Protocol of the Session on December 10, 2003

So weit das Zitat. Es war vereinbart, dass ich es hier vollständig vortrage.

Der Antrag der Fraktion der CDU wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion der CDU abgelehnt. Zur Begründung wurde von Seiten der Fraktionen der SPD und PDS auf die von ihnen zum Gesetzentwurf der Landesregierung gestellten Änderungsanträge verwiesen. Es wurde von den Koalitionsfraktionen ferner darauf hingewiesen, dass ein späteres In-Kraft-Treten des Gesetzes, zum Beispiel erst ab dem 1. Juli 2004, verbunden mit einer entsprechenden Verlängerung der Fördertatbestände des jetzigen Landespflegegesetzes nicht finanzierbar sei, da dann bereits im 1. Halbjahr 2004 die gesamte Summe in die Objektförde

rung fließe, die im Landeshaushalt 2004 für die Ausreichung des Pflegewohngeldes vorgesehen sei.

Hinsichtlich der Frage, ob eine rechtzeitige Antragsbearbeitung gewährleistet werden könne, hat das Sozialministerium dargelegt, dass in seinem Geschäftsbereich alle Vorkehrungen getroffen worden seien, um das In-KraftTreten des neuen Landespflegegesetzes so reibungslos wie möglich zu meistern. Bereits im Oktober habe man vorsorglich alle Einrichtungsträger gebeten, ihre gesondert berechenbaren Aufwendungen gemäß Paragraph 82 Absatz 3 SGB XI beziehungsweise Absatz 4 vorzulegen. Die Träger der Pflegeeinrichtungen seien dieser Bitte gefolgt und würden derzeit die entsprechenden Investitionskostenberechnungen vorlegen. Zugleich habe man vorsorglich im Landesversorgungsamt in Rostock eine Projektgruppe installiert, die sich, wenn die Aufgabe der Ausreichung des Pflegewohngeldes dem Landesversorgungsamt zufalle, auf die Antragsbearbeitung und deren zügige Abarbeitung in den nächsten Wochen vorbereitet habe. Um mögliche Liquiditätsschwierigkeiten bei den Einrichtungsträgern zu vermeiden, beabsichtige man, vorsorglich im Rahmen des Landeshaushaltes einen Vermerk bei Kapitel 1005 Maßnahmegruppe 66 – Landespflegegesetz – einrichten zu lassen, aufgrund dessen für einen Übergangszeitraum auch Darlehen gewährt werden könnten, sollte es bei der Auszahlung des Pflegewohngeldes dennoch zu Verzögerungen kommen. Diese Maßnahmen wurden von den Fraktionen der SPD und PDS im Interesse einer zügigen Umsetzung des neuen Landespflegegesetzes begrüßt.

Die mit der Novellierung des Landespflegegesetzes zu erwartende ungleichmäßig hohe Belastung der Pflegebedürftigen mit gesondert berechenbaren Aufwendungen in Abhängigkeit von der jeweiligen Förderung der Pflegeeinrichtung wurde auch von den Koalitionsfraktionen gesehen. Diese lasse sich jedoch nicht völlig abschaffen, da Paragraph 82 SGB XI auf die Kosten der jeweiligen Pflegeeinrichtung abstelle. Danach dürfe der Pflegebedürftige nicht mit Aufwendungen belastet werden, die in der jeweiligen Einrichtung nicht angefallen seien. Daher sei die Einführung einer pauschalen Investitionskostenbelastung, die alle Heimbewohner des Landes unabhängig von der bisherigen Förderung des Heimes gleichmäßig in Anspruch nehmen, nicht möglich.

