Protocol of the Session on March 9, 2005

aber das wollte ich dem Hohen Hause nicht antun. Dann laufen Sie gleich alle weg und wir bekommen unseren Antrag nicht abgestimmt.

(Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU: Gehen Sie doch zurück!)

Ich merke, es hat keinen Zweck mehr. Es ist hier irgendwo irgendwas vernagelt. Lassen Sie uns über diesen Antrag abstimmen!

Danke schön, Frau Voland.

Es liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 4/1561.

Im Rahmen der Debatte ist von der Abgeordneten Frau Voland ein mündlicher Änderungsantrag gestellt worden, den letzten Satz des Antrages der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 4/1561 wie folgt neu zu fassen: „Dafür sollen insbesondere die Kompetenzen des Intregrationsfachdienstes/Migration intensiver genutzt und qualitativ gestärkt werden.“ Wer diesem Antrag zuzustimmen

wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der mündlich vorgetragene Änderungsantrag mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS sowie des fraktionslosen Abgeordneten bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 4/1561 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. –Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 4/1561 mit den soeben beschlossenen Änderungen mit den Stimmen der Fraktion der SPD und einer Stimmenthaltung der Fraktion der SPD sowie mit den Stimmen der Fraktion der PDS und des fraktionslosen Abgeordneten bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft durch Anhebung der Altersgrenze für BSE-Tests bei Schlachtrindern auf 30 Monate sichern, Drucksache 4/1554.

Antrag der Fraktion der CDU: Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft durch Anhebung der Altersgrenze für BSE-Tests bei Schlachtrindern auf 30 Monate sichern – Drucksache 4/1554 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Schlupp von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist wohl einzigartig und auch bezeichnend für das Regierungshandeln in Mecklenburg-Vorpommern, dass man ein Ergebnis parlamentarischer Beratungen schon im Voraus der Presse entnehmen kann.

(Vizepräsident Andreas Bluhm übernimmt den Vorsitz.)

Anders kann ich die Äußerung des Landwirtschaftsministers in seiner Pressemitteilung 42/05 vom 03.03.2005 nicht sehen. Ich zitiere: ,„Nach wie vor muss jedes Tier, das älter als 24 Monate ist, auf dem erforderlichen, hohen Sicherheitsniveau untersucht werden. Dies ist in Mecklenburg-Vorpommern voll gewährleistet.‘“ Weiter ist zu lesen: „Damit reagierte er“, gemeint ist der Landwirtschaftsminister, „zugleich auf Forderungen aus CDU-geführten Bundesländern, das Höchstalter, bis zu dem keine BSEUntersuchungen vorgeschrieben sind, auf 30 Monate zu erhöhen. ,Solange es noch immer keine endgültigen Erkenntnisse unserer Spezialisten über Infektionswege und -zeiten gibt, geht die Sicherheit für unsere Verbraucherinnen und Verbraucher wirtschaftlichen Interessen vor.‘“ Ende des Zitats.

Entweder ist Herr Minister Backhaus nicht richtig informiert oder er versucht bewusst, die Menschen in unserem Land zu täuschen, denn auch das SPD-geführte Brandenburg ist für die Heraufsetzung des Mindestalters für BSE-Tests auf 30 Monate.

(Minister Dr. Till Backhaus: Das haben wir jetzt aber verstanden.)

Offensichtlich stimmt hier die Abstimmung zwischen den SPD-geführten Bundesländern nicht. Aber das ist ja nichts Neues.

(Minister Dr. Till Backhaus: Na, na, na!)

Bedenklich finde ich, dass Herr Minister Backhaus unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes versucht, Wettbewerbsnachteile für die Landwirte unseres Landes schönzureden. Offensichtlich leben Sie wie auch Frau Künast in einer Welt der Glückseligen und gehen davon aus, dass in Mecklenburg-Vorpommern nur deutsches oder spanisches Rindfleisch auf den Tisch kommt. In allen anderen EU-Staaten werden Schlachtrinder erst ab 30 Monate auf BSE getestet, auch Frankreich und Italien haben vor kurzem das Testalter auf 30 Monate angehoben.

Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich nun zu meinem eigentlichen Antrag zurückkehren!

(Heinz Müller, SPD: Aha!)

Die BSE-Krise im Jahre 2000 hat die Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern stark getroffen. Seitens des Bundes und des Landes wurden Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchers getroffen, die auf der Grundlage des damaligen Kenntnisstandes gerechtfertigt waren.

(Zuruf von der SPD)

Ich kommentiere ja auch nicht, wie Sie sich hier vorne bewegen!

Die Europäische Union hat mit der EU-Verordnung, Nummer 999, aus dem Jahre 2001 und der damit einhergehenden BSE-Untersuchungspflicht seit dem 1. Juli 2001 unmittelbar auf die BSE-Krise reagiert. Nach dieser Verordnung sind BSE-Schnelltests an allen über 30 Monate alten Rindern, die für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden, durchzuführen.

