Protocol of the Session on October 14, 2004

Kleine Vermögen werden geschont, größere verstärkt zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben herangezogen. So sehen auch die Ansätze von Frau Simonis für die SPDDebatte aus.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Wie in vielen anderen Ländern sollten wir in Deutschland wieder die Börsenumsatzsteuer erheben in Höhe von 0,5 Prozent für den Sekundärhandel. Änderungen – ich habe sie bei Herrn Rehberg auch bei der Körperschaftssteuer gehört – sehen wir als notwendig an, nämlich eine progressive Tarifgestaltung, beginnend mit 25 bis 35 Prozent ab einem Einkommen von 200.000 Euro. Das ist immer noch sehr niedrig. Wir hatten schon 50 und vor der letzten Senkung 40 Prozent Körperschaftssteuer. Und natürlich, denke ich, sollten Veräußerungsgewinne und Dividenden in voller Höhe steuerpflichtig sein. Eine alte Forderung der PDS ist es, dass insbesondere Umsätze bei den arbeitsintensiven Dienstleistungen, wie zum Beispiel Reparaturarbeiten des Handwerks, nach einem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent besteuert werden sollten. Und wir sagen auch, dass eine derzeitige Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht vorgenommen werden darf, weil das vor allem wieder kleinere Einkommensbezieher zusätzlich belastet.

Sie finden in unserem Steuerkonzept Änderungen bei d en Kommunalsteuern. Wir sind für eine Gemeindewirtschaftssteuer, wonach Kapitalgesellschaften, alle gewerblichen Unternehmen und alle Selbständigen steuerpflichtig sind, die sächliche Bemessungsgrundlage erweitert und der Freibetrag jedoch auf 300.000 Euro angehoben wird. Wir sind dafür, die Gewerbesteuerumlage gänzlich abzuschaffen und die Gemeinschaftssteuer neu zu verteilen, so dass die Einnahmen eine verlässlichere Basis für die Arbeit der Kommunen bedeuten. Das heißt, die Kommunen sollen zukünftig an der Einkommenssteuer nicht mehr beteiligt sein, dafür aber die Beteiligung an der Umsatzsteuer von 2,2 auf 20 Prozent erhöht werden.

Alle diese Vorschläge bringen als Gesamtkonzept eine Entlastung für mittlere Einkommen in der Bundesrepublik Deutschland, eine Entlastung für Bürgerinnen und Bürger und eine Ankurbelung der Binnennachfrage. Aber sie bringen auch insgesamt 24,8 Milliarden Euro mehr an Steuereinnahmen für den Bund, 23,9 Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen an die Länder und 15,3 Milliarden Euro mehr Einnahmen an die Kommunen durch eine konsequente Besteuerung von Reichtum und Vermögen in der Bundesrepublik Deutschland. Summa summarum würden mit den steuerpolitischen Ansätzen 64 Milliarden Euro in die öffentlichen Haushalte fließen für Bildung, für soziale Sicherheit, für Investitionen in die Infrastruktur.

Also nehmen wir Ihr Angebot an, Herr Rehberg, und diskutieren wir über eine grundsätzliche Veränderung der Steuergesetzgebung in Deutschland. Aber lassen Sie uns doch gemeinsam einen kleinen Schritt in die richtige Richtung gehen. Ich bitte darum, dass Sie unserem Antrag – keine weitere Absenkung des Spitzensteuersatzes ab 2005 – zustimmen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Vielen Dank, Frau Gramkow.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der PDS und SPD auf Drucksache 4/1359. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der PDS und SPD auf Drucksache 4/1359 mit den Stimmen aus SPD- und PDSFraktion bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und einer Stimmenthaltung der SPD-Fraktion angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Erhaltung der Hotelpauschale bei Rundfunkgebühren, auf Drucksache 4/1365.

Antrag der Fraktion der CDU: Erhaltung der Hotelpauschale bei Rundfunkgebühren – Drucksache 4/1365 –

Das Wort zur Begründung hat der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion Herr Rehberg.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Bedauerlicherweise ist seit dem 8. Oktober 2004 unser Bemühen um eine Verhinderung von Rundfunkgebührenerhöhungen für die Hotels gescheitert. Die Ministerpräsidenten haben eine Entscheidung getroffen, die wir nicht gutheißen können und wollen. Hotels mit einer Kapazität von mehr als 50 Betten werden ab dem 1. April 2005 mit 75 Prozent der Rundfunkgebühren belastet. Nur für Häuser mit geringerer Kapazität bleibt es beim bisherigen Satz von 50 Prozent.

