Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und PDS: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (6. ÄndG KV M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 4/1199 –
Das Wort zur Einbringung des Gesetzentwurfs hat der Abgeordnete Herr Heinz Müller von der Fraktion der SPD. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als wir von wenigen Monaten die Kommunalverfassung novelliert haben, haben wir unter anderem in den größeren Vertretungen die Mindeststärken von Fraktionen heraufgesetzt. Ich möchte betonen, dass die Beschlussfassung in den zuständigen Ausschüssen einstimmig war. Und wir haben dann ja auch hier im Landtag dieser Novelle einstimmig zugestimmt.
Als wir über die Fraktionen gesprochen haben, sind wir in den Ausschüssen davon ausgegangen, dass sich diese Heraufsetzung der Mindeststärke auf Fraktionen bezieht, die sich neu bilden.
Das würde also im Umkehrschluss bedeuten, dass Fraktionen, die bereits bestehen, in den Vertretungen als solche bestehen bleiben, und zwar bis zu den Kommunalwahlen, denn dann entstehen ja neue Vertretungen und damit neue Fraktionen. Wir haben inzwischen feststellen müssen, dass der Wortlaut, so, wie wir ihn beschlossen haben, auch anders interpretiert wird. Das ändert natürlich nichts an unserer ursprünglichen Absicht,
aber wir möchten gerne Klarheit schaffen und zweifelsfreie Formulierungen finden. Deswegen möchten wir hier
eine Klarstellung vornehmen. Wie gesagt, es ändert inhaltlich nichts an dem, was wir wollten, es dient nur der Klarstellung.
Ich bitte der Form halber, weil wir schließlich ein Gesetz ändern und dieses in den Ausschüssen beraten werden muss, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss federführend und an den Rechtsausschuss zu überweisen.
Angezeigt ist ein Redebedarf von Herrn Dr. Born für die Fraktion der CDU. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stimme den Ausführungen des Kollegen Müller grundsätzlich zu, insbesondere auch dem Gesetzentwurf. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass die Begründung nicht ganz dem entspricht, was Kollege Müller völlig zu Recht gesagt hat, denn das, was der Landtag beschlossen hat, ist nach unserer übereinstimmenden Auffassung richtig gewesen und war auch wohl eindeutig. Es gibt Zweifel, so, wie das immer der Fall ist, wenn mehrere Juristen sich damit befassen.
Deshalb sollten wir uns hier auch verständigen, dass die Begründung, so, wie sie hier vorliegt, da heißt es: „entgegen dem im Rahmen des 5. Änderungsgesetzes der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern beschlossenen Gesetzeswortlaut – erst nach den am 13. Juni 2004 stattfinden Kommunalwahlen wirksam werden“ lassen soll, dieses Gesetz, dass das so nicht richtig ist. Aber das
ändert nichts daran, dass wir das so beschließen können, wie es beantragt ist vom Kollegen Müller. Ich lege nur Wert auf die Feststellung, dass alle Kolleginnen und Kollegen, die das Gesetz beschlossen haben, das im Bewusstsein getan haben, hier einen vernünftigen Wortlaut beschlossen zu haben, und wenn der jetzt anders interpretiert werden kann, dann sollten wir es klarstellen. Das wollte ich hier nur noch mal deutlich zum Ausdruck bringen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und PDS auf Drucksache 4/1199 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Rechts- und Europaausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist das einstimmig so beschlossen.
Ich gehe davon aus, dass wir gemäß der Geschäftsordnung Paragraph 49 Absatz 1 nach abschließender Beratung im Innenausschuss die Zweite Lesung und Schlussabstimmung dieses Gesetzentwurfes am Ende der Sitzung am Freitag behandeln werden.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Sitzung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages auf Donnerstag, den 13. Mai 2004, 9.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Einen schönen Abend!