Protocol of the Session on November 18, 2004

Und nun zu der Kritik, Herr Dr. Jäger, die Sie am Verfahren äußern. Sie fordern die Anwendung der gemeinsamen Erklärung der Landesregierung mit den kommunalen Landesverbänden zur Einhaltung des Konnexitätsprinzips.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja!)

Diese sieht unter anderem vor – Sie haben es zitiert –, dass die kommunalen Landesverbände bereits vor einer ersten Kabinettsbefassung in die Erarbeitung einer Kostenfolgeabschätzung einzubeziehen sind. Auf die Verwaltungsreform, insbesondere auf die geplante Funktionalreform im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform, ist diese gemeinsame Erklärung allerdings nicht anwendbar.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Aha.)

So besteht bei diesem Gesetzentwurf nicht nur das Problem, dass die Aufgabenübertragung vom Land auf die kommunalen Körperschaften im Wesentlichen – einige Sachen werden vorgezogen – erst im Jahre 2009 erfolgt.

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Ich habe es erläutert. Viel gravierender ist die Tatsache, dass eine Aufgabenübertragung auf kreisliche Körperschaften erfolgt, die es heute noch gar nicht gibt. Wir schließen ja in die Funktionalreform eine Kreisgebietsreform mit ein. Allein aus diesem Grunde ist es heute eben gerade nicht möglich, die notwendige Kostenfolgeabschätzung seriös und bis in die Stellen nach dem Komma abschließend durchzuführen.

(Wolfgang Riemann, CDU: Aber Hochglanz- broschüren können wir schon verteilen?!)

Niemand kann heute, mittels welcher Methodik auch immer, zutreffend feststellen, wie hoch der zusätzliche Aufwand für die neuen Körperschaften ab dem Jahr 2009 und in den weiteren Jahren danach tatsächlich sein wird. Trotzdem hat das Innenministerium als federführendes Ressort die Vertreter der kommunalen Landesverbände im September 2004 zu einem Gespräch zu den Finanzierungsfragen im Rahmen der Funktionalreform eingeladen. Dort wurden die geplante Methodik bei der Kostenfolgeermittlung und die notwendigen Regelungen im Gesetzestext selber umfassend erörtert. Dabei wurden auch die genannten Besonderheiten erörtert, die ein Abweichen von der Vorgabe der gemeinsamen Erklärung rechtfertigen, und nicht nur das, sondern eben auch gerade erforderlich machen.

Das Problem, meine Damen und Herren, das die Kommunen befürchten, ist, dass das Land sich seines Personalüberhangs dadurch entledigt, dass es auch diesen auf die Kommunen überträgt. Das nehme ich sehr ernst.

(Wolfgang Riemann, CDU: Seit wann nehmen Sie denn Kommunen ernst, Herr Minister? – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Das ist natürlich auch das Motiv für das Schreiben von Herrn Dr. Meyer, das Sie zitiert haben und das dem Sonderausschuss vorliegt. Dieses Problem, dass die Kommunen auf jeden Fall nicht befürchten müssen, dass das Land seine Hausaufgaben zu Lasten der Kommunen erledigt, das nehme ich sehr ernst. Das heißt mit anderen Worten:

(Wolfgang Riemann, CDU: Sie lachen ja sogar Landräte und Landtagsabgeordnete aus!)

Sowohl der Finanzausschuss und sein Vorsitzender als auch alle anderen Landespolitiker – Parlament und Regierung – müssen dafür sorgen, dass der Personalabbau in der Landesverwaltung bei der Landesverwaltung selber geschieht und nicht mit der Funktionalreform verbunden wird.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, machen Sie mal! Fangen Sie doch schon mal an!)

Das ist ein entscheidender Maßstab und dabei wird es auch bleiben.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Am besten, wir schließen eine Vereinbarung, die dann nicht geht.)

Meine Damen und Herren, das Land Mecklenburg-Vorpommern sichert die Finanzierung der zusätzlichen Aufwendungen, die bei der Funktionalreform I durch die Übertragung der Aufgaben und des zur Aufgabenerledigung notwendigen Personals entstehen, vollständig ab. Das ist Sinn und Zweck des Konnexitätsprinzips und das wird eingehalten.

Im Übrigen sind auch tragfähige Finanzierungsregelungen zu den Auswirkungen der nicht konnexen Funktionalreform II einschließlich der sich durch die Einkreisung der jetzt kreisfreien Städte ergebenden Folgen getroffen worden. Sie können es im Gesetzentwurf nachlesen. So bleibt die dritte Säule der Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte für die dann großen kreisangehörigen Städte erhalten. Es wird eine differenzierte Kreisumlage eingeführt, mit der sichergestellt wird, dass die Städte nicht an den Kosten für Aufgaben beteiligt werden,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Wie geht denn das?)

die sie weiterhin alleine alternativ zum Kreis wahrnehmen. Aber schließlich werden sie völlig zu Recht dann auch für die Aufgaben, die der Kreis für sie wahrnimmt, über eine Kreisumlage zu beteiligen sein. Die veränderte Binnenverteilung der Aufgaben innerhalb der kommunalen Familie wird durch die Umschichtung von Mitteln des heutigen Paragraphen 10 d des Finanzausgleichgesetzes geregelt.

