Protocol of the Session on January 28, 2004

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Vielen Dank, Herr Brodkorb.

Ich schließe die Aussprache.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD, CDU und PDS – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesrechnungshofgesetzes, Drucksache 4/966.

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und PDS: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesrechnungshofgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 4/966 –

Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Herr Dankert von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe die Ehre, für alle drei Fraktionen zu sprechen. Das wird auch relativ kurz sein.

Mit der Ihnen vorliegenden Änderung des Landesrechnungshofgesetzes wollen die drei Fraktionen des Landtages eine Erweiterung der persönlichen Voraussetzungen gemäß Paragraph 3 dieses Gesetzes für die Ämter des Landesrechnungshofs. Die bisher stärkere Orientierung auf die Befähigung zum Richteramt wird mit einer Öffnungsklausel versehen. Somit müssen in Zukunft insgesamt ein Drittel der Mitglieder die Befähigung zum Richteramt besitzen. Alle anderen, aber ebenso verdienstvol

len Laufbahnen werden nunmehr gleichgesetzt. Grundsätzlich erhöht sich damit die Breite für die erforderlichen Qualifikationen und entspricht damit den modernen Anforderungen an diese Ämter.

Ich hatte versprochen, es kurz zu machen. Ich bitte um Überweisung entsprechend der Vorlage der Landtagsverwaltung. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Vielen Dank, Herr Dankert.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und PDS auf Drucksache 4/966 zur federführenden Beratung an den Rechts- und Europaausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung, damit ist dem Überweisungsvorschlag mehrheitlich gefolgt.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, dass einer Sitzung der betroffenen Ausschüsse am Rande der Landtagssitzung zugestimmt wird. Mir ist signalisiert worden, dass der Rechts- und Europaausschuss sowie der Finanzausschuss die erforderliche Ausschusssitzung zehn Minuten vor Beginn der Mittagspause im Raum 357 durchführen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und PDS – Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/527, und des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU – Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/326, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 4/986.

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und PDS: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (5. ÄndG KV M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/527 –

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (5. ÄndG KV M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/326 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 4/986 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Abgeordnete Herr Friese.

(Heinz Müller, SPD: Wo ist Kollege Friese? – Dr. Ulrich Born, CDU: Auszeit!)

Das Wort zur Berichterstattung hat der Ausschussvorsitzende Herr Friese.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wenn die vorliegende Beschlussempfehlung zur fünften Änderung der Kommunalverfassung seit Einbringung des Gesetzentwurfes im Juni vergangenen Jahres etwas auf sich warten ließ, kann sich das Ergebnis, das der Innenausschuss Ihnen heute vorlegt, wirklich sehen lassen.

Die neue Kommunalverfassung setzt nicht nur Teile der Beschlüsse der Enquetekommission um, sie nimmt an einigen Stellen die Vorschläge und Vorstellungen der Fraktion der CDU auf, wie diese in dem eingereichten Gesetzentwurf der Opposition enthalten waren. Mir ist wichtig festzustellen, dass das erreichte Gesamtergebnis weit über das hinausgeht, was die Koalitionsfraktionen, die Enquetekommission und auch die CDU-Fraktion in ihren Entwürfen zu Beginn eingebracht haben.

An dieser Stelle möchte ich betonen, wie konstruktiv und sachlich die Beratungen im Ausschuss waren und dass die vorgelegte Beschlussempfehlung im Ausschuss einstimmig beschlossen wurde. Der Ausschuss hat eine Reihe von Empfehlungen der kommunalen Landesverbände angenommen und diese in den von ihnen geänderten Gesetzestext eingearbeitet, beispielsweise die gering ausfallende Streichung des Negativkatalogs von Paragraph 20 und damit die teilweise Erleichterung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden.