Seit der Einführung der BSE-Routinetests wurden in Deutschland bisher mehr als 9,1 Millionen gesunde Rinder geschlachtet und getestet. In keinem Fall wurde bei einem Rind, das jünger als 30 Monate war, BSE festgestellt. Deshalb fordern wir im ersten Punkt des vorliegenden Antrags, dass sich der Landtag „bis zum Vorliegen anderweitiger gesicherter Erkenntnisse für die strikte Beibehaltung der BSE-Tests bei über 30 Monate alten Schlachtrindern und die Entfernung des Risikomaterials als wesentliche Maßnahme des gesundheitlichen Verbraucherschutzes (ausspricht).“ An dieser Stelle möchte ich noch einmal betonen, dass meine Fraktion für den Schutz der Verbraucher ist.

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

Dennoch kann Verbraucherschutz nur auf wissenschaftlicher Basis erfolgen und darf nicht zum Alleingang führen, der im Übrigen in Anbetracht der Globalisierung wie der Kampf von Don Quichotte gegen die Windflügel anmutet.

Sehr geehrte Damen und Herren, unter Punkt 2 des vorliegenden Antrages fordern wir ganz konkret, „dass die Altersgrenze für BSE-Tests bei Schlachtrindern auf 30 Monate angehoben wird und in der Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung Forschungsergebnisse der Studie des Bundesinstitutes für Risikobewertung berücksichtigt werden“.

(Angelika Peters, SPD: Richtig. Und wir lassen uns das vorlegen!)

Nur wenn Forschungsergebnisse eine ausreichende Berücksichtigung erfahren, können wir von einem fachgerechten Verbraucherschutz reden.

(Heinz Müller, SPD: Das haut uns jetzt um!)

Ebenso fordern wir im Punkt 2 die Abschaffung der von Fachleuten und Erzeugern als überholt angesehenen Kohortentötung, wobei die Begriffswahl hier allerdings in die Irre führt, denn es werden alle Tiere einer Gruppe getötet.

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist längst erwiesen, dass BSE eine Einzelerkrankung ist. Aus diesem Grund ist es weder aus tierschutzrechtlicher Sicht noch aus ethischen Gründen zu vertreten, die Tiere aus einer gesamten Gruppe beim Eintreten eines BSE-Falls zu töten.

(Angelika Peters, SPD: Ah ja?!)

Die Kohortentötung führt in keiner Weise zu einer Erhöhung des Verbraucherschutzes. Ein weiteres Anliegen unseres Antrages ist, die wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet der Transmissiblen Spongiformen Enzephalopathie weiter voranzutreiben. Nur so kann ein umfassender Verbraucherschutz gewährleistet werden, denn Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in Tierbeständen bedürfen einer wissenschaftlichen Grundlage.

Unter Punkt 3 unseres Antrages fordern wir die Landesregierung auf, die fachliche Notwendigkeit für das Tierverfütterungsverbot zu überprüfen. Allein die ökonomische Vernunft gebietet es, dafür zu sorgen, dass das Verfütterungsverbot für Tiermehl an Schweine und Geflügel aufgehoben wird.

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

Auch die ökologische Komponente sollte hier berücksichtigt werden,

(Angelika Peters, SPD: Ja, öffnen Sie mal alle Türen!)

denn Tiermehl als Eiweißressource ist nicht einfach zu ersetzen. Der ökologische Schaden in den Entwicklungsländern durch den verstärkten Anbau von Soja als Ersatzfutter für Tiermehl ist erheblich. Das Verbot der Tiermehlverfütterung bei der Aufzucht von Schweinen, Geflügel und Fischen ist sowohl seuchenmedizinisch als auch ernährungsphysiologisch kaum haltbar.

Sehr geehrte Damen und Herren, das Ziel unseres Antrages ist der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern.

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

Wieder einmal ist die Bundesregierung weit über die seitens der Europäischen Kommission gestellten Anforderungen hinausgegangen. Allein ihr Alleingang trägt nicht zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei und führt zu Wettbewerbsnachteilen für unsere Landwirte, denn ein BSE-Test kostet mindestens 24 Euro pro Tier. Wenn das Schlachttier älter als 30 Monate ist, dann trägt hiervon die Europäische Union 6 Euro. Da die Mehrzahl der Schlachttiere in Deutschland aber bereits in einem jüngeren Lebensalter geschlachtet wird, entfällt der Zuschuss der Europäischen Union. Das heißt, der volle Betrag von 24 Euro pro Tier wird den Bauern in Mecklenburg-Vorpommern angelastet. Das ist meines Erachtens eine unnötige Belastung unserer Landwirte. Diese Wettbewerbsverzerrung können und wollen wir neben den zahlreichen anderen Alleingängen nicht zulassen.

(Angelika Peters, SPD: Geht es hier um den Verbraucherschutz oder um was geht es hier?)

Aus diesem Grund fordere ich Sie auf, zumindest der Überweisung des Antrages in den Landwirtschaftsausschuss zuzustimmen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Frau Schlupp.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu zehn Minuten für jede Fraktion vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.