(Siegfried Friese, SPD: Dafür werden Ferien- wohnungen aber entlastet und das ist neu.)

Gleichwohl will ich die Gelegenheit nutzen und verdeutlichen, sehr geehrter Kollege Friese, worum es der CDUFraktion in ihrem Antrag ging. Kosten – so lehrt es jedes betriebswirtschaftliche Standardwerk – sind der bewertete Verzehr von Gütern und Diensten zur Erstellung betrieblicher Leistungen. Rundfunkgebühren sind in diesem Sinne Kosten, die im Zusammenhang mit dem Leistungsangebot der Hotellerie stehen. Die nunmehr bevorstehende Gebührenerhöhung für Hotels mit mehr als 50 Betten ist nicht mehr und nicht weniger als ein 50-prozentiger Kostenanstieg, der durch keinerlei Veränderung oder Verbesserung des Dienstleistungsangebotes gerechtfertigt wird. Vielmehr finden wir eine willkürliche Preissetzung, die sonst einzig auf Monopolmärkten durchsetzbar ist.

(Beifall Rainer Prachtl, CDU)

Die Tatsache, dass Preiserhöhungen ohne Gegenwert durchaus betriebswirtschaftliche Auswirkungen haben, liegt auf der Hand. Gestatten Sie mir, dies an einem Beispiel zu erläutern. Frau Präsidentin des Landestourismusverbandes, Herr Wirtschaftsminister, vielleicht ist das für Sie nicht ganz uninteressant: Ein Hotel in unserem Land, das die nun festgesetzte Grenze von 50 Zimmern knapp übersteigt

(Siegfried Friese, SPD: Es sind nur zwölf Prozent.)

und seinen Gästen 51 Zimmer mit TV anbietet,

(Rainer Prachtl, CDU: Hören Sie sich das Beispiel doch mal an, es ist schlimm genug!)

hat bisher folgende Zahlungen zu leisten: 51 Zimmer à 8 Euro im Monat sind knappe 5.000 Euro an Rundfunkgebühren mehr. Die Erhöhung ab kommendem Jahr bedeutet nun eine Erhöhung dieser Summe auf 7.344 Euro, eine durchaus stattliche Summe, wie ich meine. Unterstellt

man, dass der Hotelier unseres Beispiels seine Zimmer im Schnitt für 75 Euro pro Nacht anbietet und dabei 25 Euro pro Zimmer und Nacht verdient – Herr Ebnet, Sie werden mir zustimmen, das ist eine sehr hohe Rate, eher sind das 10 oder 12 Euro –, dann bedeutet das für seine betriebswirtschaftliche Kalkulation, dass er, um die Mehrbelastung von circa 2.500 Euro durch die Gebührenerhöhung auszugleichen, pro Jahr 98 Übernachtungen mehr verkaufen muss.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das kann man nun als Rechenbeispiel beliebig weiterführen. Ein Hotel mit 100 Zimmern hätte eine Mehrbelastung von 4.800 Euro. Und das wären – ich nehme mal eine andere Rate, bei nur einem Rohertrag pro Übernachtung von 15 Euro – 320 Übernachtungen mehr im Jahr, um das zu kompensieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Kollege Friese, und wenn Sie nun dazwischenrufen, das sind nur zwölf Prozent, das sind aber zwölf Prozent und was Sie möglicherweise nicht gesagt haben, ist, wie viel Zimmer, wie viel Betten, wie viel Übernachtungen und wie viel Arbeitsplätze dahinter stehen, denn eins ist doch wohl klar, dass insbesondere die Hotels mit mehr Zimmern im hochpreisigen Niveau angesiedelt sind und dann letztlich auch die Arbeitsplatzbindung viel höher ist.

Bildlich gesprochen müsste ausgehend vom ersten Beispiel das Hotel zwei volle Tage im Jahr zusätzlich ausgelastet sein. Dann erst kann es seine Mehrkosten durch die Erhöhung der Rundfunkgebühren kompensieren. Ich glaube, dieses Beispiel macht sehr plastisch deutlich, dass die Erhöhung der Rundfunkgebühren mitnichten betriebswirtschaftlich zu vernachlässigen ist. Sie stellen einen durchaus nennenswerten Kostenfaktor dar, der die Wirtschaftlichkeit der Häuser belastet. Und gerade für viele Hotelbetriebe in unserem Land – das zeigen die Diskussionen in Folge des verregneten Sommers – ist die wirtschaftliche Decke keineswegs üppig. Kostensteigerungen ohne Gegenwert können nicht en passant toleriert werden.

