wenn Sie, wie ich hoffe, in den Sonderausschuss zurückkehren. Lassen Sie uns ruhig weiter gemeinsam arbeiten.
Aber lassen Sie mich vielleicht zum Abschluss noch einmal ein Bild bemühen, was ich Ihnen schon einmal gesagt habe: Behindern Sie mit Ihren Draisineversuchen nicht weiter, wenn wir vorwärts fahren mit unserem ICE,
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Wolfgang Riemann, CDU: Der Zug nach nirgendwo. – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der PDS die Abgeordnete Frau Schulz. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Projektgruppe „Testregion für Bürokratieabbau Westmecklenburg“ hat mit Stand 19. April 2004 ein Verwaltungsmodernisierungsgesetz Westmecklenburg beziehungsweise einen Gesetzentwurf zur Modernisierung der Verwaltung und Vereinfachung von Verwaltungsgesetzen in Westmecklenburg vorgelegt. Meine Damen und Herren, dieses 141 Seiten umfassende Werk und dieser Vorschlag verdienen Respekt und Anerkennung. Ergänzt werden darf aber auch, und das kommt im vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion nicht zum Ausdruck, dass dieser Vorschlag der Projektgruppe auch unter aktiver Mitwirkung der Ministerien für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft unseres Landes entstanden ist.
Und daher dürften Schelte und Handlungsoptionen nur im Rahmen genannt werden, auch wenn kritische Positionen, wie sie der Fraktionsvorsitzende der CDU benannt hat, in der Sache durchaus Beachtung finden müssen.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion bringt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf dieses Verwaltungsmodernisierungsgesetz Westmecklenburg in den Landtag
ein. Über den Wert will ich weiter nichts ausführen, denn ich glaube, der Justizminister hat das eben sehr ausführlich dargestellt.
Ich kann dem nur zustimmen. Trotzdem, sage ich namens meiner Fraktion, ich glaube, die SPD sieht das ebenso,
werden wir einer Überweisung Ihres Vorschlags, auch wenn es handwerkliche Probleme gibt, in der Sache zustimmen, denn auch dieser Gesetzentwurf oder dieser Vorschlag reiht sich in die zahlreichen Initiativen der Landesregierung zur Deregulierung und zum Standardabbau ein.
Ich darf in diesem Zusammenhang auch an entsprechende Aktivitäten der Arbeitsgruppe beim Justizminister erinnern, der ja praktisch Vertreter aller Landtagsfraktionen angehörten. Wir haben dazu eben einiges gehört. Hier werden sehr konkrete Vorschläge zur Verwaltungsvereinfachung erarbeitet und ihre Umsetzung wird vorbereitet, auch wenn es in der Sache in der einen oder anderen Frage durchaus noch unterschiedliche Auffassungen gibt.
Meine Damen und Herren, zur Federführung sollten wir den Gesetzentwurf in den dafür prädestinierten Ausschuss überweisen, und zwar in den Sonderausschuss des Landtages für die Verwaltungsmodernisierung und Funktionalreform.
Dazu wird auch in der morgigen Sitzung noch einiges zu sagen sein. Zusätzlich zu den Vorschlägen, die wir unterbreitet haben, schlägt meine Fraktion vor, auch den Sozialausschuss mit an der Beratung zu beteiligen, da Fragen des Arbeitsschutzes natürlich auch diesen Ausschuss betreffen.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion der CDU modifiziert den Ursprungsentwurf des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes der Projektgruppe Testregion in zweifacher Hinsicht:
Erstens. Der Geltungsbereich des Gesetzes wird im CDU-Entwurf nicht auf die Testregion beschränkt, sondern auf ganz Mecklenburg-Vorpommern erweitert. Herr Rehberg hat dazu bereits Ausführungen gemacht.
Zweitens. Der Gesetzentwurf der CDU beschränkt sich auf die Vorschläge der Projektgruppe Testregion, die sich mit der Novellierung von Landesrecht befassen. Regelungen, auf deren Änderungen das Land Mecklenburg-Vorpommern über Bundesratsinitiativen Einfluss nehmen kann, wurden aus dem Ursprungsentwurf nicht übernommen. Dazu gab es eben auch ein Beispiel mit einem Hinweis darauf, Bund und Land sind zuständig und es ist eben außer Änderungen auch noch nichts getan.
Meine Damen und Herren, über diese beiden beabsichtigten Abweichungen vom Gesetzentwurf der Projektgruppe „Testregion für Bürokratieabbau Westmecklenburg“ müssen wir in den Ausschüssen auch noch einmal beraten. Ich habe zwar Verständnis für das Anliegen der CDU-Fraktion, im Interesse einer zügigen und übersichtlichen Bearbeitung auf entsprechende Bundesratsinitiativen zunächst vielleicht zu verzichten, aber wir dürfen den
noch nicht aus den Augen verlieren, dass eben sehr viele Fragen in der Bundesrepublik durch Bundesrecht geregelt sind. Die Testregionen, unter anderem eben auch die Projektgruppe „Testregion für Bürokratieabbau Westmecklenburg“, sind doch wohl gerade gebildet worden, um praxiswirksam testen zu können, ob eine bundesweite Deregulierung die erhofften Wirkungen mit sich bringen würde. Gleichzeitig aber, meine Damen und Herren von der CDU, handelt es sich hier wohl bewusst um Testregionen, also um Teilgebiete.
