Protocol of the Session on June 23, 2004

(Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU: Die schlechtesten Abschneider.)

Wir gucken doch erst einmal, dass wir im eigenen Hause etwas Gemeinsames finden.

Noch einige Beispiele, wo Schulen besser werden wollen, sind breites Wissen auf Leistungskursniveau, Studierfähigkeit und Berufsfähigkeit. Ich nenne das Stichwort „Abitur in der Wissensgesellschaft“. Etwas, was wir in der ersten Diskussionsrunde seit September letzten Jahres haben, was jetzt vorbereitet ist für die Anhörungsphase. Viele Schulen, viele Lehrerinnen und Lehrer haben sich an dieser ersten Diskussionsrunde beteiligt und das Programm Rahmenpläne für die Grundschule stößt auf eine riesige Resonanz. Am kommenden Sonnabend haben sich zum Grundschultag in Güstrow über Tausend Lehrerinnen und Lehrer angemeldet, um bei der Einführung dieser Phase dabei zu sein.

(Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU: Wir müssen ja wissen, was nächstes Jahr auf uns zukommt.)

Und ich darf noch weitere Stichworte nennen, berufliche Bildung verstärken, dem Fachkräftemangel entge

genwirken, regionale berufliche Bildungszentren sowie auch das Zusammenführen von Kompetenzen an dieser Stelle, denn das ist eine Diskussion, die mit vielen Standortentscheidungen verbunden ist und mich jetzt zu dem Stichwort Perspektiven bringt.

Selbstverständlich brauchen wir einen Masterplan, um an dieser Stelle auf dem Weg weiterarbeiten zu können, so, wie es im Augenblick ist, zu einem zweigliedrigen Schulsystem. Auf dem Weg zu einem Schulsystem, was Studierfähigkeit und Berufsorientierung im Auge hat, gibt es eine ganze Reihe von Fragen, die wir jetzt zum Beispiel aus der Sicht der Lehrer ansprechen müssen. Wie kann die Erziehungsfunktion gestärkt werden? In den Masterplan muss aus der Sicht der Eltern und der Kinder eingehen, wie die Schullaufbahn ordentlich gestaltet werden kann. Das ist die schwierige Frage des Abwägens zwischen Elternwillen und dem Rat der Lehrer. Und eine Frage, wo heftiger Handlungsbedarf besteht: Wo sind die richtigen Schulstandorte im Land? Gerade diese letzte Diskussion setzt sich mit zwei Anforderungen auseinander.

Der eine Punkt ist, dass wir große lebendige Schulen brauchen, damit wir ein vielfältiges Unterrichtsangebot haben, damit wir große Kollegien haben, die den Fachunterricht absichern und den Vertretungsunterricht gut organisieren können.

(Zuruf von Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU)

Und wir brauchen wohnortnahe Schulen, damit wir die regionale Verwurzelung der Kinder ihrer Heimat behalten und damit wir das soziale, kulturelle, sportliche Umfeld, und was es noch alles gibt, für Erziehung und Bildung nutzen können. Wir wissen ganz genau, das ist von allen Vorrednerinnen und Vorrednern gesagt worden, dass wir beides selten zusammenführen können. Das Land ist zu groß und die Einwohnerzahl ist zu niedrig. Wir werden es schaffen, Mehrfachstandorte in Städten zusammenzubringen. Wir brauchen nicht in einem Ort drei kleine Grundschulen, denn eine große lebendige Grundschule ist besser. Wir werden es im Umland schaffen, dort wo 15 Kilometer vor einer Stadtgrenze eine kleine Schule steht, sind die Kinder unter Qualitätsaspekten sicher besser in der Stadt untergebracht.

Wir werden das auch sicher schaffen an Kreisgrenzen, denn zwei kleine Schulen links und rechts der Kreisgrenze sind pädagogisch wesentlich schlechter als eine große Schule, die wir dann gerade in einer neu strukturierten Kreissituation brauchen. Aber wir werden noch eine ganze Reihe von Einzelfallentscheidungen haben. Es wird darauf ankommen, dass wir die Ausnahmen sehen und dass wir nicht die Ausnahme zur Regel machen. Wir werden unter dem Kriterium von Schulqualität darauf achten müssen, dass wir ordentliche Schulen haben und uns trotzdem nicht aus dem ländlichen Raum und aus der Fläche zurückziehen. Das ist eine ganz schwierige Entscheidung. Es sind also eine ganze Reihe von Fragen zu klären.

