Protocol of the Session on March 31, 2004

Ich möchte auf die Einzelheiten, die hier von dem Kollegen Krumbholz und auch von Ihnen, Herr Minister, vorgetragen worden sind, im Einzelnen gar nicht mehr eingehen. Das Gesetz ist in weiten Bereichen, siehe Adhäsionsverfahren, auf der Strecke geblieben. Das Verfahren geht nicht weit genug, das Verfahren ist auch hier nicht rechtsmittelfähig, weshalb es auch in Zukunft so bleiben wird, dass diese Anträge, genau wie in der Vergangenheit, Herr Kollege Krumbholz, Sie haben es gesagt, zukünftig nicht gestellt werden, nicht etwa weil die Richter oder die Parteien nicht mit den Anträgen zurechtkommen, sondern weil es einfach eine Sache ist, die, wenn man einen ablehnenden Beschluss hat, dann auch nicht mehr korrigiert werden kann.

Das Gesetz greift zu kurz. Es gibt bessere Vorschläge, es gab bessere Vorschläge. Es gab auch eine Gegenvorstellung des Bundesrates, die durch die Bundesregierung zurückgewiesen worden ist. Auch dieses muss an dieser Stelle gesagt werden. Aber der Schwerpunkt liegt eigentlich wirklich darin – und deswegen will ich meine Ausführungen hier auch beenden –, der Schwerpunkt liegt darin, meine Damen und Herren, wir beschäftigen uns erstens mit einem Thema, das zwar inhaltlich völlig richtig ist, aber nicht auf den Tisch des Landtages gehört, und zweitens beinhaltet der Antrag in der hier vorliegenden Form keinen Auftrag, sondern nur eine Begrüßung. Und wenn wir anfangen wollten, in diesem Landtag all die Gesetzentwürfe, die in Berlin einmal auf der Tagesordnung stehen,

(Bodo Krumbholz, SPD: Nicht alle!)

wenn wir die alle begrüßen wollen, mit 75 Minuten, meine Damen und Herren, wir tagen dann in der Plenarwoche eine ganze Woche und nicht nur zwei Tage. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zuruf von Norbert Baunach, SPD)

Danke schön, Herr Ankermann.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der PDS der Abgeordnete Herr Neuman. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Herr Kollege Ankermann, wir werden Sie an die Argumentation sicherlich gegebenenfalls wieder erinnern. Weil es ist natürlich klar, dass es sich hier um ein rechtspolitisches Thema dreht, das die Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande sehr wohl interessiert und wo es, denke ich, angemessen sein dürfte, dass auch der Landtag Mecklenburg-Vorpommern sich mit diesem Thema befasst,

(Beifall Torsten Koplin, PDS – Michael Ankermann, CDU: Das können Sie auch auf andere Weise tun!)

zumal es ja wesentlich weiter geht, Herr Kollege Ankermann, als nur die Frage der staatsrechtlichen Zuständigkeit für das Gesetzgebungsverfahren.

Und an den Punkt möchte ich anknüpfen. Der Kollege Sellering hat es aufgeführt, dass es natürlich „unsere“ Richter sind, die Rechtsanwälte des Landes Mecklenburg-Vorpommern und die Staatsanwälte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die das Verfahren umsetzen. Und wir haben hier in vielen Punkten es eben nicht allein mit der Frage zu tun, wie die rechtliche Ausgestaltung, das rechtliche System der Befragung von Opfern, von Tätern, wie das Verfahren organisiert ist, sondern wir haben sehr viel auch damit zu tun, wie das Gespür der handelnden Personen für diese Frage ausgeprägt ist, wie sehr die Bereitschaft da ist, sich hier tatsächlich dem Opfer zuzuwenden.

(Zuruf von Michael Ankermann, CDU)