Die ökonomischen Voraussetzungen beispielsweise sind von Region zu Region unterschiedlich, sie sind nicht identisch, leider auch nicht innerhalb unseres Bundeslandes. Was in der einen Region unproblematisch ist, kann in jeder anderen bereits zu Belastungen führen. Auch das haben wir genau abzuwägen. Mit Ihrem Antrag würden wir Mecklenburg-Vorpommern insgesamt zu einem Testgebiet machen, mit allen möglichen positiven Effekten, aber auch mit allen eventuellen negativen Auswirkungen. Das sollten wir bedenken. Und in einem Punkt bin ich doch schon etwas verwundert, das möchte ich ausdrücklich an die Adresse meines heute hier fehlenden Kollegen Jäger sagen, der betrifft die Vorschläge, die hier übernommen würden, das Landespersonalvertretungsgesetz betreffend.
Herr Müller, Sie werden sich erinnern, wir waren auf Einladung der Landespersonalräte auf einer Mitgliederversammlung am 22. April in Bad Doberan.
Genau dort haben alle drei Vertreter der Fraktionen des Landtages eine klare Zusage gemacht, dass es keine Reduzierungen des Landespersonalvertretungsgesetzes geben wird. Und genau dieser Punkt ist hier einfach übernommen worden. Ich glaube, hier sind die Fragen zu stellen: Wo stehen denn nun unsere Aussagen? Was sind sie wert?
Meine Damen und Herren, Öffnung und Experimentierklauseln, Modellversuche oder auch Testregionen dürfen nicht dazu führen, notwendige Reformen auf die lange Bank zu schieben. Wenn der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion der CDU dies noch einmal unterstreichen will, dann ist das Anliegen natürlich zu unterstützen. Zu den einzelnen Vorschlägen wird die inhaltliche Auseinandersetzung zu führen sein, wie dies bereits beim Problem des Abbaus kommunaler Standards geschehen ist. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Müller. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte mir eigentlich vorgenommen, einleitend in meinen Ausführungen zu der Frage Stellung zu nehmen, ob es sich bei dem vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion um einen Gesetzentwurf handelt. Ich denke, diese Zeit können wir uns sparen, denn nachdem, was der Justizminister hier in aller Klarheit und in bemerkenswerter Deutlichkeit gesagt hat, ist klar, ein Gesetzentwurf, meine sehr verehrten Damen und Herren,
ist dieses nicht. Insofern hätte man schon einen Grund, hier zu fragen: Was wollen wir mit diesem Papier?
Es gibt aber noch einen zweiten Grund, warum ich mich frage: Was ist eigentlich die Funktion dieses Papiers? Wenn ich in die Präambel des CDU-Antrages schaue, ich spreche jetzt einfach einmal von einem Antrag, dann steht dort im zweiten Absatz: „Da Entscheidungen der Landesregierung bislang nicht absehbar sind, ist es Aufgabe des Landtages, seinerseits die Vorschläge der Projektgruppe auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen“, und so weiter. Hier steht also ganz eindeutig die Aussage: Entscheidungen der Landesregierung sind nicht absehbar.
Meine Damen und Herren, schauen wir uns an, wie die Sachlage ist. Die Landesregierung hat sich am 3. Februar auf der Basis einer Vorlage des Justizministers mit den Vorstellungen der Testregion auseinander gesetzt. Die Ressorts sind beauftragt worden, die Vorschläge der Projektgruppe zu prüfen, entsprechende Berichte zu erstatten und anschließend soll es einen weiteren Kabinettsbeschluss geben. Wir haben uns im Sonderausschuss, und dieses geschah in bemerkenswerter Einvernehmlichkeit aller drei Fraktionen, mit dem Thema auseinander gesetzt. Wir hatten den federführenden Justizminister zu dieser Sitzung eingeladen. Der Justizminister hat uns all dies dargestellt. Er hat auch dargestellt, dass ein ganz wichtiges Datum für das Thema Deregulierung der 30.06. ist, weil zum 30.06. Berichte aus den Ressorts vorliegen müssen und dann weiter entschieden wird. Alle drei Fraktionen, ich betone es, alle drei Fraktionen, für die CDU-Fraktion hat es Herr Dr. Jäger getan, haben dem Justizminister für seine Arbeit gedankt und haben ihm die volle Unterstützung ihrer jeweiligen Fraktion zugesagt und sich einvernehmlich darauf verständigt zu sagen: Der 30.06. ist für uns als Parlamentarier ein blöder Termin, weil da bereits die Parlamentsferien beginnen. Wir werden uns also in der ersten Sitzung nach den Sommerferien im Sonderausschuss massiv über das Thema Deregulierung vom Justizminister unterrichten lassen. Das war die Regelung aller drei Fraktionen unter Einschluss der kommunalen Verbände, die wir im Sonderausschuss getroffen haben.
