Zwei. – Gabriele Meˇsˇt’an, PDS: Zwei, nicht drei.)

Ich korrigiere: zwei Stimmenthaltungen bei der Fraktion der PDS.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 4/1760 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und PDS in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 4/1760 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, bei einer Gegenstimme der SPD, mit den Stimmen der Fraktion der PDS, bei zwei Stimmenthaltungen der PDS, gegen die Stimmen der Fraktion der CDU und bei Stimmenthaltung des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

In Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Bildungsausschuss auf Drucksache 4/1760, einer Entschließung zuzustimmen. Wer der Ziffer 2 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ziffer 2 der B e s c h l u s sempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 4/1760 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD, CDU und PDS – Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/1711, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechts- und Europaausschusses, Drucksache 4/1765.

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und PDS: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von MecklenburgVorpommern (Abgeordnetengesetz) – 12. ÄndG AbgG M-V – (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/1711 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechts- und Europaausschusses – Drucksache 4/1765 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Rechts- und Europaausschusses Herr Krumbholz.

(Zuruf von Siegfried Friese, SPD – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU und Siegfried Friese, SPD)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Landtagssitzung im Mai 2005 wurde das Zwölfte Änderungsgesetz des Abgeordnetengesetzes in den Landtag eingebracht. In ihrer Einbringungsrede hat unsere Frau Präsidentin die Änderungen sehr dezidiert dargestellt. Ich möchte auf diese Rede verweisen und deshalb hier einfach darlegen, wie dieser Gesetzentwurf nach der Einbringung im Zuge der Ausschussberatung verändert wurde.

Der Gesetzentwurf ist anlässlich seiner Ersten Lesung viel gelobt worden seitens der Medien und auch seitens des Bundes der Steuerzahler, weil wir ohne äußeren Druck erhebliche Einsparungen durch Leistungskürzun

gen vorgesehen haben. Wir setzten den Beginn für den Bezug von Altersversorgung um bis zu zehn Jahre herauf auf das vollendete 65. Lebensjahr und pro Mandatsjahr. Das vorgesehene Wachstum wurde zum Teil sogar halbiert von vier Prozent auf zwei Prozent der Grundentschädigung. Gleichzeitig stärken wir die Unabhängigkeit des Abgeordneten durch die Einführung einer Altersversorgung vom ersten Mandatsjahr an und durch Verbesserung der Absicherung nach dem Mandatsverlust.

Als federführender Ausschuss haben wir in zwei Sitzungen sehr intensiv und ausgiebig über dieses Änderungsgesetz beraten. Wir haben in diesen Beratungen auch das Gespräch mit dem Landesrechnungshof und mit dem Bund der Steuerzahler gesucht und geführt.

Im Rahmen der Ausschussberatungen haben wir den Gesetzentwurf unter anderem um einen wesentlichen Punkt ergänzt, nämlich um eine Neuregelung der Grundentschädigung des Abgeordneten ab der nächsten Wahlperiode.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Man kann trefflich innerhalb und vor allem außerhalb des Parlamentes darüber streiten und debattieren, ob nun die Entschädigung der Abgeordneten im absoluten Betrag angemessen oder unangemessen ist, ob sie nun auskömmlich oder nicht auskömmlich ist. Diese Debatten wurden in den vergangenen Jahren faktisch bei jeder Änderung des Abgeordnetengesetzes geführt. Aber eine Debatte wurde nicht geführt: Niemals wurde eine Debatte dahin gehend geführt, wie und wo ordnen wir die Tätigkeit eines Abgeordneten innerhalb unserer Gesellschaft ein.

Über diese Frage haben wir im Ausschuss geredet, ausführlich gesprochen, und deshalb haben wir uns entschlossen, zukünftig die Grundentschädigung an einer klaren Bezugsgröße zu orientieren, nämlich an der Richterbesoldung. Damit greifen wir eine Anregung des Steuerzahlerbundes auf. Wir haben festgestellt, dass rein rechtlich nur die Richterbesoldung einem Vergleichsmaßstab standhält, nicht aber die Beamtenbesoldung. Das hat die Ursache, dass ein Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis steht, er handelt nach Weisung, ist in seinem Handeln an Recht und Gesetz gebunden und steht in einem besonderen Treueverhältnis zu seinem Dienstherrn. Die Abgeordneten, also wir, sind nach Landesverfassung nur unserem Gewissen verpflichtet und an Wähleraufträge nicht gebunden. Daran sieht man schon, dass beides, Beamter und Abgeordneter, irgendwo nicht gleich ist. Die Richter sind in ihren Entscheidungen nicht an Weisungen gebunden. Demzufolge haben wir gesagt, man kann das nur an die Richterbesoldung anlehnen.