Und dazu hat der Justizminister die Rechte der Opfer von Verfahren während des Strafprozesses hier aufgelistet. Aber wir haben es mit mehreren anderen Stufen zu tun. Und ich fange einmal bei der ersten Stufe an, nämlich bei all den Opfern von Straftaten, die niemals zu einem Verfahren kommen, bei all den Straftaten in diesem Land, die unangezeigt und unaufgeklärt bleiben, weil eben die Menschen zu wenig Vertrauen haben in die Justiz, weil sie eben den Eindruck gewinnen in einem großen Feld von Alltagskriminalität, dass eben gar nicht diese Straftaten zur Anzeige kommen. Da beginnt aus meiner Sicht Opferschutz, nämlich Mut zu machen, diesen Weg tatsächlich zu gehen. Und in diesem Verfahren nach der Anzeige einer Straftat, wer ist es dann, wer ist dann die handelnde Person, die sagt, ja, Opfer, du hast Rechte? Dann sind es nämlich die Staatsanwälte, die eigentlich in den Verfahren, über die wir reden, gerade den Opfern Mut und Vertrauen geben müssten, indem sie ihnen sagen, liebes Opfer, du stehst nicht allein, ab sofort steh ich an deiner Seite und kämpfe dafür, dass der Straftäter bestraft wird. Und da stellt sich aus meiner Sicht für uns im Land Mecklenburg-Vorpommern sehr wohl die Frage: Wie sind die Staatsanwaltschaften dazu in der Lage? Wie sind sie nicht nur personell dafür ausgestattet, sondern eben auch verfahrensmäßig aufgestellt, genau eine solche Arbeit wahrzunehmen?

Und da, denke ich, stellt sich mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung die Frage, wie natürlich die strafpolitische Diskussion sehr wohl auch an uns als Landtag, an uns als politisch Verantwortliche, hier über all diese Felder nachzudenken und in unserer Diskussion Wege aufzuzeigen, wie die Rechte der Opfer von Straftaten gestärkt werden können, und zwar in allen Verfahrensschritten, bis hin zu den Schritten nach dem Verfahren, nämlich in dem

Vollzug von Urteilen, in der Vollstreckung in der Justizvollzugsanstalt, bis hin zu dem Tag der Entlassung der Straftäter, wo sich erneut die Frage stellen muss, wie sind Opfer informiert oder wie werden Opfer davon in Kenntnis gesetzt.

All diese Fragen müssen aber eines in der strafpolitischen Diskussion aus meiner Sicht vornan stellen. Ich bin dem Justizminister sehr dankbar, dass er das gemacht hat. Ich will das einmal mit meinen Worten sagen. Eines muss auch klar sein, die Stärkung der Rechte von Opfern von Straftaten darf zu keinem Zeitpunkt zu Lasten der verfahrensmäßigen Sicherstellung in dem Verfahren gehen, also nicht Stärkung der Rechte der Opfer zu Lasten der Rechte von Beschuldigten im Verfahren. Das geht nicht. Ich will hier zitieren den Bundesverfassungsrichter Winfried Hassemer, der diesbezüglich einmal schrieb, ich zitiere: „Der Strafprozess ist diejenige Veranstaltung in Gesellschaft und Staat, in welcher die Menschenrechte wie nirgendwo sonst auf dem Spiel stehen. … Der Strafprozess“, so stellt er fest, „ist eine Veranstaltung im öffentlichen Interesse, welche nach den persönlichen Interessen der Beteiligten in der Regel nicht fragt.“ Zitatende.

Wir haben ein Tatstrafrecht und ein Verletzungsstrafrecht, das in der verfahrensmäßigen Ausgestaltung zu gewährleisten hat, dass hier die Rechte von Opfern und Tätern im Verfahren gewahrt werden, und das möglichst umfassend.

Wir sind gespannt, wie die Institution des Opferanwaltes sich weiterentwickelt. Hier ein Punkt, der aus meiner Sicht völlig klar ist. Wenn die finanziellen Regelungen für die Beiordnung eines Opferanwaltes eben nicht adäquat zu denjenigen sind für den Täteranwalt, dann hat das alles keine Aussicht auf Erfolg.

(Beifall Dr. Martina Bunge, PDS)

Es ist völlig klar, wenn wir diesen Schritt ernsthaft wollen und auch der Gesetzgeber ihn ernsthaft will, muss gewährleistet sein, dass diejenigen, die es ausführen sollen, das auch tun können und im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit auch zu tun in der Lage sind.

Der Gesetzentwurf hat eben genau aus unserer Sicht diesen Pferdefuß, nämlich in der Aussage, es entstünden im Prinzip keine Kosten. Natürlich ist die Beiordnung eines Rechtsanwaltes als Beistand, sind Nebenklagen und erweiterte Informationsrechte ganz einfach nicht zum Nulltarif zu haben. Nichtsdestotrotz sollte gerade das eine Aufgabe auch hier im Land sein, hier in der Justizverwaltung sein, genau diese Informationsrechte dann auch umzusetzen.

So weit kurz und bündig zu dem Gesetz. Ich denke, dass es wenig Sinn macht, die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes durchzugehen. Wichtig ist vor allem, dass auch wir als Landtag etwas dafür tun, dass in der Öffentlichkeit die grundsätzliche rechtspolitische Linie wahrgenommen wird, dass Opfer von Straftaten den Beistand und die tätige Hilfe der Gesellschaft erfahren müssen und sie auch real erfahren sollen.

