Protocol of the Session on September 16, 2004

(Andreas Petters, CDU: Ich setze mich doch nur mit Ihnen auseinander. Das ist doch gut.)

Jeder von Ihnen, der sich auch nur ansatzweise mit diesem Thema beschäftigt hat, wie der Kollege Petters, kennt die Ursachen für die Wettbewerbshilfen und deren Notwendigkeit. Auch wenn sich gerade in den letzten Jahren eine erfreuliche Nachfrageentwicklung durch die Reedereien, die sogar in einigen Bereichen leichte Preiserhöhungen bei den Werften ermöglichten, gezeigt hat, ist der Wettbewerb in diesen Industriebereichen nach wie vor nachhaltig von Wettbewerbsverzerrungen in Drittländern außerhalb Europas geprägt. Neben der durch die Werftindustrie Südkoreas betriebenen Preisdumpingpolitik, die zu einem durch die Europäische Union gegen Südkorea angestrebten Streitbeilegungsverfahren vor der WTO im Oktober 2002 führte, ist zwischenzeitlich mit der Volksrepublik China ein weiterer Anbieter auf dem Schiffbaumarkt in Erscheinung getreten, dessen Auftreten neue Überkapazitäten schafft, das Preisgefüge noch weiter ins Wanken und massive Auswirkungen auf Komponenten und Materialien wie etwa Stahl mit sich bringt.

Viele europäische Werften haben dem Wettbewerbsdruck der letzten Jahre nicht standhalten können. Bisher konnte insbesondere aufgrund der durch die Belegschaft gezeigten Bereitschaft zur Einkommenseinschränkung, aber auch durch die erheblichen Landesmittel im Rahmen der Kofinanzierung der Werftenbeihilfe die Sicherung unserer Werftenstandorte gewährleistet werden. Wie hoch der finanzielle Anteil dabei ist, der insbesondere durch die Belegschaften dabei erbracht wurde, lässt sich abschließend sicherlich nur schwer beziffern.

Würde man sich aber die unterschiedlichen Vereinbarungen in den jeweiligen Werften zur Beschäftigungssicherung genauer ansehen, so kämen wahrscheinlich schnell mehrstellige Millionenbeträge in Euro über die letzten Jahre zusammen. Eines sollte man dabei auch in diesem Haus allerdings nicht vergessen: Die finanziellen Einschränkungen und Belastungen sind durch die Werftmitarbeiter gerade auch im Vertrauen auf eine dauerhafte Sicherung ihrer Arbeitsplätze und im Vertrauen auf die politische Unterstützung in diesem Land erbracht worden.

Vor diesem Hintergrund haben die norddeutschen Küstenländer und allen voran Mecklenburg-Vorpommern trotz der überall schwierigen Haushaltslagen ihren Anteil zur Finanzierung der Werftenbeihilfe erbracht und damit gleichzeitig gegenüber dem Bund einen Großteil der

finanziellen Lasten getragen. Ich glaube, keiner in diesem Haus hat vergessen, welche Mühen gerade die Ausfinanzierung der Tranche 2003 und des ersten Quartals 2004 für die Werftenbeihilfe mit sich gebracht hat.

Ich möchte aber einmal die Position der Landesregierung aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Kollegen Dr. Born aus der Drucksache 4/988 vom 22. Januar 2004 hierzu zitieren: „Die Wettbewerbshilfen für den Schiffbau sind nach Ansicht der Landesregierung als Zuschuss zur Finanzierung von Baumaßnahmen anzusehen, die von erheblichem volkswirtschaftlichen Interesse sind.“ Heute, nur acht Monate später, wird sich das volkswirtschaftliche Interesse des Landes nicht grundsätzlich geändert haben. Der Bund hat aber nunmehr seine Programmmittel für 2004 von 6 auf 45 Millionen Euro erhöht und plant für 2005 Programmmittel in Höhe von weiteren 9,9 Millionen Euro. Die Veranschlagung erfolgt als Verpflichtungsermächtigung mit Fälligkeit bis 2008. Die Frage, die damit im Raum steht, ist die Fähigkeit des Landes zur erneuten Kofinanzierung.

(Wolfgang Riemann, CDU: In drei Jahresschreiben erfolgt die Kofinanzierung.)

