Wir werden damit auch noch gründlich umgehen, inhaltlich. Das ist aber heute nicht mein Thema. Aber sie haben zumindest deutlich gemacht, dass ein umfassendes Beteiligungsverfahren beabsichtigt und organisiert wurde.
Es gab lediglich einen entscheidenden Fakt, der uns nach gründlichem Abwägen dazu gebracht hat, das Gesetzgebungsverfahren zu erweitern, und zwar hin zu einer Dritten Lesung für ein Gesetz. Das finden Sie ja als Möglichkeit im Paragraphen 52 unserer Geschäftsordnung. Dritte Lesungen sind dann angebracht, wenn sich in der Gesetzgebungsdebatte Inhalte in Größenordnungen verändern. Ich denke, das, was im Moment passiert mit dem Schulgesetz, ist ein klassischer Fall für eine Dritte Lesung.
Ich denke auch, es ist ganz deutlich gesagt worden, dass wir, nachdem wir in der Zweiten Lesung das Gesetz in Auswertung der Anhörung, vor allem mit dem Thema „Längeres gemeinsames Lernen“, verändert haben, dieses wieder in ein breites Anhörungsverfahren geben.
Dieses ist im Übrigen ein zusätzliches Angebot, denn wir würden uns auch andernfalls mit einer Zweiten Lesung rechtlich sehr wohl immer noch in unserem Rahmen bewegen.
Es ist aber aus unserer Sicht sinnvoll, dieses so zu tun. Das bedeutet, durch die Dritte Lesung wird vor der Sommerpause ein umfassend beratenes Gesetz verabschiedet.
Im gleichen Atemzug halte ich es auch für völlig logisch, dass man sagt, für eine Umsetzung kann dann nur das Jahr 2006 in Frage kommen. Das ist das Jahr, von dem man schon seit längerem, genau seit fünf Jahren, weiß, dass dort die Schulentwicklungsplanung dieser Periode ausläuft. Auf dieses Jahr 2006 in der Änderung der Schulentwicklungsplanung für die Landkreise und kreisfreien Städte war auch der erste Gesetzentwurf ausgerichtet, denn ich muss hier mal eine weit verbreitende Ente abschießen.
Es war überhaupt nicht beabsichtigt, diesen fünfjährigen Turnus zu verkürzen. Es ging nur um Eingangsklassen, um nichts weiter. Eingangsklassen, die nicht mehr gebildet werden – im Übrigen auch schon in diesem Jahr –, bedeuten noch lange nicht, dass ein Standort nicht mehr existiert. Das muss man einfach einmal sauber auseinander halten.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS – Torsten Renz, CDU: Wenn Sie keine Eingangsklassen mehr bilden, dann wird der Standort langfristig nicht mehr da sein, Frau Polzin! Das ist doch logisch!)
In diesem Sinne halte ich mich in diesem Redebeitrag zunächst zurück, weiter auf Dinge einzugehen, zu reagieren, bei denen es mir natürlich schon in den Fingern juckt. Aber ich halte mich zunächst an das Thema und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema der Aktuellen Stunde ist schon ein Novum in diesem Hohen Haus und in der Parlamentsgeschichte Mecklenburg-Vorpommerns,
denn das Verfahren zu einem Gesetz in einer Aktuellen Stunde zu behandeln ist doch nur möglich, wenn unterstellt wird, dass das Verfahren nicht den Vorschriften der Verfassung oder der Geschäftsordnung des Landtages entspricht.
Falls Sie, meine Damen und Herren von der CDU, dies wirklich meinen, dann sind Sie hier am falschen Ort,
Und dass Sie nun auch noch das Parlament als Tribüne benutzen, ist, soweit ich mich zurückerinnern kann, ein einmaliger Vorgang. Ich hätte es noch verstanden, wenn es um die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, mit den aktuellen Debatten gegangen wäre. Zum Inhalt eines Gesetzes kann man natürlich immer unterschiedlicher Meinung sein. Nun, das würde aber verlangen, sich inhaltlich und gleichzeitig finanziell um tragfähige und umsetzbare Alternativen zu bemühen. Das, was bisher von der CDU dazu vorgelegt wurde, erfüllt allerdings diesen Anspruch nicht annähernd.
Da Sie diese Auseinandersetzung scheinbar scheuen, zurück zum Thema, nämlich dem Gesetzgebungsverfahren. In Abschnitt 3 Artikel 55 (Gesetzgebungsverfahren) Absatz 1 unserer Landesverfassung ist geregelt: „Gesetzentwürfe werden von der Landesregierung oder aus der Mitte des Landtages sowie gemäß Artikel 59 und 60 aus dem Volk eingebracht.“
„Ein Gesetzentwurf aus der Mitte des Landtages muss von einer mindestens Fraktionsstärke entsprechenden Zahl von Mitgliedern des Landtages unterstützt werden.“ Der vorliegende neunte Änderungsgesetzentwurf zum Schulgesetz wurde von den Fraktionen der SPD und PDS eingebracht. Fazit:
Die Festlegungen der Geschäftsordnung des Landtages zu den Formvorschriften des Paragraphen 46 Absatz 1 und Satz 2 sind eingehalten. Die Erste Lesung nach Paragraph 48 wurde im Parlament durchgeführt. Die Überweisung in die Ausschüsse nach Absatz 2 ist erfolgt. Die Anhörung gemäß Paragraph 22 wurde ordnungsgemäß beantragt, auf die Tagesordnung gesetzt, beraten und beschlossen und sie hat ordnungsgemäß stattgefunden.
Fazit: Auch diese Vorschriften wurden eingehalten. Ich kann folglich im Moment überhaupt nicht erkennen, wo Ihr Verfahrensproblem liegt.
Der von Ihnen kritisierte Mangel, der vorliegende Gesetzentwurf entspricht nicht mehr den aktuellen Beschlüssen von PDS- und SPD-Fraktion, wird auch durch die häufigere Wiederholung nicht richtig,