Protocol of the Session on December 11, 2003

(Dr. Ulrich Born, CDU: Ist das richtig, was er gesagt hat? – Ute Schildt, SPD: Ja.)

Davon gehe ich aus, weil es keine geschlossene Anstalt ist, auch nicht im übertragenen Sinne, Herr Born, falls Sie darauf anspielen.

(Heiterkeit bei Dr. Ulrich Born, CDU, und Dr. Armin Jäger, CDU)

Das geht schon in Ordnung mit dem Ministerium, keine Angst.

Über die ganzen Rückbauverpflichtungen ist viel gesagt worden und ich setze an einem Punkt an, der hier heißt, die Rückbauverpflichtung ist natürlich differenziert zu betrachten. Landwirtschaftliche Unternehmen, wie gesagt wurde, die die Landwirtschaft dominieren, sind im Baugesetzbuch wiederum nicht betroffen. Die einzigen, die zum Rückbau verpflichtet wären, sind landwirtschaftliche Gewerbeunternehmen, also Betriebe ohne landwirtschaftliche Nutzflächen. Diese machen allerdings eine Minderheit aus. Auch da hat sich Mecklenburg-Vorpommern ausgesprochen, diese aus der Rückbauverpflichtung herauszunehmen, was nach meiner Meinung schon schwierig ist. Aber gerade da hat sich die CDU-Mehrheit im Bundesrat dagegen verhalten. Insofern ist auch das Demokratie und das müssen wir hinnehmen. Für Betriebe mit landwirtschaftlichen Gewerbeunternehmen, also Betriebe ohne landwirtschaftliche Nutzflächen, wird eine gewisse Rückbauverpflichtung wohl bestehen bleiben. So weit, so gut.

Frau Holznagel vermutete es schon und der Minister hat es angedeutet, das Verfahren läuft, das ist insofern ein Last-Minute-Antrag. Ich gehe einmal davon aus, dass auch unsere Beziehungen zur Bundesregierung nach wie vor ganz gut sind und im laufenden Verfahren diese Meinung von uns dort auch anzuhören ist, auch im Bundestag. Die Sitzung erfolgt, glaube ich, das ist aber bisher noch nicht gesagt worden, irgendwann im Januar 2004 in der Ersten Lesung. Bis dahin werden sicherlich noch die Kanäle offen stehen, SPD-seitig zumindest. Wir meinen, wenn Sie Ihren Antrag nicht zurückziehen – und das habe ich bisher nicht gehört –, dass wir ihn dann doch ablehnen müssen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Regine Lück, PDS – Dr. Ulrich Born, CDU: Och nee!)

Danke schön, Herr Dankert.

Es hat jetzt noch einmal das Wort für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Holznagel.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete!

(Dr. Ulrich Born, CDU: Unterstützt doch mal die Landesregierung!)

Natürlich unterstütze ich sehr gerne in diesem Punkt die Landesregierung. Ich habe das ja auch schon deutlich gemacht, dass wir uns mit der Biomasse völlig einig sind. Ich denke, deswegen wäre es auch schade gewesen, wenn wir beide nur telefoniert hätten.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Deswegen, denke ich, ist das schon richtig, dass wir in diesem Plenum noch einmal darauf eingehen, dass das ein sehr positives Ergebnis ist, und insofern kann ich das noch weiter ausführen. Ich habe mich schon sehr über die drei Anträge gefreut, die im Bundesrat gestellt wurden, um die Debatte im Sinne von Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern.

Bei der Privilegierung, das möchte ich vielleicht einmal sagen, ist das so ähnlich wie mit dem Glas Wasser, was auf der einen Seite halb voll und auf der anderen Seite halb leer ist. Und wenn man das Glas betrachtet, hilft es uns überhaupt nicht, wenn man sagt, es ist schön oder es ist hässlich. Ich denke, diese Privilegierung wird auch für manch einen Landwirt – und ich will das ja hier gar nicht sagen –, der dann vielleicht auch nicht weiter wirtschaften kann, und zwar wegen Bedingungen, die in der Landwirtschaft auftreten können, ein riesengroßes Problem werden. Deswegen haben wir das hier auch noch einmal mit hineingenommen, um deutlich zu machen, dass es für Landwirte wirklich ein Problem in unserem Land ist und auch werden kann.

Ja, die Rückbauverpflichtungen, Sie haben es gesagt und ich kann es auch nur bestätigen, ich hätte mir von den CDU-geführten Regierungsvertretern hier auch mehr Unterstützung gewünscht. Aber Sie wissen, gerade die Themen der Landwirtschaft halten sich sehr wenig an Parteipolitik. Das geht hier, das sehen wir eigentlich auch bei der EU-Reform, doch mehr um die Strukturen, die in den einzelnen Ländern in der Landwirtschaft vorhanden sind, und da ist es oftmals sehr schwierig.