Meine Damen und Herren, das Konnexitätsprinzip ist im Verwaltungsmodernisierungsgesetz vollständig berücksichtigt. Die Finanzverteilung wird bis zum Zeitpunkt der Aufgabenübertragung allerdings in der Diskussion bleiben und ich gehe davon aus, dass wir auch in Zukunft im Landtag Anträge der Opposition zum Thema Konnexität erhalten werden. Dafür habe ich sogar Verständnis.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, das war unsere Idee. Sie wollten das doch gar nicht!)

Dafür habe ich sogar Verständnis, weil es nämlich bei der Frage der Finanzierung und der Finanzverteilung dezidiert um das Eingemachte der Verwaltungsreform geht,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)

und dieses wird bis zum Jahr 2009, bis die Revisionsklausel zieht, in der öffentlichen Diskussion und insbesondere in der Diskussion zwischen Regierung und kommunaler Ebene jeweils bleiben. Ich habe keine Befürchtungen, dass wir nicht das Konnexitätsprinzip grundsätzlich beachten. Ich muss allerdings sagen, es geht dann letztlich um die Methodik und um das Ausrechnen der Finanzvolumina, und da erwarte ich, Herr Riemann, zum Beispiel auch die Unterstützung des Finanzausschusses.

(Wolfgang Riemann, CDU: Im kreativen Rechnen waren Sie schon immer gut zu Lasten der Kommunen!)

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Heinz Müller von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion greift mit dem vorliegenden Antrag zum wiederholten Mal eine von einer nicht dem Parlament angehörenden Organisation vorgetragene Argumentation auf

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, richtig.)

und bringt diese in das Parlament ein.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Einer muss das ja tun.)

Ich habe das bei Ihrem Aufgreifen der Vorstellungen zur Testregion westliches Mecklenburg als legitim bezeichnet

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)

und ich bezeichne es hier ebenfalls als legitim, das Schreiben des Landkreistages umformuliert zu einem Antrag zu machen und die Regierung aufzufordern, das Verfahren zum Konnexitätsprinzip einzuhalten.

Legitim ja, aber schauen wir weiter in die Inhalte, meine Damen und Herren. Kernpunkt der Argumentation des Landkreistages und folglich auch der CDU ist die von Herrn Dr. Jäger zitierte gemeinsame Erklärung der Landesregierung und der kommunalen Verbände. Aber der Innenminister hat schon völlig zu Recht darauf hingewiesen, diese gemeinsame Erklärung ist geschaffen worden von den Beteiligten mit Blick auf bestimmte Situationen, wie sie in diesem Parlament nicht unüblich waren und nicht unüblich sind, dass nämlich Aufgaben auf die kommunale Ebene bewusst übertragen werden oder dass man, ohne so recht darüber nachzudenken – der Konnexitätsgrundsatz hat ja auch eine Schutzfunktion für die kommunale Ebene –, Aufgaben auf sie verlagert.

Herr Dr. Jäger, denken Sie an die tierischen Nebenprodukte, die wir neulich im Innenausschuss gehabt haben,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, richtig, natürlich.)

wo wir dann gucken müssen, ist da Konnexität berührt

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja.)

oder ist sie es nicht.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja.)

Für eine solche Fallkonstellation, meine Damen und Herren, ist diese gemeinsame Erklärung erarbeitet worden. Für diese Fallkonstellation ist sie gut und sie wird weiterhin beachtet. Aber das, was wir mit dem Verwaltungsmodernisierungsgesetz auf dem Tisch haben, ist etwas, was von seinem Umfang, von seiner zeitlichen Dimension her seinerzeit so nicht im Blick gewesen ist. Und ich glaube, es ist nicht so ohne weiteres möglich, einfach diese Vereinbarung zu nehmen und zu sagen, wir wenden sie hier an. Der Innenminister hat dies im Wesentlichen schon dargestellt. Ich will mich deswegen kurz fassen. Für mich ist entscheidend, wir werden dann eine Spitzabrechnung bekommen, wenn wir wissen, wie groß das Aufgabenvolumen, das überhaupt übertragen wird, denn tatsächlich ist. Wir befinden uns in einer Phase, dass wir die erste Kabinettsbefassung gehabt haben, und niemand weiß im Moment, ob wir tatsächlich dieses Aufgabenvolumen übertragen oder ob wir es verändern, da es in diesem Entwurf steht.

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Niemand kennt im Detail die Rahmenbedingungen wie etwa Tarifabschlüsse und so weiter und so fort, die wir bis zum Jahre 2009 erleben werden.

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Wir wollen aber – und dieses ist konstitutiver Bestandteil dieses Gesetzentwurfs – den großen Block an Aufgaben im Jahre 2009 übertragen. Von daher macht es Sinn, dann zeitnah eine spitze Abrechnung vorzunehmen. Es macht aber auch Sinn, sich jetzt über Grundsätze zu verständigen, nach denen diese Abrechnung vorgenommen werden wird,

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)