Protocol of the Session on June 24, 2004

Und das, was hier der Städte- und Gemeindetag zu dem entsprechenden Vorschlag im Referentenentwurf gesagt hat, das trifft auf Ihren Gesetzentwurf bis auf das letzte Jota exakt genauso zu.

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Er ist ein Verstoß gegen den Grundsatz der Abgabengerechtigkeit, denn er führt zu einer Erhöhung der Gebühren und zu einer Erhöhung der Mietnebenkosten. Und wenn Sie, Herr Dr. Jäger, sagen, noch denke der Städteund Gemeindetag so, dann Ihren Optimismus in Ehren,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Natürlich, wir sind lernfähig.)

dass es hier zu einer Veränderung kommt.

Und wenn Sie sagen, ich habe keine Ahnung vom Abgaben- und Beitragsrecht, nun ja, Ihre Wertungen dürfen Sie ja vornehmen.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja.)

Ich möchte Sie nur darauf hinweisen, wir haben als Kommunalpolitikerorganisation der SPD in der SGK eine Veranstaltung angeregt mit Herrn Professor Dr. Driehaus, wie Sie wissen vom Bundesverwaltungsgericht. Unter Experten und unter jenen, die sich mit dem Thema auseinander setzen, die werden ja nicht immer zu Experten, es gibt welche, die da … Gut. Herr Professor Dr. Driehaus ist Richter am Bundesverwaltungsgericht und gilt im Abgabenrecht als so eine Art Papst. Und auch von Herrn Professor Dr. Driehaus haben wir einen leidenschaftlichen Appell auf dieser Veranstaltung, die dann die FriedrichEbert-Stiftung durchgeführt hat, für die Beibehaltung der Beitragspflicht gehört. Ich glaube, ich befinde mich hier in

ganz guter Gesellschaft und fühle mich in dieser auch ganz wohl. Aber ich sage noch einmal: Ich will über dieses Thema diskutieren! Allerdings kann ich nur mit Leuten diskutieren, die geistig auch so offen sind, das Argument des anderen wenigstens einmal zu hören. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Herr Müller.

Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1230 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Umweltausschuss sowie an den Sonderausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

(Wolfgang Riemann, CDU: Hat der Sonderausschuss wieder keine Arbeit!)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes MecklenburgVorpommern, Drucksache 4/1253.

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 4/1253 –

Das Wort zur Berichterstattung wurde nicht gewünscht.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Peters von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt mit der Drucksache 4/1253 die Sammelübersicht über Petitionen des Zeitraumes vom 1. April 2004 bis 31. Mai 2004 vor. Insgesamt erreichten den Petitionsausschuss in dieser Zeit 74 Eingaben. Er führte vier Sitzungen durch, in denen auch neun Petitionen mit Vertretern der zuständigen Ministerien beraten wurden. Ein Gespräch wurde mit dem Richterbund geführt und bei einem Vor-Ort-Besuch in der JVA Bützow informierten wir uns über die aktuelle Situation, sprachen mit Mitarbeitern und Gefangenen, natürlich separat. Die häufigsten Petitionen waren aus dem Strafvollzug, aus dem Bereich Hilfe für Behinderte, aus dem Gesundheitswesen und aus dem Schulwesen und da ging es um eine Häufung von sechs, fünf oder vier Petitionen, alle anderen Petitionen verteilten sich einzeln über andere Gebiete.

Wie bei vorhergehenden Berichten ist es auch dieses Mal so, dass viele Erwartungen der Petenten, der Hilfesuchenden, nicht erfüllt werden konnten. Aber immerhin,

dieses Mal waren es rund 35 Prozent, bei denen wir weiterhelfen konnten, zumindest teilweise weiterhelfen konnten. Also: Tendenz steigend! Wir würden uns wünschen, dass es anhält. So sehr wir uns auch darüber freuen, für unsere Petenten etwas tun zu können, so sehr würden wir uns wünschen, dass es zu diesen Eingaben, Bitten oder Beschwerden erst gar nicht kommen müsste.