Hinsichtlich der Frage, ob die Einführung einer pauschalen Investitionskostenbelastung für alle Heimplätze in Anwendung gebracht werden könne, die nicht nach Artikel 52 SGB XI gefördert worden seien, wurde vom Sozialministerium angeführt, dass damit die in der Anhörung angesprochene Ungleichbehandlung bestehen bleibe, weil insbesondere die Pflegebedürftigen in vollständig von der öffentlichen Hand geförderten und finanzierten Einrichtungen nicht in die Umlage einbezogen und finanziell immer noch besser dastehen würden. Außerdem führe diese Variante dazu, dass frei finanzierte Einrichtungen ihre Kosten auf andere verteilen könnten. Zu der Variante, die Investitionskosten nur denjenigen Pflegeheimbewohnern in Rechnung zu stellen, die ab dem In-Kraft-Treten des Gesetzes neu in ein Pflegeheim aufgenommen werden, wurde vom Sozialministerium darauf hingewiesen, dass diese an sich wünschenswerte Bestandsschutzregelung schon aus Gründen der Finanzierbarkeit nicht umsetzbar sei. Dem haben die Koalitionsfraktionen nicht widersprochen.

Von der Fraktion der CDU wurde die Auffassung vertreten, dass nochmals in Ruhe alle Möglichkeiten eines ver

fassungsrechtlich unanfechtbaren gerechten Umlageverfahrens geprüft werden müssten, da die Fraktion der CDU insoweit noch Lösungsmöglichkeiten sehe. Vor diesem Hintergrund wurde die Fraktion der CDU von Seiten der Koalitionsfraktionen aufgefordert, ein verfassungsrechtlich unanfechtbares gerechtes Umlagemodell vorzulegen. Von der Seite der Fraktion der CDU wurde auf ihren im Rahmen der Ausschusssitzung eingebrachten Antrag verwiesen und erklärt, dass ein Vorschlag im Rahmen der Sitzung des Landtages im Dezember 2003, also heute, vorgetragen werde. Die Koalitionsfraktionen haben dies mit Unverständnis zur Kenntnis genommen und betont, dass die Sacharbeit zum Gesetzentwurf im Fachausschuss stattfinden müsse.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass im Rahmen der Beratungen der Sozialausschuss einvernehmlich bei Enthaltung von Seiten der Fraktion der CDU die Landesregierung aufgefordert hatte, ihm zu seiner Sitzung am 3. Dezember 2003 eine haushaltsrechtliche Lösung für eine vorsorgliche Übergangsfinanzierung zur Vermeidung von Liquiditätsschwierigkeiten der Träger von Pflegeeinrichtungen im Rahmen der Umstellung von der objekt- zur bewohnerbezogenen Förderung zu unterbreiten. Dies ist auch geschehen. Als Lösungsvorschlag wurde dem Ausschuss unterbreitet, zu diesem Zweck die Ergänzung des Haushaltsvermerkes im Einzelplan 10 Kapitel 1005 Maßnahmegruppe 66 Titel 681.66 vorzunehmen. Hierzu wurde Folgendes vorgeschlagen, ich zitiere:

„Aus dem Titel 681.66 dürfen vorübergehend bis längstens zum 30.06.2004 Überbrückungsgelder in Form zinsloser Darlehen an Träger stationärer Pflegeeinrichtungen, die bislang vom Land bei der Finanzierung über Kapitalmarktdarlehen bzw. über Miete/Pacht finanziell unterstützt wurden, gewährt werden. Die Einnahmen auf diesem Titel dürfen von den Ausgaben abgesetzt werden.“ Zitatende.

Darlehen werden mit der Auflage gewährt, dass die Rückzahlung jeweils noch im Haushaltsjahr 2004 erfolgt. Sollte das Haushaltsgesetz 2004 zu einem späteren Zeitpunkt als das novellierte Landespflegegesetz verabschiedet werden, ist beabsichtigt, in Anwendung des Artikels 62 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern entsprechend zu verfahren.

Abschließend möchte ich betonen, dass alle Fraktionen diesen Lösungsvorschlag gebilligt haben und den Finanzausschuss gebeten haben, diesem Vorschlag zu folgen. Hinsichtlich der einzelnen Details der Beratungen im Ausschuss verweise ich darüber hinaus auf die Beschlussempfehlung auf der Ihnen vorliegenden Drucksache 4/924 und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Vielen Dank, Herr Koplin.

