Und jetzt, verehrter Herr Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, haben Sie einmal mehr auf Ihren Nachbarn verwiesen, auf den Wirtschaftsminister. Dass der ja nun durchaus Fantasien entwickelt, um mit knappen Ressourcen etwas Vernünftiges zu erreichen, lässt sich nicht bestreiten. Das begrüßen wir ja auch immer wieder und dabei unterstützen wir ihn auch. Aber wie der Wirtschaftsminister das bei einem Haushaltstitel mit null Euro schaffen soll, das, glaube ich, wird selbst unser sonst erfindungsreicher Wirtschaftsminister nicht hinbekommen. Da reicht es eben nicht aus, auf den Nachbarn zu verweisen, sondern da ist es erforderlich, dass dieser Titel auch vernünftig ausgestattet wird.
Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, es reicht eben nicht aus, dass wir nur einzelne Projekte fördern. Damit haben wir nicht die Rahmenbedingungen, die erforderlich sind, dass Filmförderung sich so gestaltet, dass verlässliche Bedingungen für diejenigen, die hier produzieren wollen, vorhanden sind. Und deshalb müssen wir, das hat meine Kollegin Fiedler-Wilhelm ja sehr deutlich gemacht, unser Konzept umstellen. Herr Kollege Friese hat ein solches Konzept angemahnt und er hat einige Möglichkeiten aufgezeigt. Es lässt sich auch nicht bestreiten, dass Konzepte seit langem diskutiert werden, aber die verantwortlichen Stellen sowohl im Wirtschafts- als auch im Kultusministerium können sich seit Jahren hier nicht verständigen.
Wir wollen das sicherlich nicht von heute auf morgen alles umgestalten, sondern auch hier geht es wie bei dem Tagesordnungspunkt vorhin darum, das, was hier im Land schon entstanden ist, weiter sinnvoll zu fördern. Es geht darum, dass die hier im Land entwickelte spezifische Infrastruktur gestärkt wird. Aber, was auch erforderlich ist, wir müssen die bisherige kulturelle Förderung durch eine wirtschaftliche Filmförderung ergänzen. Und deshalb muss noch im Laufe dieses Jahres angesichts der schon erfolgten Kündigungen hier eine Konzeption erarbeitet werden, die uns in die Lage versetzt,
nicht nur einzelne Projekte zu fördern, sondern insbesondere durch Auffüllen des Titels des Wirtschaftsministeriums, Kapitel 0602 ist das, bei den Allgemeinen Bewilligungen in der Maßnahmegruppe 06, es ist der konkrete Titel 683.34 – Wirtschaftliche Medien- und Filmförderung – mit den erforderlichen Mitteln aus dem Geschäftsbereich des Wirtschaftsministers zu bestücken, damit wir zu einer konzeptionellen Förderung kommen.
Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, es ist deutlich geworden, dass wir alle der Meinung sind, dass wir hier eine Chance nutzen müssen, die sich dadurch auftut, dass unter den bisherigen Bedingungen eine sehr qualitativ hochwertige Filmproduktion im Land stattgefunden hat. Aber so, das zeichnet sich auch ganz deutlich ab, kann es nicht weitergehen, wenn wir das, was wir bisher erreicht haben, nicht aufs Spiel setzen wollen.
Wir sollten das Ergebnis einer 14-jährigen Förderung durch das Land in Höhe von 20 Millionen Euro nutzen und es zu einem wirtschaftlichen Faktor für das ganze Land ausbauen. Nutzen wir bundesweit anerkannte Strukturen wie in Wismar, die es fertig brachten, 1994 einen Oscar für den besten Kurzfilm und weitere 71 internationale und nationale Preise zu gewinnen.
Fakt ist aber auch – und den Umstand sollten wir ernst nehmen –, dass aufgrund sinkender Förderung in Mecklenburg-Vorpommern Filme aus Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2001 bis 2003 nicht mehr zur Berlinale eingeladen wurden. Dank des Engagements der Wismarer Filmförderer ist es in diesem Jahr zum Glück gelungen, gleich mit fünf Produktionen wieder auf der Berlinale vertreten gewesen zu sein.
Ich appelliere hier noch einmal an die Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, unseren Antrag nicht nur verbal zu unterstützen, sondern uns auch durch die Abstimmung die Möglichkeit zu geben, uns intensiv in den zuständigen Ausschüssen – wenn Sie den Antrag denn schon nicht so zustimmen können – damit zu beschäftigen und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das lange Diskutieren zwischen verschiedenen Ressorts ein Ende hat, damit wir so schnell wie möglich ein verlässliches Konzept erhalten! Das muss noch in diesem Jahr vorliegen, damit erstens die ausgesprochenen Kündigungen möglichst rückgängig gemacht werden, zweitens keine weiteren erfolgen, und drittens die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass Filmproduktionen auf Dauer in diesem Land Mecklenburg-Vorpommern möglich werden, dass wir die kulturelle Filmförderung durch eine wirtschaftliche ergänzen und damit ein Entwicklungspotential nutzen, das in den letzten Jahren hier erarbeitet worden ist.