Meine Damen und Herren, mit der Entscheidung der Ministerpräsidenten wurde eine Möglichkeit vertan, Belastungen von der Hotellerie des Landes abzuwenden, die unnötig und auch medienpolitisch nicht begründbar sind. Gleichwohl haben die Ministerpräsidenten entschieden. Die neue Regelung zu den Rundfunkgebühren belastet mit der Hotellerie einen wesentlichen Wirtschaftsfaktor des Landes. Intention des Antrages meiner Fraktion war es, diese Belastung zu vermeiden. Das ist nicht gelungen. Wir werden uns dann umfassend bei der Debatte zur Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages über die Gesamtthematik unterhalten können. Wir bedauern dies und da letztendlich, und das ist bei Staatsverträgen so, im Nachhinein nichts zu ändern ist, man kann nur Ja oder Nein sagen, ziehen wir unseren Antrag zurück. – Herzlichen Dank.

(Beifall Rainer Prachtl, CDU – Siegfried Friese, SPD: Oh, Herr Rehberg, ich wollte auch noch reden.)

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender Rehberg.

Damit ist der Antrag auf Drucksache 4/1365 vom Antragsteller zurückgezogen worden und wir können diesen Tagesordnungspunkt verlassen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und PDS – Grundsätze künftiger Förderung zur Entwicklung des ländlichen Raumes, auf Drucksache 4/1358. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1384 vor.

Antrag der Fraktionen der SPD und PDS: Grundsätze künftiger Förderung zur Entwicklung des ländlichen Raumes – Drucksache 4/1358 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 4/1384 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Monegel von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Wer von Ihnen die Gelegenheit genutzt hat, im September zur MeLa zu fahren, konnte sich von den enormen Fortschritten im ländlichen Raum überzeugen, besonders in seinen charakteristischen Teilbereichen Landwirtschaft, Verarbeitungswirtschaft, Marketing, Tourismus, Dorferneuerung und Flurneuordnung. Ich weiß nicht, wie es Ihnen ging, aber ich denke, uns, also mich hat es auf jeden Fall mit Stolz erfüllt zu sehen, was unsere Menschen in dieser Zeit, in diesen 14 Jahren geschaffen und erreicht haben, und nicht zu vergessen, mit welchen Mitteln.

(Beifall Ute Schildt, SPD)

Seit 2002 bis 2006 fließen Fördermittel in Höhe von 28 Millionen Euro in Projekte, die der weiteren Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum dienen. Die Fördermittel werden zu 75 Prozent aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds aufgebracht und zu 25 Prozent durch das Land und die Regionen. Aber bei allen Erfolgen, die wir aufzuweisen haben, gibt es noch viel zu tun. Ich denke, auch darin sind wir uns einig.

Eine Frage ist, wie es mit der Förderung nach 2006 weitergehen wird. Die finanziellen Mittel für Europas Landwirtschaft sind jetzt bis zum Jahre 2013 gesichert. Offen ist jedoch, welche Summen für die so genannte zweite Säule, die Entwicklung des ländlichen Raumes, bereitgestellt werden. Das ist auch Kernpunkt unseres Antrages, mit dem wir Ihnen auf Drucksache 4/1358 einen Antrag vorgelegt haben.

Wir fordern hier in diesem Antrag die Landesregierung auf, ihre Strategie für den ländlichen Raum festzulegen und den Landtag darüber zu unterrichten. Intention für die Punkte 1 und 2 bildet der „Vorschlag“ der Europäischen Kommission vom 14. Juli dieses Jahres, ich zitiere, „für eine Verordnung des... Rates mit allgemeinen Bestimmungen für den EFRE, ESF und den Kohäsionsfonds“, und das für den Zeitraum von 2007 bis 2013. In Ziffer 3 dieses Antrages geht es darum, die Landesregierung in ihren Bemühungen zu unterstützen, die Beibehaltung der Gemeinschaftsaufgabe zu fordern und einzufordern, falls das keine Mehrheit findet, einen ähnlichen Fonds aufzulegen oder eine ähnliche finanzielle Unterstützung, die eine Kofianzierung möglich macht.