Meine Damen und Herren, wer behauptet, Entscheidungen der Landesregierung sind nicht absehbar, wer dies behauptet, sagt schlicht und ergreifend die Unwahrheit.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Gabriele Schulz, PDS – Torsten Renz, CDU: Das haben wir nie so gesagt!)
Wenn wir ohnehin nach dem 30.06. in der ersten Sitzung nach der Sommerpause des Sonderausschusses einen umfassenden Bericht des Justizministers zum Thema Deregulierung erwarten können,
dann frage ich: Warum dann dieser Antrag? Die Absicht ist doch mehr als durchsichtig. Es ist die Absicht, ein Thema zu besetzen und sich selbst als der große Deregulierer hinzustellen, der man in Wirklichkeit nicht ist, um den Honig zu ernten, für den andere gearbeitet haben,
(Wolfgang Riemann, CDU: Herr Müller, gucken Sie sich mal die Arbeit Ihres Ausschusses an! Gucken Sie sich die Arbeit mal an!)
und diese anderen sind die Koalition, die Landesregierung, aber auch gesellschaftliche Gruppen. Insofern,
meine Damen und Herren, wird hier nur versucht, politisch Honig zu saugen, aber es wird nicht versucht, wirklich konstruktiv an der Sache zu arbeiten.
Was ich – anders als in den bisherigen Punkten – zum Ausdruck bringen muss und nicht für kritikwürdig halte, sondern im Gegenteil, was ich unterstütze, ist, wenn man hier die Vorschläge der Projektgruppe „Testregion für Bürokratieabbau Westmecklenburg“, dahinter steckt ja die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin, aufgreift und diese Vorschläge in das parlamentarische Verfahren einbringt. Dieses ist vernünftig und dieses ist legitim. Insofern würde ich den Antrag keineswegs ablehnen. Obwohl ich sehe, dass die Landesregierung handelt, kann es nicht schaden, wenn wir das Thema auch auf diesem Wege ins parlamentarische Verfahren bekommen. Ich betone aber, es ist bereits drin!
Die Vorschläge, die die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin uns hier unterbreitet, es sind 31, die die CDU aufgenommen hat, sind meines Erachtens sehr überlegenswert. Und ich würde mich gerne, und das kommt sehr selten vor, hier ausdrücklich dem Kollegen Rehberg anschließen, wenn er sagt: Es ist begrüßenswert, wenn sich diejenigen, die – um ein Jargonwort der Verwaltungswissenschaft aufzugreifen – Kunden von Verwaltung sind, die Nutzer von Verwaltung sind, wenn diese aus ihrer Sicht einmal darstellen, wo Verwaltung nicht so funktioniert, wie sie funktionieren sollte, wo es Reformbedarf gibt, wenn man dieses konkret zu Papier bringt. Dieses ist gut, dieses ist richtig und dieses wird unsere Diskussion befruchten. Und deswegen mein Dank auch an die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin.
Der Schwerpunkt der Vorstellungen liegt im Bereich der Deregulierung, das hat der Justizminister bereits ausgeführt, und hier gibt es einen besonderen Schwerpunkt im Bereich des Baurechtes. Es sind aber, Kollegin Schulz hat bereits auf das Thema Personalvertretungsrecht hingewiesen, auch andere Bereiche angesprochen worden, und zwar Personalvertretungsrecht, Förderpolitik und kommunale Selbstverwaltung. Schon allein diese Situation, dass wir es hier mit Vorschlägen aus sehr unterschiedlichen Bereichen zu tun haben, verbietet es, einfach über den grünen Klee zu sagen, diese Vorschläge sind gut oder sie sind weniger gut. Wir müssen, auch das ist der Teil des Antrags der CDU, diese 31 Vorschläge einen nach dem anderen überprüfen, und zwar Punkt für Punkt. Wir werden dies in enger Kooperation mit dem Justizminister und in enger Kooperation mit seinen Strukturen für das Thema Deregulierung tun. Wir werden uns Punkt für Punkt dazu eine Meinung erarbeiten.
Dieses, meine Damen und Herren, ist selbstverständlich ein sehr aufwendiges Verfahren. Und dieses ist kein Verfahren, das losgelöst im Raum steht, sondern es ist ein Teil von Verwaltungsreform insgesamt. Schon deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, halte ich es für sinnvoll und für notwendig, wenn wir die Strukturen, die dieses Parlament sich gegeben hat, und das ist der Sonderausschuss, hierfür nutzen. Stellen Sie sich bitte einmal vor, wir hätten die Enquetekommission eingerichtet, die die CDU seinerzeit gewollt hat. Was würden wir denn dann machen? Auch dann würden wir sagen, wir nutzen unsere vorhandenen Strukturen und geben es der Enquetekommission. Heute sagen wir, wir geben es dem Sonderausschuss.