Herr Dankert, Sie haben vielleicht erwartet, dass wir den Antrag zurückziehen, das wäre natürlich auch eine Lösung gewesen. Mir und meiner Fraktion ging es aber besonders darum, diese Punkte, die doch jetzt übrig geblieben sind, die mir aber trotzdem noch sehr wichtig sind, zu behandeln, dem Bundestag noch einmal mitzugeben. Und ich hätte mich auch sehr gefreut, wenn wir das mit einem gemeinsamen Votum hier heute im Landtag hätten tun können.

(Zuruf von Ute Schildt, SPD)

So bleibt es mir und meiner Fraktion vorbehalten, die entsprechenden Bundestagsabgeordneten noch einmal schriftlich über unsere Meinung zu informieren, so dass

wir vielleicht in einer Debatte im Januar im Bundestag noch Chancen haben, dies oder das so zu verändern, dass es wirklich für die Landwirtschaft in MecklenburgVorpommern bessere und nicht so bürokratische Dinge hervorhebt. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Frau Holznagel, haben Sie den Antrag jetzt zurückgezogen?

Nein. Gut, dann fahren wir fort in der Aussprache.

Es hat jetzt für die Fraktion der PDS das Wort die Abgeordnete Frau Lück. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Baugesetzbuch, allen am Bau und der Planung Beteiligten als Gesetz bekannt, das bundeseinheitlich regelt, was und wo gebaut werden darf, wird geändert. Anlass für diese Gesetzesänderung sind Richtlinien der EU, die bis Mitte des Jahres in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Alle Mitgliedsstaaten sollen künftig Umweltauswirkungen prüfen und gleiche Standards für die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung von Plänen und Programmen einführen. Nun sind die Richtlinien aus Brüssel nicht gerade dafür bekannt, Gesetze und Verwaltungsvorschriften einfacher zu gestalten. Alle Regeln, die zur Umsetzung notwendig sind, müssen aber in das Baugesetz integriert werden, und zwar zum Erhalt der Privilegierung der Landwirtschaft.

Der CDU-Antrag hat mich in diesem Punkt schon sehr verwundert. Es war zu keinem Zeitpunkt zutreffend – Minister Holter hat ja darauf aufmerksam gemacht –, die Privilegierung der Landwirtschaft in irgendeiner Form zu gefährden. Den Landwirten und den landwirtschaftlichen Betrieben wird im Gegenteil zusätzlich zu ihrer bisherigen Privilegierung die Möglichkeit eingeräumt, auf ihren Höfen und Betriebsstellen Biogas zu erzeugen und Biomasse energetisch zu nutzen. Es geht bei den neuen Regelungen aber auch darum, dass die Gemeinden und ihre Bürger über ihre Bebauungs- und Nutzungsflächenpläne demokratisch mitentscheiden können. Sind Sie, meine Damen und Herren von der CDU, gegen diese Rechtsausweitung? Ich frage Sie: Macht es denn keinen Sinn, über Bauen und Bauten im Außenbereich nachzudenken, hier eine hohe Sensibilität zu entwickeln, eine höhere vielleicht, als wir sie bisher praktizierten?

(Zuruf von Renate Holznagel, CDU)

Konsequent ist es dann auch, eine Rückbauverpflichtung aufzunehmen und sich nicht, wie die CDU-Fraktion beantragt, gegen eine solche Regelung auszusprechen. Um einen ordnungsgemäßen Rückbau sicherzustellen, ist die Erweiterung des Vorgabenbegriffs nach Paragraph 29 Absatz 1 des Baugesetzbuches ebenfalls nur konsequent und richtig. In diesem Zusammenhang darf ich auf unsere Landesverfassung verweisen. In den Staatszielen im Artikel 12 Absatz 4 heißt es: „Eingriffe in Natur und Landschaft sollen vermieden, Schäden aus unvermeidbaren Eingriffen ausgeglichen und bereits eingetretene Schäden, soweit es möglich ist, behoben werden.“ Also trägt die geplante Änderung nur zur Umsetzung unseres Verfassungsanspruchs bei.

Aber zurück zur Rückbauverpflichtung. Die Neuregelung leitet sich aus dem besonderen Schutz des Außen

bereiches her, der auch für ein touristisch so begehrtes Land wie Mecklenburg-Vorpommern sehr bedeutsam ist. Die Regelung ist vernünftig, weil diejenigen, die begünstigt im Außenbereich bauen dürfen, auch die Verantwortung für den Rückbau ihrer Bauten übernehmen, wenn diese nicht mehr genutzt werden, unabhängig davon, dass land- und forstwirtschaftliche Betriebe ja auch von dieser Regelung ausgenommen sind. Aus den dargelegten Gründen folgen wir dem CDU-Antrag nicht.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS, Ute Schildt, SPD, und Thomas Schwarz, SPD)

Danke schön, Frau Abgeordnete.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/914. Wer dem vorliegenden Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? –

(Peter Ritter, PDS: Sehr gut!)

Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/914 bei Zustimmung der Fraktion der CDU und Ablehnung durch die Fraktionen der SPD und PDS abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Hotel- und Gaststättengewerbe, auf Drucksache 4/915.

Antrag der Fraktion der CDU: Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Hotel- und Gaststättengewerbe – Drucksache 4/915 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Liskow von der Fraktion der CDU. Bitte schön, Herr Liskow.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Seitens der CDU liegt Ihnen heute ein Antrag vor, an dem sich gewiss die Geister scheiden. Warum braucht Deutschland einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für das Hotel- und Gaststättengewerbe? Diese Frage können wir für Deutschland nicht entscheiden, obwohl unzählige Unternehmen der Tourismusbranche diese Idee gutheißen, für sinnvoll erachten und realisiert sehen möchten.

Ich möchte für Mecklenburg-Vorpommern reden. Mecklenburg-Vorpommern ist ein Tourismusland und wir werden es auch in Zukunft sein. Unsere wirtschaftliche Situation und unsere Strukturen im Land sind immer noch in Großteilen schwach ausgeprägt und unterdurchschnittlich entwickelt. Aber unser Land hat eine klare und diskussionsfreie sowie sich von allen anderen Wirtschaftsbranchen abhebende Stärke, und zwar den Tourismus.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Tourismus ist das wirtschaftlich prägende Element für Mecklenburg-Vorpommern. Ihn zu stärken, auszubauen und zu fördern liegt in unser aller Interesse. Die bisher geschaffene Basis ist stabil und bietet gute Möglichkeiten für den weiteren Aufund Ausbau. Daher ist unsere Überlegung, den Mehrwertsteuersatz für das Hotel- und Gaststättengewerbe zu reduzieren, sehr sinnvoll und aus unserer Sicht auch not

wendig. In diesem Wirtschaftsbereich hat es das bisher noch nicht gegeben, ich denke, die Zeit ist reif dafür.

Schauen wir uns um: Die Situation in anderen europäischen Ländern ist derzeit im Bereich der Hotellerie und Gastronomie durch reduzierte Mehrwertsteuersätze geprägt. Wir reden hier inzwischen von einem Normalfall für diese arbeitsintensiven Bereiche. Ganze 12 von 15 EULändern bieten aktuell einen reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Beherbergungsleistung an.

(Reinhard Dankert, SPD: Trotzdem kommen die zu uns.)

Die Struktur der Hotellerie und Gastronomie ist bei uns im Land durch kleine und Kleinstbetriebe gekennzeichnet, das sind circa 80 Prozent der gesamten Branche. Von einer Mehrwertsteuerherabsetzung würden vor allem diese Unternehmen profitieren. Folglich könnten durch diese steuerliche Entlastung die Angebotspreise sinken, die eine erhöhte Nachfrage generieren, die wiederum Wachstums- und Beschäftigungseffekte nach sich ziehen würden.

Schauen wir uns das touristische Nachfrageverhalten in Deutschland an. Aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Situation in Deutschland sitzt das Geld nicht mehr so locker wie früher. Die Tendenz der letzten beiden Jahre zeigt den Trend zum Urlaub zu Hause oder zumindest in Deutschland. Der große Urlaub im Ausland ist für viele derzeit Wunschdenken, da er einfach nicht mehr finanzierbar ist. So ungewollt und nachdenklich die Situation uns auch stimmt, mit geringeren Preisen können wir eine Vielzahl der hier in Deutschland Urlaub machenden Menschen – und sei es nur ein verlängertes Wochenende oder gerade ein verlängertes Wochenende – auffangen und somit unsere heimische Tourismusbranche stärken.

Ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz ist also sinnvoll. Die Möglichkeit zur Mehrwertsteuerherabsetzung entspricht der gegenwärtigen europäischen Rechtssetzung und diese sollte genutzt werden. Deutschland fehlt im Chor der europäischen Länder, die sich zu diesem Schritt entschlossen haben und in der Regel gut damit fahren. Deutschland fehlt nicht nur an dieser Stelle, auch in anderen arbeitsintensiven und konsumnahen Bereichen ist auf der Grundlage geltenden EU-Rechts ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz möglich. Diese Möglichkeiten werden intensiv von unseren europäischen Nachbarländern genutzt. Deutschland ist eine der wenigen Ausnahmen, die diese Möglichkeit nicht nutzen.

Sehr geehrte Abgeordnete, aus den eben genannten Gründen – vor allem im europäischen Kontext – ist die Anwendung eines Vollmehrwertsteuersatzes für das Hotel- und Gaststättengewerbe ein gravierender Standort- und Wettbewerbsnachteil für Deutschland, insbesondere für das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern. Aus diesem Grund kann das Absenken der Mehrwertsteuer nur in unser aller Interesse sein. Wir schlagen vor, diese in einer zweijährigen Probephase auf Wirksamkeit und Nachhaltigkeit hin einzuführen und auch entsprechend zu überprüfen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)