Über zwei Dinge dürfen wir uns dabei vor allem selber, aber auch die Menschen in unserem Land nicht täuschen. Wenn Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, das der Landesregierung hin und wieder auch vorwerfen, kann man erstens vom Grundsatz her nicht mehr Geld ausgeben, als man hat, und man kann zweitens, zumindest unter normalen Umständen, jeden Euro und jeden Cent nur einmal ausgeben.

(Andreas Petters, CDU: Pacta sunt servanda!)

Wir stehen damit vor einem Spagat zwischen den wirtschaftspolitischen Interessen nach einer möglichst umfangreichen Kofinanzierung einerseits und den eingeschränkten haushaltspolitischen Möglichkeiten unseres Landes andererseits. Und wenn man dann, wie Sie, Herr Kollege Riemann, in Ihrer Pressemitteilung vom 1. September 2004 erklären, eine höhere Verschuldung des Landes zur Finanzierung der Werftenbeihilfe grundsätzlich ausschließt, dann können Sie sich sicherlich der Unterstützung der Finanzministerin dieses Landes gewiss sein, aber dann ist uns doch auch beiden bewusst, dass stattdessen an anderer Stelle gespart werden muss. Den Spagat zwischen haushaltspolitischen Zwängen und wirtschaftspolitischen Zielen aufzunehmen und mit allen Beteiligten, das heißt Werftunternehmen, Beschäftigten, Bund und Land, einer möglichst optimalen Lösung zuzuführen, das ist der eine Gesichtpunkt des durch die Koalitionsfraktionen eingebrachten Antrages. Ein Weg, um dieses Ziel zu erreichen, kann dabei tatsächlich sein, die derzeit geltende Quotierung der Finanzierung zwischen Bund und Küstenländern wieder umzukehren und den Bund zu einer Kofinanzierung in Höhe von zwei Dritteln zu bewegen.

(Michael Ankermann, CDU: Das steht nicht in Ihrem Antrag! – Reinhard Dankert, SPD: Er begründet ihn nur. – Andreas Petters, CDU: Viel Spaß!)

Dieser Weg ist ernsthaft zu verfolgen. Angesichts des Umstandes, dass circa ein Drittel der Zulieferbetriebe für die einheimische Werftindustrie in anderen Bundesländern, insbesondere in Süddeutschland ansässig sind, ist die Zahlung von Werftenbeihilfen ein reales Stück Industriepolitik auch für die Nichtküstenländer. Darüber, dass

das finanzschwache Mecklenburg-Vorpommern auch schon in der Vergangenheit mit seinen begrenzten Haushaltsmitteln im Rahmen der Werftenbeihilfe Arbeitsplätze gerade im süddeutschen Raum gesichert hat, sollte man zum Beispiel vielleicht auch einmal bei Gelegenheit den bayrischen Ministerpräsidenten aufklären, wenn er wieder die Frage von West und Ost thematisiert.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Die Frage der Quotierung der Kofinanzierung, aber auch andere Fragen wie die Bemessung der konkreten Länderanteile in Abhängigkeit der ermittelten Schiffstypen und das daraus resultierende Finanzierungsvolumen sind schnellstmöglich zu klären. Nur so, meine Damen und Herren, lässt sich in der derzeitigen Haushaltssituation des Landes Sicherheit für die Werftunternehmen und die dort Beschäftigten gewährleisten. Eine Lösung sollte allerdings tatsächlich auch zeitnah in den nächsten Wochen gefunden werden.

(Beifall Dr. Martina Bunge, PDS)

Meine Damen und Herren, der Antrag der Koalitionsfraktionen geht auch hier über die Frage der Wettbewerbsbeihilfe für die Tranche 2004/2005 und deren Mitfinanzierung durch das Land hinaus. Zu Recht hat der Kollege Dr. Born in seiner Pressemitteilung vom 2. September 2004 erklärt: „Klar muss aber auch sein, dass die finanziellen Unterstützungen des Landes und des Bundes nur noch bis zum Wegfall der von der EU auferlegten Kapazitätsbegrenzung Ende 2005 aufrechterhalten werden können.“

(Beifall Ute Schildt, SPD)

Hiermit wird doch die eigentliche Werftenproblematik erst zutreffend angerissen.