Das Wort zur Einbringung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU hat jetzt der Abgeordnete Herr Glawe.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landespflegegesetzes bezieht sich in diesem Falle auf die Aussetzung, und zwar auf die Verlängerung des alten Gesetzes um sechs Monate. Das ist sozusagen das Ergebnis unserer Überlegungen, da die Landesregierung nach unserer Überzeu

gung in vielen Punkten ein Gesetz vorgelegt hat, das verfassungsrechtlich bedenklich ist und Rechtsunsicherheit schafft. Vor allen Dingen ist das Gesetz ungerecht, unsozial und es schützt die Heimbewohner nicht vor Ängsten, die in besonderer Weise durch die Gesetzgebung und durch andere Dinge, die in letzter Zeit alle bekannt geworden sind, entstanden sind.

Das Problem ist folgendermaßen: Damals, als die CDU im Einvernehmen mit der SPD ein Landespflegewohngeld eingeführt hat, und zwar 1996, sollte in besonderer Weise Gerechtigkeit hergestellt werden zwischen Einrichtungen, die privat finanziert worden sind und betrieben werden, und den Einrichtungen, die nach Artikel 52 gefördert wurden, und zwar in besonderer Weise durch 75 Prozent Bundesmittel, 20 Prozent Landesmittel und 5 Prozent kommunale Anteile. Das hat dazu geführt, dass bei etwa 6.500 Heimbewohnern die Investitionskosten nie direkt erhoben worden sind, sondern vom Staat, vom Land Mecklenburg-Vorpommern und von einer schwarzen Regierung sozusagen nach dem Gleichheitsprinzip auch geschützt wurden. Dieses Prinzip ist jetzt sozusagen in einem relativen Eilverfahren gekippt worden – wenn ich das mal so sagen darf –, Eilverfahren deswegen, weil der Landtag schon im vorigen Jahr im Dezember das alte Landespflegegesetz um ein Jahr fortgeschrieben hatte mit der Bitte, dass die Landesregierung rechtzeitig ein neues Landespflegegesetz vorlegen möge.

(Beifall Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Rechtzeitig hätte bedeutet, spätestens im Juni diesen Jahres. Aber was hat man gemacht? Man hat es Ende September der Präsidentin zugeleitet und man hat es erst Anfang Oktober in diesem Landtag sozusagen vorgelegt

(Beifall Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

und damit ist dem Auftrag des Landtages, des Gesetzgebers, nicht Rechnung getragen worden, Frau Ministerin.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Und ich sage noch einmal: Es liegt an Ihrem Haus, dass wir dieses Problem haben. Es kann doch einfach nicht sein, dass Sie den Willen des Landtages ignorieren und sich jetzt sozusagen in Bewegung setzen und sagen, Sie legen ein modernes Pflegegesetz vor.

Alle Experten sind genau der anderen Auffassung. Dieses Gesetz ist handwerklich schlecht gemacht. In neun Jahren meiner parlamentarischen Arbeit habe ich selten so etwas Schlechtes an Gesetzgebung erleben dürfen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: So ist es.)

Meine Damen und Herren, wissen Sie, Sie bescheren den Heimbewohnern ja ein tolles Weihnachtsgeschenk. Das hätte ich Ihnen, die die soziale Gerechtigkeit auf Ihre Fahnen schreiben, nie zugetraut.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Herren, und ich sage es noch mal, ich erwarte, dass Sie das alte Gesetz bis zum 30.06.2004 fortschreiben,

(Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz.)