Nichts für mich im Augenblick noch Wesentliches, das muss ich ganz offen sagen, gibt es für den Schuljahresbeginn im kommenden August zu klären. Er ist finanziell gesichert, er ist mit Lehrerstellen gesichert und er ist organisatorisch vorbereitet. 247.000 Schüler sind in 7 7 8 Schulen mit 16.673 Lehrern zu versorgen. Das ist einen Dank wert an die Staatlichen Schulämter, die hier eine riesige Aufgabe geleistet und das alles zusammengefügt haben.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Und das ist auch einen Dank wert an die Lehrerinnen und Lehrer, die inzwischen fast alle die notwendigen Verträge unterschrieben haben. Es sind nur 9 Lehrerinnen und Lehrer in diesem Land, die nicht Teilnehmer am Lehrerpersonalkonzept sind. Das bedeutet eine ganz offensichtliche Unterstützung für dieses Konzept. Ich bin froh darüber, dass wir damit gut vorbereitet in das nächste Schuljahr hineingehen können.

Das gibt mir noch einmal Veranlassung, den Lehrerinnen und Lehrern zu danken. Es gibt mir Veranlassung, den Schülern und den Eltern gute Zeugnisse und allen zusammen erholsame Ferien zu wünschen, damit der Schulstart im neuen Schuljahr gut gelingt. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Herr Minister.

Es liegen mir weiter keine Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache zur Aktuellen Stunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der PDS und SPD – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage, Drucksache 4/738, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 4/1246. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 4/1266 vor.

Gesetzentwurf der Fraktionen der PDS und SPD: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern – FTG M-V –) – 3. ÄndG FTG M-V – (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/738 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 4/1246 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und PDS – Drucksache 4/1266 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Ausschussvorsitzende, der Abgeordnete Herr Friese von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als Vorsitzender des Innenausschusses möchte ich Ihnen kurz über die Beratung zu diesem Gesetzentwurf berichten. Schenken Sie mir Ihr geneigtes Ohr.

(Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)

Nach der Anhörung der Kirchen des Landes, der kommunalen Landesverbände, der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern des Landes, des Interessenverbandes der Videotheken und einiger anderer hat es in den Fraktionen dieses Landtages einigen Beratungsbedarf gegeben, so dass zwischen Anhörung und abschließender Beratung hier im Plenum nahezu vier Monate Zeit vergangen sind.

Dennoch fiel die Entscheidung im Ausschuss nicht einstimmig aus. Die Fraktion der CDU hat zu bedenken gegeben, dass mit der kleinen Änderung des Gesetzes zu Gunsten einer Sonntagsöffnung für Videotheken die Gelegenheit genutzt würde, weitere Änderungen vorzunehmen. Dieses ist dann durch Mehrheitsentscheidung im Ausschuss auch geschehen, nämlich die Sonntagsöffnung für Münz- und Selbstbedienungswaschsalons.

Die Prüfung, ob den Waschsalons ebenfalls eine Öffnung an Sonntagen ermöglicht werden sollte, war vom Wirtschaftsausschuss angeregt worden. Zudem war eine solche Änderung zu Gunsten der Waschsalons von dem Städte- und Gemeindetag als auch von der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern MecklenburgVorpommern dem Innenausschuss empfohlen worden.

Die Fraktion der CDU hat sich gegen die Änderung des Gesetzentwurfes ausgesprochen. Aber auch in der Fraktion der SPD sind die Meinungen nicht einheitlich gewesen. So gibt es dort die Mindermeinung, dass durch eine solche Änderung des Gesetzes der Sonntag in seiner grundsätzlichen Fixierung, nämlich als kulturelle Errungenschaft und als Tag der Ruhe und Besinnung in hektischer Zeit, so grundgesetzlich fixiert beschädigt werde und deshalb eine Änderung des Gesetzes nicht notwendig sei.

Eine wirtschaftliche Belebung im Lande durch die Öffnung von Waschsalons an Sonntagen zu erwarten, sei bemerkenswert, so die Mindermeinung in der SPD-Fraktion. Daher haben sich zwei Abgeordnete der SPD-Fraktion im Ausschuss der Stimme enthalten. Insgesamt empfiehlt der Innenausschuss mehrheitlich, sowohl die im Gesetzentwurf enthaltenen Änderungen zu Gunsten der Videotheken als auch eine weitere Änderung zu Gunsten der Münz- und Selbstbedienungswaschsalons vorzunehmen, Letzteres, um zum einen die bestehende Ungleichbehandlung mit den Autowaschanlagen, die schon lange sonntags öffnen dürfen, zu beseitigen, und zum anderen, um Haushalten, die keine eigene Möglichkeit oder in der Woche keine Zeit zum Waschen ihrer Wäsche haben, zum Beispiel Studenten, Pendler, Singlehaushalte, jene Haushaltstätigkeit auch an Sonntagen zu ermöglichen.