Ich bitte Sie deshalb ganz herzlich, dass wir auch in diesem Fall alle parteipolitischen und taktischen Überlegungen zurückstellen und uns gemeinsam dafür einsetzen, dass der Film im Land eine Zukunft hat. – Vielen Dank.
Herr Dr. Born, war das jetzt eine Antragstellung auf Überweisung? Wenn ja, dann müssten Sie mir noch sagen, wohin Sie das denn überwiesen haben wollen, wohin federführend und wohin mitberatend.
Entschuldigung, Herr Präsident, und vielen Dank für den Hinweis auf die nicht ganz präzise Ausdrucksweise. Selbstverständlich stellen wir den Antrag, damit er so abgestimmt wird. Ich wollte den Koalitionsfraktionen nur zu bedenken geben, bevor Sie einen solchen Antrag nach den Ausführungen von Herrn Kollegen Bluhm und Herrn Kollegen Friese ablehnen, obwohl sie deutlich gemacht haben, dass Handlungsbedarf besteht, dass Sie sich ja dann überlegen können, ob Sie uns die Möglichkeit geben, darüber in den Ausschüssen zu beraten. Ich habe aber hier nicht die Aufgabe, einen entsprechenden Überweisungsantrag zu stellen. Ich gebe aber zu bedenken, dass, wenn das gemacht werden sollte, wir ihn dann stellen. Vielleicht kann das auch noch einmal kurz zwischen den Experten beraten werden, ob überwiesen werden sollte. Ansonsten stelle ich den Antrag auf Abstimmung.
Weitere Redeanträge liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache, wenn jetzt nicht noch einmal eine Unterbrechung signalisiert wird.
Es ist von Seiten der CDU-Fraktion beantragt worden, den vorliegenden Antrag der CDU auf Drucksache 4/1236 federführend an den Bildungsausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Finanzausschuss und den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer für diesen Überweisungsvorschlag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? –
(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS – Angelika Gramkow, PDS: Kriegst du hin!)
Dann ist bei Zustimmung durch die Fraktion der CDU und vier Abgeordneten der PDS, einer Stimmenthaltung der Fraktion der PDS und ansonsten Ablehnung durch die Abgeordneten der SPD und die weiteren Abgeordneten der PDS die Überweisung abgelehnt.
Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1236, so, wie er hier vorliegt. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön, Stimmenthaltungen? – Damit ist bei Zustimmung durch die Fraktion der CDU, Ablehnung der Fraktionen der SPD und PDS sowie zwei Stimmenthaltungen der Fraktion der PDS der Antrag abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 25: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und PDS – Marktperspektiven für den ökologischen Landbau in Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 4/1242.
Antrag der Fraktionen der SPD und PDS: Marktperspektiven für den ökologischen Landbau in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 4/1242 –
Das Wort zur Einbringung hat die Abgeordnete Frau Kühnel von der Fraktion der SPD. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der ökologische Landbau ist keine Modeerscheinung, auch wenn das so manche glauben mögen. Schon 1924 wurde in Mitteleuropa die Idee einer
biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise diskutiert. In Ostdeutschland, so auch in Mecklenburg-Vorpommern, wurde ein geregelter ökologischer Landbau erst nach der Wende zu einem eigenständigen Bestandteil der landwirtschaftlichen Produktion,
und zwar mit zunehmender Akzeptanz durch den Handel, den Verarbeitungsstrukturen und nicht zuletzt durch den Verbraucher.
Der Grundgedanke des ökologischen Landbaus ist ein Wirtschaften im Einklang mit der Natur im Sinne eines bewussten Verzichts auf den Einsatz von mineralischen Stickstoffdüngern, chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und den üblichen Zukaufsfuttermitteln. Hormone und Wuchsstoffe sowie genetisch verändertes Saat- und Pflanzgut haben im ökologischen Landbau nichts verloren. Die Pflanzen werden naturgerecht angebaut und die Tiere artgerecht und flächenbezogen gehalten. Das Ziel ist weitestgehend ein geschlossener Stoffkreislauf bei Einhaltung einer guten fachlichen Praxis, die sowohl beim ökologischen Landbau als auch bei der konventionellen Wirtschaftsweise immer die Basis bilden muss. Ich denke, es ist wichtig, dass sich konventionelle und ökologische Landwirtschaft gegenseitig akzeptieren. Das alles hat seinen Preis, den der Kunde in seinem Kaufverhalten akzeptieren muss.