Ziel einer erfolgreichen Industriepolitik im Bereich der maritimen Wirtschaft ist es, gerade nicht auf Dauer zu substituierende Unternehmen zu schaffen, sondern vielmehr die Wettbewerbsfähigkeit der Werften im Land ohne auftragsbezogene Beihilfen der Werften bei Auslaufen der zeitweiligen Schutzmechanismen als Zielstellung zu erreichen. Das ist das entscheidende Ziel des Antrages der Koalitionsfraktionen. Die Auskehrung von Mitteln im Rahmen der Werftenbeihilfe ist dabei ein Punkt, und zwar kein unwesentlicher, aber wenn man eine nachhaltige Sicherung der bestehenden Werftlandschaft und möglicherweise sogar deren Wachstum gewährleisten will, nicht allein der entscheidende. Wichtig ist in diesem Zusammenhang vielmehr, dass insbesondere die Unternehmen ihre Bereitschaft verdeutlichen, durch Investitionen in die Produktionsstandorte die für eine Sicherung der Werften und damit letztendlich der Arbeits- und Ausbildungsplätze erforderlichen Produktivitätszuwächse und Produktionszuwächse zu schaffen.

Meine Damen und Herren, wir müssen die einheimischen Werften im Zweifelsfall auch gegenüber ihren Konzerngesellschaften bei ihrem Bemühen unterstützen, die Unternehmen durch nachhaltige Investitionen weiterzuentwickeln.

(Beifall Ute Schildt, SPD, und Dr. Martina Bunge, PDS)

Die Werften hier im Lande wollen diesen Weg gehen. Unsere Aufgabe ist es, die Unternehmen dabei auch, aber nicht nur mit Mitteln der Werftenbeihilfe zu unterstützen und ihnen zur Seite zu stehen.

(Wolfgang Riemann, CDU: Mit guten Worten?)

Dabei stehen die wirtschaftspolitischen Interessen unseres Landes und die unternehmerischen Interessen der Werften und das Interesse der Beschäftigten auf Arbeitsplatzsicherheit durchweg in Übereinstimmung.

Unser gemeinsames Ziel, und ich betone das extra, unser gemeinsames Ziel sollte es sein, den Local Content, das heißt, den Anteil der einheimischen Zulieferbetriebe für die in den Werften geschaffenen Exportneubauten zu steigern. Auf diesem Weg erhöhen wir nicht nur die in unserem Land zu erzielende Wertschöpfung, sondern wir helfen den Werften im internationalen Geschäft auch zu Wettbewerbsvorteilen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass bereits heute in vielen Fällen Reeder wegen der Zuverlässigkeit und der Wartungssicherheit durchaus den Einsatz von deutschem Equipment auf den Schiffen bevorzugen. In diesem Sinne, meine Damen und Herren, bitte ich Sie um Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Vielen Dank, Herr Schulte.

Das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktion der CDU „Werftenstandorte Mecklenburg-Vorpommern sichern“, auf Drucksache 4/1312 hat jetzt der Abgeordnete der CDU-Fraktion Herr Dr. Born.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Werften bilden den industriellen Kern der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Aufgrund der wettbewerbsverzerrenden Staatse i ngriffe in Fernost sind die Wettbewerbsbeihilfen zumindest solange unverzichtbar, bis die von der EU auferlegten Kapazitätsbegrenzungen Ende des Jahres 2005 wegfallen.

Ich hoffe, auch gerade nach dem Beitrag des Kollegen Schulte, dass diese grundsätzliche Feststellung in unserer Begründung zum Antrag zur Sicherung der Wettbewerbshilfen und damit zur Sicherung des bedeutendsten Wirtschaftssektors unseres von Strukturschwäche gezeichneten Landes in diesem Hause unumstritten ist. In der jetzigen Situation ist der gebündelte Handlungswille der Unternehmen und der öffentlichen Hand konkret von Bund und Land gefordert. Wir sind uns einig: Mecklenburg-Vorpommern ohne Werften darf es nicht geben. Die Werften sind eine tragende Existenz bestimmende wirtschaftliche Säule des Landes.