(Beifall Torsten Koplin, PDS)

Dies ist aber nicht allein Aufgabe von Polizei und Justiz, sondern Aufgabe der gesamten Gesellschaft, der Eltern, der Schule, in der Universität, im Betrieb, in der Gewerkschaft, die Politik vor Ort und in Berlin.

Und ein letztes Wort: Sehr geehrter Herr Kollege, Sie wissen ja, dass mein juristisches Seminar noch nicht so lange her ist. Ich kann Ihnen verraten, dass unter der Überschrift „Opferrechte“ es jedenfalls zu meiner Zeit keine Vorlesung gab. – Danke.

(Beifall Torsten Koplin, PDS, und Peter Ritter, PDS)

Danke schön, Herr Neumann.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Dr. Seemann. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrter Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete!

Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Kollege Ankermann, sehe ich wohl den Zusammenhang zwischen dem Antrag, zwischen dem, was wir bei der Bekämpfung zum Beispiel häuslicher Gewalt hier auf Landesebene machen, und der Opferrechtsreform.

(Michael Ankermann, CDU: Dann haben Sie das Grundgesetz nicht verstanden!)

Vielleicht hören Sie mir mal zu!

Seit In-Kaft-Treten des Gewaltschutzgesetzes und der damit einhergehenden Begleitung der Opfer von häuslicher Gewalt durch die Interventionsstellen in Mecklenburg-Vorpommern haben wir nämlich die Erfahrung gemacht, dass die Bereitschaft der Opfer, juristische Schritte gegen die Täter zu unternehmen, erheblich gestiegen ist. Den fünf Interventionsstellen in unserem Land wurden im vergangenen Jahr 1.031 Fälle häuslicher Gewalt gemeldet, dazu kamen 217 Selbstmelderinnen. Von den Opfern – zu 98 Prozent Frauen – wurden durch die Mitarbeiterinnen der Interventionsstellen 85 Prozent im proaktiven Ansatz erreicht. Davon stellten 25 Prozent der Betroffenen Anträge auf zivilrechtliche Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz.

In Mecklenburg-Vorpommern stehen den Opfern häuslicher und sexualisierter Gewalt verschiedene Beratungsund Schutzeinrichtungen zur Verfügung. Die Unterstützung und die Begleitung der Opfer durch professionelle Kräfte führen dazu, dass sie die Möglichkeit haben, ihre traumatische Erfahrung zu verarbeiten und aus der Opferrolle herauszutreten. Immer häufiger sind sie bereit, im Prozess als Zeugen zur Verfügung zu stehen.

Wir wissen, und glauben Sie mir, meine Damen und Herren, ich weiß, dass gerade im Bereich der häuslichen Gewalt die permanente Einschüchterung der Opfer durch die Täter für die Frauen ein großes Hindernis war und ist, Aussagen und Anzeigen zu machen, sie dann aufrechtzuerhalten und auch in Prozessen als Zeuginnen zur Verfügung zu stehen.

(Beifall Karsten Neumann, PDS)

Herr Sellering hat darauf hingewiesen, dass häufig die Angst vor den Verfahren dazu führt, dass die Zeuginnen faktisch ihre Aussagen wieder zurücknehmen. Hinzu kommt die psychische Abhängigkeit, von der Herr Sellering auch schon gesprochen hat.

Seit mehreren Jahren arbeitet in Rostock das Zeuginnenprojekt des Vereins „Frauen helfen Frauen“. Anliegen des Projektes ist es, Frauen und Kinder, die Opfer einer

Sexualstraftat geworden sind, über den gesamten Strafprozess beratend und schützend zu begleiten, damit sie den Prozess insgesamt so wenig belastend wie möglich erleben.

Gewalt und insbesondere sexualisierte Gewalt hinterlässt bei den Opfern erhebliche psychische und psychosomatische Folgen, zu denen Angst, Alpträume, Depressionen, selbstverletzendes und suizidales Verhalten gehören. Diese Folgen lassen sich so einfach aufzählen, aber was das für das Leben der Opfer bedeutet, können, glaube ich, nur die nachvollziehen, die wirklich schon einmal in einer solchen Situation gewesen sind. Die schwierige persönliche Situation von betroffenen Frauen und Kindern kann durch die zahlreichen Belastungen, die in einem Strafverfahren für die Opfer auftreten können, dann noch massiv verstärkt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Opferrechtsreformgesetz versucht die Bundesregierung nun, den Opferschutz zu verbessern, indem sie die mehrfache Vernehmung des Opfers dadurch verringert, dass für das Gerichtsverfahren eine neue Möglichkeit geschaffen wird. Und zwar sollen, um weitere Traumatisierungen und Belastungen für die Opfer zu vermeiden, Verfahren unabhängig von der erwarteten Strafhöhe mit Rücksicht auf die Opferzeugen im Landgericht angeklagt werden können. Damit soll den Opferzeugen eine zweite Tatsacheninstanz erspart werden und die mehrfache Vernehmung der Opfer soll verhindert werden.

