Jetzt gibt es aber etwas, allerdings könnte die Fachkompetenz noch erhöht werden. Ich meine, eine ganz winzige Kritik darf man ja auch sagen, wenn die tätigen Beamten noch weiter spezialisiert würden. Herr Minister, das ist bloß eine kleine Anmerkung, die ich habe.
Dem Vernehmen nach arbeitet seit etwa einem Jahr eine Rechtspflegerin mit ihren speziell ausgebildeten Kenntnissen in der Ermittlungsgruppe „Geldjäger“. Und da sagen Ihre Kollegen auch, es wäre gut, wenn hier eine zweite Kollegin oder ein Kollege dazukäme. Das wäre effizienter,
Vermögensabschöpfung ist angewandte Wiedergutmachung für Opfer von Straftaten und elementarer Bestandteil einer effektiven Strafverfolgung, denn die sichergestellten Werte – und, Herr Neumann, da muss ich ein bisschen korrigieren –, die bekommen die Opfer und dann die Staatskasse. Die kommen nicht an die Opferverbände, lieber Kollege. Das sind andere Dinge.
Das muss man schon unterscheiden. Aber Sie sind ja noch in der Ausbildung, glaube ich, vielleicht kriegen Sie das ja irgendwie auch noch hin.
Für Vermögensabschöpfung treffen wir, wie gesagt, die Kriminellen an der Wurzel ihres Bestrebens, sich auf Kosten anderer zu bereichern. Auf diese Art und Weise wird den Tätern natürlich ein wesentlicher Tatanreiz entzogen und zugleich wird verhindert, dass kriminell erlangtes Vermögen zur weiteren Finanzierung von Straftaten eingesetzt werden kann. Es kann ja auch in verschiedene Kanäle verschwinden. Das soll nicht sein. Damit wird deutlich, dass es ganz wichtig ist, rechtzeitig einzugreifen. Und Sie haben rechtzeitig eingegriffen und großartige Millionenbeträge erworben
(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und CDU – Beate Mahr, SPD: Was hätte er denn sonst machen sollen?! Einstecken?)
Das Instrument der Vermögensabschöpfung scheint in Mecklenburg-Vorpommern noch nicht hinreichend ausgereizt. Damit dieses noch weiter verbessert werden kann, sollte, wie gesagt, die Fachkompetenz der Beamten weiter verbessert werden und sollten nach spezialisierten Weiterbildungen von Staatsanwälten und Polizisten die damit vorhandenen Methoden der Vermögensabschöpfung noch besser genutzt werden. Ich bin jetzt schon gespannt auf die Ausführungen – ach, die kamen ja schon – der Landesregierung.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Krumbholz. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
(Heiterkeit und Unruhe bei Abgeordneten der CDU und einzelnen Abgeordneten der SPD – Vincent Kokert, CDU: Das ist jetzt natürlich schwer!)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das war eigentlich meine Rede, die habe ich in der Straßenbahn liegen lassen.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU und einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Ulrich Born, CDU: Aber jetzt nicht den Minister verprügeln! Das geht nicht. – Zuruf von Gabriele Schulz, PDS)
Das Projekt „Geldjäger“ – das ist ja ein Projekt, das vor vier Jahren ins Leben gerufen wurde – hat sich auf jeden Fall bewährt. Die Sonderdezernate, die bei den Staatsanwaltschaften hierfür eingerichtet wurden, haben langsam begonnen und werden immer besser. Der Minister hat eine Zahl genannt. Ich habe noch andere Zahlen: Im Jahr 2001 waren es 800.000 Euro, die sie erjagt haben, im Jahre 2002 1,5 Millionen Euro und im Jahre 2003 dann 14,5 Millionen Euro. Also es steigert sich ordentlich.
Kollege Neumann hat darauf hingewiesen, der Minister auch, dass es eben auch eine Art Opferschutz ist und eine Art Kriminalprävention. Es ist natürlich auch irgendwo ein Beitrag zum Rechtsfrieden, sage ich mal, der wirklich notwendig ist.
Und wenn man sieht, dass von diesen 14,5 Millionen Euro 90 Prozent an die Opfer zurückfließen, ist das gut.
Ein Beispiel will ich nennen, wo in einer Verwaltung Mitarbeiter bei der Auftragsvergabe sehr konsequent vorgegangen sind und dafür auch etwas erhalten haben, insgesamt 70.000 Euro, die abgeschöpft wurden, darunter auch ein Auto im Wert von 50.000 Euro. Das Auto hat zwischenzeitlich die Polizei als Dienstfahrzeug bekommen. Wer das dort fährt, weiß ich leider nicht, aber das Land hat zumindest gespart und brauchte kein neues Auto zu kaufen. Das Auto hat jetzt die Polizei, so dass auch von den Materialien her das Land ein bisschen davon profitiert.
Insgesamt ist es ein Projekt, was sich bewährt hat. Und ich nehme gerne die Anregung auf und würde mich darüber freuen, mit dem Minister im Ausschuss darüber zu diskutieren, wie und ob man das noch ausbauen und verbessern kann. – Ich bedanke mich.
Wenn ich das jetzt noch mal rekapitulieren darf, bisher gab es ja keine Ausschussüberweisung, die vorgesehen war.
Wenn das jetzt eben von Herrn Krumbholz Formulierte der Antrag war auf eine Ausschussüberweisung, dann …
Also dann kommen wir damit zur Abstimmung über den vorliegenden Antrag der Fraktionen der PDS und SPD auf Drucksache 4/1180. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich ums Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Z u s a t z t a g e s o r d n u n g s p u n k t: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD, CDU und PDS – Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, auf der Drucksache 4/1199.
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und PDS: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (6. ÄndG KV M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 4/1199 –