Der Ausschuss hat eine Vielzahl von Änderungsanträgen beraten und entschieden. Mehrere Anträge wurden interfraktionell gestellt und zustimmend entschieden. Ich halte dieses für wichtig, damit nach außen deutlich wird, in diesem Parlament wird auch noch fraktionsübergreifend in wichtigen Fragen des Landes zusammengearbeitet. Die Fraktionen arbeiten nicht immer nur gegeneinander,

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

wenngleich auch dieses ein Wert der Demokratie ist, den man nicht gering schätzen soll, aber in diesem Falle konnten wir im Innenausschuss feststellen, dass die Landesinteressen von allen drei Fraktionen höher gestellt wurden als die partikularen Interessen, die natürlich bei den Fraktionen vorhanden waren.

Ferner hat sich der Ausschuss mit der Frage beschäftigt, ob und inwieweit die Qualifikationsanforderungen an den leitenden Verwaltungsbeamten eines Amtes beziehungsweise an die ersten Beigeordneten des Oberbürgermeisters abgesenkt oder verschärft werden sollten. Im Ergebnis hat der Ausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von der im Gesetzentwurf vorgesehenen Verschärfung der Wählbarkeitsvoraussetzungen abgesehen.

Als weitere beachtenswerte vom Ausschuss vorgenommene Änderung am Gesetzentwurf möchte ich benennen den Verbleib der Verleihungskompetenz der Stadtrechte bei der Landesregierung. Der Gesetzentwurf hatte eine Änderung zugunsten des Innenministeriums vorgesehen. Ferner sind anzuführen die Reduzierung der Kappungsgrenzen für die Unterschriftenquoren bei Bürgerbegehren im Paragraphen 20, die sprachliche Klarstellung zu den Abführungspflichten von Vergütungen für Nebentätigkeiten der Beamten und Angestellten, die Klarstellung zur Amtskontinuität der Gleichstellungsbeauftragten sowie die ausdrückliche Festlegung der Fraktionsmindeststärke im Gesetz, mit der Missbrauchmöglich

keiten vermieden werden sollen. Diese Beispiele ließen sich fortsetzen. Ich denke aber, dass die Bannerträger der Fraktionen in kommunalen Fragen dazu an dieser Stelle noch Stellung nehmen werden.

Trotz der vielen in der Anhörung angesprochenen und im Ausschuss beratenen Themenbereiche der Kommunalverfassung hat der Ausschuss nicht alle aufgezeigten Probleme abschließend beraten und klären können. Diese waren mitunter komplizierter, als zunächst angenommen. Ich nenne das Problem der Folge von Kalkulationsfehlern auf die Gültigkeit von Abgabensatzungen ebenso wie Probleme aus dem Bereich der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen. Die Koalitionsfraktionen haben es für erforderlich gehalten, den Gesetzestext zunächst unverändert in diesen Bereichen zu belassen und diese Thematik in der bereits noch für diese Legislaturperiode angekündigten Novellierung erneut aufzugreifen und abschließend zu regeln.

Meine Damen und Herren, als Ausschussvorsitzender muss ich auch dieses sagen: Mein Dank geht an die CDUFraktion, die bereits am 26. März vergangenen Jahres ihren Änderungsantrag eingebracht und so lange gewartet hat, bis die Koalitionsfraktionen so weit waren. Von Seiten der CDU-Fraktion wurde dieses wiederholt angemerkt. Ich darf sagen, als Ausschussvorsitzender habe ich dieses dringend zur Kenntnis genommen. Ende gut, alles gut. Ich danke der CDU-Fraktion für diese Geduld und diese Mitarbeit in der schwierigen Frage der Novellierung unserer Kommunalverfassung, die sich im Endergebnis – ich wiederhole mich hier – sehen lassen kann, und als Ausschussvorsitzender bitte ich das Hohe Haus um Zustimmung zu dieser Gesetzesnovelle. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der CDU und PDS)

Vielen Dank, Herr Friese.

(Heinz Müller, SPD: Jetzt kommen die Bannerträger. – Heiterkeit bei Heinz Müller, SPD, und Gabriele Schulz, PDS)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vorzusehen. Ich höre und sehe dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ich mache darauf aufmerksam, dass ein Übermittlungsfehler hier zu einer Aussage geführt hat, die nicht ganz korrekt war. Die Sitzung des Rechts- und Europaausschusses sowie des Finanzausschusses wird zehn Minuten vor Ende der Mittagspause beginnen.

