Protocol of the Session on November 17, 2004

(Torsten Renz, CDU: Haben Sie auch die Zahlen von der Stadt Güstrow?)

Deswegen sage ich, wir machen heute mit diesem Gesetz Folgendes: Wir verändern ein paar Dinge, die aus rechtlichen und technischen Gründen notwendig sind. Wir

sagen, die Auszahlungstermine müssen noch mal korrigiert werden, und wir gewährleisten mit dieser Gesetzesänderung, dass das Geld letztendlich auch der Betreuung folgt,

(Torsten Koplin, PDS: Das ist wichtig.)

selbst wenn das Kind außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereiches, eines anderen örtlichen Jugendhilfeträgers betreut wird. Und deswegen kann ich Sie nur bitten, diesem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu verleihen. – Danke sehr für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Vielen Dank, Herr Heydorn.

Das Wort hat jetzt Herr Renz von der CDU-Fraktion.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich möchte eine kurze Stellungnahme zu diesem Tagesordnungspunkt abgeben für die Fraktion der CDU. Es ist ja dank des Kollegen Koplin so, der hier mehr oder weniger federführend dafür steht, dass es überhaupt zu so einem Tagesordnungspunkt kommt. Um das hier auch mal deutlich zu sagen, es gibt im Prinzip an dieser Stelle nur einen Auszahlungstermin zu korrigieren. Auf viel mehr hatten wir uns auch gar nicht vereinbart heute.

(Rudolf Borchert, SPD: Ein bisschen mehr ist es schon.)

Wie gesagt sorgt Herr Koplin in dankenswerter Weise durch seine Verfahrensweise in diesem Fall als Ausschussvorsitzender dafür, dass wir immer eine reichhaltige Tagesordnung an dieser Stelle haben.

(Zuruf von Torsten Koplin, PDS)

So ist es für mich an dieser Stelle einfach mal die Pflicht, es als lächerlich zu bezeichnen, wenn dann hier das Podium genutzt wird und so getan wird, als wenn eine grundlegende Korrektur des Gesetzes vorgenommen wird und eine erneute Jubelveranstaltung ins Haus steht.

(Jörg Heydorn, SPD: Das ist so gut, das muss nicht grundlegend korrigiert werden.)

Das hätte ich mir ja nun wirklich nicht träumen lassen, meine Damen und Herren, sondern ich bin einfach heute hier angetreten, um zu sagen, okay, dieser Fehler wird geheilt an dieser Stelle. Lassen Sie uns den Auszahlungstermin korrigieren, Punkt, aus. Aber, Herr Heydorn, Sie zwingen mich, zumindest ein, zwei Sätze noch in Ihre Richtung zu sagen. Man kann sich natürlich immer die Rosinen aus einem Kuchen herauspicken

(Torsten Koplin, PDS: Güstrow ist eine Rosine.)

und ich finde es ja toll, wenn der Landkreis Güstrow dort federführend ist.

(Torsten Koplin, PDS: Ja.)

Da kann ich nur von dieser Stelle aus ein Lob an die Damen und Herren vor Ort aussprechen. Ich möchte auch nicht auf Ihre Schiene jetzt hier abgleiten und vielleicht noch die Erhöhung der Elternbeiträge innerhalb der Kindertagesstätten der Stadt Güstrow ins Spiel bringen, weil diese nämlich weit über 7 Euro, Entschuldigung, 6 Euro sagten Sie, glaube ich, beziehungsweise sieben Prozent liegen. Ich will hier keine Dramatik verbreiten, aber bei die

sen Zahlen, Herr Heydorn, sollten Sie vielleicht mal darüber nachdenken, ob das, was Sie hier machen, seriös ist.

(Zuruf von Andreas Bluhm, PDS)

Wie gesagt, uns ist daran gelegen, hier das Gesetz an diesem Punkt zu heilen. Aber ich möchte an dieser Stelle auch deutlich sagen, was wir immer gesagt haben: Dieses Gesetz bedarf in weiteren Punkten einer Heilung. Das nehmen Sie nicht vor. Sie machen, wie gesagt, Schaukämpfe, die Problematik Volksinitiative zeigt das. Das werde ich heute Nachmittag dann ausführlicher an dieser Stelle ausführen.

Ich möchte hier einen Änderungsantrag für die CDUFraktion einbringen. Ich möchte deutlich sagen, dass ich mich an dieser Stelle nicht mit fremden Federn schmücken möchte, sondern das ist ein Antrag, der durch meinen Kollegen Glawe auf den Weg gebracht wurde, und zwar soll dieser Antrag Ihnen noch mal zeigen, dass es wahrscheinlich mehr als diesen einen Fehler in diesem Gesetz gibt. Der Änderungsantrag lautet unter anderem wie folgt: „In § 21 Abs. 3 wird das Wort ,Amtsbezirk‘ durch das Wort ,Amtsbereich‘ ersetzt.“

(Torsten Koplin, PDS: Alle Achtung!)

