Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 51. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der 51. und 52. Sitzung liegt Ihnen vor.
Meine Damen und Herren, interfraktionell ist vereinbart worden, den Tagesordnungspunkt 6 am Ende der heutigen Sitzung aufzurufen. Wird der vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Dann gilt die Tagesordnung der 51. und 52. Sitzung gemäß Paragraph 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung als festgestellt.
Meine Damen und Herren, von der Fraktion der CDU liegt Ihnen auf Drucksache 4/1528 ein Antrag zum Thema „Stellenabbau im öffentlichen Dienst“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraph 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.
den Landtag am Donnerstag, den 27. Januar 2005, und im Folgenden unverzüglich schriftlich darüber zu unterrichten,
1. ob die Aussage des Staatssekretärs im Finanzministerium laut Pressedarstellungen stimmt, dass 10.500 Stellen im öffentlichen Dienst innerhalb der kommenden vier Jahre abgebaut werden sollen,
5. welche organisations- und strukturtechnischen Maßnahmen die Landesregierung parallel ergreifen will, um den laufenden Betrieb der jeweiligen Geschäftsbereiche sowie der Landesverwaltung insgesamt nicht zu gefährden,
6. ob der geplante Stellenabbau im Einklang mit geltendem Landesrecht bzw. Verträgen und derzeit in der Anhörung oder Vorbereitung befindlichen Gesetzentwürfen steht.
Mit Meldungen der Presse vom 15./16. Januar 2005 wurde der Staatssekretär im Finanzministerium mit der Aussage zitiert, dass die Landesregierung in den nächsten vier Jahren ,... ein Viertel der von ihr besoldeten Stellen streichen‘ will. Das sind nach Aussage des Staatsse
kretärs 10.500 Stellen von derzeit 42.000 Bediensteten. Ein Stellenabbau im öffentlichen Dienst in einem derartigen Umfang in einer so kurzen Zeit ist ein Vorhaben, das ohne strategisches Personalstruktur- und Landesverwaltungsstrukturkonzept die Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebes der Verwaltungen des Landes in ihrer bisherigen Organisation gefährdet. Zudem berührt das Personalabbauvorhaben der Landesregierung massiv den sich in der Verbandsanhörung befindlichen Gesetzentwurf zur Verwaltungsmodernisierung und steht beispielsweise dem geltenden Sozial-Tarifvertrag in der Landesverwaltung entgegen. Um dennoch den geplanten Personalabbau umsetzen zu können, müsste die Landesregierung auf personalpolitische Maßnahmen zurückgreifen, die weder das Beamtenrecht noch den Sozial-Tarifvertrag verletzen. Diese Maßnahmen müssen im Folgenden mit gesetzlichen Vorhaben verbunden sein. Daher ist es zwingend erforderlich, dass der Landtag jetzt nach Bekanntwerden der Stellenabbaupläne über die Details und Probleme unverzüglich informiert wird.“ – Vielen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich fange mal von hinten an, mit der Begründung des CDU-Antrags. Sie wollen, dass die Landesregierung unverzüglich informiert. Unverzüglich heißt nach meiner Kenntnis so schnell wie möglich, nachdem sie beraten hat, sage ich hinzu. Ich weise darauf hin, dass die Landesregierung am Freitag die Kabinettsklausur hat. Sie stellen hier Fragen und haben aber schon Behauptungen und Antworten parat. Ich frage mich, warum Sie fragen.
Wir als SPD-Fraktion – und da wissen wir uns auch mit der PDS einig – wollen ein geordnetes Verfahren, wir wollen keine vorgezogene Pressekonferenz im Landtag und wir wollen deshalb die Dringlichkeit ablehnen. Ich kann durchaus verstehen, dass dieses Thema von öffentlichem Interesse ist, aber ich sage es noch einmal: Das Kabinett wird am 31. tagen und danach werden Sie über die Ergebnisse informiert.
Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung mit den Stimmen der CDU bei Gegenstimmen von SPD und PDS abgelehnt.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle den Hinweis, dass morgen zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus zunächst um 10.00 Uhr eine Gedenkveranstaltung in der Schweriner Schlosskirche stattfinden wird. Die Landtagssitzung wird morgen demzufolge um 11.00 Uhr beginnen. Im Anschluss an die morgige Sitzung werde ich gemeinsam mit Vertretern der Fraktionen und weiteren Persönlichkeiten Kränze am Grabmahl „Die Mutter“ in Raben Steinfeld niederlegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gemäß Paragraph 4 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages benenne ich für die 51. und 52. Sitzung des Landtages die Abgeordnete Frau Kerstin Fiedler-Wilhelm als stellvertretende Schriftführerin.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich unserem Kollegen Herrn Lorenz Caffier nachträglich ganz herzlich zu seinem 50. Geburtstag und zu seiner Eheschließung gratulieren.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU und einzelnen Abgeordneten der PDS – Harry Glawe, CDU: Eijeijei!)
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde. Die Fraktion der CDU hat gemäß unserer Geschäftsordnung eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „Gesetzgebungsverfahren Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern“ beantragt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Beauftragte der beiden evangelischen Landeskirchen Pastor Scriba hat heute Morgen in seiner Ansprache gesagt: „Enttäuschtes Vertrauen kann in Resignation enden.“
Meine Damen und Herren, wer in der vergangenen Woche die Anhörungen zur Neunten Änderung des Schulgesetzes ganz oder teilweise mitbekommen hat, der hat, glaube ich, so wie ich noch nie so viel Kritik erlebt, noch nie so viel Ablehnung erlebt. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, Ihre scheinbar an die Bismarck’sche Politik des 19. Jahrhunderts angelehnte Politik von Zuckerbrot und Peitsche,
die wird nicht klappen. Sie haben die Peitsche herausgeholt, indem Sie massiv Schulstandorte schließen wollen, ohne sich über die Qualität von Bildung zu unterhalten, und vermeintlich das Zuckerbrot, aber dieses wird nicht süß sein, sondern das wird bitter werden, wenn die Menschen mitbekommen, dass nicht eine einzige Schule durch sechs- oder achtjährigen gemeinsamen Unterricht erhalten wird. Diese Politik wird scheitern, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Welchen Anspruch formulieren Sie eigentlich an Ihre Politik? Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Polzin sagte am 17. November 2004 bei der Einbringung: „Die größere Zielstellung heißt also, wir müssen über die nächsten drei Jahre hinaus denken und für unser Schulnetz Bestandsfähigkeit, Zuverlässigkeit und den Ausbau von Investitionen, gerade im Ganztagsschulbereich, planen.“
(Heike Polzin, SPD: Überhaupt nichts! Dann müssen Sie Ihr Thema woanders stellen. – Zuruf von Torsten Koplin, PDS)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, am 18. Oktober 2000 ist auf Basis der zweiten Landesprognose zur Bevölkerungsentwicklung die so genannte Schulentwicklungsplanungsverordnung durch Minister Kauffold in Kraft gesetzt und umgesetzt worden vor Ort, meine sehr verehrten Damen und Herren.