Protocol of the Session on December 10, 2003

Da wehrt sich auch die Fraktion dagegen. Ich glaube, das hat die Landwirtschaft generell nicht verdient. Wir sollten da objektiv und sachlich mit dem Thema umgehen.

(Ute Schildt, SPD: Das hat ja auch keiner gesagt.)

Drittens halte ich das Thema für sehr wichtig. Allerdings hatte ich so ein bisschen den Eindruck, das ist hier die Feierstunde des Landwirtschaftsministeriums und es ist nicht die Aktuelle Stunde. Doch in diesem Sinne sollten wir uns auch mit der Thematik befassen.

(Angelika Peters, SPD: Na, dann fangen Sie an!)

Wenn ich mir den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion so anschaue, habe ich den Verdacht, dass sich unser Landwirtschaftsminister im Nachgang bei den Landwirten unseres Landes die doch ungeliebte Agrarpolitik aus Brüssel und Berlin in diesem Hohen Hause absegnen lassen will.

(Zuruf von Ute Schildt, SPD)

Denn Perspektiven für unser Land aus den nationalen Beschlüssen zur Umsetzung der EU-Agrarform abzuleiten, das ist zurzeit wohl wirklich kaum möglich.

(Beifall Egbert Liskow, CDU: Genau.)

Zwar soll die Entkopplung der Produktion dazu führen, dass sie stärker als bisher sich am Markt orientieren. Das ist gut. Aber wenn zeitgleich die Marktbedingungen durch die WTO-Verhandlungen verschärft werden, dann bekommen wir Probleme. WTO-Verhandlungen, die Ausgestaltung der Luxemburger Beschlüsse und die Berliner Agrarpolitik machen dies aus unserer Sicht schier unmöglich. Vor diesem Hintergrund sollten wir uns hüten, im Kaffeesatz zu lesen und Perspektiven für unser Land alleine auf der Grundlage von Ministertreffen zu sehen. Sondern wir sollten uns in allererster Linie fragen, wie können wir unseren Landwirten helfen, wie können wir der Landwirtschaft helfen, wie können wir die Landwirtschaft auch zukünftig als stabilen Wirtschaftsfaktor für das Land MecklenburgVorpommern gewinnen.

Gerade im Rindfleischbereich, in der Milchproduktion und auf den Grenzstandorten gibt es derzeit wesentlich mehr Fragen als Antworten. Wenn die Beschränkungen für den Rindfleischimport, und das wurde hier schon einmal gesagt, im Rahmen der WTO-Verhandlungen aufgehoben werden, dann werden wir mit Preisen konfrontiert, die in Deutschland kein einziger Landwirt kostendeckend produzieren kann.

Im Vordergrund unserer Betrachtungen muss nach meinem Erachten aus diesem Grund die flächendeckende Landbewirtschaftung in unserem Bundesland stehen. Denn gerade an Grenzstandorten in westlichen und in südlichen Teilen unseres Landes würden bei den Umsetzungen der jetzigen Beschlüsse doch viele Flächen flächendeckend stillgelegt werden. Gerade hier in diesem Bereich, meine Damen und Herren, müssen wir Perspektiven für die Landwirte erhalten beziehungsweise neu schaffen. Im Bereich der Milchproduktion wissen wir überhaupt noch nicht, wo die Reise hingeht, und dies, obwohl auf dem Treffen der Agrarminister keine einstimmigen Beschlüsse notwendig gewesen wären, also man hätte auch mit Mehrheiten Beschlüsse treffen können.

Ein anderes Problem, hinlänglich bekannt, auch für unser Land sind die ständigen Kürzungen und Umschichtungen in Berlin und Brüssel. Ob nun in Berlin oder in Brüssel, den Landwirten wird generell kräftig in die Taschen gegriffen. Das können wir nun mal auch mit noch so schönen Anträgen nicht schönreden, das sind einfach Realitäten. Vor diesem Hintergrund ist es auch verständlich, dass Investitionen in der Landwirtschaft zumindest intensiver geprüft werden, als das in der Vergangenheit der Fall war, beziehungsweise auf die lange Bank geschoben werden und dass leider immer weniger Jugendliche bereit sind, den Beruf des Landwirtes zu ergreifen. Auch dies wird eine Frage sein, der wir uns stellen müssen.

(Zuruf von Ute Schildt, SPD)

Klar ist, dass mit Cross Compliance und dem Kombimodell erhebliche Verwaltungs- und Kontrollprobleme auf die Landwirte und auf die Verwaltung zukommen werden. Fehler führen dann eindeutig zur Anlastung, führen dann eindeutig zum Nachteil der Landwirtschaft. Derzeit kann aus unserer Sicht keiner genau sagen, wie die Landwirtschaft in zwei Jahren aussehen wird, wie lange die Reform Bestand haben wird.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, Sie wissen, wir haben einen sehr berühmten Bauern in unserem Land, das ist der dicke Bauer von Panschow. Den kennt jeder. Der hat zu dem Thema einen sehr klugen Ausspruch getan und da müssen wir uns alle bemüßigen, dass der nicht eintritt. Er lautet: „Die Agenda frißt den Bauer, darüber ist er mächtig sauer.“

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Damit dieses möglichst verhindert wird und die Landwirtschaft auch in Zukunft hier noch ein starkes Standbein hat, sollten wir uns bemühen, dass wir der Landwirtschaft hier eine gute Grundlage schaffen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Caffier.

Ich schließe die Aussprache.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Kommunikation im Verwaltungsverfahren, auf Drucksache 4/799, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 4/923.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Kommunikation im Verwaltungsverfahren (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/799 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 4/923 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Kommunikation im Verwaltungsverfahren auf Drucksache 4/799. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/923, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 20 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 bis 20 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/799 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung der „Stiftung Forschungsinstitut für die Biologie landwirtschaftlicher Nutztiere“, auf Drucksache 4/695, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Landwirtschaftsausschusses auf Drucksache 4/910.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung der „Stiftung Forschungsinstitut für die Biologie landwirtschaftlicher Nutztiere“ (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/695 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Landwirtschaftsausschusses – Drucksache 4/910 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung der „Stiftung Forschungsinstitut für die Biologie landwirtschaftlicher Nutztiere“ auf Drucksache 4/695. Der Landwirtschaftsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/910, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/695 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/695 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 4/509, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Bauausschusses auf Drucksache 4/903.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/509 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bau, Arbeit und Landesentwicklung – Drucksache 4/903 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 4/509. Der Bauausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/903, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/509 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/509 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Heilberufsgesetzes, auf Drucksache 4/668, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses auf Drucksache 4/901.