Als Vorsitzender des Innenausschusses habe ich den Auftrag, Ihnen die Annahme des Gesetzentwurfes mit den von ihm vorgenommenen Änderungen durch den Innenausschuss zu empfehlen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Danke schön, Herr Friese.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Müller von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Koalition greifen wir eine Anregung des Deutschen Bundestages und des Deutschen Bundesrates auf. Beide Verfassungsorgane haben bereits im Jahr 1998 angeregt, die Länder mögen darüber nachdenken, Sonntagsöffnungen für Videotheken zu ermöglichen.

Andere Bundesländer – ich darf hier beispielhaft auf unsere Nachbarn in Brandenburg, in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen verweisen – sind dieser Anregung gefolgt und haben eine solche Regelung in ihr Landesrecht eingebaut. In der Mehrzahl der Fälle, es gab sogar nur einen Ausnahmefall, ist dies auch mit den Stimmen der CDU geschehen.

Ich möchte auch hier daran erinnern, dass wir in der letzten Legislaturperiode gerade aus Ihren Reihen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, einen Vorstoß zu weiteren Öffnungsmöglichkeiten an Sonn- und Feiertagen gehabt haben. Wir sollten also hier sehen, dass wir, Kollege Friese hat bereits darauf verwiesen, in allen Fraktionen ganz offenkundig hohen Diskussionsbedarf haben und keiner mit dem Finger auf den anderen zeigen möge entsprechend der alten Weisheit von Gustav Heinemann, dass, wenn wir mit dem Finger auf einen anderen zeigen, wir daran denken müssen, dass drei Finger auf uns selbst zeigen.

Meine Damen und Herren, wir tragen mit diesem Gesetzentwurf einem veränderten Freizeitverhalten sehr vieler Menschen Rechnung. Die Bürgerinnen und Bürger wollen ganz bewusst eine breitere Palette von Möglichkeiten zur Verfügung haben, um ihre Freizeit zu verbringen. Dazu gehört für viele auch der Konsum von Videos und dieses ist weiß Gott nichts Schlechtes.

Wir sollten als Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern aber auch die besonderen Bedürfnisse von Touristen sehen, denn gerade hier ist die Situation gar nicht so selten, dass es sonntags eben nicht das Wetter gibt, um seine Freizeit draußen zu verbringen und unsere Natur zu genießen, und dass am Sonntag der Wunsch entsteht, in dieser Weise den Tag zu verbringen. Und diesem Wunsch sollten wir Rechnung tragen.

Für die Touristen, darauf hat Kollege Friese ebenfalls schon hingewiesen, aber auch für viele andere, zum Beispiel alle, die irgendwo auf der See unterwegs sind und am Sonntag im Hafen anlanden, ist es wichtig und interessant, dass sie am Sonntag ihre Wäsche waschen können. Ich glaube, wir sollten uns mal vor Augen halten, dass ich zwar am Sonntag im Waschsalon mein Auto waschen kann, aber nicht meine Bettwäsche.

(Unruhe bei Harry Glawe, CDU, und Rainer Prachtl, CDU)

Beruhigen Sie sich, liebe Kollegen!

Wir folgen mit der Hereinnahme der Waschsalons auch einer Anregung des Städte- und Gemeindetages und einer Anregung der Industrie- und Handelskammer zu Rostock. Ich glaube, es macht sehr viel Sinn, dass wir diese zusätzlichen Möglichkeiten am Sonntag eröffnen.

Nun wird von den Kritikern – und hier sind in erster Linie natürlich die beiden großen Kirchen zu nennen – vorgetragen, mit einer solchen Regelung, ich darf das mal etwas salopp ausdrücken, würden die Werte, auf denen unsere Gesellschaft fußt, ins Rutschen geraten, würden weiter ein Stück ausgehebelt und es wäre zu befürchten, dass weitere, die in ähnlicher Tendenz tätig sein wollen, hinterher kommen.

Teilweise, damit meine ich jetzt weniger die Kirchen, aber unsere eigene parlamentarische Debatte, wird diese Kritik, die an dieser Werteproblematik ansetzt, ergänzt um Argumente oder Scheinargumente, die an den Inhalten

mancher Videos ansetzen, und da gibt es sicherlich auch einiges an Gewaltdarstellungen, an pornographischen Darstellungen,

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: 37 Prozent.)

was sicherlich nicht geeignet ist, Kulturpreise zu bekommen.

Aber, meine Damen und Herren, lassen wir mal die Kirche im Dorf. Ist denn das, was im Moment Gesetzeslage ist, dass wir nämlich Videos am Sonntag nicht ausleihen dürfen, wirklich geeignet, die Qualität des Videoangebotes zu verbessern? Niemand ist im Augenblick daran gehindert, sich am Samstag Videos, gleich welcher Qualität – und dabei kann es auch das unterste Niveau sein –, megaweise auszuleihen und sich diese sonntags anzuschauen.

(Zuruf von Rainer Prachtl, CDU)