Protocol of the Session on November 13, 2003

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, ich schließe damit die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag des Abgeordneten Reinhardt Thomas, Fraktion der CDU, auf Drucksache 4/865 zur federführenden Beratung an den Rechts- und Europaausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit wurde dem Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktion der CDU und Ablehnung der Fraktionen der SPD und PDS nicht gefolgt.

Ich komme damit zur Abstimmung über den vorliegenden Antrag in der Sache. Wer dem Antrag des Abgeordneten Thomas, Fraktion der CDU, auf Drucksache 4/865 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Danke schön.

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Herr Abgeordneter, das geht jetzt nicht. Entschuldigung, dass ich das feststelle, weil man zweimal nicht abstimmen kann.

(Heiterkeit und Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Ich bitte, da es jetzt nicht ganz deutlich nachvollziehbar war, noch einmal um die Abstimmung. Ich fange noch einmal von vorne an. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? –

(Dr. Klaus-Michael Körner, SPD: Schön, dass mir das nicht nur passiert. – Beifall und Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)

Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag des Abgeordneten Thomas bei Zustimmung durch die Fraktion der CDU und Ablehnung der Abgeordneten der Fraktionen der SPD und PDS abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Wettbewerbsbenachteiligung für die Landwirtschaft durch Haushaltsbegleitgesetz verhindern, auf der Drucksache 4/870.

Antrag der Fraktion der CDU: Wettbewerbsbenachteiligung für die Landwirtschaft durch Haushaltsbegleitgesetz verhindern – Drucksache 4/870 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Schlupp von der Fraktion der CDU. Bitte schön, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist noch nicht lange her, dass wir über die massiven Probleme der Landwirtschaft durch die diesjährige Trockenheit diskutiert haben. Die wirtschaftlichen Folgen für die betroffenen Betriebe werden in ihrem ganzen Ausmaß sicherlich erst in den nächsten Monaten sichtbar werden. Und schon erreichen uns neue Hiobsbotschaften! Diesmal droht das Unheil nicht durch neue Regularien aus dem Kühnast’schen Ministerium, sondern durch das Haushaltsbegleitgesetz. Die Bundesregierung hat im August den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf wurde mit der rot-grünen Mehrheit im Bundestag verabschiedet. Die Ablehnung im Bundesrat am vergangenen Freitag eröffnet uns jedoch die Möglichkeit, eine weitere erhebliche Benachteiligung der deutschen Landwirtschaft im internationalen Wettbewerb zu verhindern.

Sehr geehrte Damen und Herren, dass wir auch auf Bundesebene sparen müssen, ist unbestritten, aber wenn wir die die Landwirtschaft betreffenden Beschlüsse dieses Haushaltsbegleitgesetzes einmal im Einzelnen beleuchten, wird schnell klar, dass hier die deutsche Landwirtschaft kaputtgespart werden soll,

(Beifall Egbert Liskow, CDU, und Rainer Prachtl, CDU)

langfristig also nicht eine Haushaltsent-, sondern eine Haushaltsbelastung erreicht wird. Oder anders gesagt: Die bequemen Lösungen von heute sind die unbequemen Aufgaben von morgen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Beginnen möchte ich mit dem Wegfall der Durchschnittssatzbesteuerung für buchführende Landwirte. Angesichts der von allen Seiten geforderten Deregulier u n g und Entbürokratisierung ist ein solcher Beschluss gelinde gesagt befremdlich. Auch die zu erwartenden Mehreinnahmen müssen mehr als kritisch hinterfragt werden. Nicht nur, dass die Abschaffung dieser Vereinfachungsregelung zu geschätzten Mehrkosten durch zusätzlichen Buchführungsaufwand von 500 bis 1.000 Euro je Betrieb und Jahr führen würde, auch auf die ohnehin schon überlasteten Finanzverwaltungen käme ein Bearbeitungsaufwand von jährlich über 400.000 zusätzlichen Umsatzsteuererklärungen zu.

(Beifall Egbert Liskow, CDU, und Bernd Schubert, CDU)

Bezieht man dann noch die Auswertungen des Deutschen Bauernverbandes für die Wirtschaftsjahre 2001 und 2002 ein, nach denen sich bei circa 42.000 ausgewerteten Betrieben ein Pauschalierungsnachteil von rund 450 bis 500 Euro pro Betrieb ergab, kann unsere Forderung nur lauten, die Umsatzsteuerpauschalierung in ihrer jetzigen Form beizubehalten.

(Beifall Egbert Liskow, CDU: Genau.)

Das Thema „Senkung der Vorsteuerpauschale für umsatzsteuerlich pauschalierende Betriebe“ von neun Prozent auf sieben Prozent schließt argumentativ nahtlos an. Durch die angestrebte Regelung werden die Landwirte gezwungen, zur Umsatzsteuerregelbesteuerung über

zugehen. Das heißt, zu den oben erwähnten zusätzlichen Umsatzsteuererklärungen kommen zusätzliche Umsatzsteuerjahreserklärungen und Umsatzsteuervoranmeldungen in Größenordnungen hinzu. Und die pauschale Umsatzsteuerhöhe von neun Prozent ist keine zufällige Größe, sondern das Ergebnis sehr detaillierter Berechnungen von Bundesrechnungshof, Bundesfinanzministerium sowie den Verbänden und sichert insgesamt ein ausgeglichenes Gesamtergebnis. Jede andere Größe würde dieses System stören und letztendlich ad absurdum führen.

