Meine Damen und Herren, zurück zum Thema. Bereits in den 50er Jahren wurden beim Pflanzenschutz durch die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel beachtliche Erfolge erzielt. Dennoch hat es sich gezeigt, dass Pflanzenschutzmittel auch Belastungen für die Umwelt mit sich bringen können, vor denen Mensch, Tier und Grundwasser geschützt werden müssen. Wir haben da überhaupt keine andere Meinung, wie Sie es hier vorgetragen haben, Herr Minister. Wir wollen hier auch keinen gesetzlosen Zustand und wir wollen auch darauf aufmerksam machen, dass es hier sehr viele Regelungen gibt. Hier müssen wir doch wirklich noch mal darüber nachdenken, was wir gestern und heute Morgen diskutiert haben. Hier kann man aktive Deregulierung betreiben und Bürokratie abbauen. Bereits im Jahre 1968 wurden aus diesem Grund umfassende gesetzliche Regelungen getroffen, die diesem Gesichtspunkt Rechnung tragen. Seitdem hat sich das Pflanzenschutzrecht den wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst und der Umweltschutz in der Landwirtschaft wurde zu einer tragenden Säule.
Ich sage das jetzt wirklich noch mal deutlich: Es ist doch nicht so, wie es leider immer wieder in der Öffentlichkeit dargestellt wird, dass der Landwirt als Giftspritzer aus reiner Freude an der Belastung der Umwelt seinen Aufgaben nachgeht. Vielmehr regelt die gute fachliche Praxis aufgrund wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse, praktischer Erfahrung, amtlicher Beratung und Ausbildung der Anwender den sachgerechten Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.
Zur guten fachlichen Praxis, die im Pflanzenschutzgesetz normiert ist, gehört es, dass die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes und der Schutz der Gewässer berücksichtigt werden. Aus diesem Grund ist eine Regelung im Landeswassergesetz unseres Landes meines Erachtens nicht mehr notwendig. Das sind auch die Erfahrungen der praktischen Landwirte, die eigentlich hier wirklich auch mal berücksichtigt werden sollen und müssen, deshalb unser Antrag. Natürlich weiß ich, dass wir alle einen Brief bekommen haben,
die Fraktionsvorsitzenden und die Fraktionen, vom Industrieverband Agrar. Ich werde jetzt aber mal die entscheidende Passage vortragen, weil ich weiß, dass einige Abgeordnete es vielleicht noch nicht kennen: „In den Beratungen wurde von wissenschaftlicher Seite hervorgehoben, dass der in Mecklenburg-Vorpommern einzuhaltende Abstand von sieben Metern zu Gewässern gemäß Paragraph 81 Absatz 3 des Landeswassergesetzes unsachgemäß sei und das Vorhaben auf Bundesebene behindere. Wesentlich geringere Abstände, sofern solche überhaupt angeordnet werden müssen, welche mit der
bundesweit geltenden Zulassung festgelegt werden, sind heute die Praxis.“ Und das ist, meine Damen und Herren, auch die praktische Erfahrung, die ich sammeln konnte. Herr Backhaus, ich denke, Sie sollten sich vielleicht auch in diesem Punkt noch mal mit unserem ehemaligen Bundeslandwirtschaftsminister in Verbindung setzen, der dieses auch sehr deutlich unterstrichen hat.
Meine Damen und Herren, wenn wir in diesem Sinne handeln, ich sage es wirklich noch mal, können wir aktiv hier zur Deregulierung beitragen.
in dem Antrag, Harmonisierung der Anwendungsbeschränkungen im Bundesrat. Meine Damen und Herren, wir haben jetzt das große Haus Europa und wir wissen alle, wie es auch mit den Pflanzenschutzmitteln und den Genehmigungen in den anderen Ländern aussieht. Deswegen ist es hier unheimlich wichtig, gerade damit die Gewässer geschützt werden, eine Harmonisierung im Bundesrat herbeizuführen.
Denn sonst gibt es immer noch Pflanzenschutzmittel, die bei uns schon lange nicht mehr zugelassen sind.
Es geht wirklich um die Wettbewerbsfähigkeit unserer landwirtschaftlichen Betriebe mit anderen Bundesländern und auch EU-weit. Ich kann nur sagen, ich habe in der „Deutschen Bauernkorrespondenz“, in der Zuarbeit jetzt zur Europawahl, von der SPD und PDS eigentlich schon das gelesen, was wir hier im Antrag formuliert haben wollten. Die Frage: „Wir haben hohe Standards im Verbraucher-, Tier- und Umweltschutz. Was tut Ihre Partei, um den deutschen Landwirten gleiche Wettbewerbschancen in einer erweiterten EU und bei den WTO-Verhandlungen zu sichern?“, diese Frage haben Sie eigentlich so beantwortet, ich zitiere die SPD: „Zum anderen brauchen unsere Landwirte und die vielen mittelständischen Unternehmer der Agrar- und Ernährungswirtschaft vergleichbare Bedingungen,“
„damit sie im Wettbewerb die gewünschten Leistungen für Verbraucher, Tiere und Umwelt erbringen können,“
„denn wenn die Betriebe wegen unterschiedlicher Standards im Wettbewerb nicht bestehen können, würden Arbeitsplätze in Länder mit niedrigeren Standards exportiert und der Verbraucherschutz, Tierschutz und Umweltschutz würde in der Gesamtbilanz verschlechtert.“
Das war eigentlich sehr gut anzufügen an unseren Antrag. Und zur PDS möchte ich sagen und zitiere hier: „Ein Knackpunkt weniger. Einfach zu kontrollierende und nicht über EU-Regeln hinausgehende Prüfkriterien sollen Anwendung finden“. Das, denke ich, kann man auch ganz gut an unseren Antrag anhängen.
Ich glaube, Sie wollten unseren Antrag nicht verstehen, denn sonst kann ich meine Vorredner auch nicht verstehen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Oh, Herr Jarchow. Die SPD hat noch Redezeit. Bitte schön, wenn Sie wollen, dann haben Sie jetzt das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als umweltpolitischer Sprecher meiner Fraktion ist es mir doch noch ein Bedürfnis, kurz zu diesem Antrag zu sprechen.
Meine Damen und Herren, Mecklenburg-Vorpommern hat in den letzten 14 Jahren unzweifelhaft große Fortschritte bei der Verbesserung der Wassergüte unserer Fließgewässer, Standgewässer und des Grundwassers gemacht. Meine Damen und Herren von der CDU, wir wollen, dass die erreichte Qualität so bleibt und besser wird.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und CDU – Wolfgang Riemann, CDU: Das wollen wir auch. Das haben Sie ja in Ihrem Europawahlprogramm geschrieben, wie Sie das wollen.)
denn Sie waren es doch auch, die die Notwendigkeit der Verringerung des Eintrages von Nährstoffüberschüssen aus der Landwirtschaft in unsere Gewässer erkannten
am 11. November 1992 geschrieben. Danach gilt für die Verwendung mineralischer und organischer Düngemittel
und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ohne Anwendungsbeschränkung ein Verbot von sieben Metern im Uferbereich von natürlichen Gewässern.
Meine Damen und Herren, auch die Regelungen des Absatzes 3 des Paragraphen 81 Landeswassergesetz Mecklenburg-Vorpommern haben mit dazu beigetragen, dass wir heute über weitgehend gesunde Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern verfügen. Ich finde es fast müßig, darauf hinzuweisen, welche Bedeutung diese Tatsache für die Menschen, was Sie ja immer so betonen, für den Tourismus und die Gesundheitswirtschaft in unserem Land Mecklenburg-Vorpommern besitzt.