(Andreas Bluhm, PDS: Kleiner Unterschied.)

Damit sich jeder darauf einstellen kann.

Ich eröffne also jetzt die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Abgeordnete Herr Heinz Müller von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kern der Novellierung der Kommunalverfassung, die heute Gegenstand der Beschlussfassung ist, ist die Umsetzung eines wesentlichen Teils der Empfehlungen der Enquetekommission, nämlich jenes Teils dieser Empfehlungen, die sich auf die Kommunalverfassung beziehen.

Wir haben bereits vor einiger Zeit die Empfehlungen, die sich auf das Kommunalwahlgesetz beziehen, in dieses Gesetz eingearbeitet. Nun erfolgt der nächste Schritt, wir arbeiten das, was sich auf die Kommunalverfassung bezieht, in dieses Gesetz ein. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hoffe, Sie haben Verständnis dafür, wenn ich als Vorsitzender der Enquetekommission der dritten Legislaturperiode hier sehr klar und sehr deutlich sage, dass ich persönlich durchaus ein Stückchen Stolz bei dem empfinde, was wir hier machen. Es zeigt sich nämlich, dass das, was wir in dieser Enquetekommission geleistet haben, eben nicht für den Papierkorb war, sondern dass dieses sehr gute und sehr konkrete Gesetzesvorbereitung war, dass wir uns alle, über alle Fraktionsgrenzen hinweg, diesem Ergebnis der Enquetekommission verpflichtet fühlen, dass wir alle es umsetzen wollen und – und vielleicht ist auch das eine wichtige Botschaft nach draußen – dass Politik hier auch ein gutes Stück Verlässlichkeit zeigt. Wir bleiben bei dem, was wir empfohlen haben, und auch mit gehöriger zeitlicher Distanz sind wir bereit und willens, es zum Gesetz zu machen. Genau dies tun wir hier.

(Beifall Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Die Arbeitsergebnisse der Enquetekommission, dieses kann man in diesem Haus und weit darüber hinaus feststellen, genießen ein hohes Ansehen. Wir haben sehr häufig in politischen Diskussionen – auch untereinander – als Argument gehört, das entspricht aber nicht den Empfehlungen der Enquetekommission, und schon war das Vorgeschlagene, ich darf das mal so salopp sagen, tot. Oder umgekehrt, dieses entspricht aber den Empfehlungen der Enquetekommission und schon konnte man kaum etwas dagegen sagen,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja.)

sondern hat dem dann zugestimmt. Und, meine Damen und Herren, das Ganze hat eine reale Basis. Wir haben in der Enquetekommission eine sehr umfassende, vor allen Dingen aber eine sehr sachorientierte Diskussion, eine sehr sachorientierte und umfassende Arbeit unter Einbeziehung – und ich glaube, das war eine sehr wichtige Grundvoraussetzung für den Erfolg – der kommunalen Verbände geführt und die Früchte dieses Erfolges ernten wir jetzt.

Sachorientiert und umfassend haben wir auch im Innenausschuss diskutiert. Ich möchte an dieser Stelle auch für meine Fraktion den Dank an alle Kolleginnen und Kollegen, insbesondere natürlich der beiden anderen Fraktionen, übermitteln, dass dieses hier so möglich war.

Aber, meine Damen und Herren, sachorientierte Diskussion ist das eine, handeln ist das andere. Und wir dürfen gerade in Fragen der Strukturen unserer kommunalen Ebene eben nicht beim endlosen Diskutieren stehen bleiben, sondern wir müssen an den Punkt kommen, wo wir handeln, wo wir auch gesetzgeberisch handeln. Ich glaube, es wäre fatal, wenn wir den Stimmen Einzelner gefolgt wären, die gesagt haben, na, das müssen wir doch alles noch einmal überlegen und sind denn 8.000 Einwohner nicht zu klein, und die den ganzen Prozess wieder aufrollen wollten. Ich glaube, meine Damen und Herren, wir hätten uns selbst und der kommunalen Ebene einen Bärendienst erwiesen, wenn wir solchen Empfehlungen gefolgt wären.

(Beifall Wolf-Dieter Ringguth, CDU)