Auch die Frage, weshalb nun ausgerechnet die Besoldungsgruppe R 2 gewählt wurde, ist sehr schnell beantwortet. Es gibt die Besoldungsverordnung, dort gibt es den Besoldungskatalog R 1 bis R 10. R 1 ist die Richterbesoldung eines Richters am Amtsgericht. Das Amtsgericht ist in den Kreisen angesiedelt, in den Landkreisen, kreisfreien Städten. Das Landgericht ist dann auch die Landesebene. Somit sind wir dazu gekommen zu sagen, wir siedeln diesen Abgeordneten auf Deutsch gesagt an in der Besoldungsgruppe R 2 Osttarif: 40 Jahre, verheiratet, zwei Kinder, ohne Weihnachts- und sonstige Zuwendungen. Zu dieser Gruppe – 40 Jahre, verheiratet, zwei Kinder – gehört r ein statistisch der durchschnittliche Abgeordnete unseres Hauses.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, wir dürfen uns als erste Gewalt, als gesetzgebendes Organ, durchaus mit der dritten Gewalt, der Rechtsprechung, vergleichen. Und wenn die Abgeordneten zukünftig ab der nächsten Wahlperiode das gleiche Einkommen haben wie ein 40-jähriger Vorsitzender Richter am Landgericht, dann ist das durchaus angemessen. Auch Richter müssen regelmäßig schwierige Entscheidungen treffen und Lösungen für komplizierte Fragen entwickeln. Wir im Landtag, wir 71 Mitglieder dieses Hohen Hauses, entscheiden über die Grundlagen für diese Tätigkeit. Wir haben die Verantwortung dafür, welche Gesetze, also faktisch welche Regeln in diesem Land gelten. Wir sind die gesetzgebende Gewalt und unsere Aufgabe ist die Kontrolle der Regierung. Im Übrigen bleibt es auch nach dieser Neuregelung dabei, dass die Abgeordneten in MecklenburgVorpommern im Bundesvergleich sehr niedrige Bezüge haben werden.

Ich glaube, die Frage der Entschädigung ist immer eine besondere Frage. Und ich freue mich besonders, dass wir mit dieser vorgesehenen Anbindung an die Richterbesoldung einen Weg gefunden haben, der den künftigen Landtagen unnötige Debatten über die jeweils notwendige Anpassung entsprechend der allgemeinen Entwicklung ersparen kann. Wir treten dem Eindruck entgegen, die Höhe der Entschädigung sei beliebig. Deshalb schreiben wir jetzt eine feste Orientierungsgröße ins Gesetz hinein. Vergleichbare Berufsgruppen wären neben dem Richter am Landgericht die eines Oberstaatsanwaltes, eines Polizeidirektors, eines Schulleiters am Gymnasium oder eines Bürgermeisters einer Gemeinde mit bis zu 15.000 Einwohnern.

Selbst in dieser schwierigen Frage haben wir im Ausschuss zwar nicht Einstimmigkeit, aber doch wenigstens Einvernehmen herstellen können. Das ist ein besonderer Erfolg. Wir haben insgesamt über die Abgeordnetenversorgung unaufgeregt, sachlich und konstruktiv gemeinsam beraten. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle bedanken. Einschließen möchte ich in diesen Dank natürlich auch den Ältestenrat für seine intensive Vorarbeit

(Harry Glawe, CDU: Ja. – Zurufe von Volker Schlotmann, SPD, und Rainer Prachtl, CDU)

und ebenfalls die Landtagsverwaltung für die gute Koordinierung. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Herr Krumbholz.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der SPD, CDU und PDS eingebrachten Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 4/1711. Der Rechts- und Europaausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und PDS entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1765 anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf in Artikel 1 die neue Ziffer 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechts- und Europaausschusses auf Drucksache 4/1765. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die neue Ziffer 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechts- und Europaausschusses auf Drucksache 4/1765 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, mit den Stimmen der Fraktion der CDU, bei vier Stimmenthaltungen der PDS-Fraktion, drei Gegenstimmen der PDS-Fraktion und der Gegenstimme des fraktionslosen Abgeordneten Bartels angenommen.

(Rainer Prachtl, CDU: Zustimmung der PDS haben Sie vergessen.)

Ich gebe das noch mal konkret an: Es gab drei Zustimmungen bei der PDS-Fraktion.

Ich rufe auf in Artikel 1 die neuen Ziffern 2 bis 25 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechts- und Europaausschusses auf Drucksache 4/1765. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? Ich bitte jetzt um die Gegenstimmen. – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die neuen Ziffern 2 bis 25 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechts- und Europaausschusses auf Drucksache 4/1765 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, mit den Stimmen der Fraktion der CDU und mehrheitlich mit den Stimmen der PDS-Fraktion, konkret drei Stimmenthaltungen und fünf Zustimmungen, der fraktionslose Abgeordnete hat dagegen gestimmt, angenommen.

Ich rufe auf die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechts- und Europaausschusses auf Drucksache 4/1765. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit sind die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechts- und Europaausschusses auf Drucksache 4/1765 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und mehrheitlich der Fraktion der PDS, konkret heißt das vier Stimmenthaltungen und sechs Zustimmungen, sowie der Gegenstimme des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und PDS im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechts- und Europaausschusses auf Drucksache 4/1765 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und PDS entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechts- und Europaausschusses auf Drucksache 4/1765 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, bei vier Stimmen der PDS-Fraktion sowie zwei Gegenstimmen und vier Enthaltungen, der fraktionslose Abgeordnete stimmt dagegen, angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzeswurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Landesverwaltung im Innenressort, Drucksache 4/1730.