Soweit Verfahren doch beim Amtsgericht stattfinden, sollen die Vernehmungen nicht nur wie bisher protokolliert, sondern insgesamt auf Tonträger aufgezeichnet werden können. Die Verwendung dieser umfassenden Dokumentation in der Berufungsverhandlung wird dazu führen, dass eine nochmalige Vernehmung der Zeuginnen unter Umständen nicht notwendig ist und damit auch die Opferzeugen entlastet werden.

Gleichzeitig wird mit dem Opferrechtsreformgesetz die Zulassung der Videovernehmung der Zeugen erleichtert. Sie wissen, dass dies bereits für Kinder nach dem so genannten „Mainzer Modell“ möglich ist. Die Voraussetzungen für Videovernehmungen sollen erleichtert werden und dadurch dem Opfer die Begegnung mit dem Anklagten im Verhandlungssaal oder eine Aussage unter Zwang der Öffentlichkeit erspart werden. Gerade für Kinder ist es aus meiner Sicht eine ganz wichtige Verbesserung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße auch, dass die Möglichkeit eines Opferanwalts eingeführt werden soll. Ich begrüße dabei besonders, dass Opfer von Menschenhandel zukünftig die Möglichkeit der Nebenklage erhalten. Ein wichtiger Punkt ist auch, dass künftig erleichtert werden soll, dass Opfer von Verbrechen bereits im Strafverfahren vom Angeklagten Ersatz für den aus der Straftat entstandenen Schaden bekommen und durchsetzen können. Den Opfern werden damit der zusätzliche Gang vor das Zivilgericht und damit erneute belastende Aussagen erspart.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Verbesserungen des Opferrechtsreformgesetzes kommen, wie Sie sehen, gerade weiblichen Opferzeugen und Kindern als Opferzeugen zugute. Deshalb begrüße ich den Gesetzentwurf der Bundesregierung ausdrücklich. Doch, und da gebe ich Ihnen Recht, Herr Ankermann, es gibt auch einige Verbesserungsmöglichkeiten.

Für unerlässlich halte ich es, dass durch die Nebenklage eingeräumte Beteiligungsrechte am Strafverfahren zukünftig auch für den Tatbestand nach Paragraph 4 des Gewaltschutzgesetzes gelten. Nach Paragraph 4 des Gewaltschutzgesetzes sind Verstöße gegen Schutzanordnungen mit Strafe bewährt. Solche Schutzanordnungen erwirken insbesondere die Opfer häuslicher Gewalt. Bisher ist eine Beteiligung des Opfers bei Strafverfahren wegen Verstößen gegen die zu seinem Schutz erlangten Anordnungen nicht vorgesehen. Dies sollte zukünftig der Fall sein.

Darüber hinaus sollte sich die Berechtigung zur Nebenklage auch auf Verstöße gegen Schutzanordnungen erstrecken, die wegen einer Belästigung ergehen. Gerade Belästigungen, die zwar noch nicht die Schwelle zur strafbaren Körperverletzung überschreiten, aber hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Opfer von schwerwiegender Bedeutung sind, das so genannte Stalking, macht es notwendig, den Opfern eine Nebenklagebefugnis einzuräumen. Es handelt sich beim Stalking nämlich nicht um ein Bagatelldelikt.

Schleswig-Holstein hat im Bundesrat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung einen Änderungsantrag eingebracht, der das eben Ausgeführte berücksichtigt und damit die Stellung der Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, weiter stärkt. Wir sollten dies unterstützen.

(Michael Ankermann, CDU: Das sagt doch der Antrag nicht.)

Nach dem Gewaltschutzgesetz hat die Bundesregierung mit dem Opferrechtsreformgesetz einen weiteren Baustein zum notwendigen Schutz von Frauen und Kindern, die Opfer häuslicher Gewalt werden, geschaffen. Ich bitte Sie um eine breite Zustimmung zum vorliegenden Antrag. – Vielen Dank.