Worum geht es? Kollege Schulte hat auf wesentliche Aspekte hingewiesen. Für Aufträge beispielsweise im Bereich des Containerschiffbaus, die die Werften in Mecklenburg-Vorpommern bis zum 31. März 2005 akquirieren und die bis zum 31. März 2008 ausgeliefert werden, hat die EU die Werftenhilfe in Höhe von sechs Prozent des Auftragvolumens zugelassen. Diese Hilfen, das haben wir eben noch einmal hören können, teilen sich der Bund und das jeweilige Land nach dem aktuellen Verteilungsschlüssel im Verhältnis ein Drittel zu zwei Drittel. Die sechs Prozent Schiffbaubeihilfe sichern zurzeit nicht nur die Existenz der betroffenen Werften – wir alle verfügen über entsprechende auch interne Informationen –, sondern sie sichern auch unmittelbar rund 10.000 Arbeitplätze auf den Werften und in den Zulieferbetrieben, und mittelbar sind noch etliche 1.000 Arbeitsplätze mehr betroffen.

1 Euro Werftenhilfe führt zu einem Vielfachen an Wertschöpfung im Land. Die Werften haben zurzeit 28 Aufträge akquiriert, die unter die Regelung fallen. Die Wettbewerbsbeihilfe ist fester Vertragsbestandteil. Die Werften und ihre Vertragspartner sind auf verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen. Die derzeitige Situation im Weltschiffbau macht es unseren Unternehmen unmöglich, gewinnbringend ohne diese Beihilfe die georderten Schiffe zu produzieren. Nur für 18 Aufträge ist derzeit die Werftenhilfe im Landeshaushalt berücksichtigt.

Die Bundesregierung hat angesichts der Entscheidung der EU nunmehr vorgesorgt, zusätzliche Gelder liegen abrufbereit. Es kann nicht häufig genug betont werden, dass es sich bei den Wettbewerbsbeihilfen um keine einem sterbenden Wirtschaftszweig hinterhergeworfene lebensverlängernde Almosen aus Mitteln der Steuerzahler handelt. Diese Gebaren völlig verfehlter Wirtschaftspolitik haben mit der Situation, mit der wir uns heute konfrontiert sehen, rein gar nichts zu tun. Ganz im Gegenteil, die Werften im Land sind hoch produktive und wettbewerbsfähige Unternehmen, die mit innovativen Ideen und Produktionsmethoden ihren Anteil am Weltmarkt ausfüllen. Leider wird auf diesem Markt mit unfairen Mitteln, um nicht zu sagen illegalen Praktiken, agiert.

Die Werften in Südkorea produzieren keine günstigeren oder gar besseren Schiffe als hiesige Unternehmen. Auch das hat Kollege Schulte hervorgehoben. Südkoreanische Unternehmen werden aber mit Hilfe staatlicher Markteingriffe in die Lage versetzt, unter Herstellungskosten am Weltmarkt aufzutreten und so einen Großteil der weltweiten Produktion an sich zu ziehen. Der dadurch zustande kommende Preisvorteil gegenüber den Werften in unserem Land beträgt rund 13 Prozent. Deshalb sind diese 6 Prozent so notwendig, weil eben mehr als 7 Prozent nicht ausgeglichen werden können durch die Qualität unserer Werften.

Sich auf die laufende Klage vor der World-Traid-Organisation – WTO – zu verlassen, ist genauso wenig empfehlenswert, wie auf mangelndes Durchhaltevermögen des südkoreanischen Finanzministers zur Finanzierung dieser ordnungspolitischen Nebelfahrt zu hoffen. Die Bereitstellung der Werftenbeihilfen für Aufträge, die bis einschließlich März des kommenden Jahres akquiriert werden, ist zur Sicherung des Werftenstandortes Mecklenburg-Vorpommern unverzichtbar und zwingend erforderlich. Dass entsprechendes Handeln in Zeiten enger Haushaltsspielräume einem finanzpolitischen Kraftakt gleich kommt, lässt sich überhaupt nicht bestreiten. Allerdings halte ich diese Anstrengung sowohl aus wirtschaftsals auch aus haushaltspolitischer Sicht für zwingend geboten.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, abgesehen von den persönlichen Schicksalen muss man sich einmal den volkswirtschaftlichen Gesamtschaden, nicht nur den Nachteil in unserem Landeshaushalt, nein, den volkswirtschaftlichen Gesamtschaden vor Augen führen, der entstehen würde, wenn die Werften Insolvenz anmelden müssten. Dieser Schaden wäre wesentlicher größer als das, was wir jetzt finanziell schultern müssen, was an zusätzlichen Belastungen auf das Land zukommt.