Vielleicht darf ich Ihnen wieder einmal einige Beispiele nennen, welchem Anliegen nun entsprochen werden konnte und wo wir helfen konnten:

Ein Petent stellte am 13.12.2001 den Antrag auf Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung als Altersteilzeit nach Paragraph 80 a Landesbeamtengesetz. Es folgte ein reger Schriftverkehr, mit dem man beabsichtigte, dem Antrag zu entsprechen. Antragsformulare und Informationsblätter wurden verschickt, die Kontenklärung bei der BfA empfohlen und es lag auch alles in der Akte vor, doch dann kam die Hiobsbotschaft für den Petenten. Das Finanzministerium erließ am 16.12.2002 nach einem Kabinettsbeschluss vom 19.11.2002 neue Verwaltungsvorschriften. Danach sollte Altersteilzeit für Beamte nur noch zugelassen werden, wenn dieses die Streichung von Stellen zur Folge hat. Ich möchte die Ausführungen zu dieser Petition abkürzen, denn der Antrag ist zwischenzeitlich genehmigt worden. Warum ist er dann doch genehmigt worden? Weil aufgrund der Änderung der Durchführungshinweise zur Altersteilzeit durch das Innenministerium es im Fall dieses Petenten zu Missverständnissen gekommen war. Irren ist zwar menschlich, aber personalbearbeitende Dienststellen sollten die aktuellen Durchführungsbestimmungen doch schon kennen.

Zweites Beispiel: Die Petentin beklagte, dass ihr die Krankenkasse im Zuge einer Überprüfung die Pflegestufe I wieder aberkennen wollte, und zwar ohne erkennbaren Grund und ohne Veränderung an der gesundheitlichen und häuslichen Situation der Petentin. Nach erneuten gutachterlichen Stellungnahmen sind der Petentin dann doch ein Grad der Behinderung von 70 und das Merkzeichen „G“ zuerkannt worden. Die Pflegestufe wurde und wird weiterhin gezahlt. Warum also vorher Unsicherheiten schaffen und Ängste schüren? Es geht doch!

Ein drittes Beispiel: In diesem Fall bittet der Petent nicht nur für sich, sondern spricht für die Körperbehinderten, die die so genannten Spaßbäder aufsuchen möchten. Seiner Meinung nach sind diese Einrichtungen speziell für diese Gruppe unzureichend ausgestattet. Wir haben dieses Verfahren abgeschlossen, weil die Petition zum Anlass genommen wurde, alle unteren Bauaufsichtsbehörden auf die technischen Anforderungen der Ausstattung der Schwimmbecken mit Ein- und Aussteigehilfen in öffentlichen Schwimmbädern zu verweisen. Nach dem 33. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ sind Investitionsförderungen für behindertengerechte Nachrüstungen möglich.

(Beifall Karsten Neumann, PDS: Darüber muss man auch sprechen!)

Das waren drei Beispiele, wo wir helfen konnten. Nun zwei Beispiele, wo wir nicht helfen konnten und ich persönlich auch ungern hätte helfen wollen:

Nicht entsprochen werden konnte der Beschwerde über das Tätigwerden einer Bußgeldstelle und über die zuständige dienstaufsichtliche Behörde. Worum geht es?

Der Petent aus einem anderen Bundesland wurde hier bei uns geblitzt. Die Bußgeldstelle hat die für den Wohnsitz zuständige Polizeidienststelle zur Fahrerfeststellung um Amtshilfe ersucht. Um polizeiliche Befragungen von Zeugen im Wohn- und Arbeitsumfeld zu vermeiden, wurde über die Meldestelle um einen Bildabgleich gebeten. Unter Nutzung des Paragraphen 2 des Personalausweisgesetzes und nach Paragraph 2 des Personalregistergesetzes wurde diese Hilfe dann auch geleistet. Das war nach Ansicht des Petenten ein Verstoß gegen den Datenschutz. Inzwischen gibt es ein gerichtsanhängiges Verfahren, in das wir als Petitionsausschuss nicht eingreifen können und, ich sage hier noch einmal, in das ich persönlich auch nicht hätte eingreifen wollen. Denn wer geblitzt wird und sich verkehrswidrig verhält, der muss überall auch dafür geradestehen und die Konsequenzen tragen.