Sehr geehrte Damen und Herren, das derzeitige System der gesetzlichen Krankenversicherung bedarf dringend einer Reform, damit die Beiträge auf Dauer durch die Beitragszahler finanziert werden können, ohne dass die Qualität der medizinischen Versorgung darunter leidet. Angestrebt wird für die kommenden Jahre ein Sinken der Beiträge. Dieses Ansinnen findet breiten Konsens. Umso erstaunlicher sind dann die Beschlüsse der Bundesregierung zur Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte. Die Leistungsaufwendungen für die Altenteile, abzüglich der eigenen Beiträge, sollen nur noch zu 85 Prozent vom Bund übernommen werden. Das bedeutet, dass die aktiven Landwirte durch ihre Beiträge 218 Millionen Euro aufbringen müssten. Regional unterschiedlich kann dies zu einer Beitragserhöhung bis zu 100 Prozent führen. Adäquat verhält es sich bei der Pflegeversicherung. Angesichts dieser Zahlen frage ich mich, wo hier die viel beschworene Solidarität in der Gesellschaft bleibt.

(Beifall Egbert Liskow, CDU: Genau.)

Und schon Oswald von Nell-Breuning stellte fest: Es gibt keine Gemeinschaft und kann keine geben, in der das Solidarprinzip nicht gilt.

(Beifall Rainer Prachtl, CDU)

Ich denke, wir sind uns alle einig, dass die Landwirte in Deutschland weder zu den Spitzenverdienern gehören, noch dass wir auf ihre Leistung verzichten können.

(Beifall Egbert Liskow, CDU)

Dürfen wir sie dann mit diesem Problem allein lassen?

Nicht unerwähnt lassen möchte ich auch die verfassungsrechtlichen Bedenken, nach denen eine Kürzung des Bundeszuschusses um 218 Millionen Euro als sachwidrig und die Mehrbelastung für Landwirte als unverhältnismäßig angesehen wird. Damit würde gegen den Gleichheitsgrundsatz Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz sowie gegen den rechtsstaatlich gebotenen Vertrauensschutz und die Berufsfreiheit verstoßen.

Sehr geehrte Damen und Herren, zum Schluss möchte ich zum hierzulande wohl am heißesten diskutierten Thema kommen, der Erhöhung des Steueranteils für Agrardiesel. Schon die bestehende Regelung stellt für die deutschen Landwirte einen erheblichen Wettbewerbsnachteil dar.

(Wolfgang Riemann, CDU: So ist es. – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Nur in Schweden und Österreich zahlen die Landwirte höhere Mineralölsteuern für ihren Dieselkraftstoff. Diese Aussage relativiert sich jedoch, wenn man berücksichtigt, dass in Schweden für Bodenbewirtschaftungsmaschinen, die nicht als Transportfahrzeuge eingesetzt werden, ein Steuersatz von 4,9 Cent je Liter erhoben wird und in

Österreich zum Ausgleich eine erhöhte Flächenpauschale gezahlt wird, so dass die verbleibende Steuerbelastung bei 5,4 Cent je Liter liegt. Damit liegt Deutschland neben Griechenland mit einem derzeitigen Steuersatz von 26 Cent je Liter unangefochten und einsam an der Spitze. Oder wie Peter E. Schumacher sagte: „Europäischer Markt – ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das klappt. Bürokratie und Regeln machen deutsche Betriebe konkurrenzlos, konkurrenzunfähig.“

(Egbert Liskow, CDU: Genau.)

Werden also die Pläne der Bundesregierung umgesetzt, würde dies oberhalb eines Verbrauchs von 10.000 Litern, der so genannten Kappungsgrenze, einen Anstieg um 84 Prozent bedeuten. Allein für Mecklenburg-Vorpommern käme es zu Einnahmeverlusten von rund 23 Millionen Euro. Dass dies so nicht hinnehmbar ist, brauche ich Ihnen wohl nicht näher zu erläutern.

Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Landwirte leiden unter mangelnder Planungs- und Investitionssicherheit.

(Beifall Egbert Liskow, CDU, und Wolfgang Riemann, CDU)

Vielen von ihnen, gerade im Bereich der Veredlung, steht das Wasser buchstäblich bis zum Hals. Vor diesem Hintergrund ist eine unverhältnismäßige und ungerechte Belastung der landwirtschaftlichen Betriebe durch das Haushaltsbegleitgesetz nicht tragbar. Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag, um nachhaltigen Schaden für die Landwirtschaft unseres Landes abzuwenden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Frau Schlupp.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Damit eröffne ich die Aussprache.

Als Erste erhält das Wort die Abgeordnete Frau Wien von der Fraktion der PDS. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Der Vorschlag, den uns soeben Frau Schlupp vorgelesen hat, hört sich gut an.

(Zurufe von der CDU: Ja.)

Und sein Inhalt ist auch vernünftig.

(Zurufe aus dem Plenum: Aber?! – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Wer in unserem Bundesland findet es schon sinnvoll, was Sie als Letztes besprachen, wenn die Kosten für den Agrardiesel zum massiven europaweiten Wettbewerbsnachteil für unsere Bauern werden, oder wer in diesem Saal?

(Beifall Kerstin Fiedler, CDU)

Kein Mensch!