Meine Damen und Herren, in Mecklenburg-Vorpommern wird der ökologische Landbau seit 1991 gefördert. Ein Grund für diese Förderung war sicher die Umstellung von einer intensiven Grünlandnutzung zur extensiven Nutzung aufgrund der drastischen Verringerung der Tierbestände. Dabei wurden mit den entsprechenden Extensivierungsprogrammen schwerpunktmäßig die Einführung und Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise im gesamten Betrieb unterstützt. Die Teilnahme an der Förderung beinhaltet immer einen Verpflichtungszeitraum von fünf Jahren. Einführung in diese Produktionsrichtung bedeutet, dass ein Betrieb erstmalig seine gesamte Produktion von der konventionellen auf die ökologische Produktion umstellt. Im Fall der Beibehaltung hat das Unternehmen bereits eine Förderung nach einem Extensivierungsprogramm im Rahmen der Einführungsförderung erhalten. Da ein umstellender Betrieb erst im dritten Jahr seine Produkte ökologisch zu besseren Preisen vermarkten darf, Ertragsrückgänge und höhere Kosten aber sofort auftreten, wird die Einführung in der ersten Verpflichtungsperiode von fünf Jahren mit einem höheren Prämiensatz je Hektar unterstützt.
Die Anforderungen an die ökologisch wirtschaftenden Unternehmen, die im Rahmen der Extensivierungsrichtlinie gefördert werden, basieren auf verschiedene Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft und den darauf aufbauenden Landesverordnungen zur Extensivierung, auf die hier nicht näher eingegangen werden soll.
Durch Land, Bund und die Europäische Union wurden in unserem Bundesland im Zeitraum von 1991 bis 2003 Fördermittel in beträchtlicher Höhe von umgerechnet 115 Millionen Euro für die Entwicklung des ökologischen Landbaus aufgebracht, und das, denke ich, mit gutem Erfolg. Die Ökoproduktion hat sich von einer Nische zu einem festen Segment in unserer Landwirtschaft entwickelt. Mecklenburg-Vorpommern nimmt mit einem Anteil von rund acht Prozent an seiner landwirtschaftlichen Nutzfläche beziehungsweise 107.412 Hektar, das
sind 3.609 Hektar mehr als 2003, eine Spitzenposition in Deutschland ein. 619 Unternehmen befassen sich hier im Lande mit der so genannten Ökoproduktion und das sind mehr als zehn Prozent aller landwirtschaftlichen Unternehmen. Sie haben sich in den entsprechenden Ökoverbänden Demeter, Bioland oder Biopark organisiert.
Ziel der Bundesregierung ist es, die Erweiterung des ökologischen Landbaus bis auf 20 Prozent voranzutreiben. Das, was Frau Bundesministerin Künast mit dieser Forderung erreicht hat, ist zumindest Aufmerksamkeit, denn 20 Prozent sind eine enorme Zielstellung. Aber, meine Damen und Herren, bei allem Respekt, der Markt ist letztendlich der, der sich seine eigene Meinung bildet. Der Markt lässt sich nun einmal nicht zwingen.
Festzustellen ist auch, dass bei diesem Umfang der Ökoflächen und der Anzahl der Unternehmen das Land bei der Komplementärfinanzierung der EU-Förderung und den erforderlichen Einsparungen im Haushaltsjahr 2004 zunächst an seine Grenzen gestoßen ist. Das heißt nicht, dass es auch im Jahr 2005 keine Förderung für Neueinsteiger in der Ökoproduktion geben wird. Dieses muss jedoch geprüft und neu entschieden werden.
Meine Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen haben sich zu dem Ihnen auf der Drucksache 4/1242 vorliegenden Antrag entschlossen, weil mit der Reform der Europäischen Agrarpolitik und der Entkoppelung der Direktzahlung von der Produktionsmenge sich für die Landwirte auch im Segment des ökologischen Landbaus neue Möglichkeiten für die Ausrichtung am Markt ergeben werden. Vor diesem Hintergrund ist die Landesregierung einerseits gefordert, die Förderprämissen zu überdenken und andererseits die Marktchancen des ökologischen Landbaus auch unter dem Aspekt Gesundheits- und Tourismusstandort Mecklenburg-Vorpommern realistisch einzuschätzen.
Davon ausgehend muss mit allen Wirtschaftsbeteiligten für den Zeitraum ab 2005 strategisch gearbeitet werden, um eine sich deutlich abzeichnende erfolgreiche Entwicklung in diesem Bereich fortzusetzen. Aus diesem Grunde bitte ich um Ihre Zustimmung für unseren Antrag. – Danke.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von jeweils zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.