Das werden Sie sicherlich alle wissen, dass es in unserem Land nach Kommunalverfassung keinen Amtsbezirk gibt, und deswegen ist es auch notwendig, diesem Änderungsantrag zuzustimmen. Das ist ein weiterer Fehler, der bei diesem schnellen Durchziehen in dieser historischen Nachtsitzung aufgetreten ist, den Sie an dieser Stelle heute gleichzeitig heilen sollten. Die Stellungnahme der CDU-Fraktion wurde in diesem Fall verlesen. Die neue Position der CDU-Fraktion ist, dass wir uns heute nicht enthalten werden, sondern uns aufgrund der Verfahrensweise für eine Ablehnung aussprechen werden. – Danke schön.

(Beifall Rainer Prachtl, CDU)

Vielen Dank, Herr Renz.

Das Wort hat jetzt noch einmal der Abgeordnete Herr Koplin von der PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu dem Änderungsantrag, von Herrn Renz hier vorgetragen, möchte ich sagen, das hat ja redaktionellen Charakter und dem können sich SPD- und PDS-Fraktion anschließen. Insofern, denke ich mal, werden wir hier Einmütigkeit demonstrieren können, zumindest in diesem Punkt. Über die Notwendigkeit der Änderung des Gesetzes ist mehrfach geredet worden, das will ich hier nicht noch einmal ausbreiten. Die Anhörung des Sozialausschusses und die Umsetzung seit dem 8. August haben gezeigt, dass es notwendig ist, noch einige Klarstellungen vorzunehmen. Das ist auch etwas völlig Normales, handelt es sich doch bei diesem Gesetz um eine gravierende Systemveränderung.

Knackpunkt war in der jüngsten Auseinandersetzung die Anwendung der Sozialstaffelung. Unsere Klarstellung mit der Einrichtung eines Korridors für eine Einkommensstaffelung ergänzt die Vorschriften des Paragraphen 90 KJHG. Die örtlichen Träger haben somit das erforderliche Instrumentarium zur Anwendung des Gesetzes. Angesichts der geringen Bandbreite der Einkommen in Mecklenburg-Vorpommern empfiehlt sich eine Staffelung nach zwei Einkommensgruppen.

Sehr geehrte Damen und Herren, die PDS möchte nicht verhehlen, dass wir einige weitere Klarstellungen, zum Beispiel für die Tagespflegepersonen, für hilfreich hielten. Hierfür gab es in der Koalition jedoch keine Mehrheit. Wir haben miteinander vereinbart, die Umsetzung des KiföG zu begleiten und zum gegebenen Zeitpunkt gesetzgeberisch aktiv zu werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich mit der Frage auseinander setzen, warum dieses Gesetz bei viel Zustimmung aber dennoch im Land auf Akzeptanzprobleme stößt. Ich erlebe, dass die Umsetzung des Gesetzes als technisch schwierig angesehen wird. Ich erlebe aber gleichzeitig auch, wie der Jugendhilfeausschuss in Demmin verantwortungsbewusst die Satzung erarbeitet und den Abschluss der Leistungsverträge begleitet. Über die vorbildliche Umsetzung im Landkreis Güstrow ist ja hier schon gesprochen worden. Ich erlebe, dass mich beim Besuch eines Trägers Kameras erwarten, Betroffene, die einbestellt sind, ihre Betroffenheit in die Kameras sprechen und dort der finanzielle Ruin vorausgesagt wird. Kurze Zeit darauf gibt derselbe Träger Erweiterungsbauten aus eigenen Mitteln der Öffentlichkeit bekannt.

All das sind konkrete Fragen vor Ort und es ließen sich diese oder jene Beispiele sicherlich erwähnen. Ich sehe aber einen tieferen Grund für die Akzeptanzprobleme darin, dass das KiföG dem Zeitgeist widerspricht. Zeitgeist ist, dass zwischen Mensch und Mensch kein anderes Band übrig bleibt, als die gefühllose bare Zahlung. Nonplusultra für uns ist die frühkindliche Bildung aufgrund eines Rahmenplans. Wichtig ist, Kinder fit zu machen für die Zukunft und zugleich Wärme, Ansprache und Fürsorge zu geben. Zeitgeist ist, der Mensch als Konsument ist wichtig. Wir sagen mit dem KiföG, wichtig ist die Gesundheit der Kinder. Zeitgeist ist, dass Menschen sich wegen angeblicher Alternativlosigkeit in ihr Schicksal fügen. Wir hingegen wollen den mündigen Bürger. Deshalb wollen wir kluge, aufgeweckte, gar aufmüpfige Kinder. Zeitgeist ist, Autos drängen Sozialräume für Kinder zurück. Herr Baunach, wir hatten ja gerade am Sonnabend auf der Konferenz „Sport und Gesundheit“ in Rostock ein eindrucksvolles Beispiel, wie sich das in der Praxis vollzieht. Unser KiföG bildet den Rahmen für die Rückgewinnung sozialer Räume für Kinder.