Aus diesem Grund wird die Landesregierung mit dem vorliegenden Antrag aufgefordert, die von der EU genehmigten und gegenüber den Werften vom Bund zugesag

ten Wettbewerbsbeihilfen fristgerecht zu zahlen und zu kofinanzieren. Ein klares Votum des Landtages ist ein notwendiges Signal, ein Signal an die Werften, ein Signal, dass sich die Landespolitik zur Bedeutung der Werften bekennt.

Es muss aber auch klar sein, dass die finanziellen Unterstützungen des Landes und des Bundes nur noch, das unterstreiche ich noch einmal ausdrücklich, bis zum Wegfall der von der EU auferlegten Kapazitätsbegrenzungen Ende 2005 aufrechterhalten werden können. Auch dies haben wir in unserem Antrag noch einmal ausdrücklich klargestellt.

Wir unterstützen auch ausdrücklich den Beschluss der Finanzminister der Küstenländer, den Bund zu bewegen, die Beteiligungsverhältnisse der 1-Drittel-zu-2-DrittelFinanzierung zugunsten der Länder auf zwei Drittel zu ein Drittel zu verändern. Nur eines muss klar sein: Die Werften müssen ihre Verträge mit eindeutigen Rahmenbedingungen abschließen. Deshalb besteht jetzt dringender Handlungsbedarf. Eine Hängepartie würde einer Strangulierung der Werften gleichkommen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Wolfgang Riemann, CDU: So ist es.)

Deshalb muss der Landtag sich hier seiner Verantwortung stellen. Wir müssen dafür sorgen, dass die Werften die Verträge so gestalten können – in den Verträgen ist durchweg auf die Wettbewerbshilfe Bezug genommen –, dass sie tatsächlich jetzt auch entsprechend akquirieren können und jetzt die Zuschläge erhalten. Wenn die Werften nicht in die Lage versetzt werden, in dem genannten Umfang die Wettbewerbshilfe einzubeziehen in die Vertragsabschlüsse, dann wird es zu diesen Vertragsabschlüssen nicht kommen mit verheerenden Folgen für unsere Werften. Die Kollegen, zumindest jeweils auch die wirtschaftspolitischen Sprecher der Fraktionen des Landtages, verfügen über entsprechende interne Unterlagen, aus denen sehr deutlich die Dramatik der Situation sich erhellt. Deshalb appelliere ich an uns alle, dass wir hier nicht darauf hoffen, dass sich durch langwierige Verhandlungen etwas ändert. Es muss jetzt gemeinsam mit den anderen Küstenländern auf den Bund eingewirkt werden, aber die Wettbewerbshilfen in der genannten Größenordnung müssen gezahlt werden, am besten mit einem anderen Verteilungsschlüssel, als es jetzt der Fall ist. Deshalb unterstützen wir die Landesregierung, wenn sie darauf hinwirkt.

Der Landtag ist gut beraten, wenn er unserem Antrag zustimmt, der hier sehr, sehr deutlich macht, dass Handlungsbedarf besteht. Wenn wir diesen Antrag zu weich formulieren – und das ist meines Erachtens bei dem Antrag, den Kollege Schulte eben erläutert hat, der Fall –, hat die Landesregierung nicht die nötige Unterstützung, die sie braucht, um gemeinsam mit den anderen Küstenländern gegenüber dem Bund auftreten zu können. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Born.

Im Ältestenrat wurde eine verbundene Aussprache mit einer Dauer von 65 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist es beschlossen. Wir treten in die Aussprache ein.

Als Erster hat um das Wort gebeten der Wirtschaftsminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Dr. Ebnet.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf dem weltweiten Schiffbaumarkt herrscht kein fairer Wettbewerb und deshalb brauchen unsere Werften Unterstützung. Das ist ein wichtiges Thema für uns alle, denn es betrifft viele Arbeitsplätze im Land. Meine Vorredner haben bereits darauf hingewiesen. Auf den Werften und in den Zulieferbetrieben sind etwa 10.000 Menschen beschäftigt, deren Arbeitsplätze davon abhängen, dass Schiffe in Mecklenburg-Vorpommern gebaut werden.