(Beifall Heike Polzin, SPD, und Dr. Martina Bunge, PDS)

Ein Beispiel für eine Gott sei Dank nicht alltägliche und sehr ernste Petition: Ein furchtbarer Mord war geschehen, wir erinnern uns alle, denn es ist noch gar nicht lange her. Aus diesem Anlass wurden auf richterliche Anordnung Speicheltests durchgeführt, nicht flächendeckend, sondern der Teilnehmerkreis war eingegrenzt. Der Petent lehnt diese aus seiner Sicht besorgniserregende Methode ab und befürchtet eine Einschränkung des Rechts auf informelle Selbstbestimmung.

(Karsten Neumann, PDS: Ja, weg mit dem Datenschutz!)

Dieser Beschwerde wurde unsererseits nicht entsprochen. Schlimm genug, aber wer nichts zu verbergen hat, dürfte auch die Probe nehmen lassen.

(Karsten Neumann, PDS: Wenn er nichts zu verbergen hat!)

Meine Damen und Herren, ein letztes Beispiel, ebenfalls etwas ungewöhnlich. Es ist kein Ausreißer, aber ungewöhnlich ist die Petition schon. Im Inhalt der Petition ging es um einen Schilderbaum,

(Zuruf von Karsten Neumann, PDS)

und zwar einen Schilderbaum mit so vielen Schildern wie ein Weihnachtsbaum Kugeln hat. Während Letzterer das Auge erfreut und das Herz erwärmt, hat Ersterer zu sehr viel Aufregung und für eine Vor-Ort-Besichtigung gesorgt. Worum ging es also? Für die Verkehrsleitung wurden auf Beschluss der Stadtvertretung an der Hauptstraße innerörtliche Zielwegweiser schön gebündelt an einem Pfahl angebracht und aufgestellt. Die zielsuchenden Verkehrsteilnehmer werden sicher dankbar dafür sein, dass sie deutlicher ihr Ziel verfolgen können oder auch für die Hinweise, wohin sie dann mit ihrem Auto fahren können. Nicht aber eine Hauseigentümerin, denn der Schilderbaum mindert ihrer Meinung nach deutlich die Wohnqualität. Immer wenn sie aus dem Fenster schaut, steht ihr der Baum im Weg. Er steht im Blickfeld und som i t – wie gesagt – mindert er die Wohnqualität. Es kam dann zu einem Kompromissvorschlag, die Hauptwegweiser an der Hauswand anzubringen. Dieser Gedanke wurde jedoch von der Eigentümerin abgelehnt. Wir konnten hier nicht weiterhelfen, auch deswegen nicht, weil es eine kommunale Entscheidung war.

Meine Damen und Herren, das waren einige Beispiele aus dieser Sammelübersicht. Wenn ich Ihr Interesse ge

weckt haben sollte, dann lesen Sie sie gerne durch. Sie finden dort mehrere Beispiele der einen oder anderen Art. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie um Zustimmung für die Beschlussvorlage.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, Dr. Martina Bunge, PDS, und Regine Lück, PDS)

Danke schön, Frau Peters.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Timm von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die vorliegende Sammelübersicht erfolgt in einem kurzen Abstand zu der letzten Übersicht, der wir vor erst gut einem Monat hier im Parlament zugestimmt haben. Ich will nicht verhehlen, dass wir als Petitionsausschuss sozusagen den Schreibtisch vor der Sommerpause leer räumen wollten, aber trotzdem, mit 71 bearbeiteten Petitionen kann sich das Ergebnis sehr gut sehen lassen.

In dieser Sammelübersicht gibt es drei Petitionen, auf die ich etwas näher eingehen möchte, um Ihnen auch einmal darzustellen, mit welchen unangenehmen und schwierigen Themen wir uns mitunter auseinander setzen müssen.

In der einen Petition geht es um den Nachzug der Mutter von drei Spätaussiedlern. Der Krankheitszustand der in Kasachstan auf sich allein gestellten Mutter hat sich verschlechtert. Die schlechte medizinische Versorgung vor Ort bereitet den in Deutschland lebenden Kindern große Sorge. Rein menschlich ist dieses Anliegen nachzuvollziehen, aber es gibt nun einmal nach dem Bundesvertriebenengesetz einen klar abgegrenzten Kreis der Vertriebenen, zu dem die Mutter als Witwe eines Ehemannes deutscher Abstammung nicht gehört. Sie selbst wird daher als Ausländerin angesehen.