um einen vernünftig geregelten Übergang zu schaffen und die Zeit zu finden, bessere Lösungen in das Gesetz hineinzubringen als die, die Sie jetzt vorschlagen. Das,

was Sie jetzt machen, ist ja allein an Verwaltungsaufwand nicht mehr zu überbieten. Sie führen das Pflegewohngeld ein. Das feilen Sie hoch und runter. Im Ergebnis heißt es ja, jeder Heimbewohner muss erst mal 100 Euro sowieso mehr zahlen.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)

Dann wird geprüft, ob er bis zu 200 Euro mehr erhalten darf. Sie hätten diese Bescheide, also die Antragsformulare, die Sie vor einigen Tagen aufgefahren haben, gar nicht gebraucht, denn es hätte ja gereicht, wenn jeder Heimbewohner einen Antrag gestellt hätte, der formlos gewesen wäre: Ich beantrage Pflegewohngeld ab dem 01.01.2004. Das hätte gereicht. Aber was haben Sie gemacht? Aktionismus wie zu DDR-Zeiten nach SED-Manier.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist unter Ihrem Niveau, Herr Glawe. – Zuruf von Angelika Gramkow, PDS)

Meine Damen und Herren, so viel zu Ihrem guten Gesetz, das will ich Ihnen mal sagen. Danach beginnt dann die Frage zu greifen: Wie geht es nachher mit der Sozialhilfe weiter? Und da bin ich Ihnen ausdrücklich dankbar, Herr Koplin, dass Sie unseren Anregungen, ein Darlehen einzuführen, sozusagen gefolgt sind. Das ist ja unsere Anregung.

(Torsten Koplin, PDS: Alles Gute pachten Sie immer für sich.)

Das ist unsere Anregung und ich bin ja dankbar, dass Sie das wenigstens noch begriffen haben, dass es nicht am 1. Januar dazu kommen darf, dass die Qualitätsengpässe in den Pflegeheimen entstehen und die Unsicherheit zum Himmel schreit. Aber das könnte ich in der Diskussion, denke ich, noch vortragen.

Ich bitte Sie darum, dass Sie unserem Gesetzentwurf zustimmen, dass wir eine Übergangszeit haben, die ein besseres Gesetz bringt, das den Menschen mehr Hoffnung lässt und in dem das Unsoziale sowie die Ungerechtigkeiten ausgemerzt werden können. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Herr Glawe.

Im Ältestenrat wurde eine verbundene Aussprache mit einer Dauer von 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Sozialministerin Frau Dr. Linke.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Als wir vor einem Jahr hier gemeinsam über die letztmalige Verlängerung des geltenden Landespflegegesetzes gesprochen haben, hatte die Debatte etwas von einem gemeinsamen Aufbruch. Damals wurde fraktionsübergreifend ein Gesetz auf den Weg gebracht und wir konnten zu Recht stolz darauf sein, dass dies im intensiven Miteinander kurzfristig und gerade noch so vor Jahreswechsel möglich wurde. Aber schon damals war eigentlich allen Beteiligten klar, dass es eine Nachfolgelösung geben musste, die nicht wieder eine bloße Verlängerung des jetzt vorliegenden Zustandes sein konnte.

Umso mehr bedauere ich es heute, dass es in den letzten Wochen und auch Monaten weniger um die Auseinandersetzung mit den komplexen Problemen unserer Pflegeeinrichtungen, sondern doch schon wieder mehr oder weniger um politisches Kalkül gegangen ist. Nicht anders kann ich es jedenfalls verstehen, wenn Sie, sehr geehrter Herr Glawe, die Gesamtkonzeption des Landespflegegesetzes angreifen, nicht aber eine eigene Konzeption vorlegen.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Gerade an dieser Stelle und in diesen Monaten interessiert mich weniger, ob Sie gegen dieses Gesetz sind, mich interessiert vielmehr, für welches Gesetz Sie plädieren.

(Beifall Torsten Koplin, PDS, und Gerd Walther, PDS)

Das aber haben wir seit nunmehr fast einem Jahr nicht von Ihnen gehört,

(Zurufe von Harry Glawe, CDU, und Dr. Armin Jäger, CDU)