Insofern habe ich gemäß Paragraph 66 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung den Antrag der Fraktion der PDS auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gesetzt, weil ich ihn – und es gab keinen Dissens über den Inhalt, über den Gegenstand, den Beratungsgegenstand –
Jetzt hat die CDU-Fraktion per Geschäftsordnungsantrag der Aufsetzung auf die Tagesordnung widersprochen. Wir stimmen also zunächst darüber ab, ob die Absetzung dieses Tagesordnungspunktes 1 „Aktuelle Stunde“ vollzogen werden soll.
(Lorenz Caffier, CDU: Das geht nicht! Das ist falsch! – Eckhardt Rehberg, CDU: Das ist falsch! Das geht nicht! Das ist falsch! Paragraph 66 Absatz 2 hat nichts mit der Absetzung zu tun.)
Entschuldigung, wir stimmen zunächst ab über den Widerspruch der Fraktion der CDU zur vorläufigen Tagesordnung.
(Lorenz Caffier, CDU: Das ist kein Wider- spruch. Wir haben festgestellt, dass es sachlich nicht korrekt ist. – Eckhardt Rehberg, CDU: Jetzt müssen wir mal ein bisschen aufpassen hier!)
Moment, nein, wir müssen vorher noch den anderen Punkt aufrufen – Entschuldigung –, den zweiten Punkt des Widerspruchs der Fraktion der CDU, Absetzung des Tagesordnungspunktes 3 „Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung zum Kindertageseinrichtungs- und -pflegeförderungsgesetz“, Drucksache 4/864, sowie die hierzu vorliegende Beschlussempfehlung, Drucksache 4/1063.
Frau Präsidentin, ich mache darauf aufmerksam, dass wir zunächst beantragt haben, zu Tagesordnungspunkt 1 die sachliche Richtigkeit festzustellen. Darüber gibt es keine Abstimmung, sondern sachlich richtig wird festgestellt, ob er sachlich richtig ist oder nicht.
Zu Tagesordnungspunkt 2 ist das allerdings eine beantragte Abstimmung über das KiföG, das ist korrekt. Aber über Tagesordnungspunkt 1 haben wir keinen Antrag auf Abstimmung, ob oder ob nicht, sondern nur, was die Sachlichkeit betrifft, und zwar Paragraph 66 Absatz 2. Bei „sachlich“ ist ganz klar geregelt, dass es in der Sache richtig sein muss, und da stellt meine Fraktion fest, dass es in der Sache nicht korrekt ist. Die Fraktion der CDU ist
(Angelika Gramkow, PDS: Das wäre ja auch noch schöner. – Heiterkeit und Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS – Zurufe von Dr. Ulrich Born, CDU, und Wolfgang Riemann, CDU)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seitens der Fraktion der CDU ist Widerspruch erhoben worden gegen die vorläufige Tagesordnung. Das heißt, es obliegt jetzt dem Plenum festzustellen, ob nach der vorläufigen Tagesordnung verfahren werden soll oder nicht unter Berücksichtigung der beiden Punkte, die von der Fraktion der CDU angesprochen wurden. Mehr oder weniger kann das Plenum zurzeit erst einmal nicht abstimmen.
Wir können nicht als Parlament abstimmen, ob es in der Sache richtig ist. „In der Sache richtig“ sind ausschließlich Entscheidungen des amtierenden Präsidenten.
Ich habe einen zweiten Geschäftsordnungsantrag gestellt, der betrifft das KiföG. Und da muss zunächst über den Antrag in der Sache abgestimmt werden und anschließend können wir gerne über die Tagesordnung abstimmen.
Herr Caffier, Sie sind so ein alter Hase und Sie müssten es wissen. Die Präsidentin hat hier eindeutig gesagt, dass sie sachlich die Tagesordnung für richtig befunden hat. Dem haben wir nicht zu widersprechen.
(Eckhardt Rehberg, CDU: Nein, nein, das geht nicht! Vielleicht kehren Sie einfach einen Ge- schäftsordnungsantrag von uns unter den Tisch!)
Bevor die Tagesordnung nicht festgestellt ist, möchte ich zur Geschäftsordnung sagen, können wir nicht über das Absetzen von Tagesordnungspunkten, das Sie beantragt haben, beraten.
Frau Präsidentin, ich habe hinreichend lange bei meinem Kollegen Arnold Schoenenburg gelernt, dass man die Anträge ordentlich auf die Tagesordnung setzen muss
und dass für die Sachlichkeit – sachlich heißt Korrektheit – ausschließlich jetzt entschieden werden muss, ob der Titel, der heißt „EuGH-Auswirkungen“, sachlich korrekt ist. Und dann gibt es nur eine Entscheidung: Entweder er ist sachlich korrekt oder er ist sachlich nicht korrekt. Diese Entscheidung haben Sie nicht vorgetragen oder ich habe sie nicht wahrgenommen.
Herr Caffier, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann noch einmal zu Paragraph 66 „Aktuelle Stunde“ der Geschäftsordnung. In Absatz 3 steht: „Der Präsident setzt die Aussprache über den Gegenstand des Antrages auf die Tagesordnung der nächsten Sitzungswoche, wenn er den Antrag für zulässig hält.“ Das haben wir im Einvernehmen so in der letzten Woche bei der Beratung der Tagesordnung für diese Sitzung im Ältestenrat gemeinsam getan.