Im Ausländergesetz ist der Familienzuzug zu Ausländern geregelt. Unter anderem sieht das Gesetz als möglichen Zuzugsgrund die Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte vor. Eine solche Härte konnte von der Ausländerbehörde in diesem Fall nicht festgestellt werden. Darüber hinaus würden auf das Sozialsystem sehr hohe Kosten für die adäquate medizinische Versorgung der Mutter zukommen. Das Ausländerrecht sieht jedoch in so einem Fall vor, dass die Kosten von dem Ausländer selbst oder von den Verwandten getragen werden. Wer nicht vermögend ist oder vielleicht im Lotto gewonnen hat, kann dafür aber keine Garantie geben. Eine private Versicherung deckt dieses Risiko bei einer Person von über 60 Jahren bekannterweise auch nicht mehr ab. So konnte der Petitionsausschuss letztendlich keinen anderen Beschluss fassen, als dass mit der Petition der Familie dem Problem nicht abgeholfen werden kann und die Mutter somit nicht nachziehen kann, so sehr uns dieser Fall auch menschlich berührt.

Der andere Fall, auf den ich hier kurz eingehen will, ist der, in dem der Petent für den Sohn einer Mandantin um die Aufnahme in eine Förderschule bittet. Nach Aktenlage stellt es sich zunächst so dar, dass die Behörden zu wenig im Sinne des Jugendlichen unternommen haben und das Schul- und das Jugendamt die Mutter des Kindes allein und im Stich gelassen hätten. Erst in der Ausschussberatung mit Regierungsvertretern und dem Jugendamt stellt sich dann heraus, dass doch ein intensiver Kontakt zwischen der Mutter und den Behörden bestand, dass aber

der Jugendliche sehr erziehungsresistent ist und keines der Angebote tatsächlich annimmt. Zwischenzeitlich war ihm auch der gewünschte Besuch der Förderschule angeboten worden, dort ist er dann aber tatsächlich nur zweimal kurzzeitig erschienen. Dieses ist ein Fall, bei dem ein sehr fader Nachgeschmack bleibt. In der Statistik taucht er als Erfolg auf, dem Jugendlichen wurde das Angebot für Beschulung in der Förderschule unterbreitet, in der Realität haben aber weder die Mutter noch das Jugendamt Einfluss auf den Jugendlichen, so dass zu befürchten ist, dass sein weiterer Lebensweg sehr konfliktbeladen verlaufen wird.

Eine Petition hat allen Ausschussmitgliedern die Zornesröte ins Gesicht steigen lassen – der Fall an sich, zum anderen aber auch die falsche Stellungnahme des Ministeriums uns gegenüber, wie sich im Nachhinein herausgestellt hat. Zunächst zum Fall:

Ein zu 100 Prozent schwerbehinderter Besucher unseres Landes mit dem Merkzeichen „G“, also Gehbehinderung, und „B“, Begleitung erforderlich, hatte ohne entsprechende Parkberechtigung auf einem Schwerbehindertenparkplatz geparkt. Als Legitimation legte er seinen Schwerbehindertenausweis hinter die Windschutzscheibe. Für dieses Verhalten wurde ihm ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro auferlegt. Das konnte der Besucher nicht nachvollziehen und beschwerte sich bei der entsprechenden Stadt. Diese schrieb ein sehr technokratisches und unerfreuliches Schreiben zurück, so dass sich der Gast veranlasst sah, sein Anliegen in Form einer Petition vorzutragen. Nach den Buchstaben des Gesetzes hatte die Stadt das Recht dazu, so zu handeln, aber ein Ermessensspielraum besteht immer. In einigen Städten wird zum Beispiel in ähnlichen Fällen eine kostenfreie Verwarnung ausgesprochen. Zum anderen war, wie gesagt, die Reaktion der Stadt auf den Einwand des Petenten zu bemängeln. Dieses sahen das Wirtschaftsministerium und auch dessen Mitarbeiter so, den wir zu dieser Petition gehört haben. Er versicherte auch, dass die Ordnungsämter informiert worden seien, hier kulanter zu handeln. Dieses sei im Rahmen einer Dienstberatung geschehen. Außerdem wurde zugesichert, uns ein Protokoll der Dienstberatung zu diesem Thema zukommen zu lassen.