Sie wissen selbst und es war auch schon Thema in der gestrigen Debatte, dass verschiedene unionsgeführte Länder der Meinung sind, dass sich die im Grundgesetz fixierte Gemeinschaftsaufgabe, und zwar im Artikel 91 a Ziffer 3, überlebt hätte und zu ersetzen sei. Sollte dieses

Förderinstrument im Zuge einer Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung entfallen, bedarf es eines vergleichbaren, also adäquaten Finanzierungsinstrumentes.

Im Rahmen der neuen regionalen Programme, die vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert werden, schlägt die Kommission eine strikte Konzentration der Fördermittel für den ländlichen Raum in der Union vor. Die Umsetzung der Politik für den ländlichen Raum soll ab 2007 in einen strategischen Gesamtrahmen eingebunden werden. Dazu sind in den Ländern der EU und deren Regionen rechtzeitige Planungen vorzunehmen. Die Kommission plant außerdem, die Maßnahmen des europäischen Ausgleichs- und Garantiefonds der Landwirtschaft in einem Landwirtschaftsfonds für den ländlichen Raum zu bündeln. Das Instrument der Flurneuordnung findet sich darin nicht wieder. Das ist für uns auch Anhaltspunkt, hier aufmerksam zu werden, denn wir wissen selbst, es ist schon viel getan im Rahmen der Flurneuordnung in unserem Land, aber wir wissen auch, dass längst nicht alle Flächen so bewirtschaftet werden können, da es Klärungs-, Vermessungs- und Neuordnungsbedarf noch gibt.

Aufbauend auf die vom Rat der EU zu beschließenden strategischen Leitlinien für die Gemeinschaft der EU-Länder haben die Mitgliedsstaaten ihren nationalen Strategieplan aufzustellen. Dieser bedingt die Koordination zwischen gemeinschaftlichen und nationalen Prioritäten. Die Landesregierung ist daher gefordert, rechtzeitig und vorausschauend die entsprechenden Vorarbeiten zu leisten und dem Parlament ihre Überlegungen für die weitere Gestaltung eines nationalen Strategierahmens vorzutragen. Deswegen bitten wir, den vorliegenden Antrag zu unterstützen.

Nun haben wir heute Morgen auf unserem Platz einen Änderungsantrag der CDU vorgefunden, zu dem ich Stellung nehmen möchte. Hier fordert die CDU im Punkt 1, einen terminlichen Rahmen bis zum 15. Dezember 2004 zu setzen. Und ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der CDU, sich das noch einmal zu überlegen. Wir sprechen hier von einem Entwurf der Europäischen Kommission. Es ist damit zu rechnen, dass die Kommission erst Mitte des nächsten Jahres tatsächlich diese Leitlinien verabschiedet, und nun von der Landesregierung zu fordern, dass sie bis zum 15. Dezember 2004 ihr Konzept schon fertig hat, denke ich, entbehrt jeder Logik.

Im Punkt 2 wären die Wörter „bei der Bundesregierung, der Europäischen Kommission und“ vor den Wörtern „im Bundesrat“ einzusetzen. Dem würde ich zustimmen und ich bitte darum, unseren Antrag in Punkt 2 dann zu erweitern, und beantrage damit, unseren Antrag auch zu ändern.

Unter Punkt 3 wird verlangt, das finde ich schon bedeutsam – ich weiß nicht, wie ich diese Realitätsnähe beschreiben soll, Frau Holznagel –, die Gemeinschaftaufgabe mit der bisherigen Finanzausstattung beizubehalten. Sie kennen unsere aktuellen Diskussionen um Haushalte und nicht umsonst wird ja von vorrangig, ich betonte es schon, unionsgeführten Ländern verlangt, dass wir die Gemeinschaftsaufgabe beenden. Das bedeutet natürlich auch, dass wir um adäquate Mittel streiten müssen. Aber ob wir den Finanzrahmen erreichen werden, sicherlich ist es ein gutes Ziel, das jetzt schon festzuschreiben, halte ich für vermessen und nicht sehr realitätsnah. Deswegen lehne ich diesen dritten Punkt namens meiner Fraktion ab.

Ich fasse noch einmal zusammen: Unseren Antrag verändern wir im Punkt 2 und ich hoffe, dass auch Sie von der CDU unserem geänderten Antrag zustimmen können. Die Punkte 1 und 3 lehne ich aber ab. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Alexa Wien, PDS)

Vielen Dank, Frau Monegel.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von zehn Minuten je Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Landwirtschaftsminister Herr Dr. Backhaus.