Apropos Auto. Abschließen möchte ich mit einem Vergleich: Was hat das KiföG mit dem VW-Käfer gemein? Die Antwort: Beide waren mit ihrem Erscheinen ungewöhnlich für ihr Umfeld, beide sind so gut, dass sie beständig weiterentwickelt werden sollen. – Danke schön.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Vielen Dank, Herr Koplin.

Um das Wort gebeten hat jetzt die Sozialministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Dr. Linke.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Das Gesetz ist nun seit dem 1. August in Kraft und ich kann mich täglich überzeugen, dass mit großem Engagement sich die Verantwortlichen mit den neuen Aufgaben befassen. Die Träger der Einrichtungen, vor allem die pädagogischen Fachkräfte, haben sich mit ihren Konzepten, haben sich mit den umfangreichen Weiterbildungs

programmen auf die Umsetzung des Bildungsauftrages eingestellt. Die vorschulische Bildung ist durch eine Vielzahl von Veranstaltungen für die Erzieherinnen gut vorbereitet worden. Es gibt nach wie vor ein ungebrochenes Interesse an diesen Fortbildungsveranstaltungen und ich kann hier von dieser Stelle aus sagen, die Anmeldungen für diese Veranstaltungen reichen bis weit in das nächste Jahr hinein.

Die Kommunen unseres Landes haben von Anfang an die mit dem Gesetz verbundene Stärkung ihrer kommunalen Selbstverwaltung unterstützt, sie haben die damit verbundenen Aufgaben selbstbewusst übernommen und zum 01.01.2005 werden die Satzungen und die Leistungsverträge vorbereitet. Ich bin sehr froh, dass in so kurzer Zeit der Übergang in ein neues, in ein besseres System der Kindertagesbetreuung vollzogen werden konnte.

Trotz anfänglicher Skepsis – darüber ist heute gesprochen worden – gibt es immer mehr Zustimmung zum Gesetz, vor allem eben aufgrund der inhaltlich sehr umfassenden Bildungsaufgaben. Das Thema Bildung und Gesundheitserziehung in Kindertagesstätten ist in den Medien, bei den Eltern, bei den pädagogischen Fachkräften seit der Debatte um das KiföG täglich präsent. Die Leistungen des Landes hierfür, die 7 Millionen für die vorschulische Bildung, die ab 2005 gezahlt werden, werden hoch eingeschätzt.

Weiterhin muss jedoch dieser wichtige Teil unserer Landesentwicklung sensibel im Interesse unserer Jüngsten begleitet werden. Ich denke, das kam auch durch meine Vorredner zum Ausdruck. Es ist deshalb gut, dass sich inzwischen eine enge Partnerschaft aller Beteiligten entwickelt hat. Wir haben es geschafft, das Thema „frühkindliche Bildung und Erziehung“ zu einem erstrangigen gesellschaftlichen Anliegen zu machen.

Wir sind aber auch verpflichtet, Stolpersteine gemeinsam aus dem Weg zu räumen, wenn sie sich denn aufzeigen. Im Interesse unserer Partner, der Kommunen, der Träger, begrüße ich deshalb den vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Paragraphen 18 Absatz 2.

(Wolfgang Riemann, CDU: Seit wann sind die Kommunen Partner der Landesregierung?)

Herr Riemann, dazu werden wir noch kommen.

(Torsten Renz, CDU: Das brauchen Sie nicht zu begrüßen, Frau Dr. Linke. Das muss geändert werden, Punkt.)

Damit ist es möglich, für alle Beteiligten klare Finanzierungsaussagen für die kommenden Jahre zu geben, Herr Renz.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Die Änderung schafft deshalb die erforderliche Planungssicherheit, die erforderliche Verlässlichkeit. Sie ermöglicht meinem Hause – und das ist ja sehr wichtig – den uneingeschränkten Vollzug des Gesetzes.

Mit der Änderung des Paragraphen 18 (2) KiföG werden die Zuweisungen des Landes ab 2005 je zur Hälfte nach den Kindern unter elf Jahren und auf der Grundlage der Anzahl der im Zuständigkeitsbereich des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe durchschnittlich belegten Platzes verteilt. Diese Änderung ist sinnvoll, weil das

Gesetz in seiner jetzigen Fassung ab dem Jahr 2005 in allen Fällen Probleme bereiten würde, in denen das Kind eine Kindertageseinrichtung besucht, die nicht im Zuständigkeitsbereich desjenigen örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe des gewöhnlichen Aufenthaltes liegt.